Bundesbeschluss über einen Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr vom 15. Dezember 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 20102, beschliesst: Art. 1 Zur Deckung allfälliger Zahlungsverpflichtungen, die aus einem Bürgschaftsengagement des Bundes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsmitteln im regionalen öffentlichen Personenverkehr entstehen, wird für die Dauer von zehn Jahren ein Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 28. September 2010

Nationalrat, 15. Dezember 2010

Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 101 BBl 2010 4229

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Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr. BB

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