Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11362 Widersprechende Migros-Genossenschafts-Bund, Limmatstrasse 152, CH-8005 Zürich, CH-Marke Nr. 369 547 «M» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin SMETHURST NICHOLAS, 2 rue de la Planche, FR-69210 LENTILLY, IR-Marke Nr. 1 039 544 «M++» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Oktober 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 11362 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

10. Oktober 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2011-2302