Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) Das am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Übereinkommen ist die bisher einzige internationale Konvention, welche die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend regelt. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Es werden jedoch verschiedene Anpassungen im Strafgesetzbuch vorgeschlagen.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationales Strafrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 19, Fax 031 312 14 07 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. August 2011

2011-1730

Bundeskanzlei

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