Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Pämien Ein teilweiser Ausgleich von kantonalen Überschüssen und Defiziten, welche in der Vergangenheit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entstanden sind, ist notwendig. Die kantonalen Unterschiede sollen mittels einer auf sechs Jahre befristeten Massnahme zu über fünfzig Prozent ausgeglichen werden.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, 3003 Bern, Telefon 031 324 07 37, Fax 031 323 00 60, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. Juli 2011

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Bundeskanzlei

2011-1304