Eintritt der Rechtskraft der Allgemeinverfügung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI über das Verbot des Inverkehrbringens von handgeführten, batteriebetriebenen Lasern der Klassen 3B und 4

Die am 10. Mai 2011 im Bundesblatt (BBl 2011 3960) publizierte Allgemeinverfügung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI über das Verbot des Inverkehrbringens von handgeführten, batteriebetriebenen Lasern der Klassen 3B und 4 ist am 9. Juni 2011 in Rechtskraft erwachsen.

7. Juli 2011

2011-1516

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

6305