Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11385 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstr. 1, D-74167 Neckarsulm, internationale Registrierung Nr. 1 003 104 «ZACHOS» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin BODEGAS PARADELLS, S.L., Plza. de España, 13, 06002 Badajoz, ES-Spanien, CH-Marke Nr. 602 900 «BP ZAOS» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Juni 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11385 wird gutgeheissen.

3.

Die Schweizer Marke Nr. 602 900 «BP ZAOS» (fig.) wird für sämtliche Waren der Klasse 33 widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

22. Juni 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-1295

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