Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11270 Widersprechende SPAR International B.V., Rokin 101, NL-1012 KM Amsterdam, IR-Marke Nr. 345 431 «SPAR» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin PEKANANaturheilmittel GmbH, Raiffeisenstrasse 15, DE-88353 Kisslegg, IR-Marke Nr.

1 034 783 «spag» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Februar 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

3. Februar 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-0283

1377