zu 09.439 Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nicht biometrischen ID ohne Chip zusichern zu 10.308 Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung Bericht vom 4. Februar 2011 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2011

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 4. Februar 2011 der Staatspolitischen Kommission betreffend die genannten Initiativen nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Februar 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2011-0342

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Der Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates stellt die Ausgangslage und die Hintergründe der beiden Vorlagen umfassend dar. Der Bundesrat hat hierzu keine Ergänzungen anzufügen.

2

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat von der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes vom 22. Juni 2001 über die Ausweise für Schweizer Staatsgehörige (AwG, SR 143.1) sowie vom dazugehörigen Bericht Kenntnis genommen.

Mit der im heutigen Ausweisgesetz vorgesehenen Zusammenlegung des Ausstellungsverfahrens für Pässe und Identitätskarten bei den von den Kantonen bezeichneten Passstellen hat der Bundesrat die Schaffung von Synergien und eine Rationalisierung bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige angestrebt. Damit sollten nicht nur Kosten und Ressourcen gespart werden, sondern auch ein möglichst einheitliches, verständliches und schnelles Verfahren für die beiden Ausweisarten sichergestellt werden. Wie dies auch aus dem Bericht der Kommission hervorgeht, wird es nun in Zukunft zwei unterschiedliche Ausstellungsverfahren für Identitätskarten geben. Der Bundesrat wird alles daran setzen, dass die Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Ausstellungsverfahren sowie über deren die Vor- und Nachteile informiert werden. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass gewisse Unsicherheiten bestehen bleiben und es zu Mehrkosten kommen wird, die aufgrund des Kostendeckungsprinzips durch Gebühren zu decken sein werden. Für die Umsetzung des Projektes für das neue Ausstellungsverfahren für die Identitätskarten wird mit einem Entwicklungsaufwand von ca. CHF 3,5 Millionen sowie einem Personalbedarf von insgesamt zwei befristeten Stellen (CHF 357 000 inkl. Arbeitgeberbeiträge/Jahr) ab 2012 für die Dauer von zwei Jahren gerechnet. Da es sich bei diesem Vorhaben um eine neue zusätzliche Aufgabe handelt, wird der Bundesrat die entsprechenden Beträge ins Budget 2012 und den Voranschlag 2013 plafonderhöhend aufnehmen.

Neu wird im Ausweisgesetz festgelegt, dass auch in Zukunft Identitätskarten ohne einen Chip beantragt werden können. Je nach internationaler Entwicklung wird es sich zeigen, ob Identitätskarten ohne elektronisch gespeicherte biometrische Daten weiterhin zum Reisen dienen können oder ob diese nur im Inland eingesetzt werden können, z.B. um sich bei der Post auszuweisen. Diese Anpassung könnte dazu führen, dass zwei unterschiedliche Identitätskarten mit einem ganz unterschiedlichen Einsatzzweck beantragt werden können. Auch diese könnte einen Einfluss auf die Kosten haben sowie zu
Unsicherheiten bei Bürgerinnen und Bürgern führen. Auch diesbezüglich wird der Bundesrat bestrebt sein, die Bürgerinnen und Bürger über Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle zu informieren.

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Anträge des Bundesrates

Der Bundesrat stellt keine Anträge auf Anpassung der Gesetzesvorlage.

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