Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11911 Widersprechende Beiersdorf AG, Unnastrasse 48, DE-20253 Hamburg, internationale Registrierung Nr. 936 721 «NIVEA» gegen Widerspruchsgegnerin Janssen Pharmaceutica NV, Turnhoutseweg 30, B-2340 Beerse, internationale Registrierung Nr. 1 078 699 «NIVIQA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Oktober 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 11911 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die internationale Registrierung Nr. 1 078 699 «NIVIQA» wird für sämtliche Waren zum Schutz in der Schweiz zugelassen (sog. Déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)i) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

21. Oktober 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-2475

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