Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11673 Widersprechende GRYSON, naamloze vennootschap, Nijverheidsstraat 3, 8150 Houthulst, Belgien, IR-Marke Nr. 508682 «DOMINGO» gegen Widerspruchsgegnerin Villiger Söhne GmbH, Schwarzenbergstrasse 3­7, 79761 WaldshutTiengen, Deutschland, IR-Marke Nr. 1 057 541 «DOMINICO» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. August 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

24. August 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-1776

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