00.081 Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000­2003 vom 2. Oktober 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000­2003 mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Oktober 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

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Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

5292

2000-1980

Bericht 1

Einleitung

1.1

Auftrag

Mit dem Bericht vom 27. November 1989 über die Massnahmen zur Raumordnungspolitik (Realisierungsprogramm) (BBl 1990 I 1002 / BBl 1990 II 402) beschloss der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, um Vollzugslücken in der Raumplanung zu schliessen und insbesondere die Voraussetzungen für die Erfüllung des Planungs- und Koordinationsauftrags zu verbessern. Anlässlich der parlamentarischen Beratung zu diesem Bericht wurde der Bundesrat mit einer von den eidgenössischen Räten überwiesenen Kommissionsmotion (vom 26. Oktober 1990) beauftragt, dem Parlament einmal pro Legislatur über den Stand, die Ergebnisse und die Wirksamkeit dieses Instruments Bericht zu erstatten.

Im Sinne dieses Auftrags wurde ein weiteres Realisierungsprogramm für die Jahre 1996­1999 ausgearbeitet und am 22. Mai 1996 vom Bundesrat genehmigt (BBl 1996 III 627). Darin wurden eine Bilanz früherer Massnahmenprogramme vorgenommen sowie neue Massnahmen zur Stärkung des Vollzugs des Raumplanungsrechtes und zur besseren Koordination der raumwirksamen Sachpolitiken des Bundes definiert. Hauptziel war dabei die Konkretisierung der Aktionsfelder des Bundes gemäss dem Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz, der vom Bundesrat am 22. Mai 1996 verabschiedet worden war (BBl 1996 III 556) und vom Parlament 1997 beraten wurde.

In seinem Beschluss über das Realisierungsprogramm 1996­1999 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit seinem Bundesamt für Raumplanung (BRP) den Auftrag, in Zusammenarbeit mit der Raumordnungskonferenz des Bundes periodisch über den Stand der Arbeiten zu informieren, die vorgesehenen Massnahmen zu prüfen, zu aktualisieren und darüber Bericht zu erstatten. Der vorliegende Bericht und das Realisierungsprogramm 2000­2003 dienen der Erfüllung dieses Auftrages.

Durch den Transfer des BRP vom EJPD ins UVEK und seine gleichzeitige Umwandlung in ein Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) manifestiert der Bundesrat seinen Willen, die Raumordnung zu verstärken. Dem vorliegenden Bericht kommt auch aus dieser Sicht eine besondere Bedeutung zu.

1.2

Zweck des Realisierungsprogramms 2000­2003

Mit dem im Bericht über die Legislaturplanung angekündigten Realisierungsprogramm 2000­2003 verfolgt der Bundesrat die folgenden Ziele: ­

Er will damit sicherstellen, dass die Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen und auf die Raumordnungspolitik, namentlich auf die Grundzüge der Raumordnung Schweiz (nachstehend: Grundzüge) ausgerichtet werden. Die Sachpolitiken sollen die nachhaltige Entwicklung als Handlungsgrundsatz für Akteure aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft fördern und optimal beitragen zur Vernetzung von Städten sowie von Stadt und Land, zur Stärkung des Städtesystems und zur Strukturierung der 5293

Agglomerationen, zur Stärkung der ländlichen Räume, zum Schutz und allenfalls zur Wiederherstellung des Natur- und Landschaftsraumes und zur Einbindung der Schweiz in Europa.

­

Er will damit die Effizienz der Raumplanungsinstrumente steigern, insbesondere durch Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren, und er will die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes, die Förderung der Massnahmen der Kantone und die Information über den Stand und die Entwicklung der Raumordnung verbessern.

Das vorliegende Realisierungsprogramm steckt für die raumwirksam tätigen Bundesstellen den Rahmen für die Verwirklichung dieser Ziele ab und zeigt, nach welchen Grundsätzen zu handeln ist. Es bestimmt, welche Grundlagen zur Unterstützung des Koordinationsauftrages erarbeitet, welche Konzepte und Sachpläne erstellt und welche organisatorischen Vorkehrungen gegebenenfalls getroffen werden sollen. Es legt die Verantwortlichkeiten und die zeitlichen Abläufe fest.

Mit diesem Inhalt setzt das Realisierungsprogramm die Bestrebungen fort, die mit dem vorherigen Programm eingeleitet worden sind. Es greift grundsätzlich nur dort ein, wo aus der Sicht der Raumordnungspolitik und in Berücksichtigung der bisherigen Leistungen Handlungsbedarf besteht. Das Programm 1996­1999 wird daher zunächst einer Bilanzierung unterzogen.

Das vorliegende Programm berücksichtigt neuere Entwicklungen in den Bereichen, die einen Einfluss auf die Raumordnungspolitik des Bundes ausüben (Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, Bilaterale Verträge, Städte- und Agglomerationspolitik usw.). Voraussetzung für eine effiziente Erfüllung der im Programm enthaltenen Massnahmen ist im Übrigen das Vorhandensein ausreichender und aktueller statistischer Daten.

Wie die früheren Programme, so nimmt auch dieses Realisierungsprogramm Rücksicht auf die beschränkten personellen und finanziellen Mittel des Bundes. Inhalt und zeitliche Folge der Arbeiten müssen sich nach den von Bundesrat und Parlament bewilligten Ressourcen richten.

Schliesslich sei erwähnt, dass sich das Realisierungsprogramm zeitlich mit dem Legislaturprogramm deckt und als Ergänzung desselben anzusehen ist. Während nämlich das Legislaturprogramm den allgemeinen Rahmen der Regierungspolitik festlegt und dabei den Akzent auf gesetzgeberische Arbeiten legt, konzentriert sich das Realisierungsprogramm seinerseits auf die von der Bundesverwaltung zu treffenden konkreten Umsetzungsmassnahmen im Bereich der Raumordnungspolitik.

1.3

Aufbau und Inhalt

Das Realisierungsprogramm gliedert sich in drei Teile: ­

Kapitel 2 enthält eine Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogramms 1996­1999.

­

In Kapitel 3, dem eigentlichen Programmteil, werden Handlungsgrundsätze für die raumwirksam tätigen Bundesstellen formuliert und Massnahmen für die kommenden vier Jahre festgelegt.

­

Der Anhang enthält das Grundlagenmaterial, auf dem das Realisierungsprogramm 2000­2003 beruht. In der Form von Objektblättern sind die detail-

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lierten Angaben über die geleistete Arbeit und die Entwicklungen seit 1996 sowie über die mittelfristige Ausrichtung und die bis 2003 vorgesehenen Massnahmen aufgeführt.

2

Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogramms 1996­1999

Das Programm 1996­1999 formulierte Handlungsgrundsätze zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes und legte Massnahmen zur Verdeutlichung der Raumordnungspolitik des Bundes und zur Verbesserung des Vollzugs des Raumplanungsrechts fest. Die vorliegende Bilanz befasst sich mit der Umsetzung dieser Aufträge.

Ergänzend sei erwähnt, dass zurzeit geprüft wird, wie in Zukunft eine umfassendere Evaluation der raumordnungspolitischen Massnahmen des Bundes sowie der Bestrebungen im Bereich der Koordination (Art. 9 der Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben; SR 172.016) vorgenommen werden soll.

2.1

Stand der Umsetzung der im Programm 1996­1999 vorgesehenen Massnahmen

Von den etwa dreissig konkreten Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­ 1999 waren ungefähr die Hälfte als Vorrangmassnahmen eingestuft. Es ging im Wesentlichen darum, Arbeiten an Konzepten und Sachplänen voranzutreiben, Grundlagen für die Konkretisierung der Grundzüge im städtischen und im ländlichen Raum zu schaffen und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um die Koordination sicherzustellen.

Stand der Arbeiten Die Massnahmen ­ namentlich die Vorrangmassnahmen ­ konnten weitgehend umgesetzt werden.

So wurden seit 1996 Arbeiten an mehreren Konzepten und Sachplänen im Bereich der Infrastruktur und des Landschaftsschutzes in Angriff genommen. Vom Bundesrat genehmigt werden konnten das Nationale Sportanlagenkonzept, das Landschaftskonzept Schweiz, der Sachplan Expo.01 und der Sachplan Waffen- und Schiessplätze, der zum Sachplan Militär weiterentwickelt wird. In der Abschlussphase stehen die planerischen Arbeiten zur Infrastruktur der Luftfahrt und zu den Übertragungsleitungen. Im Jahre 2000 in Angriff genommen werden die Arbeiten zu einem Sachplan Schiene (öffentlicher Landverkehr) und zu einem Sachplan Strasse.

Ebenfalls konnten Vereinheitlichungen in der Methodik der Bundesplanungen erzielt werden. Die entsprechenden Erkenntnisse wurden bereits in das Raumplanungsrecht (Raumplanungsverordnung, RPV; SR 700.1) aufgenommen.

Neben Grundlagen zur Entwicklung der Raumordnung und zum Verhältnis zwischen Raumplanung und Wirtschaft wurden Richtlinien zu den Richtplänen sowie Empfehlungen zur Behandlung diverser raumrelevanter Fragen in der Nutzungsplanung ausgearbeitet. Zudem wurden erste Ansätze einer Agglomerationspolitik des Bundes definiert.

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Die vorgesehenen organisatorischen Massnahmen zur Verbesserung der raumordnungspolitischen Koordination auf Bundesstufe sind verwirklicht worden; die Aufgaben der auf Bundesebene notwendigen Koordinationsorgane wurden in einer Verordnung festgelegt, und die betreffenden Organe haben ihre Arbeit aufgenommen.

Gesamtbeurteilung Bei den Konzepten und Sachplänen ist die Bilanz als befriedigend zu bezeichnen.

Auch wenn sie Lücken aufweisen, insbesondere was die Konzeption der Infrastrukturnetze und die Formulierung entsprechender Entwicklungsstrategien anbelangt, tragen die erarbeiteten Konzepte und Sachpläne zur Verbesserung der bundesinternen Koordination sowie der Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Information und Mitwirkung der Bevölkerung bei raumwirksamen Vorhaben des Bundes bei. Die Wirksamkeit des Instruments konnte dank der methodischen Feinarbeit der letzten Jahre verbessert werden; die Aufgaben der Bundesstellen sowie der Kantone bei der Erarbeitung und Umsetzung wurden verdeutlicht. Verbesserungspotentiale bestehen jedoch noch, was das Konzeptionelle, was die umfassende Betrachtung der Sachbereiche und was die Berücksichtigung der Raumordnungsdimension anbelangt. Einige Unklarheiten bestehen zudem über die Finanzierung der Erarbeitung von Konzepten und Sachplänen.

Zur Konkretisierung der Strategien der Grundzüge wurden erste Grundlagen erstellt ­ insbesondere was den Problemkreis Agglomerationen anbelangt. Die darin aufgezeigten Optionen bedürfen nun der Vertiefung und Verdeutlichung.

Dank der getroffenen organisatorischen Massnahmen konnte der Vollzug der Raumordnungspolitik verbessert werden.

Im Anhang zum vorliegenden Bericht befindet sich eine nach Themen- und Sachbereichen geordnete Bilanz der Massnahmen.

2.2

Stand des Vollzugs der im Programm 1996­1999 definierten Handlungsgrundsätze

In den Grundzügen wurden fünf Aktionsfelder festgelegt: mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes, nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft, Festigung des Städtesystems Schweiz, Förderung des ländlichen Raumes, Einbindung in die europäische Raumordnung.

Zur Konkretisierung dieser Aktionsfelder wurden im Programm 1996­1999 Handlungsgrundsätze definiert. Die nachstehenden Ausführungen gehen für jedes Aktionsfeld den Fragen nach, welchen Einfluss die erarbeiteten Massnahmen auf den Vollzug der Handlungsgrundsätze hatten und ob diese auch in Zukunft ihre Gültigkeit behalten können oder ob sie verdeutlicht oder angepasst werden sollen.

I. Mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes Entsprechend den Vorgaben der Grundzüge bezweckt dieses Aktionsfeld die Koordination der Gesetzgebung und der Sachpolitiken und die Verstärkung des Dialogs zwischen allen staatlichen Ebenen. Hierzu wurden vier Handlungsgrundsätze definiert.

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Die räumliche Dimension ist bei der Rechtsetzung zu berücksichtigen; die mater iellen Ziele und Verfahren im Lebensraumrecht sind zu harmonisieren (1) Mit diesem Handlungsgrundsatz wird eine stärkere Beachtung der raumplanerischen Belange in der Bundesgesetzgebung angestrebt; zudem sollen in verschiedenen Gesetzestexten bezüglich der raumrelevanten Anliegen vergleichbare Anforderungen aufgestellt werden.

Das Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren (SR 172.010), das den Sachplan bei diversen Infrastrukturen zur Pflicht erklärt, stellt einen wichtigen Schritt in Richtung dieses Ziels dar; ebenfalls bedeutsam ist die Revision der Raumplanungsverordnung, welche die Anforderungen an Konzepte und Sachpläne verdeutlicht.

Bei den Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Liberalisierung verschiedener Bereiche (Verkehr, Elektrizität, Post und Telekom) konnte am Grundsatz der Aufrechterhaltung der Grundversorgung festgehalten werden; die konkrete Umsetzung muss jedoch aufmerksam verfolgt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen im Übrigen, dass auf eine bessere Harmonisierung der Verfahren der Raumplanung mit denjenigen der Umweltschutzgesetzgebung hingearbeitet werden sollte.

Für die Verbesserung der Planung und Koordination beim Bund sind die nötigen Konzepte und Sachpläne zu erarbeiten (2) Konzepte und Sachpläne dienen der Planung und Koordination der Bundestätigkeiten. Der Bund erstellt sie für raumrelevante Bereiche, in denen er über entsprechende Kompetenzen verfügt.

Verschiedene Konzepte und Sachpläne liegen nun in den Bereichen der Infrastruktur (Verkehr, Energie, Militär, öffentliche Anlagen und Anlässe von nationaler Bedeutung) und des Landschaftsschutzes vor oder werden zurzeit erarbeitet. Gleichwohl sind gemäss Gesamtbeurteilung unter Ziff. 2.1 noch grössere Anstrengungen notwendig, um die sich stellenden räumlichen Probleme umfassender zu behandeln, um die Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zu verbessern und um die Bestrebungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren besser zu unterstützen. Im Rahmen der von Bundesrat und Parlament bewilligten Ressourcen muss für die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen und personellen Mittel gesorgt werden.

Die Koordination der raumwirksamen Bundestätigkeiten
ist zu verstärken und auch bei Einzelvorhaben sicherzustellen (3) Mit diesem Handlungsgrundsatz soll bei raumwirksamen Plänen und Vorhaben für eine verstärkte Kohärenz des staatlichen Handelns, im Sinne der in den Grundzügen angestrebten Entwicklung, gesorgt werden.

Die neue Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben begünstigt, dass der Bund vermehrt in diese Richtung arbeitet. Die vorliegenden Konzepte und Sachpläne sowie die neuen Rechtsinstrumente im Bereich der Vereinfachung und Koordination der Verfahren sollen helfen, Einzelvorhaben besser und rascher zu verwirklichen. Die Benutzung dieser Instrumente muss allerdings noch in der Praxis erprobt und entwickelt werden.

Ausserdem ist bei raumwirksamen Bundesvorhaben ein besseres Zusammenspiel zwischen der Planung des Bundes und dem kantonalen Richtplan anzustreben.

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Bei raumwirksamen Grundlagen, Planungen und Vorhaben ist der Information saustausch mit den Kantonen zu pflegen und die Zusammenarbeit zu intensivieren (4) Nach Artikel 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) sind die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Behörden verpflichtet, sich über ihre raumwirksamen Tätigkeiten zu informieren und diese aufeinander abzustimmen. Bei der Erfüllung seiner raumwirksamen Aufgaben geht es für den Bund vor allem darum, mit den für die Raumplanung zuständigen Kantonen eng zusammenzuarbeiten. Verschiedene Massnahmen der letzten Jahre tragen dazu bei: Veröffentlichung eines Leitfadens für die Richtplanung, periodische Nachführung der Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes, Verdeutlichung des Verfahrens für die Erarbeitung der Konzepte und Sachpläne mit der Publikation eines Methodikberichtes, der Grundlage für die diesbezügliche Revision der Raumplanungsverordnung bildete. Die Anstrengungen zum Informationsaustausch mit den Kantonen und zur Zusammenarbeit werden in Zukunft fortgesetzt werden müssen.

Schlussfolgerung: Die vier Handlungsgrundsätze zum kohärenten Handeln des Bundes behalten auch für die kommenden Jahre ihre Gültigkeit.

II. Nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft Dieses Aktionsfeld bezweckt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz durch eine zweckmässige Raumordnung. Hierzu wurde ein Handlungsgrundsatz festgelegt.

Die Zweckmässigkeit neuer Infrastrukturen ist aus sachbereichs-, raum-, umweltund finanzpolitischer Sicht zu prüfen (5) Mit diesem Handlungsgrundsatz soll sichergestellt werden, dass raumwirksame Tätigkeiten aus einer umfassenden Sicht koordiniert werden. Damit soll den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung und der Forderung nach einer nachhaltigen Entwicklung (gemäss Art. 73 BV) entsprochen werden.

Die Konzepte und Sachpläne nach RPG stellen geeignete Instrumente dar, um die Zweckmässigkeit von Infrastrukturnetzen aus einer räumlichen Gesamtsicht zu beurteilen. Um dieses Anliegen besser zu erfüllen, soll bei künftigen Konzepten und Sachplänen den Aspekten des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes und der Nachhaltigkeit vermehrt Beachtung geschenkt werden.

Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, sind zweckmässige Infrastrukturen eine bedeutende, allerdings noch nicht hinreichende
Voraussetzung, um eine nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft herbeizuführen. Weitergehende Handlungen des Bundes sind dazu notwendig.

Schlussfolgerung: Der Handlungsgrundsatz zur nachhaltigen Entwicklung der Volkswirtschaft soll durch weitere Grundsätze ergänzt werden.

III. Festigung des Städtesystems Schweiz In diesem Aktionsfeld soll eine dezentralisierte Konzentration der Besiedlung, eine Komplementarität der Zentren und eine bessere Zusammenarbeit in den Agglomerationen gefördert werden. Hierzu wurden drei Handlungsgrundsätze formuliert.

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Die Probleme der Agglomerationen sind bei Bundestätigkeiten zu berücksichtigen (6) Die Städte und Agglomerationen, in denen etwa 70 Prozent der Gesamtbevölkerung leben, spielen für die Raumordnung eine entscheidende Rolle. Sie sind mit räumlichen Problemen konfrontiert, die von den Städten allein nicht bewältigt werden können. Es liegt im Interesse der Entwicklung des Landes, dass diese Probleme in den raumwirksamen Sachpolitiken des Bundes vermehrt Beachtung finden.

Die neue Bundesverfassung verpflichtet mit Artikel 50 den Bund nun zur Rücksichtnahme auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen. Diesem Anliegen trägt ebenfalls der neue Finanzausgleich Rechnung. Die bisherigen Untersuchungen zur Situation der Städte und Agglomerationen lassen vier Bereiche erkennen, in welchen Handlungsmöglichkeiten des Bundes bestehen: Berücksichtigung der besonderen Situation der Agglomerationen in den Sachpolitiken des Bundes, vertikale Zusammenarbeit Bund/Kantone/Städte und Gemeinden, Förderung der horizontalen Zusammenarbeit innerhalb der Agglomerationen, Einbindung der Schweizer Siedlungsräume in den europäischen Städteverbund. Gestützt auf einen bundesrätlichen Auftrag vom 7. Juni 1999 laufen Vertiefungsarbeiten zu diesen Fragen.

Bei den raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes, insbesondere beim Bau und Betrieb von Infrastrukturen, ist das Anliegen einer dezentralisierten Konzentration der Besiedlung zu beachten (7) Dieser Handlungsgrundsatz konkretisiert den Auftrag von Artikel 1 RPG, wonach mit Massnahmen der Raumplanung auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft hingewirkt werden soll. Infrastrukturelle Massnahmen spielen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle.

Der Bund ist bei seinen Infrastrukturplanungen bemüht, Zentren und Dienstleistungen auch in ländlichen Gebieten zu fördern. Im Verkehrsbereich ­ namentlich durch BAHN 2000 und die NEAT ­ sorgt er für attraktive Verbindungen zwischen den Haupt- und Mittelzentren sowie mit den peripher gelegenen Siedlungsschwerpunkten. Bei der Weiterbearbeitung der Konzepte und Sachpläne wird diesem Aspekt nach wie vor grosse Bedeutung zu schenken sein.

Bundeseigene Bauten und Areale sind zur Unterstützung der Funktionsfähigkeit des Städtesystems und der Zentren einzusetzen (8) Auch mit seinem Grundeigentum, insbesondere
mit einer sinnvollen Weiterverwendung von nicht mehr benutzten militärischen Anlagen oder von Bahnhofs- oder Postarealen in Siedlungsgebieten, kann der Bund auf eine angemessene Dezentralisierung der Besiedlung und der Wirtschaft hinwirken und somit zur Umsetzung der raumordnungspolitischen Ziele beitragen.

Obwohl sich der unmittelbare Handlungsspielraum des Bundes infolge der Privatisierung bisheriger Bundesbetriebe verringern könnte, wird eine künftige Agglomerationspolitik des Bundes auch dieser Einflussmöglichkeit Rechnung tragen müssen.

Schlussfolgerung: Die Handlungsgrundsätze zur Festigung des Schweizer Städtesystems sind stellenweise anzupassen und zu ergänzen, um eine bessere Übereinstimmung mit den zwischenzeitlich vom Bundesrat definierten Stossrichtungen im Bereich der Agglomerationen sicherzustellen.

5299

IV. Förderung des ländlichen Raumes Mit diesem Aktionsfeld soll die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes und die Komplementarität zwischen ländlichem Raum und dem Städtesystem sowie die Schonung der Landschaft gefördert werden. Hierzu wurden drei Handlungsgrundsätze bestimmt.

Bei Bundestätigkeiten ist das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den ländlichen Gebieten zu fördern (9) Dieser Handlungsgrundsatz konkretisiert den Auftrag von Artikel 1 RPG, wonach mit Massnahmen der Raumplanung das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Landesteilen gefördert werden soll.

Durch die neue Ausrichtung seiner Regional- und Landwirtschaftspolitik trägt der Bund dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete zu fördern. Auch die RPG-Revision unterstützt diese Bemühungen, namentlich durch die Aufwertung landwirtschaftlicher Bausubstanz und die Ermöglichung des ländlichen Tourismus. Um die negativen, den ländlichen Raum benachteiligenden Folgen der Privatisierungs- und Kostensenkungsmassnahmen verschiedener Infrastrukturbereiche aufzuwiegen, wurde der Grundsatz der Gewährleistung der Grundversorgung in den einschlägigen Gesetzestexten verankert. Diese Massnahme stellt einen ersten Schritt in Richtung einer kohärenten Bundespolitik für den ländlichen Raum dar. Weitere Schritte müssen folgen.

Das Anliegen des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Natur und Lan dschaft ist vermehrt zu berücksichtigen (10) Dieser Handlungsgrundsatz verdeutlicht das Anliegen, die Attraktivität ländlicher Gebiete als Lebens- und Wirtschaftsraum zu fördern und die Landschaft mit ihren Natur- und Kulturwerten zu erhalten und haushälterisch, schonend und aufwertend zu nutzen.

Mit der Umsetzung des Landschaftskonzeptes Schweiz und der neuen, markt- und umweltorientierten Landwirtschaftspolitik arbeitet der Bund auf dieses Ziel hin.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang zu nennen sind die Bestrebungen für eine engere Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bei der Behandlung von Umwelt- und Landschaftsanliegen in den kantonalen Richtplänen. Diese Bestrebungen sollen fortgesetzt und nötigenfalls erweitert werden, insbesondere was die ober- und unterirdischen Gewässer anbelangt. Bei der Weiterentwicklung der Konzepte und Sachpläne des Bundes soll auch für eine
bessere Berücksichtigung der Umweltanliegen gesorgt werden.

Der öffentliche Regionalverkehr ist vermehrt als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen zu verstehen (11) Es ist ein Anliegen der Raumplanung, dass Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zugeordnet werden und durch das öffentliche Verkehrsnetz hinreichend erschlossen sind. Der vorliegende Handlungsgrundsatz will die Erfüllung dieses Anliegens unterstützen: Bund und Kantone müssen sich für den öffentlichen Regionalverkehr einsetzen und ihre diesbezüglichen Bestrebungen koordinieren.

In diesem Zusammenhang wurden diverse Vorkehrungen getroffen. Im Entwurf zum neuen Finanzausgleich wird der Regionalverkehr als Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone bezeichnet. Das neue, im Eisenbahngesetz vorgesehene Abgeltungssystem für den Regionalverkehr ist in Kraft getreten. Bei der laufenden Be5300

wertung der Anwendungsmodalitäten wird sicherzustellen sein, dass das System zur angestrebten Entwicklung der Landesteile und Regionen optimal beiträgt.

Schlussfolgerung: Die Handlungsgrundsätze zur Förderung des ländlichen Raumes behalten ihre Gültigkeit; angesichts der Liberalisierung von Bundestätigkeiten bedarf es jedoch neuer Akzente in der Regionalpolitik des Bundes.

V. Einbindung in die europäische Raumordnung In diesem Aktionsfeld geht es darum, die Schweiz in die europäischen Städte- und Infrastrukturnetze einzubinden, den gegenseitigen Austausch mit dem benachbarten Ausland zu verbessern und die europäische Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Umweltvorsorge, zu fördern. Hierzu wurde ein Handlungsgrundsatz formuliert.

Die internationale Zusammenarbeit zu Fragen der Raumplanung ist zu intensivi eren, insbesondere ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden des benachbarten Auslandes sicherzustellen (12) Weil die Schweiz im europäischen Raum eng eingebettet ist und europäische Entwicklungen sich meistens auch auf sie auswirken, muss sie sich mit der Raumordnungspolitik der Nachbarstaaten und der Europäischen Union auseinandersetzen und die Zusammenarbeit mit dem benachbarten Ausland suchen.

Zur Erfüllung dieses Auftrages beteiligte sich der Bund an den Arbeiten des Europarats und der OECD und pflegte Kontakte mit den EU-Staaten insbesondere zur transnationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung und zum Entwurf des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes. Er setzte sich ebenfalls für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG und für die Alpenkonvention ein.

Diese Bestrebungen sollen gezielter und auf breiterer Basis weitergeführt werden. In die Gremien und Prozesse der europäischen Raumordnungspolitik soll die Schweiz besser eingebunden werden. An Projekten der transnationalen Zusammenarbeit sollen sich Bund und Kantone gemeinsam beteiligen. Es muss ausserdem auf eine bessere Koordination der schweizerischen mit den europäischen Verkehrsnetzen hingewirkt werden. Die Auwirkungen der europäischen Integration auf die Raumordnung Schweiz sind aufzuzeigen.

Schlussfolgerung: Der Handlungsgrundsatz zur Einbindung in die europäische Raumordnung behält seine Gültigkeit, bedarf aber der Aufwertung angesichts zunehmender
Interaktionen zwischen der Schweiz und dem europäischen Umfeld in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Belangen und wegen einer immer intensiveren Verwaltungszusammenarbeit.

2.3

Folgerungen für das Programm 2000­2003

Wie die obige Bilanz zeigt, scheint es angemessen, für das Realisierungsprogramm 2000­2003 die allgemeine Stossrichtung beizubehalten, die für das Programm 1996­1999 definiert worden ist. Stellenweise sind jedoch Anpassungen erforderlich, da in verschiedenen Bereichen bedeutende Reformen (z.B. neue Landwirtschaftsund Regionalpolitik) und neue Entwicklungen (Privatisierung bisheriger staatlicher

5301

Aufgaben, neue Aufgabenteilung Bund-Kantone, Bilaterale Verträge mit der EU usw.) stattgefunden haben, die sich auf die Raumordnung auswirken.

Die in den Grundzügen definierten Aktionsfelder mit den entsprechenden Zielen bedürfen geringfügiger Anpassungen. Die Handlungsgrundsätze können im Grossen und Ganzen aufrechterhalten werden, sie müssen aber in bestimmten Punkten korrigiert oder ergänzt werden (siehe unten, Ziff. 3.1).

Bei den konkreten Massnahmen geht es im Wesentlichen darum, das bisher Geleistete zu vertiefen und dabei den Akzent im Sinne der oben erwähnten Bedürfnisse auf neue Aspekte zu legen. Die Arbeiten an den Konzepten und Sachplänen sollten fortgesetzt werden, damit auch bisher nicht behandelte Tätigkeitsbereiche erfasst werden können. Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Agglomerationsgebiete und des ländlichen Raumes sowie zu den internationalen Beziehungen ist im neuen Programm besondere Bedeutung zuzumessen.

3

Realisierungsprogramm 2000­2003

3.1

Handlungsgrundsätze

Wegleitend für das Realisierungsprogramm 2000­2003 sind, in Berücksichtigung der Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogramms 1996­1999, sechzehn Handlungsgrundsätze, die ein kohärentes raumwirksames Handeln des Bundes ermöglichen sollen.

Die Handlungsgrundsätze leiten sich aus den Aktionsfeldern und Zielen der Raumordnungspolitik des Bundes ab, wie sie in den Grundzügen der Raumordnung Schweiz als Konkretisierung der Grundsätze des Raumplanungsgesetzes aufgezeigt sind. Sie berücksichtigen den Stand der Umsetzung dieser Ziele und die sich stellenden Probleme. Sie stecken den Handlungsrahmen für die raumwirksamen Bundestätigkeiten ab und richten sich im Sinne von allgemeinen Verhaltensregeln an alle raumwirksam tätigen Bundesstellen.

In der nachstehenden Tabelle sind die Zusammenhänge zwischen den Aktionsfeldern und Zielen der Raumordnungspolitik und den Handlungsgrundsätzen dargestellt.

Aktionsfelder

Ziele der Raumordnungspolitik des Bundes

Handlungsgrundsätze zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes

Mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes

­ Koordination der Gesetzgebung zum Lebensraum ­ Strategische Ausrichtung der Sachpolitiken auf die Grundzüge der Raumordnung ­ Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen und Verstärkung des partnerschaftlichen Dialogs

­ 1. Die räumliche Dimension ist bei der Rechtsetzung zu berücksichtigen; die materiellen Ziele und Verfahren im Lebensraumrecht sind zu harmonisieren.

­ 2. Für die Verbesserung der Planung und Koordination beim Bund sind die nötigen Konzepte und Sachpläne zu erarbeiten.

­ 3. Die Koordination der raumwirksamen Bundestätigkeiten ist zu verstärken und auch bei Einzelvorhaben sicherzustellen.

5302

Aktionsfelder

Ziele der Raumordnungspolitik des Bundes

Nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft

­ Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz durch eine leistungsfähige Infrastruktur sowie durch eine zweckmässige und kostenbewusste Raumordnung

Festigung des Städtesystems Schweiz

­ Unterstützung der dezentralisierten Konzentration der Besiedlung ­ Förderung der Zusammenarbeit im Städtesystem Schweiz ­ Sicherstellung des Agglomerationsverkehrs und der Funktionalität der Agglomerationsräume ­ Förderung der Lebensqualität für die Bewohner und der Standortqualität für die Wirtschaft in den Städten ­ ganzheitliche Betrachtung von Siedlung und Verkehr

Förderung des ländlichen Raumes

­ Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens- und Wirtschaftsraum ­ Förderung der Komplementarität zwischen ländlichem Raum und dem Städtesystem

Schutz und Erhaltung der Lebensgrundlagen

­ frühzeitige Berücksichtigung von Boden, Luft, Wasser, Wald und Landschaft bei der Planung und Koordination von raumwirksamen Tätigkeiten ­ Einbindung in die europäischen Städte- und Verkehrsnetze ­ Verbesserung des gegenseitigen Austausches mit dem Ausland

Einbindung in die europäische Raumordnung

Handlungsgrundsätze zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes

­ 4. Bei raumwirksamen Grundlagen, Planungen und Vorhaben ist der Informationsaustausch mit den Kantonen zu pflegen und die Zusammenarbeit zu intensivieren.

­ 5. Die Planungen nach RPG sind im Sinne einer optimalen Unterstützung der Grundsätze der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln.

­ 6. Die raumwirksamen Handlungen des Bundes sind vermehrt auf die Erfordernisse einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft auszurichten.

­ 7. Den Problemen der Agglomerationen und Städte ist bei Bundestätigkeiten, insbesondere beim Agglomerationsverkehr und bei der Umsetzung des Umweltrechtes Rechnung zu tragen.

­ 8. Bei Projekten mit Bundesbeiträgen ist die horizontale Koordination in den Agglomerationen zu unterstützen.

­ 9. Bei den raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes, insbesondere beim Bau und Betrieb von Infrastrukturen, ist das Anliegen einer dezentralisierten Konzentration der Besiedlung zu fördern.

­ 10. Die Einbindung des Städtesystems Schweiz in das europäische Städtesystem ist voranzutreiben.

­ 11. Bei Privatisierung von Bundesaufgaben ist sicherzustellen, dass die Grundversorgung sowie das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben ländlicher Gebiete erhalten bleiben.

­ 12. In Umsetzung der neuen Regionalpolitik ist die Entwicklung der Regionen nach ihren spezifischen Stärken zu fördern.

­ 13. Bei raumwirksamen Tätigkeiten ist für die Schonung der Landschaft und Erhaltung der touristischen Attraktivität zu sorgen.

­ 14. Dem Anliegen des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Natur und Landschaft ist bei raumwirksamen Sachpolitiken grössere Bedeutung beizumessen.

­ 15. Die Schweiz ist vermehrt in die Gremien und Prozesse der europäischen Raumordnungspolitik einzubinden.

5303

Aktionsfelder

Ziele der Raumordnungspolitik des Bundes

Handlungsgrundsätze zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes

­ Förderung der Zusammenarbeit zwischen den ländlichen Räumen und im Alpenraum ­ Verankerung der Umweltvorsorge in der europäischen Raumordnung

­ 16. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern ist zu intensivieren.

3.2

Massnahmen

Als Massnahmen gelten Grundlagen, Planungen und organisatorische Vorkehren, die aus der Sicht des Vollzugs der Raumplanung oder der Ziele der Raumordnung notwendig erscheinen.

Die für die 4 nächsten Jahre vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen sind unter Ziffer 4 aufgelistet. Die Übersichtstabelle zeigt ebenfalls die betroffenen Stellen (federführende Stelle(n)/weitere beteiligte Stellen) und den vorgesehenen Zeitraum.

3.3

Konsequenzen für die Bundesstellen

Die Bundesstellen werden beauftragt, die Handlungsgrundsätze gemäss Ziffer 3.1 bei der Erfüllung ihrer raumwirksamen Tätigkeiten zu beachten und die Massnahmen gemäss Ziffer 4 (präzisiert in den Objektblättern des Anhangs) im Rahmen der vorhandenen Ressourcen zu verwirklichen.

Dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Bundesamt für Raumentwicklung) wird ausserdem der Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Raumordnungskonferenz des Bundes periodisch den Stand der Arbeiten zu ermitteln, die Massnahmen fortzuführen und 2004 Bericht darüber zu erstatten.

4

Realisierungsprogramm 2000­2003: Übersicht der Massnahmen

Sach-/Themenbereich

Nr.

Massnahme

Betroffene Stellen

Zeitraum

1.01 Raumordnungspolitik allgemein

1.01.1

Bilanz und Überprüfung der Strategien zum Vollzug der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz» Anforderungen der Nachhaltigkeit an die Raumordnung Vorschläge zur Berücksichtigung der Städte und Agglomerationen in der Raumordnungspolitik des Bundes Regionalpolitische Flankierungen der Liberalisierung im Infrastrukturbereich

ARE/ROK

bis 2003

ARE/ROK

bis 2003

1.01.2 1.02 Agglomerationspolitik

1.02.1

1.03 Politik des 1.03.1 ländlichen Raumes

5304

ARE, seco/Kant., bis 2001 Reg., Gem. ROR, ROK, evtl. EFV ARE, seco/ROK

bis 2003

Sach-/Themenbereich

Nr.

Massnahme

Betroffene Stellen

Zeitraum

1.04 Europäische Zusammenarbeit

1.04.1

Konsolidierung der gemeinsamen Plattform Bund ­ Kantone für die transnationale Zusammenarbeit und die europäische Raumentwicklungspolitik Bereitstellung von Informationen für die Koordination mit den Raumordnungspolitiken der Nachbarländer und der EU Evaluation geeigneter Massnahmen zur Vereinheitlichung der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften Klärung des Revisionsbedarfs im Hinblick auf eine allfällige Totalrevision des RPG Grundsätze zur raumplanerischen Behandlung von Infrastrukturvorhaben

ARE, BAV, BUWAL, seco, IB, EDA-DV, EFV/betr. Bundesstellen

2000­2003

ARE, BAV, BUWAL, seco, IB, EDA-DV, EFV/betr. Bundesstellen ARE/BJ, ROK

2000­2003

ARE/ROK

ab 2001

ARE/BAV, ASTRA, BAZL, BFE, BUWAL, GS VBS ARE, BUWAL/ ROK, Kant.

bis 2003

ARE, GS UVEK, EFV

bis 2002

ARE/BFS, betr.

Bundesstellen

2000­2003

ARE, BLW, BWL/BUWAL, BWG BUWAL, ARE, BLW

2000­2003

ARE, BWG oder BUWAL/betr.

Bundesstellen, PLANAT BUWAL, BAK oder ASTRA/ ROK, ARE

2000­2003

ARE, BUWAL

2000­2003

ARE, BAV, ASTRA, BAZL, BUWAL/ROK

2000­2003

1.04.2

1.05 Raumplanungsrecht

1.05.1

1.05.2 1.06 Raumplanerische Instrumente

1.06.1

1.06.2 1.06.3

Hinweise zur Behandlung der Umweltanliegen in den kantonalen Richtplänen Finanzielle Mittel für die Erarbeitung und Anpassung der Konzepte und Sachpläne des Bundes Monitoring über die Entwicklung von Bodennutzung, Besiedlung und Infrastrukturen Bewirtschaftung des Sachplans Fruchtfolgeflächen

1.07 Raumbeobachtung

1.07.1

2.01 Landwirtschaft

2.01.1

2.02 Wald

2.02.1

Grundlagen zur Waldfläche

2.03 Naturgefahren

2.03.1

Grundlagen zur Behandlung der Naturgefahren in den Planungen nach RPG

2.04 Natur und Landschaft

2.04.1

2.05 Umwelt

2.05.1

2.06 Gesamtverkehr

2.06.1

Strategien zur Verstärkung des Natur- und Landschaftsschutzes des Bundes für alle Gemeinwesen Hinweise über den Beitrag der Raumplanung zum Immissionsschutz Grundlagen zur koordinierten Verkehrspolitik

ab 2000

bis 2001

2000­2003

ab 2000

5305

Sach-/Themenbereich

2.07 Schienenverkehr

Nr.

Massnahme

Betroffene Stellen

Zeitraum

2.06.2

Strategie Verkehrstelematik

2000­2003

2.06.3

Grundlagen über den Stand und die Entwicklung des Langsamverkehrs Sachplan Schiene (öffentlicher Landverkehr)

ASTRA/ARE, BAV, BAZL, BUWAL ASTRA/ARE, BUWAL BAV/ARE, SBB, ASTRA, BAZL, BUWAL ASTRA/ARE, BAV, BUWAL BAZL/ARE, BUWAL, BAV, GS VBS, BABLW BAKOM, ARE, BUWAL/Kant.

BFE/ARE, BUWAL, BAV, EStI, SBB, Werke, Umweltorg.

BWG oder BUWAL/ARE, BLW, evtl. Fachverbände

ab 2000

2.07.1

2.08 Strassen2.08.1 verkehr 2.09 Zivilluftfahrt 2.09.1

Sachplan Strasse

2.10 Post und Te- 2.10.1 lekommunikation 2.11 Energie 2.11.1

Grundsätze über die Errichtung von Mobilfunkantennen Sachplan Übertragungsleitungen/SÜL

2.12 Wasserwirtschaft

2.12.1

2.13 Militär

2.13.1

Grundlagen zur Berücksichtigung der Wasserwirtschaft in der Richtund Nutzungsplanung Sachplan Militär

2.14 Regionalpolitik

2.14.1

2.15 Sport, Freizeit und Tourismus

2.15.1 2.15.2

2.16 Wohnungswesen und Siedlungserneuerung

5306

2.16.1

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt/SIL

Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategien der Regionalpolitik Weiterentwicklung des nationalen Sportanlagenkonzeptes/NASAK Grundlagen zur Planung und Koordination von Anlagen für Freizeit und Tourismus Grundlagen zur Berücksichtigung der räumlichen Dimension der Wohnbaupolitik

bis 2003

2001­2003 2000­2001 bis 2001 ab 2000

ab 2000

GS VBS/ARE, 2000­2001 BABHE, BABLW, GST UG Plan, BAZL, BUWAL seco/ARE, betr.

2000­2003 Bundesstellen BASPO/EFV, ARE, BUWAL, BAV ARE, BAV/ BUWAL, seco, BASPO BWO, ARE

ab 2000 2000­2003 2000­2003

Anhang

5

Objektblätter nach Sach- und Themenbereich

Lesehilfe zu den Objektblättern Sach- und themenbereichsbezogene Objektblätter bilden das Grundlagenmaterial für das Realisierungsprogramm 2000­2003 und liefern die notwendigen Detailinformationen gemäss folgender Gliederung: 1.01 1.02 1.03 1.04 1.05 1.06 1.07

Raumordnungspolitik allgemein Agglomerationspolititk Politik des ländlichen Raumes Europäische Zusammenarbeit Raumplanungsrecht Raumplanerische Instrumente Raumbeobachtung

2.01 2.02 2.03 2.04 2.05 2.06 2.07 2.08 2.09 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16

Landwirtschaft Wald Naturgefahren Natur und Landschaft Umwelt Gesamtverkehr Schienenverkehr Strassenverkehr Zivilluftfahrt Post und Telekommunikation Energie Wasserwirtschaft Militär Regionalpolitik Sport, Freizeit und Tourismus Wohnungswesen und Siedlungserneuerung

Jedes Objektblatt besteht aus zwei Hauptteilen: ­

einem Bilanzteil («Ausgangslage/Problemstellung») mit Informationen über die wichtigen Entwicklungen im Sachbereich seit 1996, zum Stand des Vollzugs der einzelnen Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­ 1999 sowie allenfalls mit Angaben zu weiteren wichtigen Massnahmen des Bundes;

­

einem Programmteil («Programm 2000­2003»), der drei Elemente umfasst: ­ Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik; ­ strategische Ziele für den entsprechenden Sachbereich als mittelfristiger Zeithorizont; ­ die für die nächsten vier Jahre vorgesehenen Massnahmen zur Raumordnungspolitik (mit Angaben zum Inhalt der Massnahmen, zu den betroffenen Stellen, zum vorgesehenen Zeitraum).

5307

Raumordnungspolitik allgemein

1.01

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Themenbereich seit 1996 ­

Erhöhter Stellenwert der Raumordnung in der Verwaltung und in der Politik (vgl. die parlamentarischen Vorstösse zur Verstärkung des Bundesamtes für Raumplanung, welche zur Schaffung eines neuen Bundesamtes für Raumentwicklung [ARE] führten); andererseits grosse Wissenslücken und unzureichende Wahrnehmung in der breiteren Öffentlichkeit

­

Zunehmende Bedeutung der Agglomerationsproblematik in der Erfüllung von Bundesaufgaben (vgl. 1.02 Agglomerationspolitik); mit Blick auf die nationale Kohäsion bleibt die Förderung der ländlichen Räume ein wichtiges Ziel des staatlichen Handelns (vgl. 1.03 Politik des ländlichen Raumes)

­

Liberalisierung in für die Raumordnung zentralen Bereichen wie öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Energie, und damit Erschwerung wichtiger Einflussmöglichkeiten für die Raumordnungspolitik des Bundes (vgl.

1.03 Politik des ländlichen Raumes)

­

Verstärkte Internationalisierung und Intensivierung der Beziehungen mit den Nachbarländern und der Europäischen Union (EU) (vgl. 1.04 Europäische Zusammenarbeit)

­

Verbesserung des Zusammenspiels zwischen Raumplanung und Wirtschaft

­

Neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, zum Teil bereits umgesetzt (Regionalverkehr, Verfahrensvereinfachungen), zum Teil in Diskussion (neuer Finanzausgleich)

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Stärkung der Raumordnungskoordination bundesintern und mit den Kantonen, R egionen und Städten Die Raumordnungskonferenz (ROK) als Nachfolgegremium der Raumplanungskonferenz und des Koordinationsausschusses der Bundesverwaltung für Investitionshilfe ist seit 1996 operabel und seither gut eingespielt. Im Rahmen der Koordinationstätigkeit werden zahlreiche raumwirksame Vorhaben vertieft bearbeitet und miteinander abgestimmt. Daneben sind aus der ROK verschiedene Arbeitsgruppen zur Weiterbehandlung spezifischer Fragestellungen hervorgegangen. So konnte beispielsweise für INTERREG III eine gemeinsame Umsetzungsorganisation geschaffen werden.

Der Rat für Raumordnung (ROR) wurde 1997 durch den Bundesrat eingesetzt. Er konnte insbesondere in den Bereichen neuer Finanzausgleich, Agglomerationspolitik des Bundes und internationale Aspekte der Raumordnung wertvolle Impulse vermitteln. Bei der Agglomerationspolitik nimmt der ROR auch eine Plattformfunktion gegenüber den Gemeinden und Städten wahr.

Raumplanung und Regionalpolitik arbeiten mittlerweile in organisatorischer und materieller Hinsicht reibungslos zusammen. ROK und ROR werden gemeinsam geleitet bzw. begleitet. Regelmässiger bilateraler Informationsaustausch wird gepflegt.

Die Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordina5308

tion von Bundesaufgaben dient als rechtliche Grundlage und Stütze der Koordinationsaufgabe.

Bewertung: Der erreichte Stand der Koordination und Kooperation ist zu konsolidieren, insbesondere durch eine Stärkung von ROK und ROR.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

In Zusammenhang mit der Verbesserung des Dialogs zwischen Raumplanung und Wirtschaft hat das BRP 1998 eine Studie zur Wirtschaft und Raumplanung publiziert.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Stärkung und bessere Abstützung der Raumordnungspolitik in der Politik und innerhalb der Verwaltung

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Implementation der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz» über die zielgerichtete Umsetzung der eingeleiteten Reformen, Massnahmen und Instrumente auf dem Gebiet der Raumordnungspolitik i.e.S. sowie über eine verbesserte Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Sachpolitiken, insbesondere über eine bessere Nutzung der Koordinationsgremien ROK und ROR (Raumordnungspolitik i.w.S.)

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 1.01.1 Bilanz und Überprüfung der Strategien zum Vollzug der «Grundzüge der Raum ordnung Schweiz» Erstellung einer Bilanz über den Vollzug der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz». Prüfung von Strategien zur nachhaltigen Entwicklung der Raumordnung, zur Vernetzung von Städten sowie von Stadt und Land, zur Stärkung des Städtesystems und Strukturierung der Agglomerationen, zur Stärkung der ländlichen Räume, zum Schutz und allenfalls zur Wiederherstellung des Natur- und Landschaftsraumes und zur Einbindung der Schweiz in Europa.

Erarbeitung durch: ARE in Zusammenarbeit mit ROK Zeitraum: bis 2003 1.01.2 Anforderungen der Nachhaltigkeit an die Raumordnung Untersuchung des Bezugs der raumordnungspolitischen Ziele und Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung. Ergänzung der Anforderungen an Konzepte, Sachpläne und Richtpläne mit Kriterien, Indikatoren und Vorgehensweisen der nachhaltigen Entwicklung.

Erarbeitung durch: ARE in Zusammenarbeit mit ROK Zeitraum: bis 2003

5309

Agglomerationspolitik

1.02

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Themenbereich seit 1996 ­

Artikel 50 (Gemeinde-, Städteartikel) in der neuen Bundesverfassung

­

Neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, zum Teil bereits umgesetzt (Regionalverkehr, Verfahrensvereinfachungen), zum Teil in Diskussion (neuer Finanzausgleich)

­

Entwicklung von neuen räumlichen Organisationsformen oder Strukturen (überkommunale Zusammenarbeit wie z.B. Agglomeration Freiburg, Diskussion um Formen des Lastenausgleichs, um Grossregionen, Initiativen für Kantonsfusionen)

­

Schaffung der «Arbeitsgemeinschaft Kantone, Städte, Agglomerationen», die als Koordinationsplattform der Kantone und Gemeinden für die auf ihrer Stufe zu lösenden Probleme dient

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Konzeptionelle Vorstellungen über die raumplanerische Behandlung von Agglomerationsgebieten Eine Übersicht über Politikbereiche des Bundes, welche direkt oder indirekt auf die räumliche Entwicklung der Städte einwirken, wurde 1998 als Diskussionsbeitrag publiziert. Handlungsfelder zu einer «Agglomerationspolitik des Bundes» wurden zudem in einem Aussprachepapier des EJPD und des EVD vom 12.5.1999 festgehalten. Im Bundesratsbeschluss vom 7.6.1999 wurden Aufträge an die beiden Departemente zur weiteren vertieften Untersuchung von möglichen Handlungsoptionen in enger Kooperation mit Kantonen und Städten/Gemeinden erteilt.

Bewertung: Eine politische Wertung muss im Rahmen der weiteren Arbeiten erfolgen. Die Weiterbehandlung und Vertiefung der Arbeiten ist aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 7.6.1999 festgelegt.

Grundlagen zur Behandlung der urbanen Räume in der Regionalpolitik Der «Bericht über die Kernstädte» (seco/BRP, 1999) wurde als Antwort auf ein Postulat der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 6.1.1997 publiziert.

Bewertung: Der Kernstädtebericht erlaubte, die Ausgangslage zu erheben, vorhandene Probleme der Agglomerationen, insbesondere des Lastenausgleichs zu erkennen und notwendige Handlungsfelder zu definieren (vgl. oben).

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

5310

Zum Thema Siedlungsentwicklung und Infrastrukturkosten (Kosten der Zersiedelung) wird zurzeit vom ARE mit dem seco und dem Kanton Bern eine Studie erarbeitet.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Konkretisierung der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz» in Bezug auf die Stellung der Städte und Agglomerationen, das Städtesystem und die diesbezüglichen Aktionsfelder des Bundes

­

Verstärkte Berücksichtigung der Agglomerationen durch die Regionalpolitik (gemäss Botschaft vom 28.2.1996 über die Neuorientierung der Regionalpolitik)

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Erarbeitung einer Agglomerationspolitik für den Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen, Regionen, Gemeinden und Städten

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 1.02.1 Vorschläge zur Berücksichtigung der Städte und Agglomerationen in der Raum ordnungspolitik des Bundes Konkretisierung folgender Handlungsoptionen: vermehrte Berücksichtigung der besonderen Situation der Städte/Agglomerationen in der Erfüllung der Bundespolitiken, Verbesserung der vertikalen Kooperation Bund-Kantone-Städte/Gemeinden, Anreize für eine Verbesserung der horizontalen Zusammenarbeit innerhalb der Agglomerationen, verbesserte Einbindung der Schweizer Städte/Agglomerationen in das europäische Städtenetz.

Erarbeitung durch: ARE, seco in Zusammenarbeit mit Kantonen, Regionen, Gemeinden, ROR und ROK und, soweit es den Finanzausgleich betrifft, mit EFV Zeitraum: bis 2001 (vgl. 1.07.1 Monitoring über die Entwicklung von Bodennutzung, Besiedlung und Infrastrukturen)

Politik des ländlichen Raumes

1.03

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Themenbereich seit 1996 ­

Liberalisierung in für die Raumordnung wichtigen Bereichen wie öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Energie

­

Neuausrichtung und Vollzug der Agrarpolitik («Agrarpolitik 2002»)

­

Revision Raumplanungsgesetz in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft/Bauen ausserhalb der Bauzone

5311

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Konzeptionelle Vorstellungen über die raumplanerische Behandlung von länd lichen Gebieten Die Studie «Raumordnung und nachhaltige Entwicklung: Handlungsansätze für eine nachhaltige Raumentwicklung in der Schweiz» (BRP/BWA, 1998) ist als wissenschaftliche Grundlage publiziert worden.

Bewertung: Das Thema bleibt angesichts von weiter voranschreitendem wirtschaftlichem Strukturwandel, marktwirtschaftlichen Reformen und aktuell bleibender Umweltthematik ein raumordnungspolitisches Thema von hoher Bedeutung. Mit erster Priorität gilt es, die negativen Auswirkungen der Liberalisierung in den ländlichen Gebieten zu minimieren und die regionalpolitischen Massnahmen zu optimieren.

Die Sicherstellung der Integration der ländlichen Gebiete in die nationale Raumordnungspolitik bleibt als längerfristiges Ziel bestehen.

Untersuchung der Konsequenzen der Privatisierung und Deregulierung öffent licher Infrastrukturen und Dienstleistungen Die Problematik «Liberalisierung und Grundversorgung» war 1998/1999 Schwerpunktthema der Raumordnungskonferenz (ROK). Bearbeitet wurden die Bereiche öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation und Elektrizitätsversorgung, mit übergreifendem Ziel der Unterstützung der dezentralen Konzentration. Die entsprechende Auslegeordnung wurde in einem Bericht «Liberalisierung und Grundversorgung» (BRP/seco, 1999) publiziert. Der Rat für Raumordnung (ROR) hat sich ebenfalls vertieft mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

In den neuen Rechtserlassen der liberalisierten Politikbereiche konnten die Deregulierungen in der Regel mit flankierenden Massnahmen ergänzt werden, welche die raumordnungspolitische Zielerreichung absichern. Die Herausforderung der kommenden Jahre wird insbesondere im Vollzug der neuen Rechtserlasse liegen.

Bewertung: Die Thematik wird für die involvierten Ämter, die ROK und den ROR weiterhin prioritär sein müssen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes vgl. 2.01 Landwirtschaft, 2.14 Regionalpolitik

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Konkretisierung der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz» in Bezug auf die Regionalpolitik, die Infrastrukturausstattung des ländlichen Raums, die Konsequenzen aus der RPG-Revision in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft sowie der Agrarreform

­

Umsetzung der in der Botschaft vom 28.2.1996 über die Neuorientierung der Regionalpolitik enthaltenen Stossrichtungen zur Entwicklung und Stärkung der ländlichen Räume und des Berggebietes

5312

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Entwicklung einer kohärenten Politik des Bundes für den ländlichen Raum im Kontext der Liberalisierungen sowie der Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 1.03.1 Regionalpolitische Flankierungen der Liberalisierung im Infrastrukturbereich Prüfung der Auswirkungen der Liberalisierung auf die Versorgung und die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Gebieten. Weiterentwicklung der Grundversorgungsregelungen in den liberalisierten Politikbereichen oder bei neu hinzukommenden Themenfeldern. Prüfung ergänzender regionalpolitischer Flankierungen. Förderung des Austausches zwischen den Sachgebieten und Entwicklung einer kohärenten Bundespolitik namentlich durch die Erarbeitung von minimalen Anforderungen aus räumlicher Sicht.

Erarbeitung durch: ARE, seco in Zusammenarbeit mit ROK Zeitraum: bis 2003 (vgl. 1.01.1 Bilanz und Überprüfung der Strategien zum Vollzug der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz») (vgl. 2.14.1 Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategien der Regionalpolitik)

Europäische Zusammenarbeit

1.04

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Themenbereich seit 1996 ­

Verstärkte Internationalisierung und Intensivierung der Beziehungen grenzüberschreitend, in transnationalen Kooperationsräumen und mit der Europäischen Union (EU)

­

Verabschiedung des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) durch die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 1999

­

Bilaterale Abkommen Schweiz ­ EU ausgehandelt und durch das Volk gut geheissen, flankierende Massnahmen beschlossen

­

Ratifikation der Alpenkonvention im Jahr 1999 (in Kraft für die Schweiz seit 28.4.1999); Ratifikation der Ausführungsprotokolle noch pendent

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 war der Themenbereich «Europäische Zusammenarbeit» als solcher nicht vorgesehen; eine Massnahme war mit diesem Bereich aber eng verbunden.

Grundlagen zur räumlichen Vernetzung mit Europa Das Projekt wird schrittweise bearbeitet. Im Bereich Verkehr wird eine Publikation (Vernetzung mit Europa im Bereich des Schienenverkehrs) ins Auge gefasst.

5313

Als weiteres Teilelement im Bereich Verkehr sind in Zusammenhang mit den Raumeffekten von neuen Verkehrssystemen Grundlagen zur raumordnungspolitischen Bewertung von Swissmetro erarbeitet worden (Ergebnisse in einem internen Arbeitsbericht von 1998 zusammengefasst).

Bewertung: Die Erarbeitung von Grundlagen zur Vernetzung mit Europa erfolgte vor allem im Bereich Verkehr. Für weitere Grundlagen bestehen zurzeit keine Mittel.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Hinsichtlich der Bezüge zu Europa konnte die Schweiz an diversen Projekten und Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK, der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG oder der Alpenkonvention mitwirken.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Weiterführung und Stärkung der Bestrebungen zur besseren Einbindung in die europäische Raumordnung, insbesondere was die Einbindung des Städtesystems Schweiz in das Netz der europäischen Grossstädte, die Einbindung der Schweiz in das transeuropäische Verkehrsnetz sowie die Zusammenarbeit der Kantone, Regionen und Städte anbelangt

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Aktive Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III im Bereich der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit

­

Aktive Partizipation in der europäischen Raumentwicklungspolitik

­

Umsetzung der Alpenkonvention

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 1.04.1 Konsolidierung der gemeinsamen Plattform Bund ­ Kantone für die trans nationale Zusammenarbeit und die europäische Raumentwicklungspolitik Mitwirkung an der Erarbeitung der operationellen INTERREG III B-Programme, in transnationalen Räumen (z.B. Alpenraum) sowie an der Umsetzung der konkreten Projekte, welche die Schweiz betreffen. Erstellung der notwendigen Schweizer Grundlagen und Organisation von Arbeitstagungen mit den entsprechenden Projektbeteiligten.

Mitwirkung an der Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK); Formalisierung des Informationsaustausches mit dem Ausschuss für Raumentwicklung der 15 EU-Mitgliedstaaten und der allenfalls betroffenen Arbeitsgruppen.

Erarbeitung durch: ARE, BAV, BUWAL, seco, IB, EDA-DV, EFV in Zusammen arbeit mit den betroffenen Bundesstellen Zeitraum: 2000­2003 5314

1.04.2 Bereitstellung von Informationen für die Koordination mit den Raumordnungspol itiken der Nachbarländer und der EU Zusammenstellung von Daten über die Raumentwicklungspolitik der Nachbarländer und der EU. Bereitstellung dieser laufend nachgeführten Informationen z.H. der interessierten Bundesstellen und der Kantone.

Vorbereitung der notwendigen Schweizer Daten zur Ergänzung des EUREK, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft (Arbeitslosigkeit), Erreichbarkeit der Regionen und Verkehrsnetze.

Erarbeitung (evtl. Publikation) eines Berichtes [gemäss Postulaten Hofmann (99.3531) und Ratti (99.3513)] über die Auswirkungen der Bilateralen Verträge mit der EU auf die Raumordnungspolitik der Grenzkantone und des Bundes.

Erarbeitung durch: ARE, BAV, BUWAL, seco, IB, EDA-DV, EFV in Zusammen arbeit mit den betroffenen Bundesstellen Zeitraum: 2000­2003

Raumplanungsrecht

1.05

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Themenbereich seit 1996 ­

Neue Bestimmungen zum Erschliessungsrecht/Erschliessungsprogramm (Art.19 RPG; in Kraft seit 1.4.1996) sowie zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination des Baubewilligungsverfahrens (Art. 25 Abs. 1bis, 25a und 33 Abs. 4 RPG; in Kraft seit 1.1.1997)

­

Änderungen der Verordnung über die Raumplanung (RPV) betr. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (Ausnahmen; Zuständigkeit; Anmerkung im Grundbuch [Art. 24, 25, 25a RPV; in Kraft seit 1.7.1996])

­

Neue Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben; in Kraft seit 1.1.1998

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Teilrevision des Raumplanungsrechtes in den Bereichen Landwirtschaft und Lan dschaft (Art. 16/24 RPG) Das Schweizervolk hat der Änderung des RPG vom 20.3.1998 im Februar 1999 zugestimmt. Die neuen Bestimmungen ­ Gesetz und Verordnung ­ treten am 1.9.2000 in Kraft.

Eine Vollzugshilfe, vor allem bezüglich der Kriterien für die Ausscheidung von Gebieten, in denen Bauten und Anlagen zonenkonform sein sollen, die über eine innere Aufstockung hinaus gehen (Art. 16a Abs. 3 RPG), bezüglich der Kriterien für die Unterschutzstellung von Bauten (Art. 24d Abs. 2 RPG) und bezüglich der Thematik «innere Aufstockung» wird bis Mitte 2000 erarbeitet.

Bewertung: Die gesetzlichen Arbeiten werden mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen abgeschlossen sein. Offen bleibt die Frage des Monitorings bezüglich

5315

der Auswirkungen der neuen Raumplanungsgesetzgebung auf die räumliche Entwicklung und die Landschaft.

Teilrevision des Raumplanungsrechtes im Bereich der Konzepte und Sachpläne des Bundes Die Massnahme wird durch eine entsprechende Revision der Raumplanungsverordnung umgesetzt. Die diesbezüglichen Arbeiten stützen sich auf den Bericht «Konzepte und Sachpläne des Bundes (Art. 13 RPG) ­ Merkmale des Instrumentes und Grundsätze für die Erarbeitung, Verabschiedung und Anwendung» (BRP, 1997) ab. Die neuen Bestimmungen ­ als Teil einer totalrevidierten RPV ­ treten am 1.9.2000 in Kraft. Die Umsetzung dieser Massnahme erfolgt zeitgleich mit den Konkretisierungen, die im Nachgang zur Teilrevision des RPG vom 20.3.1998 erforderlich sind.

Bewertung: Die Arbeiten werden mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen abgeschlossen sein. Der Bedarf nach zusätzlichen Vollzugshilfen muss ständig überprüft werden.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Zur Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Bereinigungsverfahren nach Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 12 RPG hat das BRP 1998 ein entsprechendes Merkblatt publiziert.

­

Eine Vollzugshilfe zu den neuen bundesrechtlichen Bestimmungen über die Erschliessung ist 1999 erschienen.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Festlegung von Grundsätzen über die Bodennutzung und über die Planung und Koordination von raumwirksamen Tätigkeiten

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Weiterentwicklung des Raumplanungsrechts zu einem umfassenden Lebensraumrecht

­

Sicherstellung und Verbesserung des Vollzugs der Raumplanungsgesetzgebung

­

Vereinheitlichungen im Bereich des Baurechts

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 1.05.1 Evaluation geeigneter Massnahmen zur Vereinheitlichung der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften Identifikation jener Bereiche, die prioritär zu harmonisieren sind (v.a. Begriffe und Messweisen). Koordination mit interkantonalen Bestrebungen zur Baurechtsvereinheitlichung. Erarbeitung erster konkreter Vorschläge zur Umsetzung der als Postulat überwiesenen Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates zur Vereinheitlichung des Baurechts (UREK-N, 99.3459).

5316

Erarbeitung durch: ARE in Zusammenarbeit mit BJ, ROK Zeitraum: ab 2000 1.05.2 Klärung des Revisionsbedarfs im Hinblick auf eine allfällige Totalrevision des RPG Abklärung des Revisionsbedarfs in den einzelnen Titeln des RPG (v.a. Kapitel «Nutzungspläne»). Überprüfung der Wirksamkeit des raumplanungsrechtlichen Instrumentariums. Ermittlung jener Bereiche, bezüglich derer das Raumplanungsrecht allenfalls ergänzt werden müsste (z.B. Rolle der Städte und Agglomerationen, bessere Berücksichtigung ökonomischer Aspekte, Bundesnutzungspläne). Prüfung, inwieweit die Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz durch Massnahmen auf normativer Ebene verbessert werden könnte.

Erarbeitung durch: ARE in Zusammenarbeit mit ROK Zeitraum: ab 2001 (vgl. 1.07.1 Monitoring über die Entwicklung von Bodennutzung, Besiedlung und Infrastrukturen)

Raumplanerische Instrumente

1.06

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Themenbereich seit 1996 ­

Die meisten Kantone sind zurzeit daran, ihren kantonalen Richtplan (Art. 6­ 12 RPG) zu überprüfen bzw. zu überarbeiten oder haben die Überarbeitung bereits abgeschlossen. Bei diesen Arbeiten kommt insbesondere der interkantonalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der Koordination mit den Sachplanungen des Bundes, der Behandlung der Agglomerationsprobleme, dem Vollzug des geänderten Raumplanungsrechtes in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft und der möglichst effizienten Gestaltung der Raumplanungsinstrumente eine besondere Bedeutung zu.

­

Auf Bundesebene sind eine Reihe von Konzepten und Sachplänen (Art. 13 RPG), namentlich in den Bereichen Sportanlagen, Landschaftschutz, AlpTransit, Waffen- und Schiessplätze, Landesausstellung, Infrastruktur der Luftfahrt und elektrische Übertragungsleitungen in Kraft gesetzt worden oder stehen kurz vor der Verabschiedung durch den Bundesrat. Aufgenommen werden dieses Jahr die Arbeiten zu den Sachplänen Militär, Schienenverkehr und Strasse. Den Konzepten und Sachplänen kommt im Hinblick auf die Koordination und Vereinfachung der Entscheidverfahren bei Infrastrukturvorhaben des Bundes (das entsprechende Bundesgesetz ist in Kraft seit 1.1.2000) und zur Sicherstellung einer besseren Abstimmung zwischen den Vorhaben des Bundes und den Anliegen und Massnahmen der Kantone ein besonderer Stellenwert zu.

­

Auf Grund der von Bund und Kantonen gemachten Erfahrungen erweist sich die Behandlung der Umweltanliegen in den Planungen nach RPG nach wie vor als mangelhaft. Einer Klärung bedürfen ausserdem die Modalitäten des Einsatzes der raumplanerischen Instrumente beim Bau und Betrieb von In-

5317

frastrukturanlagen. Ebenfalls präzisiert werden muss der Bezug der raumplanerischen Instrumente zur nachhaltigen Entwicklung.

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Grundlagen zum Verhältnis Umweltschutz und Raumplanung auf kantonaler und kommunaler Ebene Die Arbeiten konnten wegen erheblicher methodischer und inhaltlicher Probleme ­ insbesondere was die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Umweltanliegen in den Richtplänen, Nutzungsplänen und Baubewilligungen nach RPG anbelangt ­ nicht vorangetrieben werden.

Bewertung: Ein Bedarf zur besseren Verknüpfung von Umweltschutz und Raumplanung auf kantonaler und kommunaler Ebene besteht nach wie vor. Angesichts der Komplexität der sich stellenden Probleme drängt sich allerdings ein schrittweises Vorgehen, nach Planungsebenen und Umweltthemen, auf.

Grundlagen zur Behandlung der Infrastrukturanlagen in der Richtplanung Eine erste Konkretisierung der Anforderungen an die Behandlung der Infrastrukturanlagen in der Richtplanung ist im Rahmen des «Leitfadens für die Richtplanung» erfolgt. Das Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren und die in der Zwischenzeit erarbeiteten Konzepte und Sachpläne im Infrastrukturbereich setzen dazu neue Rahmenbedingungen.

Bewertung: Ein Bedarf nach Grundlagen zur Behandlung der Infrastrukturanlagen in den Planungen nach RPG besteht nach wie vor.

Verdeutlichung der Anforderungen an Konzepte, Sachpläne und Bauvorhaben des Bundes; Verhältnis zu anderen Instrumenten Teil A: Verdeutlichung der Anforderungen an Konzepte und Sachpläne des Bundes; Verhältnis zu anderen Instrumenten Ein Bericht ist erarbeitet und publiziert worden («Konzepte und Sachpläne des Bundes (Art. 13 RPG) ­ Merkmale des Instrumentes und Grundsätze für die Erarbeitung, Verabschiedung und Anwendung», BRP in Zusammenarbeit mit der ROK, 1997) mit Hinweisen auf Funktion, Verfahren, Wirkungen und praktische Handhabung der Konzepte und Sachpläne. Das Verhältnis zwischen den Konzepten und Sachplänen des Bundes und den kantonalen Richtplänen wurde im Rahmen eines Rechtsgutachtens «Bundessachplanung und kantonale Richtplanung» (BRP, 1998) geprüft. Diese Fragen konnten ausserdem an konkreten Beispielen in Zusammenarbeit mit den Kantonen vertieft werden. Die RPV-Revision (vgl. 1.05 Raumplanungsrecht) trägt den
Erkenntnissen Rechnung.

Teil B: Verdeutlichung der Anforderungen an Bauvorhaben des Bundes Mit dem Bundesgesetzes über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren werden die Anforderungen an die Bauvorhaben des Bundes neu umschrieben und geänderte Rahmenbedingungen für den Einsatz der raumplanerischen Instrumente festgelegt.

Bewertung: Weitere Verdeutlichungen der Anforderungen an die Konzepte, Sachpläne und Bauvorhaben des Bundes drängen sich auf, insbesondere was die Be-

5318

handlung der Umweltanliegen sowie das Verhältnis zum Richtplan bei Infrastrukturvorhaben anbelangt.

Grundlagen zur Sicherstellung der Nutzung von Infrastrukturanlagen durch plan erische Vorsorgemassnahmen Spezifische Grundlagen wurden zu dieser Frage nicht erarbeitet. Das Thema wurde aber sachbereichsbezogen bei einzelnen Gesetzesrevisionen behandelt.

Bewertung: Ein Bedarf nach weiteren Grundlagen zu diesem Thema besteht vorläufig nicht.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Zur Unterstützung der Richtplanüberarbeitung in den Kantonen hat das BRP 1997 einen «Leitfaden für die Richtplanung» publiziert. Dieser Leitfaden soll nach Bedarf ergänzt werden.

­

Eine Arbeitsgruppe ARE/BUWAL hat geprüft, wie die Anforderungen der Umwelt in den Richtplänen besser berücksichtigt werden können. Die Ergebnisse werden mit den Kantonen diskutiert und führen voraussichtlich zu einer Ergänzung des Leitfadens 1997.

­

Gemäss Artikel 13 Absatz 2 RPG publiziert das ARE, in Zusammenarbeit mit der ROK, regelmässig eine «Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes»; die letzte Ausgabe dieser Übersicht ist 1999 erschienen.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Zweckmässiger Einsatz der Planungsinstrumente des RPG zur Unterstützung der Anliegen der Raumordnungspolitik und zur besseren Koordination der raumwirksamen Aufgaben des Bundes und der Kantone sowie der Kantone untereinander und mit dem benachbarten Ausland

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Bessere Wahrnehmung der Planungs- und Koordinationspflicht durch den Bund, insbesondere was die Ausrichtung der Planungen des Bundes auf die Anliegen der Raumordnungspolitik, den Einbezug der Kantone bei der Erarbeitung der Konzepte und Sachpläne und die Berücksichtigung der kantonalen Planungen bei den eigenen raumwirksamen Vorhaben anbelangt

­

Hilfestellungen bei der Weiterentwicklung der kantonalen Richtplanung, insbesondere was den Vollzug der Raumplanungsgesetzgebung in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft, die Berücksichtigung der Umweltanliegen im Sinne der Erfordernisse der Nachhaltigkeit, die räumliche Einordnung von Infrastrukturanlagen und die Zusammenarbeit mit den Bundesstellen anbelangt

5319

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 1.06.1 Grundsätze zur raumplanerischen Behandlung von Infrastrukturvorhaben Untersuchung der Möglichkeiten eines optimalen Einsatzes der Planungen nach RPG für die Lösung von Nutzungskonflikten, für die Sicherstellung der räumlichen Koordination, für die Lärmvorsorge und die Verminderung der Luftbelastung sowie für die Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen beim Bau und Betrieb von Infrastrukturanlagen. Aufzeigen einer sinnvollen Aufgabenteilung zwischen Sachplan, Richtplan, Nutzungsplan und Baubewilligung zur optimalen Erfüllung dieser Ziele, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Umweltschutzes und des Anliegens einer Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren.

Erarbeitung durch: ARE in Zusammenarbeit mit BAV, ASTRA, BAZL, BFE, BUWAL, GS VBS Zeitraum: bis 2003 1.06.2 Hinweise zur Behandlung der Umweltanliegen in den kantonalen Richtplänen Überprüfung der Erkenntnisse aus den bisherigen Abklärungen über den Beitrag der Richtplanung zur Lösung von Umweltproblemen anhand konkreter Fallbeispiele, in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Veröffentlichung einer entsprechenden Ergänzung des Leitfadens über die Richtplanung.

Erarbeitung durch: ARE, BUWAL in Zusammenarbeit mit ROK, Kantonen Zeitraum: bis 2001 1.06.3 Finanzielle Mittel für die Erarbeitung und Anpassung der Konzepte und Sachpläne des Bundes Im Rahmen der von Bundesrat und Parlament bewilligten Ressourcen Sicherstellung einer sinnvollen Zuteilung vorhandener personeller und finanzieller Mittel zur sachund zeitgerechten Erarbeitung und Anpassung der erforderlichen Konzepte und Sachpläne des Bundes.

Erarbeitung durch: ARE, GS UVEK, EFV Zeitraum: bis 2002 (vgl. 1.01.2 Anforderungen der Nachhaltigkeit an die Raumordnung) (vgl. 2.05.1 Hinweise über den Beitrag der Raumplanung zum Immissionsschutz)

Raumbeobachtung

1.07

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Themenbereich seit 1996 ­

5320

Das Rahmenkonzept des Programms Raumbeobachtung CH 1983 ist 1998 evaluiert und in seinen methodischen Grundzügen erneuert worden. Neu ist ein amts- und departementsübergreifendes «Netzwerk Raumbeobachtung CH» (Regionalpolitik des seco, BFS und Dienst GVF [neu ARE]) zur ge-

genseitigen Information, Koordination und Erarbeitung gemeinsamer Produkte sowie Untersuchungen und Publikationen geschaffen worden.

­

Als neues Publikationsgefäss der Raumbeobachtung CH ist im Weiteren das «dossier» geschaffen worden. Ziel des «dossier» ist die leicht verständliche Darstellung wichtiger räumlicher Veränderungsprozesse auf der Grundlage bestehender Daten und Informationen der Statistik und der Wissenschaft.

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 war dieser Themenbereich nicht vorgesehen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Das BUWAL publiziert periodisch einen Bericht zur Situation der Umwelt in der Schweiz mit Daten, Fakten, Perspektiven («Umwelt in der Schweiz», letzte Ausgabe 1997, gemeinsam mit dem BFS).

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Bereitstellung von Grundlagen für die Information über Stand und Entwicklung der Raumordnung und für die Weiterentwicklung der Raumordnungspolitik des Bundes

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Weiterentwicklung der problem- und handlungsorientierten Analyse, Beschreibung und Publikation der für die Raumordnungspolitik massgebenden Entwicklungsfaktoren

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 1.07.1 Monitoring über die Entwicklung von Bodennutzung, Besiedlung und Infrastrukturen Bereitstellung von Daten über die Entwicklung von Bodennutzung, Besiedlung und Infrastrukturen zur Weiterentwicklung der Raumordnungspolitik, zur Evaluation und Erfolgskontrolle von planerischen Massnahmen sowie zur Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere: ­

Daten zur Ermittlung der Auswirkungen der neuen Raumplanungsgesetzgebung auf die räumliche Entwicklung und die Landschaft (resp. über die baulichen Veränderungen ausserhalb der Bauzonen) sowie Daten zur Nachführung der Landschaftsveränderung («Landschaft unter Druck»)

­

Daten zur Aktualisierung der Bauzonenerhebung 1989

­

Grundlagen über den Stand und die Entwicklung der Agglomerationen

­

Daten im Bereich des Verkehrs, der Versorgung und der öffentlichen Bauten und Anlagen.

5321

Erarbeitung durch: ARE in Zusammenarbeit mit dem BFS und den anderen betrof fenen Bundesstellen Zeitraum: 2000­2003

Landwirtschaft

2.01

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Neuausrichtung und Vollzug der Agrarpolitik («Agrarpolitik 2002»)

­

Revision Raumplanungsrecht in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft/Bauen ausserhalb der Bauzone

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 wurden für diesen Sachbereich keine spezifischen Massnahmen vorgesehen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Konkretisierung und Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Weiterentwicklung der Kulturlandschaft

­

Abstimmung der Schutz- und Nutzungsanliegen

­

Unterstützung bei der langfristigen Sicherung der für die Landwirtschaft geeigneten Gebiete, insbesondere der Fruchtfolgeflächen (FFF)

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Festigung und Weiterentwicklung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen BLW und ARE bei der Umsetzung der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz», bei Sachplänen des Bundes, bei der kantonalen Richtplanung sowie bei Einzelvorhaben

­

Koordination mit den Bereichen Natur- und Landschaft, qualitativer Bodenschutz und Umweltschutz sowie Wasserwirtschaft (insbesondere Hochwasserschutz)

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.01.1 Bewirtschaftung des Sachplans Fruchtfolgeflächen Überprüfung der im Jahre 1992 festgelegten kantonalen Kontingente. Berücksichtigung der in der Zwischenzeit erfolgten Entwicklungen. Konzept für die Bewirtschaftung des Sachplans beim Bund.

5322

Erarbeitung durch: ARE, BLW, BWL, in Zusammenarbeit mit BUWAL, BWG Zeitraum: 2000­2003

Wald

2.02

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Änderung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zur Erteilung der Rodungsbewilligungen gemäss Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1.1.2000

­

Abstimmung zwischen forstlicher Planung und den Instrumenten der Raumplanung

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 wurden für diesen Sachbereich keine spezifischen Massnahmen vorgesehen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes vgl. 2.03 Naturgefahren bezüglich Schutzfunktion des Waldes

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Räumlich und funktional umfassender Einbezug des Waldes bei raumwirksamen Vorhaben

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Bessere Koordination der Waldpolitik mit der Landschaftspolitik

­

Festigung und Weiterentwicklung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen BUWAL und ARE bei der Umsetzung der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz», bei Sachplänen des Bundes, bei der kantonalen Richtplanung sowie bei Einzelvorhaben

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.02.1 Grundlagen zur Waldfläche Erarbeitung eines Konzeptes zur Frage nach gewünschter Fläche und räumlicher Verteilung des Waldes.

Erarbeitung durch: BUWAL, ARE, BLW Zeitraum: 2000­2003

5323

Naturgefahren

2.03

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Aktuelle Ereignisse (Lawinen, Hochwasser, Bodenbewegungen)

­

Bewusstere Wahrnehmung der Rolle der Raumplanung beim integralen Schutz vor Naturgefahren; positive Bilanz für die Raumplanung aus dem Lawinenwinter 1999

­

Schaffung einer Nationalen Plattform Naturgefahren (PLANAT) durch den Bundesrat 1997 mit einem Kantonsvertreter aus dem Bereich Raumplanung

­

Erdbebengefahr als neu und intensiv diskutiertes Thema im Bereich Naturgefahren

­

Erarbeitung von Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten in fast allen Kantonen angelaufen

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Grundlagen zu Wassergefahren und Raumplanung Publikation «Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten ­ Empfehlungen» (BWW/BRP/BUWAL, 1997) erschienen.

Gemeinsame Studie BWG, BUWAL, ARE und BLW «Raumbedarf von Fliessgewässern» steht kurz vor Abschluss. Berichte zu den zwei Teilbereichen «naturwissenschaftliche Grundlagen» und «Umsetzung in der Praxis» abgeschlossen. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind ein Synthesebericht (in Vorbereitung) und ein Faltblatt «Raum den Fliessgewässern» (erschienen).

Bewertung: Die Arbeiten an den Empfehlungen sind abgeschlossen.

Grundlagen zu Bodenbewegungsgefahren und Raumplanung Publikation «Berücksichtigung der Massenbewegungsgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten ­ Empfehlungen» (BUWAL/BWW/BRP, 1997) erschienen.

Bewertung: Die Arbeiten an den Empfehlungen sind abgeschlossen.

Grundlagen zur Behandlung der Naturgefahren in den Planungen nach RPG Eine Übersicht über die bestehenden Lösungen der Kantone wurde 1998 für eine Tagung «Naturgefahren ­ Umsetzung in die Raumplanung» vervollständigt und aktualisiert. Die Erarbeitung von Empfehlungen ist noch ausstehend.

Bewertung: Die eingeleiteten Arbeiten sind weiterzuführen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Ein EDV-Programm «Ereigniskataster» (Hochwassergefahren, Lawinen und Rutschungen) für die Daten der Kantone besteht und wird vom Bund zentral verwaltet (BUWAL, Forstdirektion).

­

Ein EDV-Programm «Schutzbautenkataster» wird für die Daten der Kantone vorbereitet (BUWAL, Forstdirektion).

5324

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Sicherung der Koordination zwischen Siedlung, Infrastrukturanlagen und Naturgefahren; Verdeutlichung der Aufgaben der Raumplanung als wichtiger Bestandteil eines integralen und vorsorgenden Schutzes vor Naturgefahren

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Entwicklung eines umfassenden Risikomanagements für Naturgefahren

­

Verstärkung der Berücksichtigung der Naturgefahren (insbesondere Wasser, Bodenbewegungen) in der Raumplanung

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.03.1 Grundlagen zur Behandlung der Naturgefahren in den Planungen nach RPG Begleitung des Vollzugs der bisherigen Empfehlungen im Bereiche von Naturgefahren. Realisierung des Massnahmenkataloges Lawinenwinter 1999 und Überarbeitung der Empfehlungen (1984) zur Berücksichtigung der Lawinengefahr.

Erarbeitung von Grundlagen zur Berücksichtigung der Erdbebengefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten und Publikation entsprechender Empfehlungen.

Erarbeitung einer Vollzugshilfe über die planerische Umsetzung von Gefahrenkarten z.H. der Kantone, Gemeinden und Raumplaner.

Erarbeitung durch: ARE, BWG oder BUWAL (je nach Fragenkreis) in Zusammen arbeit mit den betroffenen Bundesstellen, PLANAT Zeitraum: 2000­2003

Natur und Landschaft

2.04

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Aufnahme von weiteren Objekten in die Bundesinventare

­

Auf- und Ausbau des ökologischen Ausgleichs

­

Aussergewöhnliche, katastrophale Naturereignisse (Hochwasser, Lawinen, Wind, Bodenbewegungen)

­

Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Dialog zwischen Schützern und Nutzern und zwischen Forschung und Praxis

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Landschaftskonzept Schweiz Das Landschaftskonzept Schweiz wurde am 19.12.1997 vom Bundesrat gutgeheissen. Mit dem Landschaftskonzept Schweiz soll erreicht werden, dass die Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bei den raumwirksamen Tätigkeiten 5325

und Aufgaben des Bundes verstärkt sowie die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen den Partnern (Bund, Kantone, Gemeinden) gefördert werden. Das Landschaftskonzept Schweiz ist gegliedert in allgemeine Ziele Natur und Landschaft, Sachziele für die Politikbereiche des Bundes, Massnahmen für die Politikbereiche des Bundes.

Der Bundesrat hat die allgemeinen Ziele und die Sachziele als Konzept nach Artikel 13 RPG gutgeheissen und die Bundesstellen beauftragt, diese bei ihren Aufgaben zu berücksichtigen. Des Weiteren wurden die Bundesstellen aufgefordert, die Massnahmen nach Möglichkeiten zu konkretisieren, zu aktualisieren und zu realisieren.

Das UVEK wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen im Jahre 2002 dem Bundesrat Bericht über die Realisierung der Massnahmen und über die Umsetzung der Ziele erstatten.

Bewertung: Die Realisierung der im Landschaftskonzept Schweiz beschlossenen Massnahmen ist im Gange. Eine spezifische Massnahme ist hierzu nicht erforderlich.

Strategien zur Verstärkung des Landschaftsschutzes des Bundes (Art. 5 NHG) für alle Gemeinwesen Die Schutzinhalte der Bundesinventare (BLN, ISOS und IVS) werden nach Massgabe der sachlichen und rechtlichen Möglichkeiten umgesetzt. Dies geschieht mittels Information der breiten Öffentlichkeit, auf Grund von partnerschaftlicher Zusammenarbeit und durch sachgerechte Umsetzung in der kantonalen Richtplanung.

Expertengespräche sind durchgeführt und Abklärungen vorgenommen worden.

Bewertung: Die eingeleiteten Arbeiten sind weiterzuführen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Förderung der Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes in der kantonalen Richtplanung durch Information und frühzeitige Zusammenarbeit

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Ganzheitliche Betrachtung und Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes bei Siedlung, Infrastrukturanlagen, Landwirtschaft, Wald und deren Entwicklung

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

5326

Umsetzung des Landschaftskonzeptes Schweiz, Beitrag zur nachhaltigen Landschaftsentwicklung

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.04.1 Strategien zur Verstärkung des Natur- und Landschaftsschutzes des Bundes für alle Gemeinwesen Erarbeitung von Strategien zur Berücksichtigung der bestehenden Bundesinventare der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und des vorgesehenen Bundesinventars der historischen Verkehrswege (IVS) bei Vorhaben von Bund, Kantonen und Gemeinden. Evtl. Erstellung entsprechender Empfehlungen. Präzisierung der Beschreibungen der BLNObjekte und Formulierung operabler Ziele.

Erarbeitung eines Leitbildes zur nachhaltigen Landschaftsentwicklung («Landschaft 2020»).

Erarbeitung durch: BUWAL, BAK oder ASTRA (je nach Fragenkreis) in Zusa mmenarbeit mit ROK, ARE Zeitraum: ab 2000

Umwelt

2.05

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Ergänzung des Umweltrechts in einigen Bereichen: ­ Elektrosmog (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, in Kraft seit 1.2.2000) ­ Bodenbelastungen (Verordnung über die Belastungen des Bodens, in Kraft seit 1.10.1998) ­ Belastete Standorte und Altlasten (Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten, in Kraft seit 1.10.1998; Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten, in Kraft ab 1.1.2001) ­ Schutz gegen Lärm: Festsetzung der Belastungsgrenzwerte bei Flughäfen und neue Definition des Lärmbelastungskatasters (Änderung der Lärmschutzverordnung, in Kraft seit 1.5.2000) ­ Belastung durch Feinstaub (PM10): Festsetzung eines Immissionsgrenzwertes für PM10 (Verschärfung der Luftreinhalteverordnung) ­ Agrarpolitik 2002: Reduktion der Stickstoffemissionen in der Umwelt

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Deponien und Materialabbaustellen; Wegleitung zuhanden der Kantone Das (weiter gefasste) Thema war Gegenstand eines in der Zwischenzeit abgebrochenen Auftrages.

Die Thematik ist in der Arbeitsgruppe BUWAL/ARE «Zusammenarbeit mit den Kantonen im Bereich der Richtplanung» behandelt worden.

5327

Bewertung: Die erarbeiteten Grundlagen sollen in die Konkretisierung der raumplanerischen Anforderungen an die kantonale Richtplanung aus der Sicht des Umweltschutzes einfliessen.

Grundlagen zur Störfallvorsorge und Raumplanung Die Vorarbeiten für eine mögliche Studie sind in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau aufgenommen worden. Die Federführung und Einleitung weiterer Schritte liegt beim Kanton.

Bewertung: Die Arbeiten werden weitergeführt.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Das BUWAL publiziert periodisch einen Bericht zur Situation der Umwelt in der Schweiz («Umwelt in der Schweiz», letzte Ausgabe 1997, gemeinsam mit dem BFS).

­

Ein eidgenössischer Risikokataster (ERKAS) über die Gefahrenpotenziale und die Risiken in der Schweiz wird vom BUWAL auf Grund der periodischen Angaben der Bundesstellen und der Kantone erstellt.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Bessere Verknüpfung der Anforderungen des Umweltschutzes mit den raumordnungspolitischen Grundanliegen (z. B. Begrenzung des Flächenwachstums der Siedlungen, Nutzungsmischung und -konzentration, räumliche Bündelung von Umweltbelastungen usw.)

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Festigung und Weiterentwicklung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen BUWAL und ARE zur laufenden Abstimmung der Anliegen des Umweltschutzes und der Raumplanung

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.05.1 Hinweise über den Beitrag der Raumplanung zum Immissionsschutz Aufzeigen der Möglichkeiten eines optimalen Beitrages der Richt- und Nutzungspläne nach RPG zur Vermeidung von Lärmbelastungen bei der Umnutzung von Siedlungsgebieten und in den landwirtschaftlich genutzten Zonen.

Aufzeigen der Möglichkeiten einer Verminderung von Luftbelastungen durch eine sinnvolle Nutzungs- und Erschliessungskonzeption bei Siedlungen.

Erarbeitung durch: ARE, BUWAL Zeitraum: 2000­2003

5328

Gesamtverkehr

2.06

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe sowie Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs in Referendums- resp. Verfassungsabstimmung durch das Volk gutgeheissen

­

Vernehmlassungsvorlage und Beratung der Umsetzung des Alpenschutzartikels

­

Land- und Luftverkehrsabkommen Schweiz ­ EU ausgehandelt und durch das Volk gutgeheissen, flankierende Massnahmen beschlossen

­

Durch die Zusammenfassung der Bereiche Raumplanung, Verkehrskoordination und Nachhaltigkeit im neuen Bundesamt für Raumentwicklung sind Voraussetzungen für eine umfassende Betrachtung von Besiedlung und Verkehr auf Bundesebene geschaffen worden.

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Grundlagen für Zweckmässigkeitsprüfungen; Teil Strassen Eine Handlungsanleitung für die Beurteilung der Zweckmässigkeit von kleineren und mittleren Strassenverkehrsvorhaben ist erarbeitet und publiziert worden («Zweckmässigkeitsbeurteilung von Strassenverkehrsanlagen», ASB, 1997). Sie will den zuständigen Entscheidungsträgern und Planern eine Hilfe vermitteln in Fragen des Vorgehens und der Methode.

Bewertung: Die Arbeiten im Bereich Strassen sind abgeschlossen und werden umgesetzt; für die weiteren Verkehrsbereiche drängen sich in diesem Rahmen zurzeit keine weiteren Arbeiten auf.

Grundlagen über die Koordination von Verkehrspolitik und Raumordnungspolitik Teil A: Grunderschliessung; Bestellung Regionalverkehr Teil B: Internalisierung externer Kosten Die Massnahme konnte mangels Ressourcen seitens der Raumplanung nicht vertieft behandelt werden. Die Koordination von Verkehrspolitik und Raumplanung, die teilweise mittels Sachplan Verkehr, Teil Schiene, sichergestellt werden soll, bleibt ein Thema von hoher Bedeutung.

Bewertung: Die Arbeiten sind weiterzuführen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Das UVEK erarbeitet und publiziert regelmässig eine Standortbestimmung über die Verkehrspolitik und das Verkehrsystem («Der Verkehr gestern ­ heute ­ morgen», letzte Ausgabe 1998).

­

Alpentransitabgabe in Vorbereitung

­

Arbeiten im Zusammenhang mit dem nationalen Forschungsprogramm Verkehr und Umwelt (NFP 41)

5329

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Gesamtheitliche Betrachtung des Verkehrs und Sicherstellung einer besseren Planung und Koordination von Infrastruktur und Betrieb unter Beachtung der raumordnungs-, umwelt- und finanzpolitischen Aspekte

­

Unterstützung der Bestrebungen zur dezentralen Konzentration der Besiedlung und zur besseren internationalen Vernetzung der Schweiz

­

Schrittweise Einführung der Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Schrittweises Einbinden der Sachpläne Schiene (öffentlicher Landverkehr), Strasse, Luftfahrt in einen Sachplan Verkehr

­

Verdichtung der Grundlagen über das Zusammenwirken von Raumordnungs- und Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der übergeordneten Vorgaben für die europäischen Netze

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.06.1 Grundlagen zur koordinierten Verkehrspolitik Erstellung von Szenarien über die Entwicklung von Besiedlung und Verkehr (insbesondere Freizeitverkehr, Einkaufsverkehr, Pendlerverkehr, Geschäftsverkehr, Güterverkehr) als Grundlage für die Erarbeitung der Konzepte und Sachpläne des Bundes im Bereich Verkehr. Prüfung von Strategien für die nachhaltige Entwicklung von Besiedlung und Verkehr, namentlich für die Strukturierung der Agglomerationen, für die Förderung des Städtesystems, für die Sicherstellung einer genügenden Erschliessung des ländlichen Raumes (Grundversorgung), für die bessere Anbindung der Schweiz an das europäische Verkehrssystem (Vernetzung der Städte und Regionen) und für die zweckmässige Benutzung der Verkehrsmittel.

Erarbeitung durch: ARE, BAV, ASTRA, BAZL, BUWAL in Zusammenarbeit mit ROK Zeitraum: 2000­2003 2.06.2 Strategie Verkehrstelematik Erarbeitung eines Leitbildes Verkehrstelematik für alle Verkehrsträger. Festlegung der Ziele und der erforderlichen Massnahmen vor allem in den Bereichen der multimodalen Verkehrsinformation und Verkehrslenkung, der Verkehrsleitung auf Hochleistungsstrassen, der Sicherheit und Umwelt und der Verkehrsüberwachung.

Erarbeitung durch: ASTRA in Zusammenarbeit mit ARE, BAV, BAZL, BUWAL Zeitraum: 2000­2003

5330

2.06.3 Grundlagen über den Stand und die Entwicklung des Langsamverkehrs Analyse der Situation des Langsamverkehrs (Velos, Fussgänger, Roller), der sich stellenden Probleme und der Handlungsmöglichkeiten des Bundes.

Erarbeitung durch: ASTRA in Zusammenarbeit mit ARE, BUWAL Zeitraum: bis 2003

Schienenverkehr

2.07

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Einführung der Bahnreform (freier Netzzugang; Trennung von Verkehr und Infrastruktur)

­

Umwandlung der SBB als Bundesbetrieb in eine spezialrechtliche Aktiengesellschaft, bei welcher der Bund Mehrheitsaktionär bleibt (zurzeit Alleinaktionär)

­

Entschuldung der SBB

­

Gemeinsame Bestellung der Regionalverkehrsleistungen durch Bund und Kantone (Abgeltung im Voraus vereinbart)

­

Gutheissung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch Volk und Stände in einer Verfassungsabstimmung

­

Vereinbarung mit Deutschland betreffend den nördlichen Zulauf zur NEAT, in Kraft seit 2.6.1998; Vereinbarung mit Italien betreffend den südlichen Zulauf zur NEAT, unterzeichnet am 2.11.1999; Vereinbarung mit Frankreich über den Anschluss der Schweiz an das französische HGV-Netz, unterzeichnet am 5.11.1999

­

Änderung der Gesetzesbestimmungen in Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren auf 1.1.2000; Sachplan wird zur Voraussetzung und zur Vorgabe für die Plangenehmigung von Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken können.

­

Gutheissung des Sachplans AlpTransit inklusive Festsetzung der Linienführung der Neubaustrecken der NEAT

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Sachplan Verkehrsinfrastruktur; Teil Schienenverkehr Der Sachplan AlpTransit ist, mit den vom Projektfortgang bedingten Überarbeitungen, am 15.3.1999 vom Bundesrat gutgeheissen worden. Die Arbeiten für die weiteren Schritte des genannten Sachplans sind in Angriff genommen.

Bewertung: Die Arbeiten sind mit Blick auf die weiteren Grossprojekte (BAHN 2000, 2. Etappe, Anschluss der West- und der Ostschweiz ans europäische Hochleistungsbahnnetz, Lärmsanierung der Eisenbahnen) weiterzuführen.

5331

Bahnvorhaben und Raumplanung; Leitfaden über die Koordination der raum wirksamen Tätigkeiten von Bahnunternehmen und Kantonen Die Erstellung des Leitfadens konnte infolge anderer Prioritäten im Zusammenhang mit der Bahnreform noch nicht in Angriff genommen werden.

Bewertung: Ein Bedarf, vor allem im Hinblick auf die Bahnreform, besteht nach wie vor. Ein Teil des geplanten Leitfadens dürfte in den Sachplan Schiene einfli essen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Zweckmässigkeitsstudie von Swissmetro im Gesamtverkehr im Rahmen der Prüfung des eingereichten Konzessionsgesuches

­

Aufnahme der Planungsarbeiten zur 2. Etappe von BAHN 2000 sowie zur Einbindung der Ost- und Westschweiz in das europäische Hochleistungsbahnnetz auf konzeptioneller Ebene

­

Vorarbeiten betreffend eine Botschaft zur 2. Etappe BAHN 2000 im Gange; Abschluss voraussichtlich 2003

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Integration des Schienenverkehrs in die Gesamtverkehrspolitik unter Berücksichtigung der raumordnungs-, umwelt- und finanzpolitischen Aspekte

­

Optimaler Beitrag zur Erschliessung der Agglomerationen und des ländlichen Raumes

­

Erhöhung des modal splits zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs

­

Ermöglichung von Entwicklungsschwerpunkten in den Bahnhofgebieten

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Sicherstellung der Koordination zwischen Schienenverkehr und den anderen Verkehrsarten sowie mit der Umwelt, der Siedlung und den öffentlichen Bauten und Anlagen auf der Ebene von Angebot und Infrastruktur

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.07.1 Sachplan Schiene (öffentlicher Landverkehr) Schrittweise Erarbeitung eines Sachplans öffentlicher Landverkehr als Ergänzung des Sachplans AlpTransit mit den Angebotszielen, dem Infrastrukturkonzept und den Infrastrukturmassnahmen im internationalen, nationalen und regionalen Personenverkehr, im Güterverkehr und zur Umsetzung der Strategie Flughafensystem Schweiz.

Erarbeitung durch: BAV in Zusammenarbeit mit ARE, SBB, ASTRA, BAZL, B UWAL Zeitraum: ab 2000 (vgl. 1.06.1 Grundsätze zur raumplanerischen Behandlung von Infrastrukturvorhaben)

5332

Strassenverkehr

2.08

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Generelle Projekte fast für das ganze Nationalstrassennetz genehmigt

­

Erhöhte politische Sensibilisierung für die Kostenproblematik

­

Zunehmende Bedeutung der Unterhaltsprobleme und der Sicherheitsfragen (z.B. Tunnels)

­

Änderung der Gesetzesbestimmungen in Zusammenhang mit der Inkraftsetzung auf 1.1.2000 des Bundesgesetzes über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren und der Revision der Nationalstrassenverordnung

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 wurden für diesen Sachbereich keine spezifischen Massnahmen vorgesehen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Erarbeitung zweier Berichte unter Federführung ASTRA zum Thema «Standards im Nationalstrassenbau» und «Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke»

­

Leitbild Strassenverkehrstelematik (Verabschiedung durch UVEK voraussichtlich Herbst 2000)

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Integration des Strassenverkehrs in die Gesamtverkehrspolitik unter Berücksichtigung der raumordnungs-, umwelt und finanzpolitischen Aspekte; Sicherstellung der zweckmässigen Komplementarität und Verknüpfung mit den anderen Verkehrsträgern

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Sicherstellung der Koordination zwischen Strassenverkehr und den anderen Verkehrsarten sowie mit der Umwelt, der Siedlung und den öffentlichen Bauten und Anlagen auf der Ebene von Verkehrsregulierung und Infrastruktur

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.08.1 Sachplan Strasse Aufzeigen der Funktionsdefizite im übergeordneten Strassennetz und der Zweckmässigkeit und Dringlichkeit von Neubau-, Ausbau- und Verkehrslenkungsmassnahmen. Erarbeitung eines Sachplans über die Fertigstellung, die punktuellen Anpassungen und die bessere Nutzung dieses Netzes.

5333

Erarbeitung durch: ASTRA in Zusammenarbeit mit ARE, BAV, BUWAL Zeitraum: 2001­2003 (vgl. 1.06.1 Grundsätze zur raumplanerischen Behandlung von Infrastrukturvorhaben) (vgl. 2.06.2 Strategie Verkehrstelematik)

Zivilluftfahrt

2.09

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Markantes und ungebrochenes Wachstum des Luftverkehrs (Passagiere, Fracht, Flugbewegungen)

­

Erhöhte Sensibilisierung der betroffenen Bevölkerung für die Lärmproblematik (insbesondere bei grossen Flughäfen)

­

Scharfe Konkurrenz mit starken Preisreduktionen unter Flugplätzen und zwischen Fluggesellschaften

­

Entwicklung zur Privatisierung der Flughäfen

­

Änderung der Gesetzesbestimmungen in Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren auf 1.1.2000; Sachplan wird zur Voraussetzung und zur Vorgabe für die Plangenehmigung von Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken können.

­

Änderung der Lärmschutzverordnung (Festsetzung der Belastungsgrenzwerte bei Flughäfen) und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (Regelung der Nachtflüge), in Kraft seit 1.5.2000

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt/SIL Ein Entwurf für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) besteht. Er behandelt alle dem zivilen Betrieb von Luftfahrzeugen dienenden Infrastrukturanlagen. Die Aussagen des SIL umfassen konzeptionelle Ziele und Vorgaben (Teil A), Ziele und Vorgaben in den Teilbereichen (Teil B) sowie anlagespezifische Ziele und Vorgaben (Teil C). Die Anhörung und Mitwirkung zum Entwurf des Sachplans ist anfangs 1999 erfolgt.

Bewertung: Die Arbeiten sind weiterzuführen.

Grundlagen zur Integration der Lärm- und Sicherheitszonen nach LFG in die Pl anungen nach RPG Die Arbeiten zu den Lärmzonen wurden infolge der LSV-Revision sistiert. Nach Inkrafttreten der für die Flughäfen geltenden Grenzwerte und Vorliegen der entsprechenden Lärmbelastungskataster nach USG/LSV sollen nun die Lärmzonenpläne aufgehoben werden. Die behörden- und grundeigentümerverbindlichen Sicherheitszonen (Hindernisbegrenzung) bleiben bestehen. Die Hindernisbegren-

5334

zungskataster werden über das Instrument Sachplan verstärkt auch raumplanerisch umgesetzt.

Bewertung: Im Bereich Lärm besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Das Problem soll in einem neuen Rahmen untersucht werden (vgl. 1.06 Raumplanerische Instrumente).

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Neuordnung des Luftraums

­

Zur Entwicklung des Luftverkehrs bis 2020 sind für die Schweizer Landesflughäfen und Regionalflugplätze 1998 neue Erhebungen erarbeitet worden.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Integration der Zivilluftfahrt in die Gesamtverkehrspolitik unter Berücksichtigung der raumordnungs-, umwelt- und finanzpolitischen Aspekte; Sicherstellung der zweckmässigen Komplementarität und Verknüpfung mit den anderen Verkehrsträgern

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Sicherstellung der Koordination zwischen der Luftfahrt und den anderen Verkehrsarten sowie mit der Umwelt, der Siedlung und den öffentlichen Bauten und Anlagen auf der Ebene von Betrieb und Infrastruktur

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.09.1 Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt/SIL Überarbeitung des Entwurfs bis zur ersten Gutheissung durch den Bundesrat (2.

Hälfte 2000). Schrittweise Weiterbearbeitung des anlagespezifischen Teils und sukzessive Anpassung des Sachplans.

Erarbeitung durch: BAZL in Zusammenarbeit mit ARE, BUWAL, BAV, GS VBS, BABLW Zeitraum: 2000­2001 (vgl. 1.06.1 Grundsätze zur raumplanerischen Behandlung von Infrastrukturvorhaben)

5335

Post und Telekommunikation

2.10

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Umwandlung der PTT-Betriebe in zwei selbstständige Unternehmungen: «die Schweizerische Post» und «Swisscom AG»

­

Neues Postgesetz und Bundesgesetz über die Organisation der Postunternehmung des Bundes, in Kraft seit 1.1.1998

­

Neues Fernmeldegesetz und Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes, in Kraft seit 1.1.1998

­

Liberalisierung, Wettbewerb und Öffnung des Marktes/Regelung der Grundversorgung: bei den Fernmeldediensten wird die Pflicht zur Grundversorgung mittels Konzession übertragen; die Post ist nach Artikel 2 Postgesetz verpflichtet, die Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs im ganzen Land sicherzustellen.

­

Probleme bei der Erstellung der Antennennetze, insbesondere in Zusammenhang mit der neuen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (in Kraft seit 1.2.2000)

­

Schaffung von regionalen Organisationsstrukturen bei der Post unter Wahrnehmung erweiterter Nutzungen des postalischen Dienstleistungsangebotes; Produktions- und Netzoptimierung durch Konzentrationsprozesse beim Zahlungsverkehr und bei der Paketpost

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 wurden für diesen Sachbereich keine spezifischen Massnahmen vorgesehen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Richtlinien zur Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumplanung und des Natur- und Landschaftsschutzes bei Mobilfunkanlagen sind vom BRP bzw. BUWAL z.H. der Kantone erarbeitet worden.

­

Vollzugshilfen für die Koordination der Antennenstandorte und für den Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei Mobilfunkanlagen werden zurzeit zusammen mit den Kantonen und Mobilfunkanbieterinnen erstellt.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung im Bereich Post und Telekommunikation

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

5336

Sicherstellung der Koordination zwischen der Kommunikationsinfrastruktur und den übrigen Raumnutzungen

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.10.1 Grundsätze über die Errichtung von Mobilfunkantennen Bereitstellung der für die Koordination der Nutzungsinteressen in Zusammenhang mit der Errichtung von Mobilfunkantennen notwendigen Grundlagen (Daten über Antennenstandorte, Verhaltensregeln, Organisation).

Erarbeitung durch: BAKOM, ARE, BUWAL in Zusammenarbeit mit Kantonen Zeitraum: bis 2001

Energie

2.11

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Neues Energiegesetz sowie neue Energieverordnung, in Kraft seit 1.1.1999

­

EnergieSchweiz als Folgeprogramm von Energie 2000 vorgesehen

­

Kernenergie: Initiativen «MoratoriumPlus» und «Strom ohne Atom» eingereicht

­

Liberalisierung im Elektrizitätsmarkt in Etappen vorgesehen gemäss Entwurf zum Elektrizitätsmarktgesetz

­

Energieabgaben: Volksabstimmung zu Solar-Initiative, Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien (Übergangsbestimmung zu Art. 89 BV) und Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die Umwelt (Art. 89, Abs.7 BV) im September 2000

­

Änderung der Gesetzesbestimmungen in Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren auf 1.1.2000; für Übertragungsleitungen wird ein Sachplanverfahren als Vorstufe für das Plangenehmigungsverfahren dann durchgeführt, wenn sich ein Vorhaben erheblich auf Raum und Umwelt auswirkt.

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Konzept Übertragungsleitungen Das vorgesehene Konzept hat sich zum Sachplan Übertragungsleitungen entwickelt und wird zurzeit im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Beizug von Vertretern der Elektrizitätswirtschaft und der Umweltverbände erarbeitet. Er umfasst eine Beurteilung der Ausbau- und Erneuerungsvorhaben der Werke im Höchstspannungsbereich (220/380 kV) und der Bahnstromversorgung (132 kV) anhand von Nutz- und Schutzkriterien. Verbindliche Aussagen werden zum Bedarf und zum am besten geeigneten Korridor unter Ausnutzung des Zusammenlegungspotenzials von Leitungen gemacht.

Auf der Stufe der Vorprojekte erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen. Die Anhörung und Mitwirkung fand Anfang 2000 statt.

Bewertung: Die Arbeiten sind weiterzuführen.

5337

Sachplan nukleare Entsorgung (abhängig vom neuen Kernenergiegesetz) Ein Konzept über die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist zurzeit noch in Erarbeitung.

Bewertung: Die Notwendigkeit eines Sachplans wird neu zu prüfen sein, wenn ein politisch abgestütztes Konzept über die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorliegt.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Sicherung einer umweltgerechten, sicheren, rationellen und flächendeckenden Energieversorgung

­

Festlegung von sachgerechten Standorten für Anlagen; Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft und natürliche Lebensgrundlagen

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Förderung des Beitrags der Raumplanung an die energiepolitischen Ziele

­

Schrittweise Weiterentwicklung der Teilplanungen (Übertragungsleitungen, Rohrleitungen, Kernenergie, erneuerbare Energien usw.) über die schweizerische Energieversorgung zu einem Sachplan Energie

­

Weiterentwicklung der Konzepte und Untersuchungen zur geologischen Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.11.1 Sachplan Übertragungsleitungen/SÜL Sukzessive Erarbeitung des Sachplans. Erste Gutheissung durch den Bundesrat Ende 2000 und jährliche Nachführung entsprechend den Ausbaubedürfnissen und der laufenden Projektbeurteilungen.

Erarbeitung durch: BFE in Zusammenarbeit mit ARE, BUWAL, BAV, EStI, SBB, Vertretern der Werke und der Umweltorganisationen Zeitraum: ab 2000 (vgl. 1.06.1 Grundsätze zur raumplanerischen Behandlung von Infrastrukturvorhaben)

5338

Wasserwirtschaft

2.12

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte mit Festlegung des Wasserzinsmaximums und der Freihaltung der Wasserstrassen, in Kraft seit 1.5.1997

­

Änderung der Wasserbauverordnung (Art. 21, in Kraft seit 1.1.1999) mit Pflicht zur Festlegung des minimalen Raumbedarfs für Fliessgewässer und Revision der Gewässerschutzverordnung, in Kraft seit 1.1.1999

­

Im Hinblick auf die Elektrizitätsmarktöffnung zurückhaltende Investitionen in die Wasserkraftanlagen

vgl. auch 2.11 Energie Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 wurden für diesen Sachbereich keine spezifischen Massnahmen vorgesehen; eine Massnahme war mit diesem Bereich aber eng verbunden.

Grundlagen zu Wassergefahren und Raumplanung vgl. 2.03 Naturgefahren Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Diverse Grundlagen (z. B. Wegleitung Hochwasserschutz 2000, GEWISS ­ Gewässerinformationssystem Schweiz) sowie ein Leitbild Fliessgewässer Schweiz sind in Bearbeitung.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Festlegung von sachgerechten Standorten für Anlagen, insbesondere Produktionsanlagen; Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft und natürliche Lebensgrundlagen

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Sicherstellung des minimalen Raumbedarfs für Fliessgewässer und ökologische Aufwertung von Gewässern

­

Abstimmung der grossräumigen wasserwirtschaftlichen Planungen und Massnahmen mit Nachbarstaaten

­

Sicherstellung der Koordination zwischen den Kraftwerken und den übrigen Raumnutzungen

­

Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung der Grundwasservorkommen bei der Versorgungsplanung für Trinkwasser

5339

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.12.1 Grundlagen zur Berücksichtigung der Wasserwirtschaft in der Richt- und Nu tzungsplanung Erarbeitung einer Vollzugshilfe zur Unterstützung der Umsetzung von Artikel 21 Wasserbauverordnung in den Kantonen bezüglich Defizitanalyse, Sicherung des nötigen Raumes für Fliessgewässer (Richt- und Nutzungsplanung), Berücksichtigung des Raumbedarfs bei aktuellen Wasserbauprojekten.

Erarbeitung einer Vollzugshilfe zur Umsetzung von Artikel 46 Absatz 2 der Gewässerschutzverordnung in den Kantonen, Sicherung des nötigen Raumes für Grundwasserschutzzonen und -areale.

Erarbeitung durch: BWG oder BUWAL (je nach Fragenkreis) in Zusammenarbeit mit ARE, BLW, allenfalls Fachverbände Zeitraum: ab 2000

Militär

2.13

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Umsetzung von Armee 95 und EMD (neu VBS) 95: Reduktion der Bestände des Heeres und der Luftwaffe ­ Verzicht auf militärisch nicht mehr genutzte Infrastrukturen, z.B. Bunker, Panzerhindernisse, Munitionsdepots, Militärflugplätze usw.

­ geringere Möglichkeiten zum regionalpolitischen Ausgleich ­ Aspekte der Umnutzung ehemaliger militärischer Bauten und Anlagen

­

Einführung des militärischen Baubewilligungsverfahrens

­

Änderung der Gesetzesbestimmungen in Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren auf 1.1.2000; Sachplan wird zur Voraussetzung und zur Vorgabe für die Plangenehmigung von Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken können.

­

Neukonzeption der Armee in Diskussion (Armee XXI)

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Sachplan Waffen- und Schiessplätze Der Sachplan Waffen- und Schiessplätze ist am 19.8.1998 vom Bundesrat gutgeheissen worden. Er sichert die räumlichen Bedürfnisse für die Ausbildung der Armee und legt die Gebiete der 39 Waffen- und der 43 wichtigsten Schiessplätze fest.

Der Sachplan soll regelmässig (jährlich) angepasst werden (erste Anpassung am 15.9.1999 vom Bundesrat gutgeheissen).

5340

Bewertung: Die vorgesehenen Arbeiten betreffend Waffen- und Schiessplätze sind abgeschlossen. Die Planung ist aber laufend zu aktualisieren. Der Sachplan soll zum Sachplan Militär weiterentwickelt werden.

Sachplan Militärflugplätze Die Arbeiten zur Festlegung der künftigen Nutzung sowie der Flugplatzgebiete, der Hindernisfreihaltegebiete und der lärmbelasteten Gebiete sind im Gange.

Bewertung: Die Arbeiten sind im Rahmen des zukünftigen Sachplans Militär weiterzuführen.

Richtlinien Militär und Raumplanung Im Rahmen der Erarbeitung des Sachplans Waffen- und Schiessplätze hat sich gezeigt, dass die alten Richtlinien aus dem Jahre 1991 inhaltlich zweckmässigerweise in den künftigen Sachplan Militär aufgenommen werden. Vertiefter Abklärungen bedarf die Behandlung der militärischen Bauten und Anlagen in Richt- und Nutzungsplänen sowie die Behandlung der aufgegebenen militärischen Bauten und Anlagen.

Bewertung: Die Arbeiten sind im Rahmen des zukünftigen Sachplans Militär weiterzuführen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Der Kataster der belasteten Standorte (Verdachtsflächenkataster) für die Militäranlagen ist 1998 erstellt worden.

­

Die Lärmbelastungskataster für die 12 Militärflugplätze werden bis 2000 fertiggestellt.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Sicherstellung einer zweckmässigen Nutzung bestehender Anlagen und Festlegung geeigneter Standorte für neue militärische Anlagen

­

Minimierung der nachteiligen Auswirkungen von militärischen Tätigkeiten und Maximierung der Synergien für Bevölkerung, Wirtschaft und natürliche Lebensgrundlagen

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Sicherstellung der Koordination zwischen der Bereitstellung/Nutzung der Militärinfrastruktur und der Raumordnung und Raumnutzung

­

Sicherstellung der Koordination mit den Kantonen und Gemeinden bei der Umnutzung von nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen

5341

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.13.1 Sachplan Militär Weiterentwicklung des Sachplans Waffen- und Schiessplätze zum Sachplan Militär mit Angaben über die räumliche Konzeption von militärischen Bauten und Anlagen, mit Grundsätzen über die Berücksichtigung von militärischen Bauten und Anlagen und deren zivilen Nutzungen bei der Richt- und Nutzungsplanung sowie mit Grundsätzen über die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

Erarbeitung durch: GS VBS in Zusammenarbeit mit ARE, BABHE, BABLW, GST UG Plan, BAZL, BUWAL Zeitraum: 2000­2001 (vgl. 1.06.1 Grundsätze zur raumplanerischen Behandlung von Infrastrukturvorhaben)

Regionalpolitik

2.14

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Aktionsräume von Wirtschaft und Gesellschaft beschränken sich immer weniger auf genau abgegrenzte staatliche Gebiete und basieren zunehmend auf raumwirksamen Entscheiden, die auf internationaler Ebene gefällt werden.

­

Herausbildung neuer regionaler Strukturen (Grossregionen) und übernationaler Netzwerke zwischen Zentren

­

Verstärkter Strukturanpassungsbedarf infolge der bilateralen Verträge mit der EU, namentlich in den Grenzräumen

­

Tendenziell zunehmende wirtschaftliche und finanzielle Disparitäten zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Gebieten

­

Neue Herausforderungen durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, gerade auch in peripheren Gebieten

­

Neuorientierung der Regionalpolitik [Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus, in Kraft seit 1.8.1997), Totalrevision des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete, in Kraft seit 1.1.1998] mit der strategischen Akzentverschiebung hin zu stärkerer Betonung der Allokationseffizienz

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Grundlagen zur Behandlung der urbanen Räume in der Regionalpolitik vgl. 1.02 Agglomerationspolitik Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

5342

Eine Studie zu strategischen Erfolgspositionen von Regionen und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen ist 1998 vom BWA (neu seco) publiziert worden.

­

Aufbau verschiedener Netzwerke (z.B. Konferenz der Regionssekretäre), um den Informations- und Erfahrungsaustausch für ländliche Regionen und Berggebiete zu fördern

­

Projekt «Teleregio-CH», das sich seit 1996 mit den Möglichkeiten eines Telematik-Einsatzes in den Berg- und Randregionen beschäftigt

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Sicherung einer kohärenten Raumordnungspolitik des Bundes; koordinierter Vollzug bei der Umsetzung der Förderungsinstrumente der Regionalpolitik und Evaluation dieser Instrumente

­

Enge Zusammenarbeit Regionalpolitik ­ Raumplanung insbesondere bezüglich Agglomerationspolitik des Bundes, europäische Raumordnung sowie Politik des ländlichen Raumes

­

Verbesserung der Zusammenarbeit mit der EU (z.B. im Bereich des Leaderprogramms)

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Regionalpolitik mit gesamtschweizerischer Optik und internationaler Ausrichtung: Konsolidierung der Politik für die ländlichen Räume, parallel dazu vermehrte Berücksichtigung der Städte und Agglomerationen sowie europäische Zusammenarbeit

­

Umsetzung der in der Botschaft über die Neuorientierung der Regionalpolitik enthaltenen Stossrichtungen «Berücksichtigung der Städte und Agglomerationen» sowie «grossregionale Ausrichtung der Regionalpolitik»

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.14.1 Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategien der Regionalpolitik Verdeutlichung und Umsetzung der in der Botschaft über die Neuorientierung der Regionalpolitik skizzierten neuen Ausrichtung der Regionalpolitik des Bundes, insbesondere: ­

Förderung der Zusammenarbeit in überkantonalen Räumen z. B. in der Technologie- oder Verkehrspolitik sowie der Zusammenarbeit der interkantonalen Grossregionen mit europäischen Regionen;

­

Bereitstellung von Grundlagen zur Förderung der Nutzung der neuen Technologien durch die verschiedenen Handlungsträger in den Regionen und Untersuchung der Auswirkungen der Telematik auf die Regionalentwicklung;

­

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen ländlichen Regionen der Schweiz und Europa, namentlich durch den Ausbau des elektronischen Erfahrungsaustausches (über Leader-Programm) und gemeinsame Weiterbildungsangebote für die Akteure des ländlichen Raumes.

5343

(Zwischen)-Evaluierung des revidierten Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) bzw. des 1997 eingeführten Regio Plus-Programmes; Realisierung von inhaltlichen, organisatorischen oder institutionellen Anpassungen aufgrund der Ergebnisse.

Erarbeitung durch: seco in Zusammenarbeit mit ARE und den betroffenen Bundes stellen Zeitraum: 2000­2003 (vgl. 1.02.1 Vorschläge zur Berücksichtigung der Städte und Agglomerationen in der Raumordnungspolitik des Bundes) (vgl. 1.03.1 Regionalpolitische Flankierungen der Liberalisierung im Infrastrukturbereich) (vgl. 1.04.1 Konsolidierung der gemeinsamen Plattform Bund-Kantone für die transnationale Zusammenarbeit und die europäische Raumentwicklungspolitik)

Sport, Freizeit und Tourismus

2.15

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Modernisierung der skitouristischen Infrastruktur (z.B. touristische Transportanlagen, Beschneiungsanlagen) bei sich verschärfendem Wettbewerb

­

Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen zu den touristischen Transportanlagen im Sicherheitsbereich

­

Neue Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Seilbahnen gemäss neuer Bundesverfassung

­

Neuausrichtung der Sportpolitik des Bundes in Diskussion

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Nationales Sportanlagenkonzept/NASAK Das nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) ist am 23.10.1996 vom Bundesrat gutgeheissen worden. Das NASAK ist eine landesweit koordinierte Planung von national bedeutenden Sportanlagen. Es diente als Grundlage für die Botschaften über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung vom 22.4.1998 sowie 5.1.2000 und legt Grundsätze fest, nach denen Beitragsgesuche behandelt werden.

Bewertung: Die Arbeiten sind vorläufig abgeschlossen. Eine Neuausrichtung der Sportanlagenpolitik wird zurzeit erarbeitet.

Planung und Abstimmung von skitouristischen Erschliessungen Das Erstellen einer Wegleitung ist auf der Basis der bestehenden Gesetzgebung nicht mehr opportun. Mit dem Inkrafttreten der neuen BV auf 1.1.2000 verfügt der Bund nun über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz für die Seilbahnen (Art.

87). Das aktuelle Konzessions- und Bewilligungsrecht wird in absehbarer Zeit durch eine grundlegend neue Regelung abgelöst. Aspekte der Planung und Abstimmung sollen bei den bevorstehenden Gesetzesarbeiten eine massgebende Rolle einnehmen.

5344

Bewertung: Die Arbeiten zu einer Vollzugshilfe werden in Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung weitergeführt.

Koordination der Infrastrukturleistungen des Bundes im Zusammenhang mit Grossanlässen Der Sachplan Expo.01 zeigt, wie die Koordination der für die Durchführung der Landesaustellung wichtigen raumwirksamen Massnahmen des Bundes sichergestellt werden kann.

Bewertung: Die Bestrebungen sollen für die Landesausstellung wie auch für allfällige weitere Grossanlässe bei Bedarf fortgesetzt werden.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Eine Statistik der touristischen Transportanlagen der Schweiz wird periodisch vom ARE mit BAV und BFS herausgegeben (letzte Ausgabe dieser TTA-Statistik: 2000).

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Förderung eines wettbewerbsfähigen, attraktiven und qualitätsorientierten Tourismus bei optimaler Nutzung der touristisch bereits erschlossenen Gebiete

­

Sicherstellung des grösstmöglichen Beitrags von Sportanlagen zur Aufwertung der urbanen Qualität der Siedlungsgebiete

­

Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft bei Bauten und Anlagen in Zusammenhang mit Grossanlässen berücksichtigen; auf Nachnutzungen neuer bleibender Bodennutzungen und Infrastrukturen grosses Gewicht legen

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Sicherstellung der Koordination zwischen der Planung von Bauten und Anlagen für Sport, Freizeit und Tourismus und der Raumordnung

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.15.1 Weiterentwicklung des nationalen Sportanlagenkonzeptes/NASAK Überprüfung der Grundsätze der nationalen Sportanlagenpolitik im Lichte der vorgesehenen Neuausrichtung der Sportpolitik des Bundes. Bei Bedarf Anpassung des NASAK. Laufende Nachführung des Kataloges der Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Erarbeitung durch: BASPO in Zusammenarbeit mit EFV, ARE, BUWAL, BAV Zeitraum: ab 2000

5345

2.15.2 Grundlagen zur Planung und Koordination von Anlagen für Freizeit und Touri smus Erarbeitung von Hinweisen über die Planung und Koordination von Anlagen für Freizeit und Tourismus, insbesondere: ­

Erarbeitung von Grundlagen über die räumliche Koordination von Freizeitanlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Verkehr;

­

Erstellung einer Vollzugshilfe über die Planung skitouristischer Erschliessungen nach Überprüfung der Grundsätze der Konzessionierungspolitik des Bundes im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Seilbahngesetzes.

Erarbeitung durch: ARE, BAV, in Zusammenarbeit mit BUWAL, seco, BASPO Zeitraum: 2000­2003

Wohnungswesen und Siedlungserneuerung

2.16

Ausgangslage/Problemstellung Wichtige Entwicklungen im Sachbereich seit 1996 ­

Die Vorschläge zum Neuen Finanzausgleich (NFA) sahen die Übertragung der Wohnbau- und Eigentumsförderung auf die Kantone vor. Mittlerweile wurde beschlossen, die Wohnbauförderung vom NFA-Projekt abzukoppeln.

Dieser Entscheid ist noch nicht definitiv, doch ist davon auszugehen, dass die Wohnbauförderung eine Aufgabe des Bundes bleibt. Eine separate Vorlage muss ausgearbeitet werden. Die Arbeiten basieren auf den 1999 erarbeiteten Empfehlungen der Eidg. Wohnbaukommission (EWK), welche eine weit gehende Neuorientierung der Politik vorsehen, bei der die Wohnungsund Siedlungserneuerung und eine enge Zusammenarbeit mit der Raumplanung einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Bis zum definitiven Entscheid wird die Förderung auf tiefem Niveau im Rahmen der bewilligten Kredite und mit Konzentration der Hilfe auf Eigentums- und Erneuerungsprojekte fortgeführt.

Massnahmen des Realisierungsprogramms 1996­1999 Im Realisierungsprogramm 1996­1999 wurden für diesen Sachbereich keine spezifischen Massnahmen vorgesehen.

Weitere wichtige Massnahmen des Bundes ­

Eine Standortbestimmung zur Situation des Siedlungswesens in der Schweiz wird periodisch vom BWO publiziert («Siedlungswesen in der Schweiz», letzte Ausgabe 1996).

­

Die Frage der Stadt- und Quartiererneuerung als zukünftige Aufgabe der Wohnungspolitik ist im Rahmen eines im 1998 publizierten Berichts des BWO behandelt worden.

­

Zum Thema Siedlungsentwicklung und Infrastrukturkosten (Kosten der Zersiedelung) wird vom ARE mit dem seco und dem Kanton Bern eine Studie erarbeitet.

5346

­

Ausarbeiten der Botschaft zur Neuordnung der Wohnbaupolitik bis 2001; neues Gesetz 2003 voraussichtlich in Kraft.

Programm 2000­2003 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik ­

Ausrichtung der Wohn- und Eigentumsförderung des Bundes auf die Ziele der Raumordnungspolitik des Bundes, insbesondere auf die Weiterentwicklung des Städtenetzes Schweiz; Mitberücksichtigung der besonderen Probleme und Anliegen der Städte und Agglomerationen

Strategische Ziele (mittelfristiger Zeithorizont) ­

Festigung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen BWO und ARE bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der «Grundzüge der Raumordnung Schweiz», bei Sachplänen des Bundes, bei der kantonalen Richtplanung sowie bei Einzelvorhaben

­

Verstärkte Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Bereich Wohnungswesen und Siedlungserneuerung

Massnahmen für die nächsten vier Jahre 2.16.1 Grundlagen zur Berücksichtigung der räumlichen Dimension der Wohnbaupolitik In Zusammenhang mit der Neuordnung der Wohnbaupolitik, Prüfung der Möglichkeiten einer besseren Koordination zwischen den Bestrebungen der Raumordnungsund der Wohnbaupolitik Erarbeitung durch: BWO, ARE Zeitraum: 2000­2003

5347

Liste der Abkürzungen Eidgenössische Departemente EDA EDI EFD EJPD EVD UVEK VBS

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidgenössisches Departement des Innern Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Bundesämter, weitere Stellen und Behörden ARE ASB ASTRA BABHE BABLW BAK BAKOM BASPO BAV BAZL BFE BFS BJ BLW BRP BUWAL BWA BWG BWL BWO BWW EDA-DV EFV EStI GS UVEK GS VBS GST UG Plan GVF IB PLANAT ROK ROR SBB seco

5348

Bundesamt für Raumentwicklung Bundesamt für Strassenbau (neu ASTRA) Bundesamt für Strassen Bundesamt für Betriebe des Heeres Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe Bundesamt für Kultur Bundesamt für Kommunikation Bundesamt für Sport Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Zivilluftfahrt Bundesamt für Energie Bundesamt für Statistik Bundesamt für Justiz Bundesamt für Landwirtschaft Bundesamt für Raumplanung (neu ARE) Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (neu seco) Bundesamt für Wasser und Geologie Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Bundesamt für Wohnungswesen Bundesamt für Wasserwirtschaft (neu BWG) Direktion für Völkerrecht EDA Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössisches Starkstrominspektorat Generalsekretariat UVEK Generalsekretariat VBS Generalstab Untergruppe Planung Dienst für Gesamtverkehrsfragen (neu ARE) Integrationsbüro EDA/EVD Nationale Plattform Naturgefahren Raumordnungskonferenz des Bundes Rat für Raumordnung Schweizerische Bundesbahnen Staatsekretariat für Wirtschaft

Gesetze, Verordnungen, weitere Erlasse BV IHG LFG LSV NHG RPG RPV USG

Bundesverfassung Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete Bundesgesetz über die Luftfahrt Lärmschutzverordnung Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) Raumplanungsverordnung Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz)

Diverses BBl BLN EU EUREK FFF ISOS IVS NASAK NEAT NFP OECD SIL SR SÜL

Bundesblatt Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung Europäische Union Europäisches Raumentwicklungskonzept Fruchtfolgeflächen Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz Nationales Sportanlagenkonzept Neue Alpentransversale Nationales Forschungsprogramm Organisation for Economic Cooperation and Development/Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt Systematische Sammlung des Bundesrechts Sachplan Übertragungsleitungen

11118

5349

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1.1 Auftrag 1.2 Zweck des Realisierungsprogramms 2000­2003 1.3 Aufbau und Inhalt

5293 5293 5293 5294

2 Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogramms 1996­1999 5295 2.1 Stand der Umsetzung der im Programm 1996­1999 vorgesehenen Massnahmen 5295 2.2 Stand des Vollzugs der im Programm 1996­1999 definierten Handlung sgrundsätze 5296 2.3 Folgerungen für das Programm 2000­2003 5301 3 Realisierungsprogramm 2000­2003 3.1 Handlungsgrundsätze 3.2 Massnahmen 3.3 Konsequenzen für die Bundesstellen

5302 5302 5304 5304

4 Realisierungsprogramm 2000­2003: Übersicht der Massnahmen

5304

5 Objektblätter nach Sach- und Themenbereich (Anhang)

5307

5350