11.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2010 Auszug: Kapitel I vom 4. März 2011

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2010 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

4. März 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2011-0168

2641

Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2005 M 04.3755

Externe Studien. Zentrale Sammlung und Veröffentlichung (N 18.3.05, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; S 29.9.05)

Mit der Motion vom 16. Dezember 2004 wurde der Bundesrat beauftragt, an zentraler Stelle im Internet alle vom Bund extern in Auftrag gegebenen Studien, Evaluationen und Berichte zu veröffentlichen, soweit sie nicht dem Geheimhaltungsvorbehalt unterliegen.

Am 27. November 2009 hat der Bundesrat die Änderung der Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei (Art. 6 Abs. 2 OV-BK; SR 172.210.10) gutgeheissen, welche die rechtliche Grundlage für die Plattform «Externe Studien» darstellt. Die Bundeskanzlei stellt seit Sommer 2010 an zentraler Stelle (http://www.admin.ch/ dokumentation/studien/suche/index.html?lang=de) eine Datenbank zur Verfügung.

Die Einspeisung der Daten erfolgt dezentral, d.h. die Departemente und die Bundeskanzlei sind je selber dafür verantwortlich, dass die externen Studien, Evaluationen und Berichte, die sie nach dem 1. Januar 2010 in Auftrag gegeben haben, in der Datenbank aufgenommen und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Die von der Motionärin geforderten Attribute (Auftragnehmer, Auftraggeber, Kosten und belastetes Budget) werden bei der Studienübersicht direkt angezeigt.

Damit ist das Anliegen der Motion erfüllt und der Bundesrat beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

Departement für auswärtige Angelegenheiten 2002 P 02.3591

Konditionalität (N 13.12.02, Leuthard)

Am 20. September 1999 hat der Bundesrat entschieden, bei allen bilateralen Abkommen Konditionalitätsklauseln (wichtige Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik und Rückübernahme) vorzusehen. Er hat später das Postulat Leuthard angenommen, das einen Bericht zur Konditionalität verlangt, kurz vor seinem Entscheid vom 9. April 2003, diese Praxis zu lockern. Angesichts der Vielzahl von Fällen, bei denen Konditionalität in irgendeiner Form vorkommt, war es schwierig, ein vollständiges Inventar zu erstellen. Der Bundesrat hat am 25. August 2010 den Bericht des Bundesrates zur Umsetzung der Konditionalität in der Aussenpolitik in Erfüllung des Postulats Leuthard 02.3591 verabschiedet. Dieser Bericht präsentiert die Grundzüge der bundesrätlichen Konditionalitätspolitik, inkl. ihrer Ausweitung (arbeitsrechtliche Normen, Umweltaspekte), sowie die Kriterien und Instrumente, die auf bilateraler und multilateraler Ebene gebraucht werden. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Konditionalität nicht einheitlich und systematisch umgesetzt 2642

werden kann, dass sie aber vom Grundsatz her ein grundlegendes Element unserer Aussenpolitik bleibt. Die Schweiz muss dabei einen koordinierten, kohärenten und komplementären Ansatz verfolgen, damit sie ihre Aussenpolitik wirksam und glaubwürdig umsetzen kann.

Damit hat der Bundesrat der Forderung des Postulats 02.3591 Rechnung getragen.

Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2004 P 04.3571

Die Fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt (S 15.12.04, Lombardi)

Das Postulat beauftragte den Bundesrat, in einem Gesamtbericht die Bedeutung der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen und ihre Vorteile für die schweizerische Wirtschaft zu eruieren. Der Bundesrat hat den Bericht über die Auslandschweizerpolitik in Erfüllung des Postulats 04.3571 am 18. Juni 2010 verabschiedet (wobei die Vorteile für die schweizerische Wirtschaft mangels wissenschaftlicher Daten nicht analysiert werden konnten). Der Bundesrat hat die Bedeutung der Auslandschweizergemeinschaft anerkannt, indem er das umfassende Instrumentarium aufzeigt, welches der Fünften Schweiz zur Verfügung steht. Gleichzeitig stellt er fest, dass diese Leistungen kaum bekannt sind. Das hängt einerseits damit zusammen, dass die Rechtsgrundlagen, welche die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betreffen, verstreut sind, und andererseits damit, dass die Auslandschweizerbelange auf die verschiedenen Departemente verteilt sind. Daher hat sich der Bundesrat die Frage gestellt, ob es angesichts des andauernden zahlenmässigen Wachstums der Auslandschweizergemeinschaft und ihrer damit einhergehenden zunehmenden politischen Bedeutung nicht an der Zeit wäre, eine eigentliche, kohärente Auslandschweizerpolitik zu formulieren. Die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage sowie die Stärkung der bereits bestehenden Funktion des Auslandschweizerdienstes als «Guichet unique» für alle Auslandschweizerfragen könnte den Rahmen dafür liefern und gleichzeitig die Gelegenheit für eine umfassende politische Diskussion zur Gestaltung der Beziehungen mit der Schweizer Auslandgemeinschaft bieten. Ergänzend dazu verlangt der Bundesrat, es sei an einer Verbesserung der mangelhaften Datenlage über die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu arbeiten.

Er beantragt die Abschreibung des Postulats.

2005 P 05.3564

Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und der EU (S 15.12.05, Stähelin)

Mit diesem Postulat wird der Bundesrat um einen Bericht über den Stellenwert eines Rahmenvertrags zwischen der Schweiz und der EU gebeten. Die Idee eines Rahmenabkommens Schweiz-EU ist seit einigen Jahren ein europapolitisches Thema.

Auch die EU hat verschiedentlich Interesse an einem solchen Abkommen gezeigt.

Die Frage eines Rahmenabkommens Schweiz-EU wurde im Rahmen des «Berichts des Bundesrates über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik» (BBl 2010 7239) behandelt.

Damit hat der Bundesrat der Forderung des Postulats 05.3564 Rechnung getragen.

Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2643

2008 M 06.3666

Instrumente des Bundesrates zur strategischen Führung und gesetzliche Grundlagen (S 6.6.07, Geschäftsprüfungskommission SR; N 20.3.08)

Im Schreiben vom 25. Juni 2010 hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates dem Bundesrat mitgeteilt, dass sie aufgrund der von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) getroffenen Massnahmen ihre Arbeiten im Bereich der Kohärenz und der strategischen Führung der Aktivitäten der DEZA beendet habe und die Motion 06.3666 als umgesetzt erachte. Die Motion könne deshalb abgeschrieben werden. Der Bundesrat hat die Anliegen der Motion 06.3666 folgendermassen umgesetzt: Mit der einheitlichen Strategie der Entwicklungspolitik des Bundes, die in der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (Süd-Botschaft; BBl 2008 2959) ausgeführt ist, drei strategische Schwerpunkte festgelegt: Beitrag der Schweiz (1) zur Armutsreduktion, (2) zur Förderung der menschlichen Sicherheit in instabilen Ländern und Regionen und Reduktion von Sicherheitsrisiken sowie (3) zur Mitgestaltung einer entwicklungsfördernden Globalisierung. Die einheitliche Strategie bildet die Grundlage der Aktivitäten der DEZA und des Staatsekretariats für Wirtschaft (Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).

Die DEZA hat im Jahre 2008 eine umfassende Reorganisation durchgeführt, um die einheitliche Entwicklungspolitik des Bundes umzusetzen. Sie arbeitet seit dem 1. Oktober 2008 in einer neuen Organisationsstruktur. Gegenwärtig läuft die Phase 2 der Reorganisation, mit dem Ziel einer stärkeren Dezentralisierung der Ressourcen und Kompetenzen vor Ort und einer entsprechend verstärkten operationellen Verantwortung der Kooperationsbüros. Die Reorganisation ist eine notwendige Voraussetzung, um auf zukünftige Herausforderungen in einem sich rasch ändernden internationalen Umfeld antworten zu können. Sie ermöglicht insbesondere eine bessere Abstimmung und Nutzung der Synergien zwischen der bi- und der multilateralen Zusammenarbeit und zwischen den thematischen und operationellen Aufgaben. Des Weiteren soll die Zusammenarbeit der DEZA mit anderen Ämtern der Bundesverwaltung verstärkt werden. Im Vordergrund stehen die Wirksamkeit der Tätigkeiten sowie eine verstärkte Kohärenz in den aussenorientierten Beziehungen der Schweiz.

Zusätzlich bietet die vom Bundesrat beschlossene Synchronisierung der Legislaturplanung mit
bedeutenden mehrjährigen Finanzbeschlüssen ab 2013 eine wichtige Gelegenheit, um die internationale Zusammenarbeit der Schweiz kohärent zu gestalten.

Bezüglich des Anliegens der Motion, die Notwendigkeit einer allfälligen Revision des Entwicklungshilfegesetzes vom 19. März 1976 (SR 974.0) zu prüfen, hat der Bundesrat am 13. Januar 2010 einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass das Entwicklungshilfegesetz einen zeitgemässen Rahmen für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit darstellt. Eine Revision des Entwicklungshilfegesetzes und der entsprechenden Verordnung sei deshalb zum gegebenen Zeitpunkt weder nötig noch opportun.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

2644

2008 M 06.3667

Thematische und geografische Konzentration (S 6.6.07, Geschäftsprüfungskommission SR; N 20.3.08)

Im Schreiben vom 25. Juni 2010 teilte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates dem Bundesrat mit, dass sie aufgrund der von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) getroffenen Massnahmen ihre Arbeiten im Bereich der Kohärenz und der strategischen Führung der Aktivitäten der DEZA beendet habe und die Motion 06.3667 als umgesetzt erachte. Die Motion könne deshalb abgeschrieben werden. Der Bundesrat hat die Anliegen der Motion 06.3667 folgendermassen umgesetzt: Der Bundesrat hat in der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (Süd-Botschaft, BBl 2008 2959) die Anstrengungen zur geografischen Konzentration ausgeführt und die Anzahl der Schwerpunktländer von 17 auf 12 sowie der Sonderprogramme von 7 auf 6 reduziert. Ab Januar 2012 sind Indien, Bhutan, Ecuador, Pakistan und Peru keine Schwerpunktländer mehr. Das Sonderprogramm Nordkorea wird ab Januar 2012 nicht mehr weitergeführt. Die geografische Schwerpunktsetzung erfolgt aufgrund von Bedarf und Stellung der Partnerländer, des komparativen Vorteils der Schweiz im entsprechenden Kontext sowie der Abstimmung mit anderen Gebern und Entwicklungsakteuren und wird auf der Grundlage dieser Kriterien regelmässig überprüft.

Die DEZA arbeitet in 10 thematischen Schwerpunkten. In einem Schwerpunktland erfolgen die Aktivitäten in jeweils maximal drei, in einem Sonderprogramm in jeweils zwei Themen. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes strebt dabei eine hohe Wirksamkeit, ein effizientes Zusammenspiel der eingesetzten Instrumente sowie einen optimalen Einsatz ihres Erfahrungs- und Wissenskapitals an.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

2008 M 06.3804

Streichung der Entwicklungshilfe in Nordkorea (N 13.6.08, Pfister Gerhard; S 18.9.08)

Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (Süd-Botschaft, BBl 2008 2959) hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten beantragt, das Sonderprogramm Nordkorea ab dem 1. Januar 2012 zu beenden. Das Parlament hat am 8. Dezember 2008 diesen Antrag gutgeheissen. Der Beschluss auf Streichung des Engagements in Nordkorea hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Wasserfallen vom 28. September 2010 bestätigt, indem er eine Wiedererwägung des Entscheids als nicht angebracht betrachtete.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

2008 P 08.3141

Verhältnis der Schweiz zu den Europäischen Agenturen (S 27.5.08, David)

Der Bericht «Verhältnis der Schweiz zu den Europäischen Agenturen» in Erfüllung des Postulats David beantwortet die im Postulat gestellten Fragen nach dem Einfluss der europäischen Agenturen auf die Schweiz sowie umgekehrt nach den Einflussmöglichkeiten der Schweiz auf die europäischen Agenturen. Er analysiert gemäss Mandat die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und 2645

den Agenturen und benennt in den Schlussfolgerungen die Zielsetzungen des Bundesrates für die künftige Zusammenarbeit. Der Bundesrat hat diesen Bericht am 17. September 2010 zusammen mit dem «Bericht des Bundesrates über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik» verabschiedet und beantragt daher die Abschreibung des entsprechenden Postulats.

2008 M 08.3242

0,4 Prozent des BNE für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ab 2009 (N 10.6.08, Aussenpolitische Kommission NR 08.028; S 18.9.08)

Der Bundesrat hat am 14. März 2008 die Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (Süd-Botschaft, BBl 2008 2959) verabschiedet und den eidgenössischen Räten einen entsprechenden Rahmenkredit von 4,5 Milliarden Franken beantragt. Der Umfang des Rahmenkredits ist so bemessen, dass die beantragten Verpflichtungsmittel die Erreichung einer Quote für die öffentliche Entwicklungshilfe (APDQuote) von 0,4 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) erlauben. Zusätzlich hat das Parlament im Rahmen der Verabschiedung der Süd-Botschaft den Bundesrat beauftragt, ihm eine zusätzliche Botschaft zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 % des BNE bis 2015 vorzulegen. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe am 17. September 2010 verabschiedet (BBl 2010 6751).

Das Anliegen der vorliegenden Motion ist deshalb erfüllt; der Bundesrat beantragt deren Abschreibung.

2008 M 08.3308

Verbot von Streubomben (N 3.10.08, Hiltpold; S 8.12.08)

Der Bundesrat hat am 10. September 2008 das Departement für auswärtige Angelegenheiten beauftragt, eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens vorzubereiten. Am 17. November 2010 hat er die Vernehmlassung zur Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 (SR 514.51) eröffnet. Damit wurde der Ratifikationsprozess eingeleitet.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2008 P 08.3445

Das humanitäre Völkerrecht und die heutigen bewaffneten Konflikte (S 8.12.08, Aussenpolitische Kommission SR)

Die heutigen bewaffneten Konflikte stellen das humanitäre Völkerrecht vor verschiedene Herausforderungen. Die Schweiz setzt sich aufgrund ihrer humanitären Tradition und ihrer Verpflichtungen als Vertragspartei der Genfer Konventionen für das humanitäre Völkerrecht ein und wird dies auch weiterhin tun. Der Bundesrat hat den Bericht «Das humanitäre Völkerrecht und die heutigen bewaffneten Konflikte» in Erfüllung des Postulats am 17. September 2010 verabschiedet.

Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2009 P 07.3331

Mitwirkung der Auslandschweizerinnen und -schweizer bei den Ständeratswahlen (N 20.3.09, Fehr Mario)

In Beantwortung des Postulats hat der Bundesrat am 18. Juni 2010 ein Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen gerichtet. Er hat darin die Kantone, welche ein solches Recht nicht kennen, in Anerkennung ihrer Kompetenzen im Bereich der 2646

poltischen Rechte eingeladen zu prüfen, ob sie nicht den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern das Wahlrecht für Ständeratswahlen erteilen möchten.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt der Bundesrat die Abschreibung des Postulates.

2009 P 09.3006

Roma-Unterstützungsprogramme (N 10.06.09, Aussenpolitische Kommission NR 08.300)

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2009 die Botschaft zum Rahmenkredit für den Erweiterungsbeitrag zugunsten von Bulgarien und Rumänien (BBl 2009 4849) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Beitrag der Schweiz an den Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten beläuft sich auf insgesamt 257 Millionen Franken über fünf Jahre.

Die Mittel werden zur Finanzierung von Projekten und Programmen in folgenden vier Hauptbereichen eingesetzt: Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen; Umwelt und Infrastruktur; Förderung der Privatwirtschaft sowie menschliche und soziale Entwicklung.

Im Rahmen der menschlichen und sozialen Entwicklung setzt sich die Schweiz konkret für die Partizipation von Minderheiten ein. So werden Reformen bei der Verbesserung der Lebensbedingungen und der sozialen Teilhabe von Romas und vulnerablen Gruppen unterstützt. In Gegenden mit hohem Roma-Anteil werden Projekte umgesetzt, die den Zugang zu Bildung und zu medizinischen Dienstleistungen ermöglichen. Auf nationaler Ebene werden Bewusstseins- und Integrationskampagnen finanziert.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Abschreibung des Postulates.

2009 P 09.3560

Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte (N 24.11.09, Markwalder)

Der Bundesrat hat am 17. September 2010 den «Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik» (BBl 2010 7239) in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Im Sinne einer Aktualisierung des Europaberichts 2006 analysiert dieser Bericht die wichtigsten europapolitischen Instrumente und ihre Auswirkungen auf verschiedene Eigenheiten des politischen Systems der Schweiz. Weiter werden darin konkrete europapolitische Schritte vorgeschlagen und priorisiert. Der Bericht beantwortet somit die vom Postulat gestellten Fragen mit Ausnahme der letzten, die eine Festlegung der nächsten europapolitischen Schritte während der Legislatur 2011­ 2015 verlangt. Diese Frage ist im Rahmen des nächsten Legislaturprogramms aufzunehmen.

Das Anliegen des vorliegenden Postulates ist deshalb erfüllt; der Bundesrat beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 09.3719

Die UNO untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung (S 8.9.09 Marty; N 4.3.10)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem UNO-Sicherheitsrat mitzuteilen, dass er ab Beginn 2010 die Sanktionen gegen natürliche Personen, die aufgrund von Resolutionen im Namen der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen wurden, unter bestimmten Bedingungen nicht mehr umsetzen wird. Mit Schreiben vom 22. März 2010 hat der Bundesrat via die Ständige Vertretung der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York den Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1267 2647

(1999), der für die Anwendung der Sanktionen des Sicherheitsrates gegen die Al-Qaida und die Taliban verantwortlich ist, über die Annahme der Motion Marty und die sich daraus ergebenden Folgen für die Schweiz informiert.

Dem Anliegen der Motion ist damit Rechnung getragen. Der Bundesrat beantragt deshalb deren Abschreibung.

Departement des Innern Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie 2006 M 05.3692

Einheitliches meteorologisches Warnsystem (N 16.12.05, Wyss; S 25.9.06)

In seiner Stellungnahme zur Motion verweist der Bundesrat auf das bestehende zweistufige Unwetterwarnsystem von MeteoSchweiz. Es besteht also bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen. Dieses Warnsystem hat sich in verschiedenen Unwettersituationen bewährt. Die Unwetterinformationen von MeteoSchweiz werden allen Medienagenturen, der SRG und den privaten Meteo-Büros kostenlos zur Weiterverbreitung zugestellt. Diesen steht es frei, ob sie die Unwetterinformationen verbreiten wollen. Das Problem, dass das meteorologische Warnsystem als ungenügend empfunden wurde, lag vor allem darin, dass die von MeteoSchweiz verbreiteten Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit nur ungenügend und in zu allgemeiner Form sowie ohne Quellenangabe zur Kenntnis gebracht wurden.

Die zuständigen Fachstellen des Bundes (MeteoSchweiz, Bundesamt für Umwelt, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Schweizerischer Erdbebendienst) sollen die Behörden (wie bisher) und die Bevölkerung warnen. Die Warnungen sollen als offizielle Warnungen des Bundes bezeichnet werden (Prinzip der «Single Official Voice») und einer Verbreitungspflicht durch die Medien unterliegen. Am 30. Mai 2007 erteilte der Bundesrat den Auftrag, die rechtlichen Grundlagen zur Etablierung der «Single Official Voice» bei Naturgefahren auszuarbeiten.

Der Bundesrat hat am 18. August 2010 eine entsprechende Totalrevision der Alarmierungsverordnung verabschiedet (AS 2010 5179), welche am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Der Bundesrat erachtet damit die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Gesundheit 2000 P 00.3342

Finanzierung der Palliativbehandlung (N 6.10.00, Rossini) ­ vormals BSV

Die Palliativpflege stellt ein wesentliches Element der Grundversorgung für Schwerkranke und Sterbende dar. Die Leistungen der Krankenpflege in diesem Bereich sind grundsätzlich durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu decken. Die eidgenössischen Räte haben am 13. Juni 2008 die Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet, welche auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten wird.

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Im Rahmen der Nationalen Strategie Palliative Care 2010­2012 von Bund und Kantonen werden insbesondere in den Teilprojekten «Versorgung» und «Finanzierung» Fragen rund um die Finanzierung von Palliative Care in der Schweiz bearbeitet. Dabei werden einerseits Indikationskriterien erarbeitet, die als Entscheidungshilfe dienen sollen, wann der Beizug von spezialisierten Fachpersonen bzw.

die Zuweisung in eine spezialisierte Palliative-Care-Einrichtung angezeigt ist.

Das Anliegen des Postulats ist aus Sicht des Bundesrates damit erfüllt. Er beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2004 P 02.3641

Allein stehende Personen in Artikel 104 KVV (N 8.12.03, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 00.079; S 3.6.04)

Das Postulat verlangt eine Änderung von Artikel 104 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) in dem Sinne, dass alleinstehende Personen hinsichtlich ihres Beitrags an die Kosten des Spitalaufenthaltes gegenüber Personen, die mit anderen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht benachteiligt werden. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2010 eine Änderung von Artikel 104 KVV beschlossen. Mit dieser Änderung wird das diskriminierende Element dieser Bestimmung beseitigt, da in Zukunft alle Erwachsenen bei Spitalaufenthalten einen Beitrag an die Kosten bezahlen müssen, mit Ausnahme der Kinder (Versicherte bis zum vollendeten 18. Altersjahr) und der jungen Erwachsenen in Ausbildung (Versicherte bis zum vollendeten 25. Altersjahr). Ausgenommen von dieser Bestimmung sind auch die Frauen im Fall von Mutterschaftsleistungen. Der Bundesrat hat diese Gelegenheit zudem genutzt und den Beitrag auf 15 Franken pro Tag erhöht. Damit wird insbesondere den heutigen Lebensbedingungen und dem Kostenanstieg in diesem Bereich Rechnung getragen. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Aus Sicht des Bundesrates ist das Postulat damit erfüllt. Er beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2004 P 04.3440

Varianten zum Risikoausgleich (N 6.10.04, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 04.031)

Aufgrund der am 21. Dezember 2007 beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10), den Risikoausgleich mit einem neuen Kriterium auf den 1. Januar 2012 zu ergänzen, hat der Bundesrat am 26. August 2009 die Verordnung vom 12. April 1996 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (SR 832.112.1) revidiert. Er hat dabei das Kriterium «erhöhtes Krankheitsrisiko» näher definiert und als solches den Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr bestimmt. Den Krankenversicherern hat er die notwendige Zeit für die sachgerechte Umsetzung eingeräumt. Eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs ist zudem im Rahmen der Managed Care-Vorlage (04.062; BBl 2004 5599) vorgesehen. Aus Sicht des Bundesrates ist das Postulat damit erfüllt. Er beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2005 M 05.3009

Regelmässige Überprüfung der Medikamentenpreise nach Patentablauf (N 17.6.05, Christlichdemokratische Fraktion; S 12.12.05)

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2009 rasch wirksame Massnahmen zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen im Bereich der Arzneimittel beschlossen. Mit einer 2649

Anpassung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) per 1. Oktober 2009 wurden eine periodische dreijährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen aller Arzneimittel, eine Preisüberprüfung bei jeder Indikationserweiterung eines Arzneimittels sowie neue Regelungen bezüglich des Preisabstandes von Generika zu Originalpräparaten vorgesehen. Gleichzeitig wurde eine Erweiterung des Länderkorbs auf die Nachbarländer mit Ausnahme von Italien beschlossen. Für den Auslandpreisvergleich wird neu mit den Ländern Deutschland, Dänemark, Niederlande, Grossbritannien, Frankreich und Österreich verglichen. Eine erste Kostensenkungsmassnahme wurde mit der ausserordentlichen Preisüberprüfung aller Arzneimittel, die zwischen 1955 und 2006 in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden, und aller Generika sowie der Senkung des Vertriebsanteils mit Wirkung per 1. März 2010 und per 1. Januar 2011 erfolgreich umgesetzt.

Dabei wurden 2280 Arzneimittel einer Preissenkung unterzogen (vgl. dazu 10.1077 Anfrage Humbel «BAG-Verfügungen zu Medikamentenpreisen»).

Nachdem das Departement bezüglich des Verfahrens der dreijährlichen Prüfung nähere Vorschriften auf Stufe Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) erlassen hatte, wurden die im Jahr 2008 auf die Spezialitätenliste aufgenommenen Arzneimittel überprüft. Dabei kam es erneut bei einer grossen Zahl von Arzneimitteln zu Preissenkungen. Dank diesen Massnahmen weisen alle Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, gegenüber dem Ausland vergleichbare Preise auf, wie dies der neueste, am 21. Dezember 2010 veröffentlichte Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma aufzeigt.

Der Bundesrat erachtet damit das Anliegen als erfüllt und beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

2006 M 05.3119

Kaufkraft und Preise 5. Tiefere Medikamentenpreise (S 14.6.05, Sommaruga Simonetta; N 14.3.06)

Lediglich Ziffer 2 dieser Motion (Vergleich mit den angewendeten Vergleichsländern bei Generika) wurde überwiesen. Die Ausführungen zur Motion 05.3009 zeigen klar auf, dass der Bundesrat dieses Anliegen aufgenommen hat. Zudem sollen Anfang 2011 weitere Massnahmen im Bereich der Generika (Preisabstandsregelung und Dynamisierung des differenzierten Selbstbehaltes) verabschiedet werden, die den Druck auf die Generikapreise nochmals erhöhen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen daher als erfüllt und beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

2007 P 07.3279

Aufwertung der Hausarztmedizin (S 13.6.07, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR 06.2009)

2009 P 07.3561

Aufwertung der Hausarztmedizin (N 20.3.09, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 06.2009)

Der Bundesrat hat am 27. Januar 2010 den Bericht in Erfüllung der Postulate 07.3279 (SGK-S) und 07.3561 (SGK-N) verabschiedet. Er beantragt demnach die Abschreibung dieser Postulate.

2007 M 06.3786

Liberalisierung des Heilmittelhandels (N 23.3.07, Leutenegger Oberholzer; S 13.12.07)

Das Parlament hat lediglich Ziffer 1 der Motion überwiesen, welche sich auf den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen und die Verbesserung der Versor2650

gungssituation in den Spitälern bezieht. Im Rahmen der Revision des Patentgesetzes vom 25. Juni 1954 (SR 232.14) wurde Artikel 14 Absatz 3 des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) aufgehoben. So wird die Zulassung von parallel importierten Arzneimitteln erleichtert (Inkraftsetzung 1. Juli 2009). In der vorgezogenen Teilrevision des Heilmittelgesetzes wurde die Versorgungssituation in den Spitälern verbessert (Erleichterung der Einfuhrmöglichkeiten; Vereinfachung der Sprachbestimmungen für Fach- und Patienteninformation). Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes (Spitalpräparate) am 28. Februar 2007 verabschiedet (BBl 2007 2393). Die Gesetzesänderung sowie die angepassten Ausführungsbestimmungen sind am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2007 P 07.3769

Einbezug eines Morbiditätsfaktors (S 6.12.07, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR 04.061)

Aufgrund der am 21. Dezember 2007 beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10), den Risikoausgleich mit einem neuen Kriterium auf den 1. Januar 2012 zu ergänzen, hat der Bundesrat am 26. August 2009 die Verordnung vom 12. April 1996 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (SR 832.112.1) revidiert. Er hat dabei das Kriterium «erhöhtes Krankheitsrisiko» näher definiert und als solches den Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr bestimmt. Nach der Verabschiedung der Verordnung wurden die nötigen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten aufgenommen, um den in diesem Postulat geforderten Bericht zu erstellen. U.a. wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, welches einen Überblick über mögliche Morbiditätsfaktoren zur weiteren Verfeinerung des Schweizer Risikoausgleichs bietet und die verschiedenen Faktoren auch bewertet.

In der Zwischenzeit wurde jedoch die weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs im Rahmen der Managed-Care-Vorlage (04.062) im Parlament beraten. Der Nationalrat hat am 16. Juni 2010 entschieden, dass als Kriterium für das erhöhte Krankheitsrisiko neben dem Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, der länger als drei Tage dauert, auch die «durch geeignete Indikatoren abgebildete Morbidität der Versicherten» massgebend sei. Der Ständerat ist dem Nationalrat am 15. Dezember 2010 gefolgt. Es besteht also keine Differenz zwischen den zwei Räten betreffend eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs durch einen Morbiditätsfaktor.

Mit der Berücksichtigung dieses zusätzlichen Kriteriums ist die Ausarbeitung eines Berichts nicht mehr nötig.

Aus Sicht des Bundesrates ist das Postulat damit erfüllt. Er beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2008 M 06.3413

Zulassungspraxis von Swissmedic (1) (N 5.3.08, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR; S 2.10.08)

Mit der vorgezogenen Teilrevision (1. Etappe) des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, damit die Spitäler im stationären und ambulanten Bereich die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln besser sicherstellen können. Die Gesetzesänderung ist mit den angepassten Ausführungsbestimmungen am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Der Bundesrat beantragt demnach die Abschreibung der Motion.

2651

2009 M 08.3670

Regelmässige Überprüfung der Arzneimittelpreise (N 19.12.08, Robbiani; S 4.6.09)

Vgl. M 05.3009 2009 P 09.3061

Fallkostenpauschalen. Erfahrungen und Stand der Umsetzung (N 12.6.09, Goll)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zum Stand der Umsetzungsarbeiten bei der Einführung von Fallkostenpauschalen, zum Einbezug der Leistungserbringer und zu Erfahrungen in den Kantonen sowie im Ausland vorzulegen. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen, indem er den Bericht zum Stand der Umsetzung bei den leistungsbezogenen Pauschalen in Erfüllung des Postulats Goll 09.3061 am 27. Januar 2010 verabschiedet hat. Der Bericht ist veröffentlicht (http://www.bag.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/ 01217/index.html?lang=de&msg-id=31318).

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

2009 P 09.3569

Palliative Care (N 25.9.09, Heim)

Im Dezember 2009 hat die gesundheitspolitische Plattform Bund-Kantone die Strategie Palliative Care 2010­2012 beschlossen. In dieser Strategie sind die Ziele zur Schliessung der festgestellten Lücken im Bereich Palliative Care festgelegt. Der Bundesrat hat für die nächsten Jahre einen Impuls gesetzt, der dem Anliegen des Postulats (aufzuzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen die Versorgung im Bereich der Palliative Care sichergestellt werden kann und inwiefern es zusätzliche Regelungen insbesondere hinsichtlich der Finanzierung braucht) Rechnung trägt.

Aus der Sicht des Bundesrates ist damit das Postulat erfüllt. Er beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2009 M 09.3088

Medikamentenpreise. Massnahmen im Preisbildungsprozess (S 4.6.09, Diener; N 10.12.09)

Vgl. M 05.3009 2010 P 09.4008

Impfchaos. Verbesserungspotenzial bei zukünftigen Pandemien (N 19.3.10, Heim)

2010 P 09.4028

Zukünftige Massnahmen bei Pandemien. Bericht (N 19.3.10, Grüne Fraktion)

Der Bundesrat hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) in zwei Schreiben ausführlich über verschiedene Aspekte der Pandemiebewältigung informiert (26. Mai und 3. Dezember 2010). Er hat dazu auch in verschiedenen Interpellationen Stellung bezogen (10.3618 Baettig, 10.3422 David, 10.3519 Maury Pasquier). In den Schreiben an die GPK-S wird unter anderem auf die Umsetzung der Resultate und Empfehlungen der im Zusammenhang mit der Bewältigung der pandemischen Grippe (H1N1) durchgeführten Evaluationen und Erhebungen eingegangen.

Die Evaluationsergebnisse sind unter anderem in die Totalrevision des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) eingeflossen. Der Bundesrat hat die diesbezügliche Botschaft am 3. Dezember 2010 verabschiedet. Die Erarbeitung des Verordnungsrechts ist am Laufen. Das revidierte Epidemiengesetz sieht eine gezielte 2652

Erweiterung der Bundeskompetenzen bei der Vorbereitung auf besondere Gefährdungen vor. Im Hinblick auf einen einheitlichen Vollzug soll der Bund, soweit notwendig, die Vollzugsmassnahmen der Kantone koordinieren, den Kantonen aber diesbezügliche Massnahmen auch vorschreiben können. Im Bereich der Logistik der Impfstoffverteilung soll der Bund künftig die Möglichkeit haben, Vorschriften über die Zuteilung und Verteilung von Heilmitteln zu erlassen. Zur allgemeinen Verbesserung der Prozesse und Abläufe zwischen Bund und Kantonen soll ein ständiges Koordinationsorgan geschaffen werden, das die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zum Ziel hat.

Die von den Evaluationen aufgezeigten Mängel im Zusammenhang mit der Versorgung mit Impfstoffen werden in einem vom Bundesamt für Gesundheit Anfang 2011 lancierten Projekt angegangen. Nicht nur die Planung, sondern auch die Logistik der Impfstoffe soll unter Einbezug der relevanten internen und externen Akteure neu überdacht werden (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Armeeapotheke, Koordinierter Sanitätsdienst, Swissmedic, Kantone, Logistikdienstleister Pharmaprodukte u.a.).

Eine generelle Optimierung der Bewältigung einer zukünftigen Pandemie wird zudem durch die seit April laufende umfassende Überarbeitung des nationalen Pandemieplans angestrebt.

Über die Kosten der Impfstoffbeschaffung hat der Bundesrat sowohl die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (25.11.2009) als auch die Finanzkommissionen (Ende 2010) entsprechend informiert.

Aus Sicht des Bundesrates sind die Postulate damit erfüllt. Er beantragt deshalb deren Abschreibung.

2010 P 10.3137

Zunahme der ambulanten Chirurgie. Aufteilung der Kosten (N 18.6.10, Grin)

In seiner Stellungnahme zum Postulat hält der Bundesrat fest, dass er das Anliegen der einheitlichen Finanzierung der Spitalleistungen und der ambulanten Leistungen teile. Entgegen der Ansicht des Postulanten wolle er aber eine einheitliche Finanzierung nicht auf einer dualen, sondern auf einer monistischen Basis. Er werde zu dieser Frage dem Parlament gestützt auf die Motion SGK-SR 06.3009 bis Ende 2010 einen Bericht vorlegen. In diesem Rahmen werde er auch die verlangte Prüfung vornehmen. Am 10. Dezember 2010 hat der Bundesrat den Bericht «Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung» gutgeheissen. Der Bericht ist veröffentlicht (http://www.bag.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/01217/index.html?l ang=de&msg-id=36775).

Aus der Sicht des Bundesrates ist das Postulat damit erfüllt. Er beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2010 P 10.3327

Umsetzung der E-Health-Strategie (N 18.6.10, Humbel)

Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung des Postulats am 3. Dezember 2010 verabschiedet. Er beantragt die Abschreibung des Postulats.

2653

Bundesamt für Sozialversicherungen 2006 M 06.3001

Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut (N 24.3.06, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR; S 13.12.06)

Der Bundesrat hat den Bericht «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» am 31. März 2010 verabschiedet, welcher gemeinsam mit den Kantonen (SODK), den Gemeinden, den relevanten Bundesstellen sowie Nichtregierungsorganisationen und Betroffenen erarbeitet wurde. Anlässlich der Nationalen Konferenz zur gemeinsamen Bekämpfung der Armut am 9. November 2010 ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Strategie unter den zentralen Akteurinnen und Akteuren diskutiert und in einer gemeinsamen Erklärung sind die prioritären Handlungsfelder und die weitere Zusammenarbeit festgehalten worden.

Das Anliegen der Motion ist damit erfüllt und der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Vorstosses.

2009 M 08.4045

Anlagevorschriften für Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten (S 11.3.09, Sommaruga Simonetta; N 16.9.09)

Der neue Artikel 51c Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40), der mit der Strukturreform eingeführt wird, verpflichtet die Vorsorgeeinrichtung, ihre Experten, Anlageberater und Anlagemanager mit Name und Funktion im Jahresbericht zu erwähnen. Der Bundesrat erachtet damit das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

Staatssekretariat für Bildung und Forschung 2002 P 02.3569

Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Gebühren (N 13.12.02, Eggly) ­ vormals BBW

Das Postulat fordert die Prüfung der Möglichkeit einer Ausnahme vom allgemein geltenden Kostendeckungsprinzip. Ob eine solche bei den eidgenössischen Maturitätsprüfungen gemacht werden kann, richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenverordnung (SR 172.041.1), die der Bundesrat am 8. September 2004 erlassen hat.

Die Verordnung sieht in den Artikeln 1 Absatz 4 und 3 Absatz 2 grundsätzlich Ausnahmemöglichkeiten vor. Bei der 2010 erfolgten Revision der Verordnung vom 4. Februar 1970 über Gebühren und Entschädigungen für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen (SR 413.121), die per 1. November 2011 in Kraft treten wird, wurde entschieden, dass die Prüfungsgebühren grundsätzlich die Prüfungskosten zu decken haben, nicht jedoch die Verwaltungskosten.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2003 P 03.3282

Bericht über die Forschung im Bildungsbereich (N 3.10.03, Simoneschi) ­ vormals BBW

Die WBK-N hat den Bericht vom 12. November 2008 über die Forschung im Bildungsbereich in Erfüllung des Postulats Simoneschi an ihrer Sitzung vom 15. April 2010 verabschiedet. Der Bundesrat beantragt somit die Abschreibung des Postulats.

2654

2005 P 05.3508

Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Studiengängen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik (S 6.12.05, Fetz)

2007 P 07.3538

Naturwissenschaftlich-technische Bildung (N 5.10.07, Hochreutener)

2007 P 07.3747

Mangel an Fachleuten in wissenschaftlichen Berufen (N 21.12.07, [Recordon]-Thorens Goumaz)

2008 P 07.3810

Mehr Studierende in den Ingenieur- und Naturwissenschaften (N 20.03.08, Widmer)

Auf die Anliegen der Vorstösse wird im Bericht zum Fachkräftemangel im MINTBereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) eingegangen.

Dieser Bericht in Erfüllung der Postulate wurde vom Bundesrat am 1. September 2010 verabschiedet. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Postulate.

2007 P 05.3454

Förderung des Austauschjahres für Schülerinnen und Schüler (N 19.12.07, Wyss)

Der Bundesrat hat den Bericht «Austauschjahr für Schülerinnen und Schüler» in Erfüllung des Postulats am 3. Dezember 2010 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

Swissmedic 2009 P 09.3894

Kostengünstige Medikamente. Medikamente nutzen, solange sie tatsächlich genutzt werden können (S 8.12.09, Maury Pasquier)

Mit dem Bericht «Haltbarkeitsdauer von Medikamenten», der als Folge des Postulats 09.3894 erstellt und vom Bundesrat am 18. Juni 2010 verabschiedet wurde, ist der Auftrag erfüllt worden. Der Bericht zeigt auf, wie die Haltbarkeitsdauer eines Arzneimittels sowohl national in der Schweiz wie auch im internationalen Umfeld festgelegt wird, und geht der Frage nach, ob es Massnahmen bedarf, die sicherstellen, dass die Haltbarkeitsdauer nicht missbräuchlich zu kurz angesetzt wird.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Justiz- und Polizeidepartement Eidgenössische Spielbankenkommission 2007 P 07.3264

Angebotsrestriktionen für Spielbanken mit einer B-Konzession (S 11.6.07, Lombardi)

Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat eine Lockerung der Angebotsrestriktionen in der Spielbankenverordnung vom 24. September 2004 (VSBG; SR 935.521) für Spielbanken mit einer B-Konzession und die Erhöhung der Anzahl der zugelassenen Glücksspielautomaten von 150 auf mindestens 250 Geräte prüft.

Gestützt auf den Bericht «Casinolandschaft Schweiz, Situation Ende Jahr 2009» der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) hat der Bundesrat am 24. März 2010 die heutige Lage im Bereich Spielbanken beurteilt und ­ nebst anderen Anpassungen ­ beschlossen, ein paar Unterscheidungskriterien zwischen A- und 2655

B-Spielbanken auf Stufe VSBG anzupassen. Entsprechend wurde die VSBG teilrevidiert. Ab dem 1. Januar 2011 können neu in B-Spielbanken 250 Spielautomaten betrieben werden; bisher waren es 150. Zudem dürfen in B-Spielbanken mehrere Jackpots betrieben werden (bis anhin: nur ein Jackpot). Die Maximalhöhe der Jackpots in B-Spielbanken wird von 100 000 auf 200 000 Franken verdoppelt.

Mit dieser Verordnungsänderung wurden auch die im Postulat enthaltenen Punkte erfüllt. Der Bundesrat beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Justiz 2000 M 99.3656

Rechtliche Organisationsformen für freie Berufe (S 8.3.00, Cottier; N 7.12.00)

Die Bundesverwaltung hat Ende 2002 beschlossen, erste interne Regelungsentwürfe für eine modifizierte Kollektivgesellschaft (nach den Vorbildern von Deutschland, Italien und Frankreich) und für eine GmbH (eventuell AG) mit zwingender Berufshaftpflichtversicherung (nach den Vorbildern von Deutschland und Österreich) zu erarbeiten. Bei den Kapitalgesellschaften war vorgesehen, den Wegfall der unbeschränkten, persönlichen Haftung der freiberuflichen Gesellschafterinnen und Gesellschafter durch das Erfordernis des zwingenden Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung zu kompensieren. Damit die von der Politik geforderten gesetzgeberischen Prioritäten im Bereich des Wirtschaftsprivatrechts fristgerecht erfüllt werden konnten, mussten die begonnenen Arbeiten zur Motion Cottier im Frühjahr 2003 zurückgestellt werden.

Aus heutiger Sicht besteht kein Handlungsbedarf mehr, da die Praxis verschiedene Wege gefunden hat, das Anliegen der Motion umzusetzen. So haben die kantonalen Aufsichtsbehörden seit 2006 die AG und GmbH unter bestimmten standesrechtlichen Voraussetzungen ausdrücklich als Organisationsform für Rechtsanwaltskanzleien zugelassen. Eingehende Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass die aufgeworfenen Fragen letztlich nicht gesellschaftsrechtlicher, sondern überwiegend aufsichtsrechtlicher Natur sind. Trotz zahlreicher Lockerungen im Bereich des Aufsichts- und des Handelsregisterrechts besteht heute nur eine geringe Anzahl registrierter Rechtsträger in Bezug auf Anwaltskanzleien, was nicht an den verfügbaren rechtlichen Organisationsformen liegt, sondern darauf zurückzuführen ist, dass die in der Motion aufgegriffene Thematik quantitativ gesehen von geringem Interesse ist. Diese Feststellung gilt auch für die übrigen freien Berufe (Notare, Ärzte, Zahnärzte).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es der Praxis ohne grössere Probleme gelungen ist, namentlich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ­ neben der durch das Bundesgericht ausdrücklich als zulässig qualifizierten Kollektivgesellschaft ­ unter bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben auch die Rechtsformen der AG oder GmbH zugänglich zu machen. Daher müssen die Anliegen der Motion Cottier als gegenstandslos qualifiziert werden. Eine Weiterführung der Vorarbeiten wäre vor diesem Hintergrund nicht mehr zielführend, zumal der
Grundsatz der zwingenden Auswahl einer vom Obligationenrecht (SR 220) bereitgestellten Gesellschaftsform mit der Forderung nach «massgeschneiderten» Gesellschaften für einzelne freie Berufe unvereinbar ist.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2656

2005 P 05.3443

Bandenunwesen. Sensibilisierungskampagne und Anpassung des Strafrechtes (N 7.10.05, Chevrier)

Der Bundesrat hat den gewünschten Bericht am 24. Februar 2010 gutgeheissen und der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates übermittelt. Der Bericht ist am 15. Oktober 2010 in der Kommission behandelt worden. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2006 M 06.3049

Hundehalter in die Pflicht nehmen (N 23.6.06, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; S 28.9.06)

Der Bundesrat führte 2007 eine Vernehmlassung durch. Danach sollten Hundehalter einer Gefährdungshaftung unterworfen werden und sich für die mit der Haltung eines Hundes verbundenen Haftungsrisiken versichern müssen. Die Arbeiten wurden sistiert, nachdem der Nationalrat entschieden hatte, die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen der pa.Iv. Kohler (05.453), Verbot von Pitbulls in der Schweiz, zu berücksichtigen. Am 6. Dezember 2010 hat der Nationalrat den Vorschlag der Einigungskonferenz hinsichtlich eines Bundesgesetzes über gefährliche Hunde abgelehnt, womit die Vorlage definitiv gescheitert ist. Die Vorschläge betreffend Haftung und Versicherung sind damit ebenfalls abgelehnt worden.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2007 P 07.3360

Stärkung der präventiven Verfassungskontrolle (S 26.9.07, Pfisterer)

Der Bundesrat hat am 5. März 2010 in Erfüllung des vorliegenden Postulats den Bericht über die Stärkung der präventiven Rechtskontrolle (BBl 2010 2187) verabschiedet. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2007 P 07.3682

Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden (N 21.12.07, Lustenberger)

Der Bundesrat hat am 22. Dezember 2010 in Erfüllung des vorliegenden Postulats den Bericht über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Behörden des Bundes und der Kantone gutgeheissen und das Postulat zur Abschreibung beantragt.

Bundesamt für Polizei 2002 P 02.3441

Kriminalstatistik und Waffendelikte (S 2.12.02, Berger)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, kantonale Statistiken über Verbrechen und Delikte zu erstellen, die mit Waffengewalt begangen wurden. Darin sollen Militärund Zivilwaffen, Privaten überlassene Ordonnanzwaffen sowie Sammlerstücke und Schützenwaffen berücksichtigt werden. Auch soll in den Statistiken zwischen legal und illegal erworbenen Waffen unterschieden werden. Die in diesem Jahr publizierte revidierte Kriminalstatistik enthält die zusätzlichen Informationen im Sinne des Postulats. Eine verlässliche Auswertung betreffend legal/illegal erworbene Waffen kann zurzeit nicht erstellt werden, da die Kantone Widerhandlungen gegen das Waffengesetz vom 20. Juni 1997 (SR 514.54) noch nicht mit der nötigen Konsequenz erfassen.

Der Bundesrat erachtet das Postulat dennoch als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2657

2003 P 03.3188

Kinder- und Jugendschutz (N 3.10.03, Kommission für Rechtsfragen NR 02.457)

Im Postulat der Kommission für Rechtsfragen wurde der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Behandlung des Postulats Janiak (00.3469, Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik) eine Reihe von Massnahmen einer Überprüfung zu unterziehen.

Die Ermittlungs- und Repressionsmassnahmen gegen alle direkt oder indirekt über Internet an Kindern begangenen Handlungen konnten verstärkt werden. Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) hat sich schweizweit etabliert und konnte seit 2003 Hunderte von Verdachtsfällen mit einem Bezug zur Schweiz ermitteln und an die zuständigen Kantone weiterleiten. Die Zahlen für das vergangene Jahr 2010 belaufen sich auf rund 7000 Meldungen und Fälle, welche durch Meldungen der Bevölkerung bzw. durch aktive Recherche von KOBIK zustande kamen und bei Verdacht auf strafrechtliche Relevanz den nationalen oder internationalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden. Detaillierte statistische Angaben können dem jährlichen Rechenschaftsbericht KOBIK entnommen werden, welcher jeweils im Frühjahr auf der Webseite www.kobik.ch publiziert wird. Der Personalbestand der KOBIK beläuft sich aktuell auf 10 Stellen. Durch die Ansiedlung der KOBIK bei der Bundeskriminalpolizei per 1. Januar 2009 konnte die Kooperation mit den Kommissariaten der Abteilung Koordination auf operativer Stufe weiter ausgebaut und die Genehmigung zur verdeckten Ermittlung durch die KOBIK erlangt werden. Die bei der Beantwortung des Postulats monierten Schwierigkeiten mit der Auskunftspflicht der Provider bei Randdaten konnten dank der freiwilligen Kooperation mit den schweizerischen Providern grösstenteils gelöst werden. Was die bisherigen Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Personen, welche über ein Mobiltelefon aufs Internet zugreifen, anbelangt, kann der jährlich erscheinende Rechenschaftsbericht KOBIK Auskunft zum jeweiligen Stand und über die Entwicklung in diesem Bereich geben.

Auch bei der Koordination internationaler Polizeiaktionen gegen Kinderpornografie zeigt sich eine deutliche Verbesserung. Durch die Schaffung und Etablierung eines eigenen Kommissariats PMM (Pädophilie, Menschenhandel, Menschenschmuggel) bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) konnten bei den Folgeaktionen nach Genesis Verbesserungen bei der Dossieraufbereitung, der kantonalen
Koordination, dem Ablauf der Aktionen, der Auswertung und der Medienarbeit erfolgreich umgesetzt werden. Mitte 2007 ist das Kommissariat PMM in zwei unabhängige Kommissariate aufgeteilt worden, und neu werden die internationalen Verfahren gegen Kinderpornografie und Kindersextourismus durch das Kommissariat PP (Pornografie, Pädophilie) mit zusätzlichen Ressourcen durchgeführt. Die koordinativen Aufgaben auf Bundesebene bei internationalen Verfahren wurden also nochmals verbessert.

Die durch das Postulat aufgeworfenen Fragen zur Subventionierung von Organisationen und Vereinen, die gegen die Pädophilie vorgehen, und zu den erforderlichen Mitteln zur Prävention gegen kriminelle Handlungen werden neu in der am 1. August 2010 in Kraft getretenen Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) geregelt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat den Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» in Erfüllung der Postulate Janiak (P 00.3469), Wyss (P 00.3400) und Wyss (P 01.3350) bereits am 27. August 2008 verabschiedet hat.

2658

Der Bundesrat erachtet somit das vorliegende Postulat insgesamt als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2003 M 02.3723

Internationales Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Internetkriminalität (N 21.3.03, Fehr Jacqueline; S 9.12.03)

Die erwähnte Motion zur Schaffung eines Kompetenzzentrums zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei den Vereinten Nationen (UNO) wurde vom Ständerat als Zweitrat am 9. Dezember 2003 an den Bundesrat überwiesen. Wie in der Antwort der damaligen Departementsvorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Ruth Metzler-Arnold, festgehalten, erachtet der Bundesrat die Forderungen der Motion, die Schweiz solle die Federführung beim Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Bekämpfung der Internetkriminalität im Rahmen der UNO übernehmen, vor allem als politisches Signal, die Schweizer Erfahrungen im Bereich Bekämpfung der Internetkriminalität auch auf internationaler Ebene einfliessen zu lassen. Dies wurde auf operativer Ebene, namentlich durch die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) und der Melde- und Analysestelle zur Informationssicherung (MELANI) bereits erreicht. Die internationale Zusammenarbeit sowie der Informations- und Wissensaustausch mit Partnern im Ausland ist bei diesen zwei Fachzentren bereits sehr hoch und wird ständig ausgebaut.

Die Thematik der Cyberkriminalität war 2010 Gegenstand intensiver Gespräche anlässlich des Kongresses der Vereinten Nationen über Kriminalitätsprävention und Strafrecht. Die internationale Gemeinschaft entschied sich anlässlich dieses Kongresses, das Büro der Vereinten Nationen für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in Wien mit der Durchführung einer «Expert Working Group on Cybercrime» zu betrauen, welche im Januar 2011 stattfindet. Anlässlich dieses Expertentreffens soll eine Bestandesaufnahme der aktuellen weltweiten Situation im Bereich des Cybercrime sowie der Kapazitäten der Staaten erfolgen. Ziel dieser Bestandesaufnahme ist insbesondere die Beantwortung der Frage, ob für die internationale Gemeinschaft ein zusätzliches internationales Abkommen notwendig ist oder ob die gegenwärtigen rechtlichen und praktischen Mittel zur internationalen Kooperation genügen. Die Schweiz, vertreten durch das EJPD und das Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, wird an diesen Gesprächen sowie an den weiteren diesbezüglichen Entwicklungen aktiv teilnehmen.

Der Bundesrat erachtet somit die Stossrichtung der Motion als erfüllt und beantragt die Abschreibung.

2005 P 05.3006

Effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen (S 15.6.05, Sicherheitspolitische Kommission SR)

Das Postulat beauftragte den Bundesrat, innert Jahresfrist zu prüfen, wie die Gesetzgebung in verschiedenen Bereichen angepasst werden kann, um eine effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen zu ermöglichen. Der von ihm am 9. Juni 2006 gutgeheissene Bericht behandelt die vom Postulat thematisierten neun Fragenbereiche und geht daneben auch auf die strafrechtlichen Grundlagen der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen sowie auf die bundesrechtlichen Normen ein, welche das Zusammenwirken von Strafverfolgungsbehörden und Inlandnachrichtendienst regeln. In seinem Bericht geht der Bundesrat auf weitere Punkte ein, welche die Sicherheitspolitische Kommission in ihrem Postulat angesprochen hatte. Mit Ausnahme von zwei Punkten kommt der Bundesrat 2659

zum Schluss, dass in den anderen Bereichen kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Positiv äusserte sich der Bundesrat zunächst zu der im Postulat vorgeschlagenen Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Kommunikationsdaten. Angesichts der in der Praxis festgestellten Beweisschwierigkeiten sowie der Rechtsentwicklung in Europa sei dieser Schritt sinnvoll. Die Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Kommunikationsdaten wird im Rahmen der laufenden Revision der Gesetzgebung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs behandelt.

Mit Beschluss vom 9. Juni 2006 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zudem, Vorschläge zu erarbeiten, um im Bundesrecht die Voraussetzungen für die Durchführung ausserprozessualer Zeugenschutzmassnahmen zu schaffen. Auf diese Weise soll dafür gesorgt werden, dass sich auch gefährdete Zeuginnen und Zeugen zu Aussagen bereit erklären.

Die möglichen Regelungs- und Vollzugsmodelle für den ausserprozessualen Zeugenschutz wurden im Rahmen der Unterzeichnung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel geprüft. Von Oktober 2007 bis Frühling 2008 wurde eine informelle Anhörung bei den Kantonen via die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) durchgeführt, bei welcher es einerseits um die grundsätzliche Frage nach der Unterzeichnung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und andererseits um einen Systementscheid bezüglich der gesetzlichen Regelung von ausserprozessualen Zeugenschutzmassnahmen ging (Bundesregelung oder separate Regelungen Bund und Kantone). Sowohl KKJPD wie auch SODK haben sich im April 2008 zugunsten der Bundeslösung ausgesprochen. Der Bundesrat hat davon an seiner Sitzung vom 2. Juli 2008 Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, einen Vernehmlassungsentwurf zu einem Bundesgesetz unter Einbezug der Kantone zu erarbeiten. Der erarbeitete Vorentwurf eines Bundesgesetzes über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz; ZeugSG) wurde mit Beschluss des Bundesrates vom 27. November 2009 gleichzeitig mit der Europaratskonvention gegen Menschenhandel in die Vernehmlassung geschickt. Gestützt auf die Resultate der Vernehmlassung hat der Bundesrat am 17. November 2010
die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Menschenhandelskonvention und zum Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung einer zentralen Zeugenschutzstelle beim Bund vor, welche für die Durchführung des ausserprozessualen Zeugenschutzes bei kantonalen wie auch bei Strafverfahren des Bundes zuständig sein soll.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

2007 M 07.3554

Einrichtung eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder (N 3.10.07, Kommission für Rechtsfragen NR; S 11.12.07)

Wie in seiner Antwort festgehalten, teilt der Bundesrat die Meinung der Motionärin, wonach in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, und ist bestrebt, das Anliegen der Motion in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden weiterzuverfolgen.

Mittels einer Vereinbarung über die Durchführung des Projektes «Entführungsalarmsystem» zwischen der vormaligen Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und 2660

Polizeidepartementes, Eveline Widmer-Schlumpf, und dem ehemaligen Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Regierungsrat Markus Notter, wurde die Umsetzung in die Wege geleitet. Gemäss Projektauftrag ging es in einer ersten Realisierungsphase darum, ein Konzept für ein schweizweites Alarmsystem ­ unter Einbezug der Strafverfolgungsorgane des Bundes und der Kantone ­ bei der Entführung von Minderjährigen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu erarbeiten, sowie um die Realisierung einer ersten Ausbauetappe des Alarmsystems bis Ende 2009. Es wurde ein Projektteam eingesetzt, bestehend aus Strafverfolgungsorganen des Bundes und der Kantone. Das Konzept für ein schweizweites Alarmsystem wurde am 15. Oktober 2009 vom Steuerungsausschuss verabschiedet. Am 1. Januar 2010 ging das Entführungsalarmsystem in den Betrieb über.

Im Verlaufe des Jahres 2010 sind zusätzlich die Mobilfunkanbieter Swisscom, Orange und Sunrise für die Einrichtung einer Alarmierung mittels SMS und Internetlink in das Projekt einbezogen worden. In den SMS soll ein Internetlink angegeben werden, über den auf Fotos des Opfers und allenfalls auch des Täters zugegriffen werden kann. Die Verbreitung von Fotos per MMS fällt hingegen wegen der dafür notwendigen Netzkapazitäten ausser Betracht.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

2008 P 08.3050

Schutz vor Cyberbullying (N 13.6.08, Schmid Barbara)

Das Postulat beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über Cyberbullying in der Schweiz vorzulegen, der die Häufigkeit und Verbreitung von Cyberbullying in der Schweiz aufzeigt, einen Überblick über die in den letzten Jahren bereits eingeleiteten Massnahmen auf Stufe Bund, Kantone und Städte/Gemeinden gibt, verschiedene alte und neue Massnahmen einander gegenüberstellt sowie konkrete und wirksame Möglichkeiten aufzeigt, wie Cyberbullying verhindert werden kann.

Am 30. Mai 2008 beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulates. Am 13. Juni wurde es vom Nationalrat überwiesen. In der Folge wurde das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, den Bericht «Schutz vor Cyberbullying» zu erstellen. Dieser wurde vom Bundesamt für Polizei unter Einbezug von Fachpersonen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, des Eidgenössischen Departements des Innern, der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) sowie aus Forschung und Praxis erarbeitet. An seiner Sitzung vom 26. Mai 2010 hat der Bundesrat den Bericht zum Thema «Cyberbullying» in Erfüllung des Postulats 08.3050 «Schutz vor Cyberbullying» verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente zur Verfolgung und Bestrafung von Cyberbullying ausreichen. Die Bevölkerung soll indes für einen sicherheitsbewussten und rechtskonformen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien sensibilisiert werden. Den geeigneten Rahmen dafür bieten nach Ansicht des Bundesrates die Arbeiten, die das Bundesamt für Kommunikation und das Bundesamt für Sozialversicherung bereits eingeleitet haben.

Der Bundesrat erachtet somit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2661

2008 M 07.3406

Transparenz über Herkunft von Kriminellen (N 19.12.07, Fraktion der schweizerischen Volkspartei; S 29.9.08)

Am 21. Juni 2007 hat die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, seine Ämter bei der Erhebung von Kriminalstatistiken anzuweisen, neben der Straftat auch das Herkunftsland des Kriminellen zu erfassen und zu veröffentlichen, sofern diese Daten von den Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Die Statistiken der in diesem Jahr publizierten revidierten Kriminalstatistik erfassen die aktuelle Staatsangehörigkeit der registrierten Person. Diese Daten werden mit Angabe des Aufenthaltsstatus der Person publiziert.

Damit erachtet der Bundesrat das Anliegen als erfüllt und beantragt, die Motion abzuschreiben.

Bundesamt für Migration 2008 M 06.3445

Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe (S 21.3.07, Schiess; N 19.12.07; S 11.3.08)

2008 M 06.3765

Aktionsplan Integration (N 19.12.07, Sozialdemokratische Fraktion; S 2.6.08)

Der Bundesrat hat aufgrund der parlamentarischen Aufträge durch die Motionen Schiesser (06.3445) sowie SP-Fraktion (06.3765) die Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes aus einer Gesamtsicht heraus und gestützt auf breite Konsultationen geprüft. Er hat am 5. März 2010 den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes gutgeheissen. Die geltende Integrationspolitik soll durch Verbesserungen in verschiedenen Bereichen verstärkt werden. Der Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird, bleibt zentral. Der Gedanke der Integration als Querschnittaufgabe und verbindlicher Grundauftrag der zuständigen Regelstrukturen soll stärker verankert werden. Ebenfalls soll die spezifische Integrationsförderung weiterentwickelt werden. Das Bundesamt für Migration ist mit der Umsetzung des Berichts befasst.

Der Bundesrat erachtet somit die Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 08.3501

Prüfung von Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C (N 3.6.09, Heer)

Am 22. September 2008 hat Nationalrat Alfred Heer ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat einlädt zu prüfen, welche Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C eingeleitet werden können, damit eine abschreckende Wirkung erzielt und der Drogenhandel in Wohnquartieren eingedämmt werden kann.

Am 24. Juni 2009 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» (BBl 2009 5097), die auch einen indirekten Gegenvorschlag umfasste. Demnach sollten im Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) die Bestimmungen über den Widerruf von Bewilligungen angepasst werden. Die Widerrufsgründe sollten präzisiert und der Ermessensspielraum der Behörden bei schweren Straftaten eingeschränkt werden. Damit wurde dem 2662

Anliegen des Postulates Rechnung getragen. Die Schweizer Stimmbürger haben den Gegenvorschlag am 28. November 2010 abgelehnt und die Ausschaffungsinitiative angenommen. Diese sieht gerade auch bei Drogendelikten den Verlust des Aufenthaltsrechts vor und trägt damit dem Anliegen des Postulates ebenfalls Rechnung.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

2009 M 09.3727

Erstreckung der Aufenthaltsdauer für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich (N 17.9.09, Staatspolitische Kommission NR; S 23.11.09)

Am 19. Juni 2009 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) so zu ändern, dass auch Aufenthalte für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich bewilligt werden, die länger als acht Jahre dauern. Der Bundesrat hat die Motion am 19. August 2009 angenommen. Die daraus resultierende Änderung von Artikel 23 Absatz 3 VZAE ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2010 M 09.3821

Verlängerung der Empfangsstellenhaft (N 3.3.10, Müller Philipp; S 1.6.10)

Zusammen mit den notwendigen Gesetzesänderungen im Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 (AuG; SR 142.20) und im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31) aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) wurde auch die Dauer der Empfangsstellenhaft angepasst. Diese Anpassung erfolgte im Rahmen der parlamentarischen Beratung dieser Vorlage. Die Anpassung wurde notwendig, weil das Bundesverwaltungsgericht in einem Anfang 2010 ergangenen Urteil den sofortigen Vollzug von Dublin-Wegweisungen als rechtswidrig erachtete. Die maximale Dauer der Empfangsstellenhaft nach Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 5 AuG wurde von 20 auf 30 Tage erhöht. Diese Änderung ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2010 M 09.4275

Befristung der Aufenthaltsbewilligung für arbeitslose EU-Bürger auf ein Jahr (N 3.3.10, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; S 10.6.10)

Die Motion verlangt vom Bundesrat die Umsetzung von Anhang I Artikel 6 des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.112.681): «Ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger einer Vertragspartei ist (...) und mit einem Arbeitgeber des Aufnahmestaates ein Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von mindestens einem Jahr eingegangen ist, erhält eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von 5 Jahren (...).

Diese wird nur um ein Jahr verlängert, wenn bei der ersten Verlängerung der Inhaber seit mehr als 12 aufeinander folgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist.» Der Bundesrat hat die entsprechenden rechtlichen Abklärungen getroffen und ist bereit, diese Forderung umzusetzen. Er hat sie explizit in das Massnahmenpaket FZA aufgenommen, das er am 24. Februar 2010 verabschiedet hat. Die Motion wird im Rahmen von Weisungen an die Kantone (Rundschreiben) umgesetzt.

Die Motion ist somit erfüllt. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2663

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat 2008 P 08.3682

Umfassender sicherheitspolitischer Bericht (N 19.12.08, Segmüller)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, dass im neuen Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 2010 5133) die Sicherheitsinteressen des Landes und der Bevölkerung umfassend berücksichtigt, alle staatlichen Ebenen miteinbezogen und speziell auch die Aufträge der Armee dargestellt werden.

Der Bundesrat verabschiedete am 23. Juni 2010 den neuen Sicherheitspolitischen Bericht. Dieser legt umfassend sicherheitspolitische Interessen und Ziele der Schweiz, ihre Strategie und die Bedeutung der einzelnen sicherheitspolitischen Instrumente dar. Der Bericht legt einen Schwerpunkt auf die weitere Verbesserung im Zusammenspiel der sicherheitspolitischen Instrumente im Innern, das im neu geschaffenen Konzept des Sicherheitsverbundes Schweiz und des dazu gehörenden, neu zu schaffenden Konsultations- und Koordinationsmechanismus zum Ausdruck kommt. Der Bundesrat verabschiedete ausserdem ­ ausgehend vom neuen Sicherheitspolitischen Bericht ­ am 1. Oktober 2010 einen Bericht über die Armee (BBl 2010 8871). Dieser beschreibt umfassend und detailliert den Zustand der Armee, gibt Auskunft über ihre Aufgaben und Ressourcen und legt die Eckwerte für die weitere Entwicklung der Armee fest.

Das Anliegen des Postulates ist damit erfüllt. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates.

Verteidigung 2004 P 04.3049

Armee XXII. Bericht (N 18.6.04, Sozialdemokratische Fraktion)

Mit dem Postulat der sozialdemokratischen Fraktion wird der Bundesrat ersucht, dem Parlament innerhalb von zwei Jahren einen Bericht zu den möglichen militärischen Bedrohungsszenarien und Herausforderungen für die Schweiz und den daraus abgeleiteten Perspektiven für die Weiterentwicklung der Armee zu unterbreiten, insbesondere auch in Bezug auf den Stellenwert der internationalen Kooperation.

Der Bundesrat verabschiedete am 23. Juni 2010 den neuen Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 2010 5133). Darin werden die aktuellen und absehbaren Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz umfassend dargestellt, ebenso wie die Rolle und Bedeutung, die den einzelnen sicherheitspolitischen Instrumenten bei der Prävention und Bewältigung dieser Bedrohungen und Gefahren zukommt. Der Bericht gibt insbesondere auch ausführlich Auskunft über Aufgaben, Herausforderungen und Bedeutung der Armee, und auch der Aspekt der internationalen Kooperation ­ deren Bedeutung, Nutzen und Grenzen ­ wird erläutert. Der Bundesrat verabschiedete ausserdem am 1. Oktober 2010 einen Bericht über die Armee (BBl 2010 8871). Dieser legt, ausgehend vom neuen sicherheitspolitischen Bericht, die Aufgaben, Herausforderungen und Weiterentwicklungen der Armee noch umfassender und detaillierter dar.

Das Anliegen des Postulates ist damit erfüllt. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates.

2664

2007 P 07.3556

Anteil Durchdiener (S 20.9.07, Sicherheitspolitische Kommission SR 06.405)

Der Bundesrat wurde am 30. August 2007 von der Sicherheitspolitischen Kommission SR beauftragt, nach der Umsetzung des Entwicklungsschrittes 08/11 die Zweckmässigkeit einer Erhöhung des Durchdieneranteils zu prüfen.

Gemäss dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 vom 23. Juni 2010 (SIPOL B; BBl 2010 5133) sowie dem Armeebericht 2010 vom 1. Oktober 2010 (BBl 2010 8871) sind Durchdiener ein Schlüsselelement des Systems der abgestuften Bereitschaft und ein wichtiges Element zur Gewährleistung der Durchhaltefähigkeit der Armee. Um die Zweckmässigkeit einer Erhöhung des Durchdieneranteils zu überprüfen, wurde im Rahmen eines von Herrn Prof. Schindler geleiteten Gutachtens in erster Linie festgestellt, dass das aktuelle Durchdiener-Modell als verfassungskonform bezeichnet werden kann. Zum einen bleibt die Wehrpflicht mit dem heutigen Modell der Durchdiener unangetastet. Zum anderen sind die Erfüllung der Militärdienstpflicht am Stück sowie der Einsatz von professionalisierten Bereitschaftstruppen mit der Verfassung vereinbar. Bezüglich der Erhöhung des Durchdieneranteils will sich Prof. Schindler nicht auf eine Obergrenze festlegen. Aus seiner Sicht wäre jedoch die Vereinbarkeit mit dem Milizprinzip fraglich, wenn 40 % eines Rekrutenjahrganges den Dienst am Stück leisteten. Diese Aussagen werden zudem auch sinngemäss von Prof. Schweizer in seinem Gutachten bestätigt.

Das Anliegen des Postulats ist somit erfüllt, weshalb der Bundesrat dessen Abschreibung beantragt.

2007 P 07.3765

Anteil Durchdiener (N 20.12.07, Sicherheitspolitische Kommission NR 06.405)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Vor- und Nachteile einer allfälligen Aufstockung des gesetzlichen Höchstanteils an Durchdienern zu prüfen.

Im Armeebericht 2010 (BBl 2010 8871), den der Bundesrat am 1. Oktober 2010 verabschiedet hat, werden die juristischen, betrieblichen und militärischen Überlegungen dieser Frage dargelegt. Gemäss einem vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eingeholten Rechtsgutachten bestehen für die Erhöhung der Anzahl Durchdiener verfassungsrechtliche Schranken: Das System der gestaffelten Dienstleistung darf nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, das Kader der Armee muss überwiegend und systemprägend aus Milizangehörigen bestehen, und die Anzahl Durchdiener muss aus der erforderlichen Einsatzbereitschaft sachlich begründet sein.

Aus betrieblicher und militärischer Sicht werden als Vorteile festgehalten, dass Durchdiener rascher für Einsätze verfügbar sind und dass sie für die gleiche Anzahl Diensttage weniger Aufwand für Fassung und Abgabe von Ausrüstung verursachen und ein höheres Ausbildungsniveau erreichen können als WK-Truppen, in denen infolge der Unterbrüche immer wieder Wissen verloren geht. Nachteilig wirken sich bei den Durchdienern die mit dem jungen Alter verbundene Unerfahrenheit und mangelnde Berufserfahrung aus. Ferner erschwert das Abverdienen am Stück die Kadergewinnung.

Das VBS erarbeitet im Rahmen der Detailkonzepte zur Weiterentwicklung der Armee einen konkreten Vorschlag, wie die Zahl der Durchdiener erhöht werden soll

2665

und ob dazu das Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) sowie weitere Rechtgrundlagen angepasst werden müssen.

Dem Anliegen des Postulates wird mit den Erwägungen im Armeebericht entsprochen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

2008 P 05.3060

Innere Führung der Armee. Bericht (N 1.10.08, Widmer)

Am 1. September 2010 verabschiedete der Bundesrat den Bericht «Militärethik in der Schweizer Armee». Angestossen wurde dieser Bericht durch das Postulat «Innere Führung der Armee», das Nationalrat Widmer am 10. März 2005 eingereicht hatte und das am 1. Oktober 2008 vom Nationalrat angenommen worden war.

Nationalrat Widmer beauftragte den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht über die innere Führung der Armee vorzulegen, wobei auf spezifische Punkte eingegangen werden sollte.

Der Bundesrat kommt in seinem ausführlichen Bericht zum Schluss, dass die Grundlagen in den einschlägigen Gesetzen und Anordnungen festgehalten sind und auch vermittelt werden. Dies könnte allerdings noch systematischer und ganzheitlicher geschehen, und die Lehrpläne sind in den kommenden Revisionen entsprechend abzustimmen. Im Bericht wird zudem die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle vertieft geprüft. Einzelne Massnahmen in geforderten Bereichen sind seit dem Einreichen des Postulates parallel durch die Armee eingeleitet worden. Ganz allgemein bestehen keine gravierenden Probleme mit den ethischen und rechtlichen Grundsätzen der Armee, die ein sofortiges Handeln nötig machen würden. Die bestehenden Grundsätze sind konsequent umzusetzen und in der Ausbildung zu vermitteln.

Das Anliegen des Postulanten ist damit erfüllt, weshalb der Bundesrat die Abschreibung des Postulates beantragt.

Finanzdepartement Generalsekretariat 2005 P 05.3239

E-Government. Neuer Ansatz (N 7.10.05, Noser)

Der Bundesrat wurde beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie dem E-Government in der Schweiz zum Durchbruch verholfen werden kann. Insbesondere soll dabei der Ansatz einer Trennung von hoheitlichen Aufgaben und nichthoheitlicher Leistungserbringung mit freiem Wettbewerb für diese Leistungserbringung geprüft werden. Der Bundesrat wurde aufgefordert zu prüfen, welche nichthoheitlichen Leistungsanteile für E-Government im freien Wettbewerb gefördert werden können.

Mit der nationalen E-Government-Strategie, der «Öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung (zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden) über die E-GovernmentZusammenarbeit in der Schweiz» und dem Katalog priorisierter Vorhaben wurden 2007 Voraussetzungen geschaffen, die zu einer deutlichen Beschleunigung der Umsetzung von E-Government in der Schweiz geführt haben. Unter der strategischen Aufsicht des Steuerungsausschusses E-Government Schweiz sind diverse federführende Organisationen (ffO) für die schweizweite Implementierung der priorisierten Vorhaben zuständig.

2666

Für manche priorisierte Vorhaben wurde die Federführung an gemeinschaftlich zusammengesetzte Organisationen aus Privatwirtschaft und öffentlicher Hand übergeben. Hierzu gehören zum Beispiel der Verein swissdec (Vorhaben: A1.02 Übertragung der Lohndaten aus der Lohnbuchhaltung von Unternehmen an die relevanten Behörden und Versicherungen [v.a. Ausgleichskassen, Suva, Privatversicherungen, Steuerverwaltungen, Statistik]), die Projektorganisation eGRIS (Vorhaben: A1.19 Elektronisches Grundstück-Informationssystem [eGRIS], dort ist unter anderem die SIX Management AG vertreten) oder auch die Organisation e-geo, in welcher nebst Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden und Kantonen auch solche aus Wirtschaft und Forschung Einsitz haben. Der Standardisierungsverein eCH (welchem Bund, Kantone, Gemeinden sowie viele namhafte IKT-Firmen angehören) spielt eine wichtige Rolle bei der Standardisierung bei der Mehrheit der Vorhaben, und mehrere Fachgruppen von eCH sind selbst ffO für mehrere Vorhaben.

Bei praktisch allen Vorhaben erfolgt mindestens ein Teil der Leistungserbringung im Projekt oder im Betrieb durch die Privatwirtschaft, im Auftrag der jeweiligen ffO. Gemäss den aktuellen Cockpit-Daten der Geschäftsstelle E-GovernmentSchweiz fliessen durchschnittlich 60 % der Gesamtinvestitionen von allen priorisierten Vorhaben der nationalen Strategie in Form von Aufträgen in die Privatwirtschaft.

Ein hervorragendes Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft ist die SuisseID. Diese konnte im Jahr 2010 nur deswegen in kurzer Zeit entwickelt und lanciert werden, weil der Bund sich auf die Erstellung von Richtlinien und die Anschubfinanzierung konzentrierte, während die eigentliche Produktentwicklung und das Serviceangebot von diversen Firmen der Privatwirtschaft erbracht wurden.

Aufgrund der Vielfalt der Vorhaben ist es kaum möglich ­ und auch nicht wünschenswert ­, ein allgemeingültiges Modell der Leistungserbringung verfolgen zu wollen. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der jeweiligen ffO, die Umsetzung ihrer Vorhaben zu organisieren und insbesondere auch zu prüfen, ob nichthoheitliche Leistungsanteile im freien Wettbewerb erbracht werden können und sollen.

Der Bundesrat stellt fest, dass seit der Annahme des Postulats eine positive Weiterentwicklung
der Umsetzung von E-Government erfolgt ist. Er stellt auch fest, dass die Akteure von E-Government Schweiz weitgehend in die vom Postulat gewünschte Richtung arbeiten.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2009 P 08.4039

Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise (S 17.2.09, David)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, dem Parlament Bericht über die Mängel in der Finanzmarktaufsicht zu erstatten und für den Zeitraum 2006­2008 spezifische Fragen zum Verhalten der Finanzmarktaufsicht abzuklären. Weiter wird der Bundesrat beauftragt, mit Blick auf die Zukunft gewisse Massnahmen im Rahmen der Finanzmarktaufsicht näher zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung dem Parlament Bericht zu erstatten.

2667

Am 12. Mai 2010 hat der Bundesrat den Bericht «Das Verhalten der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise ­ Lehren für die Zukunft» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. In diesem zog der Bundesrat folgende Schlüsse: Die schweizerischen Aufsichtsbehörden haben die Finanzmarktkrise im Vergleich zum Ausland gut gemeistert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass im Vorfeld der Krise bei der Grossbankenaufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) Mängel bestanden.

Zunächst kam es zu wenig oft zu einem systematischen Informationsaustausch.

Ausserdem hat die EBK im Vorfeld der Krise bei der UBS verschiedene Problemfelder zwar erkannt, aber nicht mit genügend Nachdruck auf ihre Behebung gedrängt. Das Verhalten der EBK ist u.a. darauf zurückzuführen, dass sie sich durch das sogenannte «Musterschülerinnen-Image» der UBS blenden liess. Ausserdem war der Personalbestand in der Abteilung Grossbankenaufsicht der EBK eher knapp.

Eine unzulässige Beeinflussung der EBK durch die UBS konnte hingegen nicht festgestellt werden.

Als wichtigen Grund für die Finanzmarktkrise nennt der Bericht eine verfehlte internationale Finanzmarktregulierung. Ein solches Defizit vermag keine noch so umfassende und effiziente Aufsicht zu korrigieren. Eine Stabilisierung des Finanzsystems ist daher allein durch Verbesserungen bei der Aufsicht nicht zu erreichen.

Entscheidend sind vielmehr Korrekturen bei der Regulierung. Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, bei den Vergütungsvorschriften sowie in der Lösung der «Too big to fail»-Problematik.

Bei der Finanzmarktaufsicht ortete der Bundesrat keinen unmittelbaren Anpassungsbedarf auf Gesetzesstufe. Insbesondere zeigt die Führungsstruktur der FINMA keine Mängel auf. Sie sorgt im Gegenteil für ein Zusammenwirken von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung im Sinne von «checks and balances». Der Bundesrat legte der FINMA jedoch nahe, den Begriff der «Geschäfte von grosser Tragweite», über die der Verwaltungsrat von Gesetzes wegen auf operativer Ebene entscheidet, eng auszulegen.

Die Untersuchungen ergaben keinerlei Abhängigkeiten der EBK oder der FINMA von den Beaufsichtigten. Der Bericht hält insbesondere fest, dass die Ausstandsregeln, die sich die FINMA selbst gegeben hat, adäquat sind und vom Verwaltungsratspräsidenten der
FINMA eingehalten wurden. Die Untersuchung zeigte weiter, dass die FINMA über hinreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügt.

Als weitere Lehre aus der Finanzmarktkrise ist das duale Aufsichtssystem im Bereich der Grossbankenaufsicht zu überprüfen. Eine umfassende Produkteaufsicht erachtete der Bundesrat hingegen weiterhin als nicht angezeigt.

Mit den Schlussfolgerungen dieses Berichts erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt und beantragt daher, das Postulat abzuschreiben.

2009 M 09.3010

Funktionsfähigkeit der Finma überprüfen (N 9.3.09, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 27.5.09; N 14.9.09) ­ vormals GS

Mit der Motion wird der Bundesrat eingeladen, die Aufsicht und die Kontrolle des Finanzmarktes durch die FINMA zu überprüfen. Der Bundesrat sollte dem Parlament dazu einen Bericht zur FINMA vorlegen und die allenfalls notwendigen Änderungen der Organisation und der Rechtsgrundlagen prüfen.

Am 12. Mai 2010 hat der Bundesrat den Bericht «Das Verhalten der Finanzmarktaufsicht in der Finanzmarktkrise ­ Lehren für die Zukunft» in Erfüllung der 2668

Motion verabschiedet. Zum Inhalt des Berichts verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bericht in Erfüllung des Postulats David (08.4039). Aus Sicht des Bundesrates ist die Motion damit erfüllt. Er beantragt daher deren Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2003 P 03.3345

Strukturreformen aus Sicht der Finanzpolitik (S. 3.12.03, Schweiger)

Der ursprünglich als Motion eingereichte Vorstoss enthält eine umfangreiche Liste mit 40 Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes. Einige Massnahmen hat der Bundesrat bereits im Rahmen der beiden Entlastungsprogramme 2003 und 2004 beantragt, wobei nicht alle eine parlamentarische Mehrheit fanden. Andere werden im Rahmen separater Strukturreformen in den einzelnen Aufgabengebieten oder im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes untersucht: Mit der Aufgabenüberprüfung will der Bundesrat eine nachhaltige Entwicklung des Bundeshaushalts sicherstellen. Er hat dazu im April 2006 festgelegt, dass der Bundeshaushalt bis ins Zieljahr 2015 höchstens im Mass des langfristigen nominalen Wirtschaftswachstums, d.h. im Mittel mit 3 Prozent jährlich, wachsen soll. Dies entspricht einer Stabilisierung der Staatsquote. Gestützt auf ein politisch fundiertes Prioritätenprofil hat er dieses Wachstum auf die einzelnen Aufgabenbereiche heruntergebrochen.

Anschliessend wurden sämtliche Aufgaben des Bundes anhand eines Kriterienkatalogs auf mögliche Leistungsverzichte, -reduktionen und -reformen durchleuchtet.

Daraus hervorgegangen sind rund 50 Reformstossrichtungen, die der Bundesrat in einem Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan 2009­2011 verabschiedet hat.

Mit Blick auf den höheren Flexibilitätsbedarf in der Umsetzung der Reformvorschläge im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Bundesrat Anfang Februar 2009 beschlossen, auf einen gemeinsamen Aktionsplan und einen breiten politischen Dialog zu verzichten. Stattdessen hat er ein Vorgehen mit variablen Reformgeschwindigkeiten unter dem Dach der bisherigen Zielsetzung gewählt, das den Departementen insbesondere bei der zeitlichen Planung der Reformen mehr Kompetenzen einräumt. Massnahmen, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen realisieren lassen, wurden dem Parlament im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 (KOP 12/13) unterbreitet; darunter befinden sich auch einige Massnahmen, die im Postulat enthalten sind, namentlich der Verzicht auf die indirekte Presseförderung und die Umstrukturierung des Aussennetzes. Tiefer greifende Reformen, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen vorangetrieben. Gleichzeitig mit den Vernehmlassungsunterlagen zum Konsolidierungsprogramm
hat der Bundesrat im April 2010 einen entsprechenden Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung veröffentlicht, der über das gesamte Massnahmenkonzept informiert. Der Bundesrat wird in der Finanzberichterstattung jährlich über den Fortschritt der Aufgabenüberprüfung informieren.

Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 1. September 2010 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012­2013 (KOPG 12/13) sowie zum Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA (BBl 2010 7059), der Veröffentlichung des Berichts zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung des Bundes vom 14. April 2010 und dem Aufbau des entsprechenden Controllings erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2669

2003 P 03.3348

Finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen (S 3.12.03, Bürgi)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, zusätzlich zu den im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 verabschiedeten kurz- und mittelfristigen Massnahmen 11 weitere Massnahmen zur längerfristigen Sanierung des Bundeshaushaltes zu prüfen. Die Sanierungsstrategie des Bundesrates trägt diesem Anliegen Rechnung: Während die beiden Entlastungsprogramme 03 und 04 in erster Linie Sofortmassnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse-Regel beinhalteten, sollen gezielte Reformen in den einzelnen Aufgabengebieten zu einer langfristig nachhaltigen Finanzpolitik beitragen. Dazu hat der Bundesrat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung sämtliche Tätigkeiten und Leistungen des Bundes systematisch analysiert.

Diese Aufgabenüberprüfung umfasste auch die im Postulat genannten ausgabenseitigen Bereiche (s. auch Ausführungen zu P 03.3345).

Die Aufgabenüberprüfung ist im Jahr 2010 in die Umsetzungsphase eingetreten.

Massnahmen, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen realisieren lassen, wurden dem Parlament im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 (KOP 12/13) unterbreitet. Tiefer greifende Reformen, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen vorangetrieben. Gleichzeitig mit den Vernehmlassungsunterlagen zum Konsolidierungsprogramm hat der Bundesrat im April 2010 einen entsprechenden Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung veröffentlicht, der über das gesamte Massnahmenkonzept informiert. Der Bundesrat wird in der Finanzberichterstattung jährlich über den Fortschritt der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung informieren.

Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 1. September 2010 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012­2013 (KOPG 12/13) sowie zum Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA (BBl 2010 7059), der Veröffentlichung des Berichts zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung des Bundes vom 14. April 2010 und dem Aufbau des entsprechenden Controllings erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt. Er beantragt daher dessen Abschreibung.

2005 M 04.3811

Überprüfung des Aufgabenportfolios des Staates (S 14.3.05, Altherr; N 2.6.05)

Zusammen mit der identischen abgefassten Motion 04.3810 beauftragt dieser Vorstoss den Bundesrat, die Aufgaben des Bundes komplett zu erfassen und einer systematischen Überprüfung zu unterziehen. Dem Anliegen nach einer umfassenden Darstellung der Bundesaufgaben ist der Bundesrat mit dem am 23. August 2006 verabschiedeten Bericht zum Finanzplan 2008­2010 erstmals nachgekommen: Der Finanzplanbericht bildet in Anhang 4 das Aufgabenportfolio des Bundes mit 13 Aufgabenbereichen und etwas mehr als 40 Aufgaben ab: Für jede Aufgabe werden auf einer Seite die finanzielle Entwicklung (inkl. des gewünschten Ausweises über die Bindung von Personal) kommentiert und die an der Aufgabenerfüllung beteiligten Verwaltungseinheiten, die Rechtsgrundlagen der Aufgabenerfüllung, die wichtigsten Subventionsempfänger, Ziele und Strategien sowie geplante Reformen aufgeführt.

Für die ebenfalls geforderte systematische Überprüfung der Bundesaufgaben s. auch Ausführungen zu P 03.3345.

2670

Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 1. September 2010 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012­2013 (KOPG 12/13) sowie zum Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA (BBl 2010 7059), der Veröffentlichung des Berichts zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung des Bundes vom 14. April 2010 und dem Aufbau des entsprechenden Controllings erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt. Er beantragt daher deren Abschreibung.

2005 M 04.3810

Überprüfung des Aufgabenportfolios des Staates (N 2.6.05, Favre; S 28.9.05)

Vgl. M 04.3811 2006 P 05.3783

Prioritätensetzung und Aufgabenverzicht (N 24.3.06, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Bundesaufgaben auf ihre Wichtigkeit zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen in einem Bericht dargelegt werden. Dieser soll aufzeigen, welche Aufgaben durch den Bund wahrzunehmen sind, welche Aufgaben effizienter subsidiär erbracht werden können, welche Aufgaben sich für eine Privatisierung eignen und wo Verzichte möglich sind. Mit der Aufgabenüberprüfung wurde dem Anliegen sinngemäss Rechnung getragen. Das Prüfinstrumentarium verwendete im Rahmen der Portfolio-Analyse fünf Grundstrategien für Reformen, mit denen der Bundesrat namentlich auch Verzichte, Strukturreformen in der Leistungserstellung sowie verschieden ausgeprägte Formen der Auslagerung evaluiert hat (s. auch Ausführungen zu P 03.3345).

Die Aufgabenüberprüfung ist im Jahr 2010 in die Umsetzungsphase eingetreten.

Massnahmen, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen realisieren lassen, wurden dem Parlament im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 (KOP 12/13) unterbreitet. Tiefer greifende Reformen, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen vorangetrieben. Gleichzeitig mit den Vernehmlassungsunterlagen zum Konsolidierungsprogramm hat der Bundesrat im April 2010 einen entsprechenden Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung veröffentlicht, der über das gesamte Massnahmenkonzept informiert. Der Bundesrat wird in der Finanzberichterstattung jährlich über den Fortschritt der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung informieren.

Damit erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2006 M 05.3287

Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen (S 8.12.05, Lauri; N 21.6.06)

Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, finanzpolitisch wichtige Strukturreformen im Rahmen seiner Sanierungsstrategie so zu gestalten, dass das Ausgabenwachstum möglichst auf die Teuerung beschränkt werden kann. Dabei ist die Konjunktur zu berücksichtigen. Die Motion nennt erste Reformansätze in den vier Aufgabenbereichen Verkehr, Bildung und Forschung, soziale Wohlfahrt und Landwirtschaft. Dabei sollen reine Lastenverschiebungen auf andere Gebietskörperschaften oder auf Verwaltungseinheiten mit Sonderrechnungen vermieden werden. Mit den Reformen soll der Bundeshaushalt ausgabenseitig spürbar entlastet werden können, wobei die Entlastungswirkungen quantifiziert werden sollen.

2671

Dem Anliegen der Motion hat der Bundesrat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung Rechnung getragen. Er hat für 18 Aufgabenbereiche Zielwachstumsraten festgelegt.

In einzelnen Aufgabenbereichen ist eine Beschränkung des Wachstums auf die Teuerung nicht realistisch, so insbesondere bei der Entwicklungszusammenarbeit (Forderung des Parlaments nach einer ODA-Quote von 0,5 % des BNE), bei der sozialen Wohlfahrt (demografische und gesellschaftliche Entwicklung), beim Verkehr sowie bei der Bildung und der Forschung (wichtige Investitionen für den Wirtschaftsstandort und das Wachstum). In der Mehrzahl der Aufgabenbereiche entsprechen die Zielwachstumsraten jedoch der angenommenen Teuerung (reale Stabilisierung) oder liegen tiefer (realer Abbau). Insgesamt kann mit den festgelegten Zielwachstumsraten eine Stabilisierung der Staatsquote erreicht werden.

Der Bundesrat hat im April 2010 den Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung veröffentlicht, der über das gesamte Massnahmenpaket informiert. Die darin enthaltenen Massnahmen setzen fast ausschliesslich auf der Ausgabenseite an und vermeiden reine Lastenverschiebungen konsequent. Massnahmen, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen realisieren lassen, wurden dem Parlament im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 (KOP 12/13) unterbreitet. Tiefer greifende Reformen, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen vorangetrieben. Der Bundesrat wird in der Finanzberichterstattung jährlich über den Fortschritt der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung informieren.

Damit erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 M 05.3639

Transparenz über die Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Gesellschaften (N 6.12.05, Borer; S 20.6.06; N 12.3.08)

Die Motion fordert den Bundesrat auf, dem Parlament jährlich im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften zu geben. Dabei sind Höhe, Art sowie Zweck der Beteiligung offenzulegen, unabhängig davon ob die Beteiligung bereits abgeschrieben ist oder nicht.

Wie vom Bundesrat in seiner Antwort vom 2. Dezember 2005 in Aussicht gestellt, wurden die Forderungen der Motion mit dem neuen Rechnungsmodell und der damit einhergehenden Überarbeitung der Finanzberichterstattung grösstenteils erfüllt. Die Finanzberichterstattung zur Staatsrechnung des Bundes weist im Anhang (Band 1) die namhaften Beteiligungen in einem detaillierten Beteiligungsspiegel sowie die übrigen Beteiligungen verdichtet in einer Beteiligungsliste aus. Der Statistikteil (Band 3) enthält eine detaillierte Liste mit den Buch- und Anschaffungswerten sämtlicher Beteiligungen, gegliedert nach Verwaltungseinheiten. Im Anhang werden bei den namhaften Beteiligungen neben dem Buchwert und dem Kapitalanteil weitere Einzelheiten aufgeführt. Dazu zählen die gesetzliche Grundlage respektive der Zweck der Beteiligung sowie die Bundesvertretung im Verwaltungsrat. Der Detaillierungsgrad der Information richtet sich nach der Unterscheidung in namhafte und übrige Beteiligungen gemäss Artikel 58 (Grundsatz der Wesentlichkeit) der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 2006 (SR 611.01). Mit der Einführung des Finanzberichts zur konsolidierten Rechnung Bund ab dem Jahr 2009 wurde die Berichterstattung zu den Beteiligungen weiter ausgebaut. Der Ausweis der Beteiligungen in der Staatsrechnung sowie in der konsolidierten Rechnung Bund lehnt sich an die geltenden Vorgaben der International Public Sector Accounting Standards 2672

(IPSAS) an. Damit ist gewährleistet, dass auch die international geltenden Anforderungen bezüglich Transparenz zum Thema Beteiligungen erfüllt sind.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Personalamt 2001 P 01.3262

Keine Löhne unter 3000 Franken bei Bundes-Unternehmen und in der Bundesverwaltung (N 14.12.01, Leutenegger Oberholzer)

Das Postulat verlangt, dass in der Verwaltung und bei Unternehmen, die mehrheitlich oder ausschliesslich dem Bund gehören, keine Löhne unter 3000 Franken netto bezahlt werden.

Eine Umfrage bei allen Departementen und bei den bundesnahen Unternehmen (Post, SBB, Skyguide, ETH, SUVA, Swissmedic, Tierverkehrsdatenbank, Institut für geistiges Eigentum [IGE], RUAG, Hotel Bellevue) hat gezeigt, dass die im Postulat erhobene Forderung nach monatlichen Mindestlöhnen von 3000 Franken netto erfüllt ist. Grundsätzlich ist durch die geltenden Vorschriften gewährleistet, dass dieser Mindestbetrag auch inskünftig eingehalten wird. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ein monatlicher Mindestlohn von 3000 Franken netto für Angestellte der allgemeinen Bundesverwaltung und der bundesnahen Unternehmen nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt, sondern auch zukünftig gewährleistet ist.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2004 P 04.3416

Künftige Personalpolitik des Bundes (N 17.12.04, Rey)

Das Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (BPG; SR 172.220.1) ist für die zentrale Bundesverwaltung seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Zusammen mit den Ausführungsbestimmungen bildet es den normativen Rahmen für die Personalpolitik des Bundes. Das Postulat hatte zum Ziel, dem Gesetzgeber einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit dem noch jungen Gesetz zu verschaffen und gleichzeitig einen Ausblick über die künftigen Handlungsfelder in der Personalpolitik zu ermöglichen.

Am 23. Oktober 2009 hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) nun einen Bericht zum Bundespersonalgesetz vorgelegt. Der Bericht stützt sich auf eine breite Untersuchung, welche die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Auftrag der GPK-N vorgenommen hat. Neben einem Rückblick beinhaltet der Bericht der Geschäftsprüfungskommission auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Personalpolitik.

Der Bundesrat hat seinerseits einen gewissen Handlungsbedarf in der Personalpolitik geortet und sich die Erarbeitung einer bundesweiten Personalstrategie zum Ziel gesetzt. Dieses hat er am 10. Dezember 2010 mit der Verabschiedung der Personalstrategie Bundesverwaltung 2011­2015 erreicht. Die Personalstrategie Bundesverwaltung legt die Ziele und Herausforderungen der Personalpolitik für die nächsten fünf Jahre fest.

Der Bericht der GPK-N bietet einen umfassenden Blick auf die Personalpolitik des Bundes und zeigt auch den Handlungsbedarf auf. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass das Anliegen des Postulates erfüllt ist, und beantragt dessen Abschreibung.

2673

2005 M 05.3152

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (N 17.6.05, Berberat; S 29.9.05)

Die Motion wurde gemäss Antrag des Bundesrats von beiden Räten angenommen.

Sie beauftragt den Bundesrat, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Bundesämter zu sorgen. Bei gleichen Fähigkeiten sollen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz bevorzugt werden. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht vorzulegen. Der Bundesrat hat den betreffenden Bericht am 6. Mai 2009 verabschiedet. Die EPA-Direktorin hat den Mitgliedern der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts mündlich erläutert. Sie begrüssten die Anstrengungen, die von der Bundesverwaltung auf diesem Gebiet unternommen werden.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. In Artikel 7 der neuen Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SpV; SR 441.11), die auf den 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat neue Sollwerte über die Vertretung der Sprachgemeinschaft definiert (70 % Deutsch, 22 % Französisch, 7 % Italienisch und 1 % Rätoromanisch). Die jährlichen Reportings des EPA zum Personalmanagement beschreiben die Entwicklung der Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen und in der Bundeskanzlei.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2006 M 05.3174

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (S 14.6.05, Studer Jean; N 8.3.06)

Die Motion wurde gemäss Antrag des Bundesrates von beiden Räten angenommen.

Sie beauftragt den Bundesrat, bei der Besetzung von Führungspositionen in den Bundesämtern bei gleichen Qualifikationen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz zu bevorzugen. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht vorzulegen.

Der Bundesrat hat den betreffenden Bericht am 6. Mai 2009 verabschiedet. Die EPA-Direktorin hat den Mitgliedern der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts mündlich erläutert.

Sie begrüssen die Anstrengungen, die von der Bundesverwaltung auf diesem Gebiet unternommen werden.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. In Artikel 7 der neuen Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SpV; SR 441.11), die auf den 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat neue Sollwerte über die Vertretung der Sprachgemeinschaft definiert (70 % Deutsch, 22 % Französisch, 7 % Italienisch und 1 % Rätoromanisch). Die jährlichen Reportings Personalmanagement des EPA beschreiben die Entwicklung der Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen und in der Bundeskanzlei.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2674

Bundesamt für Bauten und Logistik 2010 M 08.3298

Festsetzung der Zahlungsfristen des Bundes (N 11.6.09, von Rotz; S 9.12.09; N 16.9.10)

Der Bundesrat wurde mit der Motion beauftragt, für Aufträge des Bundes und seiner verselbstständigten Einheiten Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen zu regeln und in den Verträgen so vorzusehen, soweit nicht komplexe Verhältnisse vorliegen.

Mit der Änderung der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) per 1. Januar 2010 (AS 2009 6149) wurde u.a. eine Bestimmung über die Zahlungsfristen eingeführt. Der neue Artikel 29a VöB bestimmt, dass die Auftraggeberin mit dem Anbieter oder der Anbieterin eine Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen ab Eingang der Rechnung vereinbart.

Der Bundesrat ermächtigte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Weiteren, Weisungen zur Regelung der Zahlungsfristen zu erlassen. Es kann darin namentlich konkretisieren, in welchen Fällen von der 30-tägigen Zahlungsfrist abgewichen werden darf.

Das EFD hat am 28. Dezember 2009 ­ auf Antrag der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) ­ Weisungen zur Festsetzung der Zahlungsfristen erlassen und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Diese geben vor, dass im Baubereich des Bundes eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen gilt. Eine längere Zahlungsfrist von bis zu 45 Tagen darf nur bei komplexen Verhältnissen und somit ausnahmsweise vorgesehen werden; der Bauherr muss dies in der Ausschreibung ankündigen.

Diese Weisungen gelten für die Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören. Ihren kantonalen und kommunalen Mitgliedern, mithin der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband, hat die KBOB auf den gleichen Zeitpunkt hin die analoge Regelung zur Anwendung empfohlen. Weitere Adressaten der Empfehlung sind die Immobilien Post, die SBB und die Alptransit Gotthard AG. Auch wenn für letztere diese Weisungen Empfehlungscharakter haben, so unterliegen sie jedenfalls dem neuen Artikel 29a VöB.

Der Bundesrat erachtet mit diesen Massnahmen die Motion als erfüllt und beantragt deshalb deren Abschreibung.

Volkswirtschaftsdepartement Generalsekretariat 2009 M 09.3008

Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit (S 5.3.09 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 08.055; N 29.4.09)

Die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2010 eine Vorlage zur Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit zu erarbeiten, um allfällige Doppelspurigkeiten mit dem neuen Bundesgesetz vom 12. Juni 2010 über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) zu beseitigen.

2675

Die für die Vorarbeiten eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass eine Revision der Spezialgesetze nicht nötig ist, dass hingegen verschiedene Verordnungen im Bereich der Produktesicherheit angepasst werden sollten. Am 23. Februar 2010 hat die WAK-S von einem Zwischenbericht mit diesem Ergebnis Kenntnis genommen und dem vorgeschlagenen Vorgehen zugestimmt. Der Bundesrat hat am 11. Juni 2010 die Verordnung zur Bereinigung des sektoriellen Verordnungsrechts im Bereich Produktesicherheit (AS 2010 2749) genehmigt. Die Änderungen der Verordnungen sind am 1. Juli 2010 ­ zusammen mit dem PrSG ­ in Kraft getreten.

Der Bundesrat beantragt folglich die Abschreibung der Motion.

Staatssekretariat für Wirtschaft 2006 P 06.3333

Clusters in der Wirtschaftsförderung (N 6.10.06, Rey)

Der Bundesrat hat am 24. März 2010 den Bericht «Cluster in der Wirtschaftsförderung» gutgeheissen. Der Bericht zeigt neben einer umfassenden Übersicht über die Schweizer Clusterlandschaft auch die Grenzen und Probleme einer aktiven Clusterpolitik auf. Der Bundesrat ist alles in allem der Meinung, dass es in der Schweiz keiner eigenständigen Clusterpolitik bedarf. Die Entwicklung einer Clusterpolitik würde voraussetzen, dass sich Bund und Kantone auf einige wirtschaftliche und regionale Schwerpunkte fokussieren könnten. Ein solcher Top-down-Ansatz käme aber einer eigentlichen Industriepolitik und damit einer Diskriminierung innerhalb der Wirtschafts- und Innovationspolitik gleich.

Der Verzicht auf eine explizite Clusterpolitik lässt sich auch mit dem Umstand begründen, dass bereits heute auf Bundesstufe verschiedene etablierte Sektoralpolitiken bestehen. Diese haben die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zum Ziel und decken faktisch Elemente einer theoretischen Clusterpolitik ab. Dazu gehören Bemühungen in den Bereichen Bildung und Forschung, Berufsbildung, Innovationsförderung, KMU-Politik, Massnahmen der Neuen Regionalpolitik u.a.m.

Eine eigentliche Clusterpolitik würde das Risiko in sich bergen, bereits bestehende sektorielle Bundespolitiken zu duplizieren.

Letztlich sind für das Gedeihen von Clustern vor allem gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen entscheidend. In internationalen Vergleichen schneidet die Schweiz bezüglich Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit bekanntlich sehr gut ab.

Das Volkswirtschaftsdepartement wird im Rahmen der Weiterentwicklung der Wachstums- und Wirtschaftspolitik auch in Zukunft das Augenmerk auf neue Erkenntnisse rund um Cluster richten.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2007 P 07.3232

Leichterer Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt (N 22.6.07, Christlichdemokratische Fraktion)

Der Bericht «Übergänge in den Arbeitsmarkt. Die Massnahmen der kantonalen Arbeitsmarktbehörden und des Bundes zur arbeitsmarktlichen Integration von jungen Erwachsenen» in Erfüllung des Postulates 07.3232 wurde vom Bundesrat gutgeheissen und am 25. August 2010 veröffentlicht.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2676

2007 M 06.3415

Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte (S 21.9.07, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 06.2010; N 26.9.07)

Der Bundesrat hat die Motion «Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte» in der Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021) und mit der Verordnung des EVD vom 7. Juni 2010 über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021.1) umgesetzt. Diese Regelung basiert auf dem Konsumenteninformationsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 944.0), welches namentlich die objektive Information der Konsumentinnen und Konsumenten bezweckt. Die beiden Verordnungen sind am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten; die Deklarationspflicht wird nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2012 wirksam.

Die Verordnungen erfüllen die Forderungen der Motion: Eine Deklarationspflicht sowohl für die Holzart wie für die Holzherkunft wird nach dem Prinzip der Selbstdeklaration schrittweise eingeführt und überprüft durch Stichproben (durch das Büro für Konsumentenfragen). Die Verordnungen sehen Ausnahmen für komplexe Holzwerkstoffe vor, wurden unter Einbezug der Branche erarbeitet und haben die diesbezüglichen internationalen Entwicklungen berücksichtigt.

Die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 23), gilt ab dem 3. März 2013. Diese EU-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag und regelt die Sorgfaltspflicht für alle Marktteilnehmer für das erstmalige Inverkehrbringen von Holz und Holzprodukten in der EU. Ausführungsvorschriften zur Verordnung liegen zurzeit noch keine vor.

Die schweizerischen Vorschriften und die EU-Vorschriften stellen sich ergänzende Regelungen dar. Im Jahr 2009 stammten 97,5 % aller Holzimporte aus der EU. Die zur Erfüllung der schweizerischen Deklarationspflicht erforderlichen Angaben sollten aufgrund der neuen EU-Verordnung nun ohne grösseren Aufwand erhältlich sein. Umgekehrt dürfte auch die Erfüllung der EU-Sorgfaltsregelung beim Export von Schweizer Holz und Holzprodukten in die EU kein Problem darstellen, weil die für die Erfüllung der EU-Sorgfaltspflicht erforderlichen Angaben sowohl für das aus der EU importierte wie für das in der Schweiz geschlagene Holz relativ leicht verfügbar sind. Die Details werden rechtzeitig zum
Inkrafttreten der EU-Verordnung geregelt sein.

Obwohl die schweizerische Regelung und die EU-Regelung nicht deckungsgleich sind, dürften diese Unterschiede im Vollzug kaum zu Problemen im grenzüberschreitenden Handel mit Holz und Holzprodukten führen. Der Bundesrat beabsichtigt daher, mit der neuen Verordnung einige Jahre Erfahrung zu sammeln, bevor er eine allfällige Ausweitung der Deklarationspflicht auf weitere Produkte oder eine Anpassung an die EU-Regelung prüfen will.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2009 M 08.3311

Ernährungssicherheit und Bretton-Woods-Institutionen (N 3.10.08, Sozialdemokratische Fraktion; S 5.3.09)

Im Nachgang der Nahrungsmittelkrise im Jahr 2008 mass die Schweiz innerhalb der Weltbankgruppe und der regionalen Entwicklungsbanken sowie in den Verwaltungsräten anderer multilateraler Organisationen kurzfristigen Massnahmen zur Schadensbekämpfung sowie längerfristig ausgerichteten strukturellen Massnahmen 2677

im Bereich der Landwirtschaft und deren Wertschöpfungsketten besondere Bedeutung bei. Zum Beispiel sieht die Weltbank vor, bis 2012 die jährlichen Investitionen in den Landwirtschaftssektor von etwa vier Milliarden auf sechs bis acht Milliarden Dollar zu erhöhen. Dabei wird jeweils den nationalen und standortspezifischen Gegebenheiten und der Multifunktionalität der Landwirtschaft situativ angepasst Rechnung getragen. Die Vereinten Nationen sehen in ihrem Aktionsplan zur Ernährungssicherheit vor, die einheimischen und die internationalen Investitionen in diesem Bereich zu erhöhen. Das Schwergewicht wird auf die Unterstützung von Kleinbauern und auf die Verbesserung der Regeln des multilateralen Handelssystems gelegt. Dies beinhaltet eine fallweise Abwägung der Risiken und Chancen, u.a.

bezüglich einer einseitigen Abhängigkeit von der Produktion für den Eigenkonsum bzw. für den Export, wie auch eine Abschätzung des Einkommenspotenzials durch die Produktion für den Markt. Die Förderung einer Politik, welche die ökologische wie auch die soziale und ökonomische Nachhaltigkeit gewährleistet, bleibt für die Schweiz von besonderer Wichtigkeit. Entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates verfolgt die Schweiz einen nuancierten Ansatz, der auch mit den Verpflichtungen der internationalen Gemeinschaft im Rahmen des Welternährungsgipfels (November 2010 in Rom) kohärent ist. Diese differenzierte Positionierung wurde durch den 2010 publizierten Wirkungsbericht des Schweizer Engagements im Landwirtschaftssektor bestätigt. Diese Aspekte sind im Rahmen der Schweizer Position auch inskünftig mitzuberücksichtigen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2009 M 08.4043

Stärkung von Arbeitsplätzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft (S 11.3.09, David; N 15.9.09 Punkte 1b, 1c, 2b, 2c, 3a ­ Rest abgelehnt)

1b) Die Investitionen im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen zielten auf eine gezielte und hohe Beschäftigungswirkung ab. Die zeitgerechte Durchführung der Massnahmen war unter anderem dank der engen Zusammenarbeit mit den Kantonen möglich. Die Investitionen konnten weitgehend planmässig durchgeführt werden und waren regional breit abgestützt.

1c) Die Unternehmen, die über Arbeitsbeschaffungsreserven verfügen, hatten bis zum 31. Dezember 2010 Frist, um die entsprechenden Massnahmen durchzuführen.

Der Nachweis über die gesetzeskonforme Verwendung ist bis Ende 2011 zu erbringen. Aufgrund der dem Staatssekretariat für Wirtschaft vorliegenden Meldungen ist der weitaus grösste Teil des Reservevermögens für die Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen eingesetzt worden.

2b) Auf Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) im September 2009 einen Bericht zur aktuellen Kreditversorgung der Schweizer Wirtschaft verfasst. Das EVD hat neben Garantiemodellen verschiedene Massnahmen, die in der öffentlichen Debatte zur Verbesserung der Kreditversorgung vorgeschlagen wurden, analysiert.

Weil die Schweizerische Nationalbank (SNB) ihre Geldpolitik stark und rasch gelockert und den Bankensektor mit ausreichend Liquidität versorgt hatte, gab es in der Schweiz während der Krise zu keinem Zeitpunkt Anzeichen einer Kreditklemme. Deshalb drängten sich keine Massnahmen des Bundes auf.

2c) Die Kantonalbanken sind ihrer Rolle als Kreditgeber für KMU auch während der Krise gerecht geworden. Gemäss den Statistiken der SNB verzeichnete das an KMU 2678

gewährte Kreditvolumen der Kantonalbanken vor, während und nach der Krise ein kontinuierliches Wachstum.

3a) Das Parlament hatte im Rahmen der zweiten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen den vom Bundesrat in der Motion beantragten vorübergehenden Anpassungen im Instrumentarium der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) zugestimmt, womit zusätzliche Instrumente (Bondgarantie, Refinanzierungsgarantie, Fabrikationskreditversicherung) eingeführt werden konnten. Diese haben in der Zeit seit ihrer Einführung im Mai 2009 zusätzliche Exporte im Umfang von über 1,5 Milliarden Franken ermöglicht (Stand Ende September 2010). Eine externe Evaluation der SERV beurteilt die Leistungserstellung der SERV im Zeitraum von 2007-2010 als effizient und effektiv. Die Evaluation kommt ebenfalls zum Schluss, dass die SERV ihr volkswirtschaftliches Wirkungspotenzial weitgehend ausschöpft.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion, da die angenommenen Punkte 1b, 1c, 2b, 2c, 3a erfüllt sind.

2009 P 08.3969

Strategie für den schweizerischen Tourismus (N 20.3.09, Darbellay)

Der Bundesrat hat eine Neu-Konzeptionierung der Tourismuspolitik des Bundes ab 2012 durchgeführt und am 18. Juni 2010 den Bericht «Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz» gutgeheissen.

Mit der Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz strebt der Bundesrat an, dass das vorhandene Wachstumspotenzial des Schweizer Tourismus in Zukunft besser ausgeschöpft wird. Der Schweizer Tourismus soll seine volkswirtschaftliche Bedeutung in der Schweiz behaupten und im europäischen Alpenraum Marktanteile gewinnen, unter Berücksichtigung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung. Der Schweizer Tourismus soll Arbeitsplätze hoher Qualität schaffen und die Wertschöpfung für die Regionen erhöhen. Die Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen sollen bestmöglich ausgestaltet und die Attraktivität des touristischen Angebots gezielt gesteigert werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erarbeitet für die Konkretisierung der Strategie Umsetzungsprogramme. Das erste Programm ist für die Legislaturperiode 2012-2015 geplant. Der Bundesrat nimmt künftig alle vier Jahre eine Standortbestimmung zum Schweizer Tourismus vor.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2009 M 08.3968

Stärkung von Arbeitsplätzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft (N 9.3.09, Fraktion CVP/EVP/glp; S 2.12.09)

Vgl. M 08.4043 Bundesamt für Landwirtschaft 2007 P 07.3362

Förderung moderner Züchtungsmethoden zur Vermeidung von Feuerbrand an Obstbäumen (S 18.9.07, Leumann)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob (a) das Engagement der Ressortforschung im Bereich der präventiven Methoden zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit bei Obstbäumen gefördert und die Züchtungsanstrengungen zur Bereitstellung von resistenten Sorten verstärkt werden sollen, (b) insbesondere der Einsatz moderner Züchtungsmethoden, wie die Gentechnik, zur langfristigen 2679

präventiven Lösung des Feuerbrandproblems in der Schweiz seriös abgeklärt und allenfalls gefördert werden sollen.

Die Ressortforschung beteiligt sich intensiv mit Vollzugsaufgaben und Forschung an der Prävention und Bekämpfung des Feuerbrands.

Der Bundesrat hat angesichts des Problemdrucks und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Obstbaus das Engagement der Ressortforschung im Bereich der präventiven Methoden zur Bekämpfung des Feuerbrands und der Züchtung von resistenten Sorten in den Jahren 2008­2011 wesentlich verstärkt. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antwort zur Motion 07.3448.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 M 07.3448

Mehr Forschung für den Obstbau (N 5.10.07, Müller Walter; S 6.3.08)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Grundlagenforschung für den Obstbau ­ besonders im Bereich Feuerbrand ­ deutlich auszubauen, damit der professionelle Obstbau langfristig gesichert werden kann. Er stellt dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Angesichts der Dringlichkeit der Fragestellungen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Obstbaus hat der Bundesrat, während einer befristeten Dauer von 4 Jahren, mehr Mittel für die entsprechenden Forschungskredite im Umfange von rund 0,5 Millionen pro Jahr vorgesehen und diese gezielt in zusätzliche Projekte der Obstbauforschung eingesetzt. Die Ressourcen wurden haushaltsneutral durch Umschichtungen innerhalb der bewilligten Kredite und durch eine Umlagerung von Mitteln aus dem Kredit für Beihilfen Pflanzenbau (Obstverwertung) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Forschungen ist es Agroscope Changins-Wädenswil gelungen, den genetischen Bauplan des Feuerbranderregers vollständig zu entschlüsseln. Dies wird erlauben, innovative Strategien gegen Feuerbrand zu entwickeln sowie noch gezielter feuerbrandtolerante Apfel- und Birnensorten zu züchten.

Der Bundesrat erachtet die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 M 08.3356

Deklarationspflicht für Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung (N 3.12.08, Moser; S 11.6.09)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Deklarationspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zulässiger Käfighaltung einzuführen. Damit soll die Marktverzerrung durch Unterlaufen des Schweizer Tierschutzstandards behoben werden.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2010 eine Änderung der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung vom 26. November 2003 (LDV; SR 916.51; AS 2010 2549) beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2012 müssen neu importiertes Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse von Hauskaninchen mit dem Hinweis «aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform» deklariert werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Hauskaninchen aus in der Schweiz zugelassener Produktion stammen. Diese Regelung machte eine Ausnahme vom Artikel 16a Absatz 1 (Cassis de Dijon Prinzip) des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) notwendig.

Der Bundesrat erachtet die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2680

2009 P 09.3397

Einsparpotenzial an chemischen Pflanzenschutzmitteln (N 25.9.09, Noser)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, mit einer theoretischen Studie abzuklären, welche Mengen an chemischen Pflanzenschutzmitteln eingespart werden könnten, wenn in der Schweiz die kommerzielle Anwendung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen gefördert würde.

Bis Mitte 2012 wird das vom Bundesrat beschlossene Nationale Forschungsprogramm «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59, www.nfp59.ch) abgeschlossen sein. Die Resultate werden im Sinne des Postulates ausgewertet werden, und falls nötig wird der Bundesrat eine ergänzende Studie zu dessen Erfüllung in Auftrag geben.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.3039

Praxisgerechte Feuerbrandforschung (N 3.12.09, Graf Maya)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, wie er die Feuerbrandforschung der nächsten vier Jahre ausrichten wird. Dabei ist aufzuzeigen, wie er die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Forschung ebenbürtig zu den Forderungen der Obstproduzenten behandeln wird. Es muss ein Forschungsschwerpunkt Hochstamm eingeführt werden, und «natürliche» Strategien müssen Vorrang vor chemischen Eingriffen und Rodungen haben.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Motion 07. 3448 Müller vom 21. Juni 2007 «Mehr Forschung für den Obstbau» den Forschungsetat des Bundesamts für Landwirtschaft für 2008­2011 durch interne Umlagerung um 0,5 Mio. Franken pro Jahr erhöht, was erlaubt, die Forschung auszuweiten und zu vertiefen. Entsprechend konnten zusätzliche Projekte vergeben werden.

Das Feuerbrandproblem wurde in einem aktiven Gedankenaustausch angegangen.

Zu diesem Zweck wurde eine Begleitgruppe Obstbauforschung Feuerbrand eingesetzt. Die Anliegen des Postulats wurden und werden in dieser Begleitgruppe bearbeitet.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.3040

Praxisgerechte Feuerbrandforschung einleiten (N 3.12.09, Graf Maya)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, ob und wie er eine praxisgerechte Feuerbrandstrategie unterstützt. Insbesondere fordert das Postulat, den Wissensaustausch zwischen Bund, Kantonen und den Obstproduzenten sicherzustellen und deren Erfahrungen einzubeziehen.

Der Bundesrat hat bereits am 7. Dezember 2007 zur Feuerbrandstrategie des Bundes einen ausführlichen Bericht zuhanden des Parlaments vorgelegt. Dies erfolgte in Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen zur Feuerbrandbekämpfung (07.3299 Postulat der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 5. Juni 2007 «Effiziente Bekämpfung des Feuerbrandes» und 07.3511 Postulat Büchler vom 22. Juni 2007 «Feuerbrandbekämpfung»).

Am Grundkonzept der Strategie (Verhinderung, Tilgung, Eindämmung) hat sich nichts geändert, auch nicht mit dem inzwischen möglich gewordenen Einsatz von

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Streptomycin gegen den Feuerbrand. Aus diesen Gründen erübrigt sich ein erneuter Bericht.

Die Bekämpfungsstrategie des Bundes orientiert sich am international anerkannten Grundsatz der Verhinderung der Einschleppung und der weiteren Ausbreitung. Die Strategie ist in einer Richtlinie des Bundesamts für Landwirtschaft festgehalten. Sie wurde im Jahr 2000 erstellt und 2006 zusammen mit den zuständigen Kantonsbehörden vollständig überarbeitet. Allen Bekämpfungsmassnahmen ist gemeinsam, dass sie das Infektionspotenzial des Feuerbranderregers möglichst gering halten und dadurch die Gefahr der Ansteckung von gesunden Obstgärten, Baumschulen und anderen schutzwürdigen Hochstammkulturen vermieden wird.

Der Bund steht zwecks Erfahrungsaustauschs in engem Kontakt mit den kantonalen Vollzugsbehörden. Diese unterhalten enge Verbindungen zur Praxis. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die eine Änderung der bestehenden Strategie des Bundes verlangen.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie 2000 P 98.3187

Nachholbildungsoffensive (N 16.6.99, Sozialdemokratische Fraktion; S 20.3.00)

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die dem Postulat zugrunde liegende Motion auf das neue Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (SR 412.10) hingewiesen. Es enthält in den Artikeln 9 (Förderung der Durchlässigkeit) sowie 33 (Prüfungen und andere Qualifikationsverfahren) und 35 (Förderung anderer Qualifikationsverfahren) Bestimmungen, die Nachholbildungen besonders fördern, indem die Zulassung zu Qualifikationsverfahren nicht mehr vom Besuch bestimmter Bildungsgänge abhängig gemacht werden kann.

2010 wurde zu den «anderen Qualifikationsverfahren» im Rahmen des Projektes «Validierung von Bildungsleistungen» ein nationaler Leitfaden publiziert. Mit dem Leitfaden wurde die Pilotphase der Validierung in die nationale Umsetzung durch die Kantone überführt.

Der Bundesrat hat ausserdem Anfang November 2009 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende der Legislaturperiode 2007­2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen (Umsetzung von Art. 64a Bundesverfassung; SR 101). In diesem Zusammenhang ist auch die Nachholbildung zu betrachten, insbesondere wenn sie dem Erwerb grundlegender Kulturtechniken dient (Lesen, Schreiben, Rechnen, Problemlösefähigkeit).

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2001 P 01.3170

Weiterbildungsurlaub (N 22.6.01, Rossini)

Anfang November 2009 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende der Legislaturperiode 2007­2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen (Umsetzung von Art. 64a Bundesverfassung; SR 101). Angestrebt wird ein Grundsatzgesetz, das die Eigenverantwortung für das lebenslange Lernen stärkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbessert und die Kohärenz in der Bundesgesetzgebung sicherstellt.

2682

Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes für ein Weiterbildungsgesetz wird geprüft, wie der Zugang zur Weiterbildung für diejenigen gesichert werden kann, die aufgrund der Herkunft oder des sozialen Umfelds Erschwernisse haben, die dem Bildungssystem fern stehen oder aus ihm herauszufallen drohen. Bei einer allfälligen Verankerung derartiger Ziele sind Überschneidungen mit kantonalen Zuständigkeiten (z.B. im Bereiche der Ausländer-, Integrations- und Sozialpolitik) und Lastenverschiebungen zu vermeiden.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2001 P 01.3640

Impulsprogramm zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen (N 6.12.01, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 00.072)

Vgl. P 01.3170 und P 98.3187. Ergänzend dazu ist zu bemerken: Artikel 64a der Bundesverfassung (SR 101) ermöglicht es, die nicht-formale Bildung (Kurse, Seminare etc.) in den Bildungsraum zu integrieren. Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfs für ein Weiterbildungsgesetz wird geprüft, wie Weiterbildungszertifikate transparent gestaltet und die vermittelten Kompetenzen aufgezeigt werden können. Dadurch können Bezüge zum formalen System (staatlich anerkannte Diplome und Abschlüsse) hergestellt und die Anrechnung von Bildungsleistungen erleichtert werden.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2001 P 01.3641

Weiterbildungsoffensive für wenig qualifizierte Personen. Entwicklung eines Baukastensystems (N 6.12.01, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 00.072)

Vgl. P 01.3170 und P 01.3640 Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2002 P 01.3425

Weiterbildungsgesetz (N 6.12.01, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 00.072; S 18.9.02)

Vgl. P 01.3170 Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2005 M 05.3473

Bilaterale Verträge. Erleichterung des Marktzuganges für Schweizer KMU in der Europäischen Union (S 27.9.05, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR; N 16.12.05) ­ vormals SECO

Die Motion lud den Bundesrat ein, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um den KMU den Nachweis der Berufsausübung in der Schweiz ­ ohne die jetzigen bürokratischen Umtriebe ­ möglichst zu erleichtern. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, er werde die Massnahmen prüfen, um die bestehenden Probleme zu lösen.

Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zusammen mit dem Integrationsbüro EDA/EVD (IB) und unter Mitwirkung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und dem Bundesamt für Migration mehrere Sitzungen organisiert, die sich insbesondere dem Zugang von Schweizer Architektinnen und Architekten zum EU-Markt widmeten. In diesem Rahmen hat sich das BBT mit den betroffenen Partnern getroffen, d.h. mit der Stiftung der Schweizeri2683

schen Register, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, dem Bund Schweizer Architekten, dem Ordine Ingegneri e Architetti del Cantone Ticino, den Architekturdepartementen der Universität der italienischen Schweiz und der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen, dem Schweizerischen Baumeisterverband, dem Schweizerischen Verband freier Berufe (SVFB) und dem Schweizerischen Gewerbeverband. Die Gespräche haben gezeigt, dass schweizerischen Dienstleistungserbringern der Zugang zum EU-Markt offensteht und gut funktioniert.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter der Federführung des SFVB, an der insbesondere das BBT und das IB mitwirkten, wurde dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ein Auftrag erteilt. Zweck dieses Auftrags war es, die Gesetzgebung verschiedener EU-Länder zu analysieren und die Marktzugangsregelung für gewisse Berufe des SFVB aufzulisten. Dabei wurde kein Verstoss gegen die Personenfreizügigkeit festgestellt. Die Arbeiten dieser Gruppe wurden an einer Sitzung vom 12. Mai 2009 abgeschlossen. Anlässlich dieser Sitzung erklärte das BBT auch, wie die Schweiz den Nachweis der effektiven Berufsausübung erbrachte. Im Frühjahr 2009 führte das IB zudem eine breit angelegte Untersuchung durch, die aufzeigte, dass es keine spezifischen Probleme im Zusammenhang mit dem Verstoss gegen die aktuellen Abkommen zu verzeichnen gibt. Das BBT seinerseits wurde angehalten, mit der EU das Verfahren der Diplomanerkennung für mehrere Schweizer Berufsabschlüsse zu klären. Dieses Verfahren wurde in allen Fällen zur Zufriedenheit der Betroffenen abgeschlossen.

Mit der bevorstehenden Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Septembr 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) im Rahmen von Anhang III des Freizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999 (SR 0.142.112.681) wird den Gaststaaten künftig keine Möglichkeit mehr eingeräumt, einen Nachweis der Berufsausübung zu verlangen ­ dies gilt jedenfalls für jene Berufe, die die Motion unterstützt haben, also hauptsächlich für Architektinnen und Architekten.

Angesichts des positiven Austausches zwischen den beteiligten Partnern, der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und der Änderungen, die die geplante Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG mit sich bringt, beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

2008 P 07.3832

Wissens- und Technologietransfer verbessern (N 20.3.08, Loepfe)

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 den Bericht «Wissens- und Technologietransfer verbessern» verabschiedet. Dieser Bericht untersucht die Rahmenbedingungen des Wissens- und Technologietransfers WTT zwischen Schweizer Hochschulen oder Forschungsinstitutionen und Unternehmen. Die Regelung und Nutzung von Eigentumsrechten ist ein wichtiges Element des WTT. Der Bericht beinhaltet eine Übersicht und Ergebnisse einer Befragung zum Wissens- und Technologietransfer und zur Regelung der Eigentumsrechte.

Der Bundesrat leitet aufgrund dieser Analyse eine Reihe von Empfehlungen für die Hochschulen, die Forschungsinstitutionen und die Wirtschaft zur Optimierung der Zusammenarbeit im WTT ab. Die Empfehlungen beziehen sich erstens auf die Verbesserung der Transparenz und der Information sowie der Kenntnisse und der Beratung der Direktbeteiligten über die geltenden Eigentumsregeln. Dabei soll die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Projekten erleichtert werden. Gemäss der Ver2684

ordnung vom 10. Juni 1985 zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (V-FIFG; SR 420.11) sollen die Wirtschaftspartner bei WTT-Projekten, die der Bund durch die Kommission für Technologie und Innovation KTI finanziert, das Recht auf die unentgeltliche Nutzung und Verwertung der Ergebnisse des unterstützten Projekts sowie auf das geistige Eigentum haben (Art. 10y Abs. 2 V-FIFG).

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2008 P 08.3272

Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen (N 3.10.08, Häberli)

Der Bundesrat hat in seinem am 27. Oktober 2010 verabschiedeten Bericht «Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen» untersucht, wie die Fachhochschulen die Zulassung zum Bachelorstudium, insbesondere in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (TWD), handhaben. Er analysiert dabei die aktuellen Zahlen und die Verteilung der verschiedenen Zubringer zu den verschiedenen Fachbereichen und kommt zum Schluss, dass die Zulassungspraxis den Vorgaben des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 (SR 414.71) entspricht. Der Bund will jedoch in einzelnen Fällen, z.B. der Zulassung mit Aufnahmeprüfung, Klarstellungen vornehmen. Ebenso braucht es einheitliche Anforderungen an das Praxisjahr, das Eintretende mit gymnasialer Maturität vor dem Fachhochschulstudium absolvieren müssen. Das Bundesamt für Bildung und Technologie begleitet die Fachhochschulen bei ihrem gesetzlichen Auftrag, mit der Festlegung von Lernzielen an das Praxisjahr für gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen zu sorgen. Mit den umfangreichen Abklärungen zur tatsächlichen Zulassungspraxis der Fachhochschulen wurde die Forderung der Postulantin nach einer detaillierten Überprüfung erfüllt.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2008 P 08.3739

Mangel an Pflegepersonal (N 12.12.08, Schenker)

Zum Personalmangel in den Gesundheitsberufen erschien 2009 ein Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) im Auftrag der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK. 2010 erschien der Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements «Politischer Steuerungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes bei den Pflegeberufen auf Ebene Bund und Kantone». Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen war ausserdem Thema der Lehrstellenkonferenz 2009. Dort wurden Massnahmen verabschiedet, insbesondere die Schaffung einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Dazu laufen im Moment Pilotversuche. Ab 2012 wird die zweijährige Grundbildung zur Assistentin bzw. zum Assistenten Gesundheit und Betreuung mit eidgenössischem Berufsattest schweizweit angeboten. Auf der Stufe Fachhochschule wurden gesamtschweizerisch einheitliche Abschlusskompetenzen festgelegt. Im Rahmen des «Masterplans Bildung Pflege» wird der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich weiter beobachtet; Massnahmen werden koordiniert.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2009 P 08.4025

Weiterbildungsoffensive (S 5.3.09, Sommaruga Simonetta)

Vgl. P 01.3170 und P 01.3640 Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2685

2009 P 08.4024

Weiterbildungsoffensive (N 9.3.09, Fehr Mario)

Vgl. P 01.3170 und P 01.3640 Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2009 P 08.3778

Unterstützung der dualen Ausbildung (N 20.3.09, Favre Laurent)

In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 24. September 2010 den Bericht «Sechs Jahre neues Berufsbildungsgesetz ­ eine Bilanz» verabschiedet. Dem Bericht zufolge hat sich das neue Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BBG; SR 412.10) als wichtiges Element der Modernisierung der schweizerischen Berufsbildung bewährt. Die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst wurden in das Berufsbildungssystem integriert, und das neue, ergebnisorientierte Finanzierungssystem trägt wesentlich zur Transparenz der Berufsbildungspolitik bei.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Wohnungswesen 2008 M 07.3777

SAPOMP AG. Abbau der Verpflichtungen bis 2010 (N 17.12.07, Finanzkommission NR 07.041; S 6.3.08)

Die Sapomp Wohnbau AG (SWAG) steht im Alleineigentum des Bundes und fungierte als Auffanggesellschaft für Liegenschaften, die Wohnbauförderung erhalten hatten und während der Immobilienkrise der Neunzigerjahre in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Der über ein gutes Jahrzehnt erworbene Wohnungsbestand umfasst heute rund 2600 Einheiten. Diese wurden am 16. Dezember 2010 im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens per 1. Januar 2011 an die Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG verkauft. Dank eines ausgesprochen günstigen Marktumfelds kann ein Erlös erzielt werden, der die Rückführung des Aktienkapitals des Bundes im Umfang von 171 Millionen erlaubt. Darüber hinaus ist ein Gewinn von bis zu 260 Millionen zu erwarten, der als ausserordentliche Investitionseinnahme verbucht wird. Der zu erwartende Gesamterlös in der Grössenordnung von bis zu 430 Millionen Franken fliesst in die Bundeskasse. Ferner hat die SWAG im Laufe ihrer Besitzdauer die zusammen mit den Objekten übernommenen rückzahlbaren Mietzinsvorschüsse (Grundverbilligung) von insgesamt 160 Millionen an den Bund zurückerstattet. Durch den Verkauf der SWAG wurde das mit der Motion verfolgte Ziel innerhalb des gesetzten Zeithorizonts erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr 2006 P 06.3179

Bericht über den Zustand der Infrastruktur bei den Privatbahnen (S 21.6.06, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 06.027)

Ein Ingenieurunternehmen wurde beauftragt, einen Bericht über den Zustand der Privatbahninfrastruktur zu erarbeiten. Aufgrund der erhobenen Daten wurde für jede Bahn der Zustand ermittelt und auf einer Skala von 1 (gut) bis 5 (alarmierend) von sieben Anlagengruppen dargestellt. Aufgrund dieses Zustandsbildes wurde auch der 2686

jährliche Finanzbedarf geschätzt. Für den Substanzerhalt der Infrastruktur wurden zwei Strategien unterschieden: a) langfristig günstig (mit umfassender Instandsetzung der Anlage während der ganzen Lebensdauer) und b) kurzfristig günstig (Verzicht auf Instandsetzungsmassnahmen, Ersatz der Anlage am Ende der Lebensdauer).

Die Ergebnisse zeigen, dass der Zustand der Privatbahninfrastruktur im Schnitt «annehmbar» ist (2,07 auf der Zustandsskala). Die Ergebnisse sind von Bahn zu Bahn sehr unterschiedlich. Der Vergleich mit vier SBB-Nebenstrecken zeigt, dass diese in einem leicht besseren Zustand (1,97) sind. Allerdings sind die Privatbahninfrastrukturen kostenintensiver, weil sie topografisch bedingt im Schnitt mehr Kunst- und Schutzbauten sowie grössere Publikumsanlagen haben. Es existieren keine Strecken mit einem Zustand 5 (alarmierend). Der Bericht zeigt weiter auf, dass die gemäss Finanzplan zur Verfügung stehenden Mittel während der nächsten zehn Jahre ausreichen, um den Substanzerhalt zu gewährleisten. Grössere Erweiterungsinvestitionen und zusätzliche Aufwendungen für Tunnelsicherheit, kundenfreundliche und behindertengerechte Bahnhöfe und die Sicherung oder Beseitigung von Bahnübergängen sind aber in diesen Mitteln nicht enthalten.

Der Bundesrat hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) beauftragt, neben dem Zustandsbericht eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Inzwischen wurde ein Modell mit dem Titel «Schweizerische Privatbahnen: Kosten- und Nutzenmodell» erstellt.

Generell haben die bisherigen Analysen ergeben, dass die Vergleiche von verschiedenen Strecken und Transportunternehmen recht konsistent sind. Das heisst: Differenzen können erklärt werden. Begründungen für Differenzen sind übertragbar auf andere Beispiele und auch auf die SBB-Referenzstrecken. Die Vergleiche Bahn/Bus zeigen keine Überraschungen. Diejenigen Linien, die bereits heute (und schon früher) unter Beobachtung standen, zeigen sich auch hier. Neue Linien sind nicht dazu gekommen. Dringender Handlungsbedarf zeigt sich nicht.

Die Ergebnisse der Berichte sind in die Botschaft vom 23. Juni 2010 zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) für die Jahre 2011­2012 (BBl 2010 4933) eingeflossen. Sie werden zudem bei den Arbeiten der Bundesverwaltung zur zukünftigen Finanzierung der
Bahninfrastruktur verwendet werden.

Mit der Zustimmung des Parlaments zum Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2011­2012 kann der vorliegende Vorstoss abgeschrieben werden.

2008 P 07.3610

Faire Lizenzgebühren im Strassentransport (N 20.3.08, Triponez)

Das Postulat verlangt, die Gebühren für die Erteilung und die Erneuerung der Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmen mit denjenigen im Ausland zu vergleichen. Zudem sei zu prüfen, ob die Gebühren so angepasst werden könnten, dass sie höchstens den europäischen Durchschnitt erreichten.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Gebührensätze nachgefragt und die Ergebnisse ausgewertet.

Der Vergleich der Gebührenhöhe für die Zulassungsbewilligungen zeigt ein sehr heterogenes Bild: Die Spannbreite geht von Gebühren über 2000 Franken (z.B. in 2687

Polen) bis hin zur gebührenfreien Erteilung (z.B. in Griechenland und in Frankreich). Der europäische Durchschnittswert (Stand 2009) liegt für die Ersterteilung bei 414 Franken im Güterverkehr und bei 392 Franken im Personenverkehr. Die Erneuerung kostet durchschnittlich 331 Franken im Güterverkehr und 309 Franken im Personenverkehr. Der Durchschnitt für eine beglaubigte Kopie liegt in der EU bei 53 Franken im Güterverkehr und bei 66 Franken im Personenverkehr. Die entsprechenden Gebühren in der Schweiz sind damit bei der Erteilung (800 Franken) und Erneuerung (500 Franken) höher, bei den Ansätzen pro Kopie (10 Franken) hingegen deutlich ­ d.h. um 5­6 Mal ­ tiefer als in den EU-Mitgliedstaaten.

Dank vereinfachter Abläufe, die insbesondere gestützt auf die per 1. Januar 2011 geänderten Verordnungsbestimmungen (Verordnung vom 1. November 2000 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr; SR 744.103) realisiert werden konnten, stellt der Bundesrat fest, dass die vom BAV erhobenen Gebühren korrigiert werden können. Er hat daher am 10. Dezember 2010 folgende Anpassungen beschlossen: Die Gebühr für die Zulassungsbewilligung wird von 800 auf 500 Franken gesenkt, die Änderung oder Erneuerung von 500 auf 300 Franken. Hingegen hat die Analyse gezeigt, dass die Gebühr pro beglaubigte Kopie mit 10 Franken deutlich zu tief ist. Dieser Ansatz wird auf 20 Franken erhöht und erreicht auch damit nicht einmal die Hälfte der EU-Werte.

Mit der Verabschiedung des Berichts «Gebühren für die Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmen im europäischen Vergleich» vom 10. Dezember 2010 hat der Bundesrat dem Anliegen des Postulats entsprochen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2002 P 02.3472

Überprüfung der Befristung von Betriebsbewilligungen (S 12.12.02, Geschäftsprüfungskommission SR)

Mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens Schweiz­EG vom 21. Juni 1999 (SR 0.748.127.192.68) am 1. Juni 2002 hat die Schweiz als Bestandteil des dritten Liberalisierungspakets auch die Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmungen (ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 1) übernommen. Diese ist somit seit dem 1. Juni 2002 in der Schweiz unmittelbar anwendbar und wurde mit Beschluss vom 7. April 2010 durch die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt (ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 3; vgl. Anh. Ziff. 1 des Luftverkehrsabkommens).

In Bezug auf die zeitliche Gültigkeit von Betriebsbewilligungen sieht die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 im Gegensatz zu den Bestimmungen im Luftfahrtgesetzvom 21. Dezember 1948 (LFG; SR 748.0) und in der Luftfahrtverordnung vom 14. November 1973 (LFV; SR 748.01) keine Befristung vor. Eine Betriebsbewilligung gilt so lange, wie das Luftfahrtunternehmen seinen Verpflichtungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nachkommt. Sind die Anforderungen der Verordnung nicht mehr erfüllt, ist die Betriebsbewilligung zu entziehen. Vor diesem Hintergrund ist die im schweizerischen Luftrecht enthaltene Befristung einer Betriebsbewilligung nicht sinnvoll, zumal auch die übrigen operationellen und technischen Bewilligungen nicht zwingend einer Befristung unterliegen. In der abgeschlossenen Teilrevision 1 des LFG (BBl 2010 6585), welche am 1. April 2011 in Kraft treten soll, werden die betroffenen Artikel angepasst. Die LFV wird auf den Zeitpunkt des 2688

Inkrafttretens der LFG-Revision ebenfalls angepasst werden. Das Anliegen des Postulats ist damit erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2006 M 04.3210

Aktivitäten von Skyguide im Ausland (N 16.12.05, Kohler; S 14.6.06)

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat zuhanden der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) einen Haupt- sowie einen Ergänzungsbericht zur Thematik «Finanzierung der Flugsicherung in der Schweiz» verfasst. Die Berichte und die darin vorgestellten Varianten wurden von der KVF-N zustimmend zur Kenntnis genommen.

In Bezug auf die Ertragsausfälle der Skyguide bei der Erbringung von Flugsicherungsdiensten im grenznahen Ausland sieht das Konzept eine temporäre Übernahme dieser Ertragsausfälle durch den Bund vor. Der Bund soll die Ertragsausfälle so lange abgelten, bis eine Finanzierungslösung auf bilateraler oder multilateraler Ebene (bspw. im Rahmen des «Funktionalen Luftraumblocks Europe Central») zwischen der Schweiz und den betroffenen Staaten gefunden werden kann.

Der Bericht «Finanzierung der Flugsicherung in der Schweiz» wurde in der Teilrevision 1 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG; SR 748.0) umgesetzt (BBl 2010 6585). Ein neuer Artikel 101b LFG sieht vor, dass der Bund Ertragsausfälle der Skyguide bei der Erbringung von Flugsicherungsdiensten im grenznahen Ausland während längstens neun Jahren ab Inkrafttreten der Revision übernehmen kann. Das Parlament hat die Teilrevision 1 des LFG am 1. Oktober 2010 verabschiedet. Sie soll am 1. April 2011 in Kraft treten.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Bundesamt für Energie 2008 M 07.3767

Einführung von Verbrauchsvorschriften für Büro- und Haushaltsgeräte, Leuchtmittel, elektrische Normmotoren sowie haustechnische Anlagen (S 12.3.08, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR; N 27.5.08)

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2009 eine Änderung der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) beschlossen und damit für eine ganze Palette von Elektrogeräten Vorschriften für die Energieeffizienz erlassen. Zu den betroffenen Gerätekategorien gehören die wichtigsten Haushaltgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Backöfen und Tumbler, aber auch die Haushaltlampen und Elektromotoren. Durch die Aufnahme in den Katalog von Ausnahmen vom Cassisde-Dijon- Prinzip nach der Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV; SR 946.513.8) hat der Bundesrat seinen Willen für solche Vorschriften im Mai 2010 bestätigt. Für 2012 sind bereits Effizienzvorschriften für weitere Gerätekategorien geplant, unter anderem auch für Kategorien aus dem Haustechnikbereich.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2689

2008 M 07.3768

Einführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte (S 12.3.08, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR; N 27.5.08)

Die Energieetikette für Elektrogeräte und Automobile ist ein erfolgreiches Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz der verkauften Produkte. Bei den Elektrogeräten konnte die Anzahl Gerätekategorien, für die es die Etikette gibt, laufend erhöht werden. Aufgrund des kleinräumigen schweizerischen Marktes und der Marktgegebenheiten der Elektrogeräte hatte der Bundesrat in den vergangenen Jahren jeweils die Übernahme der europäischen Energieetiketten beschlossen. Um der Motion vollumfänglich Folge leisten zu können, hatte das Bundesamt für Energie (BFE) die Definition und Vorschrift von eigenen schweizerischen Etiketten geprüft. Da die Einführung als Markthemmnis beurteilt würde und auch dem Cassisde-Dijon-Prinzip zuwider laufen würde, hat das BFE aber auf den entsprechenden Antrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation an den Bundesrat verzichtet. Die EU passt die Energieetiketten in den kommenden Monaten für die meisten Gerätekategorien an und stellt für 2014 eine generelle Neuklassierung in Aussicht. Für Kaffeemaschinen hat das BFE zudem, zusammen mit der Branche, auf freiwilliger Basis eine Energieetikette erarbeitet, die bereits ein grosser Erfolg ist und das Marktgeschehen wesentlich beeinflusst.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2008 P 08.3756

Änderung des Stromversorgungsgesetzes (S 16.12.08, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR)

Das Postulat 08.3756 «Änderung des Stromversorgungsgesetzes» der UREK-S vom 6. November 2008 und das Postulat 08.3758 «Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung» der UREK-N vom 10. November 2008 verlangen, Lücken im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) zu erfassen und die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu prüfen.

Der Bundesrat hat am 18. November 2009 das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Revision des StromVG vorzubereiten. Dabei sollen im Sinne einer Stossrichtung folgende Punkte geprüft werden: ­

Einführung einer Anreizregulierung;

­

Verankerung der Andienpflicht für Regelenergie sowie des Anteils der SDLKosten, welche durch die Kraftwerksbetreiber zu tragen sind;

­

Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft;

­

Schutz der nationalen Netzgesellschaft vor der Übernahme durch ausländische Unternehmen;

­

verursachergerechte Anlastung der Stromtransitkosten;

­

Senkung der Kosten der Netzbetreiber;

­

Regelmässige Berichterstattung über die Höhe und Entwicklung der Abgaben und Leistungen der Netzbetreiber an die Gemeinwesen;

2690

­

Kompetenz der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zum Erlass von umsatzabhängigen Verwaltungssanktionen (analog zum Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995; SR 251) oder andere geeignete Massnahmen, welche die Sanktionsmöglichkeiten der ElCom erweitern, soweit sich diese im gleichen Zeitraum realisieren lassen;

­

Verkürzung des Rechtsmittelweges;

­

Förderung der Stromeffizienz in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Themen der hängigen Vorstösse werden damit im Rahmen der Revision des StromVG durch das Bundesamt für Energie (BFE) bearbeitet. Das BFE hat dazu eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die eine konsultative und vorbereitende Funktion hat, insbesondere zu den Eckpunkten des Vernehmlassungsentwurfes vor der ordentlichen Vernehmlassung. Für die Detailarbeiten wurden bundesverwaltungsinterne und -externe Arbeitsgruppen mit allen wichtigen Stakeholdern gebildet, die sich mit der Einführung einer Anreizregulierung, kostensenkenden Massnahmen bei Systemdienstleistungen, Modellen zur Unabhängigkeit von Swissgrid und der Stromeffizienz in Industrie und Dienstleistungen auseinandersetzen. Die Arbeiten der Arbeitsgruppen werden Mitte 2011 mit einem Schlussbericht abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Detailanalysen fliessen in den Entwurf ein, der voraussichtlich Anfang 2012 in die Vernehmlassung geht.

Der Vorsteher des UVEK hat im Oktober 2010 in einem Brief an die Präsidenten der UREK-Kommissionen gebeten, auf die Forderung der fristgerechten Einreichung einzelner Postulatsberichte bzw. Motionsvorlagen im Hinblick auf die Revision des StromVG zu verzichten und den Vernehmlassungsentwurf abzuwarten. Namentlich erwähnt sind unter anderem die Postulate 08.3756 und 08.3758.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2008 P 08.3757

Strompreiserhöhung. Überblick über die im Stromversorgungsgesetz stipulierte Reservehaltung (N 9.12.08, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Das am 9. Dezember 2008 durch den Nationalrat überwiesene Postulat beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen ausführlichen Bericht über die im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) stipulierte Reservehaltung vorzulegen. Die Grundlagen für diesen von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) erstellten Bericht bilden die Verfügung der ElCom vom 6. März 2009 betreffend «Kosten und Tarife für die Netznutzung Netzebene 1 und Systemdienstleistungen» sowie weitere Studien, die im Vorfeld zur Verfügung von externen Firmen erarbeitet wurden. Der Bericht zeigt auf, dass es für die nationale Netzgesellschaft eine Herausforderung sein wird, die rasch kostensenkenden Massnahmen, wie sie von der ElCom gefordert werden, umzusetzen. Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen ­ entspricht im Wesentlichen der Regelleistung ­ wurde von der ElCom auf 0.77 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt. Der entsprechende Bericht wurde im Juni 2009 publiziert (http://www.bfe.admin.ch/the men/00612/00613/index.html?lang=de&dossier_id=04125).

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2691

2008 P 08.3758

Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung (N 9.12.08, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Vgl. P 08.3756 2009 P 08.3241

Schweizerische Energie-Aussenpolitik (N 8.9.2009, Aussenpolitische Kommission NR)

Der Bundesrat wird mit diesem Postulat eingeladen, erstens mit der Europäischen Union einen Vertrag über die Integration der Schweiz in den Strombinnenmarkt anzustreben, der den Marktzugang der Schweiz im Strom- und Energiehandel diskriminierungsfrei regelt, und zweitens eine Teilnahme an der Gründungskonferenz der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) zu prüfen.

Das Postulat ist von den Ereignissen überholt worden. Der erste Teil des Postulats ist mit den laufenden Verhandlungen zu einem Energie-Abkommen erfüllt. Der zweite Teil, die Teilnahme an IRENA zu prüfen, ist mit dem Beitritt zu IRENA, welcher vom Parlament am 1. Oktober 2010 genehmigt wurde, erfüllt.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Strassen 2001 P 01.3483

Gotthardtunnel. Notfall- und Sanierungskonzept (N 14.12.01, Estermann)

Der Bund hat mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen per 1. Januar 2008 übernommen. Für Ereignisse und Notfallsituationen auf den Nationalstrassen hat er in der Zwischenzeit sogenannte Verkehrsmanagementpläne erarbeitet. Diese regeln im Sinne von vorbehaltenen Beschlüssen, wer im Ereignisfall welche Massnahmen zu ergreifen hat, wie und mit welchem Inhalt die Verkehrsteilnehmenden informiert werden und wo der Verkehr durchgeleitet werden soll. Solche Verkehrsmanagementpläne existieren auch für die Gotthardautobahn.

Bei einer Sperrung des Gotthard-Strassentunnels wird sowohl der nationale wie auch der internationale Verkehr hauptsächlich über die San-Bernardino-Achse oder die Simplon-Achse umgeleitet. Die Wahl der Ausweichroute hängt von der Dauer der Sperrung sowie von der Verfügbarkeit und den Witterungsverhältnissen auf der jeweiligen Alternativachse ab. Die Umleitung erfolgt in Absprache mit den betroffenen Kantonen. Die Verkehrsteilnehmenden werden schweizweit sowie im angrenzenden Ausland via Radio und an den Grenzen sowie auf der Strecke selber mittels Wechseltextanzeigen informiert. Lokal werden die entsprechenden Umleitungen über Wechsel-Wegweisungen oder über separat aufgestellte Signale angegeben.

Sämtliche Sperrungen werden auch im Internet (beispielsweise auf www.truck info.ch) publiziert. Mit Hilfe des Internets kann innert kurzer Zeit der grösste Teil der Verkehrsteilnehmenden und vor allem auch der internationale Schwerverkehr erreicht werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass vor allem kurzzeitige Sperrungen der Gotthardachse bei der Bewirtschaftung des Schwerverkehrs Probleme bereiten.

Solche treten am häufigsten bei starkem Schneefall oder bei Problemen mit der 2692

Zollabfertigung in Chiasso auf. In solchen Fällen versuchen die Lastwagenfahrer, so nah wie möglich an die Ereignisstelle zu kommen. Dies führt ­ trotz umfassender Information und Umfahrungsempfehlungen ­ immer wieder zu einer Überlastung der verfügbaren Warteräume.

Bei länger andauernden Sperrungen, wie sie beispielsweise nach dem Steinschlag in Gurtnellen eingetreten sind, treten demgegenüber kaum Probleme auf. In diesen Fällen reichen frühzeitige und wiederholt kommunizierte Verkehrsmeldungen zur gross- und kleinräumigen Umleitung des nationalen und internationalen Verkehrs aus. Unterstützend wirkt dabei ein geltendes Übereinkommen mit den Nachbarländern. Dieses besagt, dass die Nachbarländer bei der Schliessung einer alpenquerenden Hauptachse über mehr als zwei Tage entsprechend informiert werden und diese die Informationen in ihren Ländern so rasch wie möglich verbreiten.

Die Bausubstanz des Gotthard-Strassentunnels muss in einigen Jahren umfassend erneuert bzw. ersetzt werden. Saniert werden müssen insbesondere der Fahrbahnbelag, die Verkleidungselemente der Tunnelwände und der Tunneldecke sowie das Tunnelgewölbe. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat der Ständerat am 4. März 2009 das Postulat 09.3000 der KVF-S «Sanierung des Gotthard-Strassentunnels» angenommen. In Erfüllung dieses Postulates hat der Bundesrat dem Parlament im Dezember 2010 in einem Konzept aufgezeigt, wie und wann er die notwendigen grossen Sanierungsarbeiten vornehmen zu lassen gedenkt.

Im Rahmen dieses Konzeptes werden die Anliegen unter Ziffer 2 des Postulates Estermann umfassend behandelt.

Der Bundesrat beantrag somit die Abschreibung des Postulats.

2003 P 02.3126

Arbeitsbedingungen der Chauffeure (N 20.6.03, Rechsteiner Paul)

In der Europäischen Union (EU) wurde der digitale Fahrtschreiber (DFS) am 1. Mai 2006 eingeführt (gemäss Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen [EWG] Nr. 3820/85 und [EWG] Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates, ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 35). Seit dem 1. Januar 2007 müssen auch in der Schweiz neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge mit einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet werden. Das neue System macht die Kontrolltätigkeit der Vollzugsbehörden effizienter, verbessert den Arbeitnehmerschutz und erhöht durch seine Manipulationssicherheit die Verkehrssicherheit.

Innerhalb der Schweiz sind spezialisierte Schwerverkehrskontrollzentren (SVKZ) entstanden. Als Erstes konnte am 26. November 2004 das SVKZ Unterrealta in Betrieb genommen werden. Dazu gekommen sind ein SVKZ im Raum Schaffhausen (seit Dezember 2007), eines im Raum Bern (seit Juni 2008) und ein grosses in Ripshausen (Nordseite des Gotthards, seit September 2009). Das Pendant auf der Südseite des Gotthards (Monteforno, TI) ist in der Planung weit fortgeschritten.

Zusätzliche mittlere Zentren sind zudem in Planung. Diese werden die Kontrolltätigkeit der Vollzugsbehörden systematischer und effizienter machen. Zusätzlich ist ab 1. Januar 2008 das Meldewesen für Meldungen an die EU unter anderem auch in Bezug auf Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeit von ausländischen Fahrzeugführern in der Schweiz neu ausgestaltet (vgl. Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007, SKV; SR 741.013). Damit werden die internationale Zusam-

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menarbeit gestärkt, die Ahndung von Verstössen verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht.

Auf europäischer Ebene wurden im Dezember 2005 neue Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen (Verordnung [EG] Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr und zur Änderung der Verordnungen [EWG] Nr. 3821/85 und [EG] Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung [EWG] Nr. 3820/85 des Rates, ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1) verabschiedet, die in der EU am 11. April 2007 in Kraft getreten sind. Diese verbessern die sozialen Bedingungen der Chauffeure sowie die allgemeine Strassenverkehrssicherheit. Gleichwohl musste mit der Einführung des neuen EU-Rechts im schweizerischen Recht noch zugewartet werden, weil die sogenannte 12-Tage-Regelung für Personentransportfahrzeuge vom europäischen Car-Gewerbe vehement abgelehnt wurde (nach dem neuen EG-Recht müssen Car-Chauffeure spätestens nach sechs Arbeitstagen und nicht mehr wie bisher erst nach 12 Tagen einen Ruhetag einlegen). Anlässlich der Sitzung der Arbeitsgruppe Strassentransport des Binnenverkehrsausschusses (ECE/TRANS/SC.1) vom 29.­31. Oktober 2008 in Genf haben die AETR-Vertragsstaaten, darunter der Vertreter der EU, akzeptiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen die 12-Tage-Regelung für die Personentransportfahrzeuge (Buschauffeure) beibehalten wird. Die EU hat ihre 6-Tage-Regelung somit revidiert und die 12-TageRegelung für den einzelnen Gelegenheitsdienst (sogenannte Rundfahrten) im grenzüberschreitenden Personenverkehr per 4. Juni 2010 wieder eingeführt (siehe Art. 29 und 31 der Verordnung [EG] Nr. 1073/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009, ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88). Das ebenfalls revidierte und dem EG-Recht angepasste Europäische Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR; SR 0.822.725.22) ist am 20. September 2010 in Kraft treten.

Die Revision der Chauffeurverordnung vom 19. Juni 1995 (ARV 1; SR 822.221), die wegen der Unstimmigkeit bei der 12-Tage-Regelung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den AETR-Vertragsparteien sistiert wurde, wurde wieder in die Wege geleitet. Am 30. Juni 2010 hat der Bundesrat ARV-1-Revision beschlossen und
das Inkrafttreten der an die internationalen Normen angepassten ARV 1 auf den 1. Januar 2011 festgesetzt. Mit diesen auf verschiedene Ebene abgelaufenen Revisionen (EU, international und Schweiz) stimmen das EU-Recht, das AETR und die ARV 1 untereinander überein.

Von der EU wurde auch eine Verschärfung der Kontrollbestimmungen beschlossen (Erhöhung der zu kontrollierenden Arbeitstage von bisher 1 auf 3 %; Erhöhung der Betriebskontrollen im Verhältnis zu den Strassenkontrollen). Diese Kontrollbestimmungen gelten bereits ab dem 1. Januar 2008 auch in der Schweiz (vgl. Art. 20 SKV). Für die Jahre 2008 und 2009 betrugen die zu kontrollierenden Arbeitstage noch 2 %. Ab 2010 stiegen diese auf 3 %.

Das Postulat 02.3126 ist somit erfüllt. Der Bundesrat beantragt seine Abschreibung.

2003 P 01.3684

Aktive Schutzmassnahmen gegen Brände in unterirdischen Verkehrsführungen (N 18.12.03, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Seit dem Unfall im Gotthardtunnel im Oktober 2001 betrachtet man die Sicherheit in Tunnels in einer gesamthaften Art und berücksichtigt sämtliche Faktoren, welche die Sicherheit beeinflussen können (Verkehrsteilnehmer, Infrastruktur, Betrieb und 2694

Fahrzeuge). Verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Tunnels wurden seither geprüft und teilweise umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die Verbesserung der Branddetektion (Wärmedetektionskabel, Wärmekameras usw.), Verbesserung gewisser Lüftungssysteme und die Rauchabsaugung (z.B. im Gotthard- und im San-Bernardino-Tunnel), Erleichterung der Selbstrettung von Verkehrsteilnehmern (spezifische Ausbildung im Rahmen der Führerprüfung, verstärkte Information bezüglich richtigem Verhalten im Ereignisfall), verbesserte Signalisation der Sicherheitseinrichtungen (SOS-Nischen, Fluchtwege, Notausgänge), Planung und Ausbau von verbesserten oder neuen Fluchtwegen (z.B. SanBernardino-Tunnel und Tunnel durch den Grossen St. Bernhard) sowie verbesserte Ausrüstung von Lastwagen (Obligatorium für Feuerlöscher).

Die Verbesserung der Branddetektion, die verbesserte Signalisation der Sicherheitseinrichtungen und die Planung und der Ausbau von verbesserten oder neuen Fluchtwegen sind im Rahmen des Projektes Tunnelsicherheit in Ausführung und dauern mehrere Jahre.

Die meisten Massnahmen und Erkenntnisse entfalten ihre Wirkung grundsätzlich in sämtlichen unterirdischen Verkehrsführungen, insbesondere in National- und Hauptstrassentunnels. Sie werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und der Verhältnismässigkeit fortlaufend umgesetzt. Weitere Massnahmen werden ebenfalls laufend geprüft, auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachstellen.

Am 29. Juni 2005 hat der Bundesrat zudem das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, das Projekt der Übungsanlage in Balsthal (SO) und Lungern (OW) weiterzuverfolgen. Feuerwehr, Sanität und Polizei sollen sich künftig in Tunnelbauwerken realitätsnah auf den Ernstfall vorbereiten können.

Das Gesamtpaket an Sicherheitsmassnahmen in Tunnelbauwerken auf Nationalstrassen kann mit diesem organisatorischen Element abgerundet und die Sicherheit der Ereignisdienste wie auch der Verkehrsteilnehmer weiter verbessert werden. Die Übungsanlagen in Balsthal (SO) und Lungern (OW) für Ereignisdienste wurden im Jahr 2009 in Betrieb genommen.

Das gleich lautende Postulat 2002 P 01.3680 der KVF-SR hat der Ständerat 2010 abgeschrieben. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats der KVF-N.

2004 M 03.3587

Strengere Sanktionen gegen das Führen eines Motorfahrzeuges ohne den erforderlichen Führerausweis (N 19.3.04, Joder; S 9.12.04)

Die Thematik war ursprünglich Teil von Via sicura (vgl. P 04.3249). Das Anliegen wurde inhaltlich unverändert von der pa.Iv. Heer (08.421 Strassenverkehrsgesetz.

Änderung) aufgenommen. Die Vorlage ist im Jahr 2010 von beiden Räten verabschiedet worden. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2007 P 07.3113

Nothilfeschulung für den Erwerb des Führerausweises (N 22.6.07, Heim Bea)

Das Bundesamt für Strassen hat die Thematik der automatischen externen Defibrillation (AED) in seine Weisungen vom 6. Juli 2010 über Kurse in lebensrettenden Sofortmassnahmen für Führerausweisbewerber und Führerausweisbewerberinnen (Nothilfekurse) integriert. Das Postulat ist somit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

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2008 M 07.3631

Korridorvignette Pfänder. Wahrung der Interessen der Bevölkerung im Rheintal (N 21.12.07, Müller Walter; S 26.5.08)

Aus Gründen der Verkehrsentlastung für den Grossraum Bregenz wurde für einen rund 23 km langen Streckenabschnitt («Korridor») der Autobahn A14 Rheintal/Walgau in Vorarlberg zwischen der deutschen Staatsgrenze und Hohenems eine eigene Vignettenart, die sogenannte Korridorvignette, eingeführt. Diese Sonderlösung ist zeitlich befristet. Dafür wurde Ende Oktober 2007 eine entsprechende Änderung im österreichischen Bundesstrassenmautgesetz vorgenommen. Durch diese Massnahme wurde Bregenz verkehrsmässig entlastet, hingegen wurde anfänglich befürchtet, Teile des Rheintals könnten eine erhebliche Mehrbelastung erfahren.

Nach der Einführung der Korridorvignette wurde die Verkehrsentwicklung im betroffenen Raum aufmerksam beobachtet und auch gemessen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und das Bundesamt für Strassen nahmen zudem auf politischer und auf fachlicher Ebene Kontakt mit den zuständigen Stellen in Österreich auf. Damit wurden die vorhandenen Mittel durch die Schweiz umfassend ausgeschöpft.

Die anfänglich befürchtete erhebliche Mehrbelastung des Rheintals ist ausgeblieben.

Die Einführung der Korridorvignette hat nicht zum befürchteten Verkehrschaos auf Schweizer Strassen im Rheintal geführt. Mit der Eröffnung der zweiten Tunnelröhre im Pfändertunnel (voraussichtlich 2012/2013) wird die zeitlich befristete Sonderlösung enden.

Unter diesen Umständen beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

2008 P 08.3196

Mehr Transparenz beim Nationalstrassennetz (N 13.6.08, Hochreutener)

Der Bundesrat hat am 11. November 2009 der Bundesversammlung die Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln (BBl 2009 8387) termingerecht gemäss Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (SR 725.13) vorgelegt. In den Studien zur Erarbeitung der Botschaft wurde eine Gesamtschau über die für das Funktionieren des Nationalstrassennetzes erforderlichen Massnahmen vorgenommen. Das Postulat ist somit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

Bundesamt für Kommunikation 2008 P 08.3285

Bürgerschutz vor Telefonbelästigungen (N 3.10.08, Schmidt Roberto)

Die derzeitige Rechtslage zum Bürgerschutz vor unerwünschten und wiederholten Telefonanrufen wurde im Kapitel 7.1.1.2, Seite 144 des Bundesratsberichts vom 17. September 2010 in Erfüllung des Postulats KVF-S vom 13. Januar 2009 «Evaluation zum Fernmeldemarkt» eingehend geprüft.

Ausserdem würde die Verpflichtung der Fernmeldedienstanbieterinnen zur Information ihrer Kundschaft über die Möglichkeit, in missbräuchlichen Fällen die Informationen zur Identifizierung des anrufenden Anschlusses zu verlangen (4. Postulatsfrage), eine Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (SR 784.10) erfordern. Der oben genannte Bericht des Bundesrates gelangt jedoch zum Schluss,

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dass eine Revision des Fernmeldegesetzes zum heutigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt ist.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Umwelt 2007 P 06.3853

Neues EU-Chemikalienrecht. Anpassung der Schweiz an Reach (N 22.6.07, Graf Maya)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat gebeten zu prüfen, ob das Schweizer Chemikalienrecht an die REACH-Verordnung der EG angepasst werden könnte und ob mit der EG Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz am Vollzug von REACH aufzunehmen sind.

Mit Beschluss vom 29. November 2008 hat der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, Vorabklärungen über die notwendigen Anpassungen des Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 2000 (SR 813.1) und des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01), insbesondere im Lichte des Verhältnisses zur EG, vorzunehmen und mit der EG exploratorische Gespräche zur Klärung der Möglichkeiten und der Rahmenbedingen für den Abschluss eines Abkommens im Chemikalienbereich zu führen. Am 30. Juni 2010 hat der Bundesrat den Bericht über die Ergebnisse der exploratorischen Gespräche zur Kenntnis genommen und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, das Departement des Innern, das Departement für auswärtige Angelegenheiten sowie das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, den Entwurf eines Verhandlungsmandates zu erarbeiten. Zudem hat er den Auftrag erteilt, für den Zeitraum, bis ein Abkommen vorliegt, die für die Aufrechterhaltung des Schutzniveaus erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzubereiten. Am 18. August 2010 hat der Bundesrat unter Vorbehalt der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen und der Kantone ein Verhandlungsmandat zu einem Abkommen mit der EU zur Chemikaliensicherheit (REACH) erteilt. Die Anliegen des Postulats sind damit erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Raumentwicklung 2000 P 99.3459

Vereinheitlichung des Baurechtes (N 4.10.99, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie 98.439; S 8.3.00)

Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) hat die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anlässlich ihrer Hauptversammlung vom 22. September 2005 verabschiedet und den Kantonen den Beitritt zur IVHB empfohlen. Am 26. November 2010 hat die Gründungsversammlung die IVHB nunmehr in Kraft gesetzt. Bis jetzt sind der IVHB sieben Kantone (AG, BE, BL, FR, GR, TG, SH) beigetreten. Verschiedene weitere Kantone stehen kurz vor dem Beitritt, und in nahezu allen Kantonen sind konkrete Arbeiten im Hinblick auf einen Beitritt im Gang. Das interkantonale Organ «Harmonisierung Baubegriffe» hat mit seinem Beschluss vom 15. Januar 2009, wonach ein Kanton der Vereinbarung auch dann beitreten kann, wenn er den Begriff «Geschossflächenziffer» nicht übernimmt und bei der Ausnützungsziffer bleibt, ein wichtiges Beitrittshindernis beseitigt.

Zudem laufen ­ unterstützt und begleitet durch den Bund ­ in weiteren Bereichen Bestrebungen, die Folgen der Vielfalt an baurechtlichen Vorschriften zu mildern. So 2697

liegen inzwischen Entwürfe für Normen zu den Themen «Rahmennutzungspläne», «Kommunale Erschliessungsplanung» und «Sondernutzungsplanung» vor. Auch der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wird den Zugang zu den Informationen über die Nutzungsplanung spürbar vereinfachen.

Mit dem Inkrafttreten der IVHB wurde ein wichtiger Schritt getan. Die Mitwirkung des Bundes bei den Harmonisierungsbestrebungen ist durch die Mitgliedschaft des Bundesamtes für Raumentwicklung im Verein «Normen der Raumplanung» gesichert.

Das Postulat ist damit erfüllt. Der Bundesrat beantragt seine Abschreibung.

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