Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG) Eröffnung eines Verfahrens betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Das Bundesamt für Migration eröffnet hiermit ein Verfahren gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0) gegen Ochuko Avwerono, geb. 26. April 1964, von Au SG, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der am 5. Januar 2007 rechtskräftig erfolgten erleichterten Einbürgerung.

Gemäss Artikel 41 Absatz 1 BüG kann die erleichterte Einbürgerung vom zuständigen Bundesamt (BFM) mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert 5 Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Herr Ochuko Avwerono wird hiermit aufgefordert, innert eines Monats nach Publikation zum Verfahren und zu einer allfälligen Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist zu richten an das Bundesamt für Migration, 3003 Bern-Wabern (Vermerk K 449 492).

27. April 2011

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Bundesamt für Migration

2011-0724