Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Vertrages zwischen der Schweiz und Argentinien über Rechtshilfe in Strafsachen vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Dezember 20102, beschliesst: Art. 1 1 Der Vertrag vom 10. November 20093 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Argentinien über Rechtshilfe in Strafsachen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2011 585 SR ...; BBl 2011 611

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Genehmigung des Vertrages zwischen der Schweiz und Argentinien über Rechtshilfe in Strafsachen. BB

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