Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVG; SR 172.021) Bestellung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz Heide-Marie Burkert, deutsche Staatsangehörige, mit Domizil in Timmendorfer Strand, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr.

1075672). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen der Adressatin im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Dennis Christian Hass, deutscher Staatsangehöriger, mit Domizil in Timmendorfer Strand, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr.

1073372). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Marianne Kacprzyk, deutsche Staatsangehörige, mit Domizil in Timmendorfer Strand, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr.

1075669). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen der Adressatin im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Susann Kacprzyk, deutsche Staatsangehörige, mit Domizil in Timmendorfer Strand, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1075670). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen der Adressatin im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Marcus Kämper, deutscher Staatsangehöriger, mit Domizil in Lübeck, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen
(Referenz-Nr. 1074297). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Hendrik Klasen, deutscher Staatsangehöriger, mit Domizil in Wentorf bei Hamburg, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1075667). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Tanja Kneib, deutsche Staatsangehörige, mit Domizil in Timmendorfer Strand, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1075666). Erfolgt

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keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen der Adressatin im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Eberhard Mueller, deutscher Staatsangehöriger, mit Domizil in Timmendorfer Strand, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr.

1075665). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Tobias Neumann, deutscher Staatsangehöriger, mit Domizil in Hamburg, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1074171). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Die Gesellschaft Ryss & Lynx International Settlements AG, mit Sitz in Zürich, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1074320). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen der Adressatin im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Die Gesellschaft Small Cap Consulting GmbH, mit Sitz in Lübeck, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1074553). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen der Adressatin im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Virgil Dan Subtire, rumänischer Staatsangehöriger, mit Domizil in Lübeck, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1075661). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen
zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Wolfgang Wittmann, deutscher Staatsangehöriger, mit Domizil in Winkelhaid, Deutschland, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. 1074304). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

3. Mai 2011

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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht