Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11029 Widersprechende Anson's Herrenhaus KG, Berliner Allee 2, DE-40212 Düsseldorf, internationale Registrierung Nr. 556 600 «ANSON`S» gegen Widerspruchsgegnerin Sam Soe Pte Ltd., 139 Cecil Street, 04-02 Cecil House, SG-Singapore 069539, internationale Registrierung Nr. 1 021 456 «antton & co antton & co» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Mai 2011 Folgendes verfügt: 1.

Der Entscheid vom 21. April 2011 wird widerrufen und durch den vorliegenden ersetzt.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3.

Der Widerspruch Nr. 11029 wird gutgeheissen.

4.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 021 456 «antton & co antton & co» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz vollständig verweigert (Déclaration de refus définitif total - règle 18ter.3)).

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

11. Mai 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-1040

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