Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Das KV Schweiz hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Direktionsassistent mit eidgenössischem Fachausweis/Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Die Trägerorganisation für die höhere Fachprüfung für Steuerexperten bestehend aus den folgenden Organisationen: Schweizerische Treuhand-Kammer, Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), TREUHANDSUISSE, Schweizerische Vereinigung diplomierter Steuerexperten (SVDS) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Steuerexperte/Diplomierte Steuerexpertin eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

22. März 2011

2011-0534

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2565