Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Agogis Berufliche Bildung im Sozialbereich, Berufsverband Fachperson Betreuung Schweiz, bvsm.ch Berufsverband Sozialmanagement Schweiz, curahumanis Fachverband für Pflege und Betreuung, CURAVIVA Verband Heime und Institutionen Schweiz, INSOS Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderungen Schweiz und TERTIANUM AG haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich / Diplomierte Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

1. März 2011

2038

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2011-0375