Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11025 Widersprechender John Labaysse, BP3104, PF-98713 Papeete, Tahiti, notorische Marke «NO RULES».

Ihr Vertreter, die E. Blum & Co. AG hat mit Schreiben vom 14. Juli 2011 mit sofortiger Wirkung die Vertretung niedergelegt. Da Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, haben sie ein Zustellungsdomizil in der Schweiz (Art. 42 MSchG) oder einen neuen Vertreter mit einem Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bestellen.

Gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 MSchV verfügt das Institut für Geistiges Eigentum: 1.

Wir ersuchen Sie bis zwei Monate nach Eröffnung dieser Verfügung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz (Art. 42 MSchG) oder einen neuen Vertreter mit einem Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bestellen.

2.

Bei Nichteinhalten dieser Frist wird auf den Widerspruch nicht eingetreten.

3.

Diese Verfügung wird dem Widersprechenden durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

8. August 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2011-1661