Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Teilrevision des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004 Mit der Teilrevision des Transplantationsgesetzes soll die Motion 08.3519 (Maury Pasquier; Änderung des Transplantationsgesetzes) umgesetzt werden. Diese hat zum Ziel, Grenzgänger mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich zu behandeln wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Gleichzeitig sollen mit der Teilrevision weitere anstehende Gesetzesanpassungen vorgenommen werden.

Vernehmlassungsfrist: 21. Oktober 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, Seilerstrasse 8, 3003 Bern, Telefon 031 323 51 54, Fax 031 322 62 33 www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Juli 2011

2011-1362

Bundeskanzlei

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