zu 08.522 Parlamentarische Initiative Vereinfachte Ausübung der politischen Rechte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Bericht vom 18. November 2010 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Dezember 2010

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 18. November 2010 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates betreffend vereinfachte Ausübung der politischen Rechte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Dezember 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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Stellungnahme Mit der parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (08.522) wird angestrebt, dass Auslandschweizer Stimmberechtigte die alle vier Jahre fällige Erneuerung ihrer Anmeldung im Stimmregister nicht mehr durch Unterschreiben einer gesonderten Wiederanmeldekarte, sondern direkt und automatisch durch die blosse Teilnahme an einem eidgenössischen Urnengang vornehmen können.

Der Bundesrat kann sich den Überlegungen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates anschliessen; er unterstützt die gefundene Lösung für die Auslandschweizer Stimmberechtigten. Er ist insbesondere dankbar dafür, dass eine sachgerechte Lösung gefunden werden konnte, welche auch der Situation und den Entwicklungsmöglichkeiten beim Vote électronique Rechnung trägt.

Ohne Zweifel erleichtert diese Lösung den Auslandschweizer Stimmberechtigten die Ausübung und den dauerhaften Erhalt ihres Stimmrechts auf möglichst unbürokratische Weise.

Von einer Diskriminierung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kann im Zusammenhang mit der Bedingung einer Wiederanmeldung freilich nicht gesprochen werden. Anders als bei den Stimmberechtigten im Inland fehlen dem Staat im Ausland die Machtmittel, um eine Meldepflicht für Todesfälle zu statuieren. Sollen die Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer einigermassen aufdatiert bleiben, so lässt sich dies nur über eine Wiederanmeldung bewerkstelligen, deren Unterbleiben zur Streichung Verstorbener führt. So gesehen ist die vierjährige Periode für die Wiederanmeldung ein schwaches Surrogat für die Meldemechanismen im inländischen Registerwesen, und die 2002 eingeführte Regelung, wonach die Gemeinden allen Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Erneuerung ihrer Anmeldung einmal pro Jahr zusammen mit dem Stimmmaterial eine vorgedruckte Wiederanmeldekarte zur Datierung und Unterschrift zuzustellen haben, deren Rücksendung zusammen mit dem Stimmmaterial automatisch die Wiederanmeldung für weitere vier Jahre auslöst, war eine Massnahme zugunsten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Der Wegfall dieser Karte kann den Gemeinden den sauberen Vollzug des Stimmrechts von Auslandschweizer Stimmberechtigten und vor allem das Vorbeugen gegen Manipulationen teilweise deutlich erschweren. Die an sich niederschwelligen Kontrollmechanismen zur Verhinderung von
Manipulationen werden noch einmal ein wenig abgesenkt.

Die Schweizer Demokratie baut jedoch zu Recht auf einem allseits hohen Vertrauen in die Stimmberechtigten und in die Funktionsweise unserer direktdemokratischen Prozesse auf. Die Staatspolitische Kommission führt diese Tradition konsequent weiter. Der Bundesrat kann sich dieser Sicht heute anschliessen. Sollten Missbräuche zutage treten, so kann indessen nicht ausgeschlossen werden, dass Kontrollprozesse wieder verstärkt oder neu aufgebaut werden müssen.

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