Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Eidgenössische Volksinitiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 23. Juni 2011 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 25. August 2008 «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» (BBl 2008 7903) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

21 der 26 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss den durch die Änderung vom 25. September 2009 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingefügten neuen Artikeln 73a, 75a Absatz 2 und 90a (AS 2010 271) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 18. März 2011 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2Emissionen (CO2-Gesetz) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 13. Oktober 2011 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2011 5483), wird der Rückzug der Volksinitiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

5. Juli 2011

2011-1330

Bundeskanzlei

5517