Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 7. Dezember 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. August 20102, beschliesst: Art. 1 Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2011 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1 Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 2 962 897 000 Franken, einem operativen Aufwand von 2 989 065 200 Franken und dem Finanzergebnis von 13 065 000 mit einem negativen budgetierten Jahresergebnis von 13 103 200 Franken abschliesst; 2

Den geplanten Investitionen von 174 720 000 Franken wird zugestimmt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 1. Dezember 2010

Ständerat, 7. Dezember 2010

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

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SR 414.110 Im BBI nicht veröffentlicht

2010-3252

2015

Voranschlag 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen. BB

2016