Flughafen Bern-Belp Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines Bürogebäudes

Gesuchsteller:

Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp

Bauherr:

Flughafen Immobilien AG, Terminal Nord, 3123 Belp

Gegenstand:

- -

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 10. November bis zum 11. Dezember 2000 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: - Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern; - Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Abbruch der bestehenden Container-Bürobaute; Wiederaufbau der Bürocontainer und Ergänzung durch neue Container an neuem Standort, Nutzung wie bisher (Büro, Verwaltung); alles im Flughafenareal, Gemeinde Belp.

Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

7. November 2000

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation 2000-2336