Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung Die Motionen Jositsch 08.3806 und Janiak 08.3930 beauftragen den Bundesrat, bei Wirtschaftsdelikten die Verjährungsfristen im Strafrecht zu verlängern. Einerseits existiert keine präzise Definition für den Begriff «Wirtschaftsdelikt», andererseits sollen sich die Verjährungsfristen bei allen Delikten nach dem gleichen Kriterium, d.h. nach der objektiven Schwere der Tat entsprechend der gesetzlich angedrohten Höchststrafe, richten. Deshalb wird im Vorentwurf vorgeschlagen, nicht eine spezielle Verjährungsfrist für Wirtschaftsdelikte einzuführen, sondern die Verjährungsfrist für Vergehen je nach Tatschwere zu erhöhen.

Vernehmlassungsfrist: 21. Januar 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 19, Fax 031 312 14 07, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Oktober 2011

2011-2283

Bundeskanzlei

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