00.007 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 99/1+2 sowie Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen vom 12. Januar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201; "Gesetz") beehren wir uns, Ihnen Bericht zu erstatten.

Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht samt seinen Beilagen (Ziff. 9.1.1-9.1.5) Kenntnis zu nehmen (Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes).

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 bzw. Absatz 3 des Gesetzes drei Botschaften über internationale Wirtschaftsvereinbarungen. Wir beantragen Ihnen, die Bundesbeschlüsse zu folgenden Abkommen zu genehmigen: ­

Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kroatischen Republik (Ziff. 9.2.1 samt Anhang);

­

Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Georgien (Ziff. 9.2.2 samt Anhang);

­

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über den Schutz des geistigen Eigentums und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Ziff. 9.2.3 samt Anhang).

12. Januar 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

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Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2000-0045

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Übersicht Das Einleitungskapitel des Berichts (Ziff. 1) ist der Bedeutung und den Grundprinzipien der Welthandelsorganisation (WTO) gewidmet; es werden die Interessen der Schweiz gegenüber der WTO dargelegt und die Ansprüche, die unser Land an die Zukunft dieser Organisation stellt.

Der Bericht gibt einen Überblick über die Wirtschaftslage (Ziff. 2) sowie über die Aussenwirtschaftstätigkeiten des Jahres 1999 auf multilateraler, bilateraler und autonomer Ebene (Ziff. 3­9), wobei erstmals integral über die Mitwirkung der Schweiz im internationalen Finanzsystem (Ziff. 5) berichtet wird. Ferner sind dem Bericht drei Botschaften zu internationalen Wirtschaftsvereinbarungen (Ziff. 9.2.19.2.3) beigefügt.

Trotz einer unerwartet raschen Erholung der Weltwirtschaft prägten 1999 die Nachwirkungen der Asienkrise noch weitgehend die schweizerische Aussenwirtschaft.

Weltwirtschaft und Welthandel erholten sich rascher als ursprünglich erwartet vom Rückschlag, den sie 1998 als Folge der Asienkrise und der internationalen Finanzmarktstörungen erlitten hatten. Die Aussichten präsentieren sich insgesamt deutlich günstiger als noch im Frühjahr 1999. Im OECD-Raum trugen die immer noch ungebrochen kräftige Konjunktur der USA, eine frühere und etwas stärkere Erholung der japanischen Wirtschaft und eine gleichfalls leicht bessere Entwicklung in Europa zur deutlichen Aufhellung des Gesamtbildes bei. Ausserhalb der Industriestaaten erholte sich vor allem die Wirtschaftstätigkeit in den meisten südostasiatischen Ländern rascher und stärker als erwartet. Die kräftige Erholung, die gegen Ende 1998 in Korea eingesetzt hatte, erfasste in der Zwischenzeit die meisten Volkswirtschaften des asiatischen Raums.

Gelingt eine sanfte Landung der amerikanischen Konjunktur, so stehen die Aussichten gut, dass das Jahr 2000 im Zeichen eines gleichzeitigen deutlichen Wachstums in Nordamerika, in Europa und in Asien stehen wird. Die Fortsetzung eines insgesamt relativ kräftigen, regional aber ausgeglicheneren Wachstums im OECDRaum von gegen 3 Prozent und eine Beschleunigung ausserhalb der alten Industriestaaten auf über 4 Prozent dürften das weltwirtschaftliche Wachstum in den kommenden beiden Jahren auf gegen 3,5 Prozent steigen lassen.

Ähnlich wie verschiedene europäische Volkswirtschaften trafen die Nachwirkungen der Asienkrise die
Schweizer Wirtschaft stärker und länger anhaltend als ursprünglich erwartet. Nach dem Rückschlag im zweiten Halbjahr 1998 stagnierten die Exporte weitgehend und begannen sich erst ab Mitte des Berichtsjahres zu erholen. Im Gegensatz dazu blieb die inländische Nachfrage, die 1998 ungeachtet der Asienkrise deutlich an Fahrt gewonnen hatte, recht dynamisch. Insgesamt negative Auswirkungen der aussenwirtschaftlichen Transaktionen ­ stark steigende Importe bei einem einstweilen noch bescheidenen Wiederanstieg der Exporte ­ liessen das gesamtwirtschaftliche Wachstum 1999, mit voraussichtlich noch etwa 1,3 Prozent, deutlich niedriger ausfallen als im Jahr zuvor (2,1%).

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Die verfügbaren Indikatoren weisen auf eine deutliche Beschleunigung der Exporte im Jahr 2000 hin. Ein relativ starkes, regional wieder ausgeglichenes Wachstum im OECD-Raum und insgesamt kräftige Impulse aus den übrigen Wirtschaftsräumen, insbesondere aus Ostasien, versprechen einen deutlichen Aufschwung der für die Schweizer Exporte massgebenden weltwirtschaftlichen Nachfrage. Zugleich wird sich die seit rund zwei Jahren relativ kräftige Dynamik der inländischen Nachfrage allmählich etwas abschwächen. Die schweizerische Wirtschaft dürfte damit nach der Jahrtausendwende bei nach wie vor nicht voll ausgelasteten Kapazitäten im Zeichen eines preisstabilen, breit abgestützten Wachstums von rund 2 Prozent stehen, was etwa ihrem längerfristigen Potenzial entspricht. Eine erneut leicht wachsende Beschäftigung wird die Arbeitslosenquote im Jahresmittel auf 2,3 Prozent drücken, und die Teuerung wird angesichts des anhaltend hohen Wettbewerbsdrucks in der Wirtschaft, mit voraussichtlich 1,3 Prozent, niedrig bleiben.

Was die Aussenwirtschaftstätigkeiten betrifft, standen vor allem die WTO sowie die Beziehungen mit der EU im Vordergrund. Der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) ist es im Dezember in Seattle (USA) nicht gelungen, sich auf einen Rahmen für eine neue Handelsliberalisierungsrunde zu einigen. Die Verhandlungen wurden suspendiert; in Genf wird über einen neuen Anlauf diskutiert werden. Unabhängig davon sollen ab Januar 2000 neue Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen eingeleitet werden. Am 21. Juni sind die sektoriellen Abkommen mit der EU von der Schweiz, der EG und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet und am 8. Oktober von den eidgenössischen Räten genehmigt worden. Im Zentrum der Beziehungen der EFTA zu Drittländern standen die Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Kanada über ein Freihandelsabkommen. Die Beziehungen der Assoziation zu den Mittelmeerstaaten wurden weiter ausgebaut.

Nachdem die Verhandlungen über das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) nicht weitergeführt werden, verabschiedete der OECD-Investitionsausschuss ein politisch orientiertes Arbeitsprogramm über internationale Investitionsregeln, das unter anderem auf die Weiterentwicklung der investitionsrelevanten OECDInstrumente zielt. Auch werden zurzeit die Verhaltensrichtlinien für
multinationale Unternehmen überarbeitet.

Zu Gunsten hochverschuldeter Entwicklungsländer wurden auf bilateraler und multilateraler Ebene weitere Entschuldungsmassnahmen getroffen. Im März nahm die Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung, die sich an der Finanzierung von Joint Ventures in ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern beteiligt, ihre Geschäftstätigkeit auf.

Das Netz von bilateralen Wirtschaftsverträgen wurde durch je ein Wirtschaftskooperationsabkommen mit Georgien und Kroatien, durch Investitionsschutzabkommen mit Chile und Kirgisien sowie durch ein Abkommen mit Vietnam über den Schutz des geistigen Eigentums ergänzt.

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Bericht 1

Die WTO ­ Garant für ein offenes und verlässliches multilaterales Handelssystem

Der WTO-Ministerkonferenz in Seattle gelang es nicht, eine neue Welthandelsrunde zu lancieren. Die Konferenz scheiterte nicht wegen des am Tagungsort spektakulär zum Ausdruck gebrachten Unbehagens über gewisse Wirkungen der Globalisierung.

Die WTO ist nicht Ursache der Globalisierung. Sie versucht, auf dem Gebiet des Handels transparente und verlässliche Rahmenbedingungen zur weltweiten Förderung von Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung zu schaffen. Ein offenes Welthandelssystem, das durch klare Regeln zu grösserer Rechtssicherheit im internationalen Handel führt, liegt im ureigenen Interesse der Schweiz.

1.1

Einleitung

Bis vor kurzem fand das multilaterale Handelssystem des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) und der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) in der breiten Öffentlichkeit wenig Beachtung. Dies lag unter anderem daran, dass sich das GATT lange Zeit auf den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen an der Grenze konzentrierte, also auf Massnahmen, die in ihren wirtschaftspolitischen Auswirkungen klar eingrenzbar erschienen. Hinzu kam, dass politisch sensible Bereiche wie die Landwirtschaft und die Textilindustrie von den Liberalisierungsmassnahmen weitgehend ausgespart blieben. Die 1994 zu Ende gegangene Uruguay-Runde brachte hier wesentliche Änderungen: der Agrar- und Textilbereich wurde stringenteren Liberalisierungsregeln unterworfen und das System selbst wurde über den Warenverkehr hinaus auf neue Gebiete wie den Dienstleistungshandel und den Schutz des geistigen Eigentums ausgedehnt. Dadurch verstärkten sich die Auswirkungen des multilateralen Handelssystems auf die nationale Wirtschaftspolitik, was zur Folge hatte, dass die Arbeiten der WTO stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit traten. Hinzu kamen in den letzten Jahren verbreitete Globalisierungsängste, teils verknüpft mit der irrigen Annahme, die weitreichenden Deregulierungen der Neunzigerjahre hätten ihren hauptsächlichen Grund in Vereinbarungen der WTO.

Einen Höhepunkt der öffentlichen Wahrnehmung der WTO bildete zuletzt die WTO-Ministerkonferenz in Seattle von Anfang Dezember. Im Hinblick auf diese Konferenz, die den Beginn einer neuen Verhandlungsrunde beschliessen sollte, hatte sich eine äusserst heterogene Koalition von WTO-Kritikerinnen und Kritikern gebildet. Sie setzte sich aus Gruppierungen unterschiedlichster Herkunft zusammen, die zum Teil völlig entgegengesetzte Ziele verfolgen. Verbindendes Element dieser Gruppierungen ist die ­ wenn auch aus den unterschiedlichsten Motiven ­ kritische Einstellung gegenüber der WTO. Sicher ist einem Teil dieser Kritiker mangelnde Kenntnis der Funktion und Prinzipien der Weltwirtschaftsorganisation vorzuwerfen, doch ist gewissen Bedenken, die insbesondere mit den negativen Folgen der Globalisierung zusammenhängen, die Berechtigung nicht abzusprechen.

Im Berichtsjahr waren die Aktivitäten der WTO vorwiegend auf die Vorbereitung und Durchführung der Ministerkonferenz in Seattle ausgerichtet, an der ein Mandat 1372

für eine neue Verhandlungsrunde hätte verabschiedet werden sollen. Dass an jener Konferenz keine Einigung auf ein Verhandlungsmandat erzielt werden konnte, ist vor allem auf das Zusammentreffen verschiedener wirtschaftspolitischer Faktoren, auf einen ungenügenden Vorbereitungsprozess in Genf sowie starre Positionen einzelner Länder oder Ländergruppen zurückzuführen. Die Opposition in den Strassen von Seattle war zwar medienwirksam, für das Scheitern der Ministerkonferenz (vgl. Ziff. 4.2) jedoch nicht ursächlich.

Im Folgenden sollen die Grundprinzipien der WTO und die schweizerischen Interessen vorgestellt werden; schliesslich soll auf die Ansprüche an die WTO in der Zukunft eingegangen werden.

1.2

Prinzipien und Funktionsweise der WTO

Unter dem Eindruck der Erfahrungen und der Fehler der durch Protektionismus und nationale Abschottung gekennzeichneten Dreissigerjahre wurde nach dem Zweiten Weltkrieg versucht, durch die Gründung der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den Abschluss des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) für den wirtschaftlichen Wiederaufbau günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dank Öffnung der Märkte durch Abbau der hohen Zollschranken, dank Schaffung transparenter Rahmenbedingungen und Förderung des freien Wettbewerbes sollten der Wiederaufbau beschleunigt, die Wirtschaft angekurbelt und damit Arbeitsplätze geschaffen, der soziale Fortschritt gefördert und der Wohlstand gemehrt werden.

Auch die auf das GATT aufbauende Welthandelsorganisation (WTO) verfolgt das Ziel, eine offene und transparente multilaterale Handelsordnung und damit zum Wohle aller die Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen.

Das Übereinkommen zur Errichtung der WTO von 1994 (SR 0.632.20) nennt denn auch explizit die folgenden Ziele: Erhöhung des Lebensstandards, Verwirklichung der Vollbeschäftigung, optimale Erschliessung der Ressourcen der Welt im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, Schutz und Erhaltung der Umwelt sowie Unterstützung der Entwicklungsländer in ihrer ökonomischen Entwicklung.

Die Liberalisierung des Handels ist somit nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Verwirklichung dieser Ziele.

Um dies zu erreichen, wurden eine Reihe von Prinzipien aufgestellt: Das grundlegende Prinzip der Meistbegünstigung bewirkt, dass Zugeständnisse, die eine Vertragspartei einem anderen Staat gewährt, grundsätzlich an alle WTO-Vertragsparteien weitergegeben werden müssen. Das Gebot der Inländerbehandlung verlangt, dass ausländische Waren und Dienstleistungen in Bezug auf Besteuerung und andere staatliche Vorschriften gleich wie gleichartige inländische Güter zu behandeln sind. Schliesslich gebietet der Grundsatz der Transparenz, dass handelshemmende Massnahmen, soweit sie überhaupt zulässig sind, offen zu legen sind.

Mit der Verwirklichung dieser Grundprinzipien soll ein offenes, diskriminierungsfreies, transparentes und verlässliches Handelsregime entstehen, das die drei Bereiche Waren, Dienstleistungen und geistiges
Eigentum umfasst. Im Waren- und Dienstleistungsbereich sollen in Beachtung dieser Prinzipien durch den Abbau von Handelsschranken und die Integration unterschiedlicher Handelspartner in den Welthandel nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Prosperität ermöglicht werden.

Zum Schutz des geistigen Eigentums vorgesehene Minimalstandards sollen dazu 1373

beitragen, Innovation und Forschung zu fördern. Ferner soll ein wirksamer Streitbeilegungsmechanismus die Einhaltung der von den Vertragsparteien eingegangenen Verpflichtungen gewährleisten. Schliesslich wurde mit der WTO die institutionelle Basis für die zur Verwaltung und Überprüfung des Funktionierens dieses Handelsregimes nötige internationale Zusammenarbeit geschaffen. In den Leitorganen und in den verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der WTO nehmen die Regierungen der Mitgliedländer ­ die Entwicklungsländer stellen etwa zwei Drittel der Mitglieder ­ gleichberechtigt teil. Beschlüsse werden in der Regel mit Konsens gefasst; insbesondere können Änderungen von Kernbestimmungen der WTO nur nach Annahme durch alle Mitglieder der WTO in Kraft treten.

1.3

Interessen der Schweiz

Die Schweiz teilt die Grundziele der WTO. Das durch sie geschaffene Handels- und Wirtschaftsregime kommt zudem auch konkreten Interessen der Schweiz entgegen.

1.3.1

Abbau von Handelsschranken

Der internationale Handel bildet die Grundlage des Wohlstandes der Schweiz. Der weltweite Abbau von Handelsschranken und die damit verbundene Erleichterung des Marktzutrittes für schweizerische Produkte waren eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der schweizerischen Exportindustrie. Die schweizerische Volkswirtschaft konnte in den vergangenen Jahren von den durchschnittlichen Zollsenkungen der Uruguay-Runde um über einen Drittel und insbesondere vom erheblichen Zollabbau auf Positionen, welche die Schweizer Exporteure direkt betreffen, stark profitieren.

Auch der durch das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) in Gang gesetzte Liberalisierungsprozess des Dienstleistungsverkehrs wirkt sich für die Schweiz als bedeutender Dienstleistungsexporteur vorteilhaft aus. Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum hat schliesslich auf etlichen Exportmärkten der schweizerischen Industrie den Schutz vor Fälschungen und Piraterie verstärkt.

Der Abbau von Handelsschranken vergrössert nicht nur die Absatzmöglichkeiten der schweizerischen Exportindustrie, er führt längerfristig auch zu einer Stärkung unserer Binnenwirtschaft: Diese wird durch den schrittweisen Abbau der Handelsschranken dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt, was deren ständige Anpassung an neue Entwicklungen fördert, die Produktivität steigert und eine sukzessive ­ vorübergehend vielleicht auch schmerzhafte ­ Strukturbereinigung ermöglicht. Dies stimuliert nachhaltig die Dynamik der schweizerischen Wirtschaft und stärkt ihre Wettbewerbskraft. Die Liberalisierung der Importe ermöglicht zudem deutliche Wohlstandseffekte in Form von tieferen Preisen für die von der schweizerischen Wirtschaft im Ausland beschafften Vorleistungen sowie einer grösseren und günstigeren Auswahl bei den Konsumgütern. Was die Landwirtschaft betrifft, so hat die Schweiz ­ wie andere Vertragsparteien auch ­ bisher Verständnis für ihr Anliegen gefunden, den Handel mit Agrarprodukten nur verlangsamt zu liberalisieren. Das WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft ermöglicht es den Vertragsparteien auch, multifunktionelle Leistungen der Landwirtschaft finanziell zu entgelten.

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Die praktischen Errungenschaften der WTO sind beachtlich. So konnten seit Ende des Zweiten Weltkrieges die Zölle der wichtigsten Industrienationen in acht aufeinanderfolgenden Verhandlungsrunden um etwa 90 Prozent gesenkt werden. Zudem konnten mit der Überführung des GATT in die WTO die Grundprinzipien auf die Dienstleistungen ausgedehnt und auf dem Gebiet des geistigen Eigentums einheitliche Minimalstandards festgelegt werden. Dadurch ist schrittweise ein umfassendes multilaterales Handelssystem mit kohärenten Grundprinzipien für den internationalen Handel entstanden, das einen wichtigen Beitrag für weltweite Wohlstandsgewinne leistet. Der WTO ist es zudem gelungen, ungeachtet von nationalen und regionalen wirtschaftspolitischen Problemen und Krisen protektionistische Bestrebungen weitgehend zu unterbinden. Davon konnte gerade auch die Schweiz als ein besonders von der Aussenwirtschaft abhängiges Land profitieren.

1.3.2

Klare Spielregeln

Anders als die grossen Handelsstaaten und -blöcke kann die Schweiz ihren ökonomischen und handelspolitischen Besitzstand nicht durch Marktmacht wahren und ausbauen. Vielmehr ist sie darauf angewiesen, dass die multilateral vereinbarten Regeln eingehalten werden. Vor der Gründung des GATT hatte der internationale Handel oft unilateralen Regeln zu gehorchen, die jederzeit geändert werden konnten.

Durch das GATT wurde die Möglichkeit, neue Handelsschranken einzuführen, stark zurückgebunden. Es entstand ein multilaterales Regime mit einheitlichen Minimalregeln, das zu einer gewissen Stabilität, Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit zwischen den Mitgliedstaaten führte. Mit der WTO wurden ­ im Vergleich zum GATT ­ insbesondere auch die Bestimmungen über die Streitbeilegung grundlegend verbessert. Sie untersagen WTO-Mitgliedern, eigenständig über die Verletzung von WTO-Regeln zu befinden und ausserhalb des festgeschriebenen Verfahrens Retorsionsmassnahmen zu ergreifen. Anders als im GATT-Regime kann die unterlegene Partei die Annahme eines Entscheides nicht blockieren, vielmehr wird ihr eine angemessene Frist eingeräumt, um die Widersprüche zum WTO-Regime zu beseitigen.

Die erfolgreiche Klage Costa Ricas gegen einseitig von den USA ergriffene Einfuhrbeschränkungen auf gewissen Textilien zeigt, dass auch kleine Staaten in Streitbeilegungsverfahren erfolgreich sein können. Die durch die Uruguay-Runde erreichte Stärkung der multilateralen Handelsregeln und des Streitbeilegungsmechanismus sind für die Schweiz von besonderer Bedeutung, ist sie doch in ihrer starken Abhängigkeit vom internationalen Handel auf die Einhaltung der vereinbarten Handelsregeln durch ihre Partner angewiesen.

1.3.3

Integration der Entwicklungsländer

Für die Schweiz ist es wesentlich, dass das Gedankengut der WTO uneingeschränkt von sämtlichen WTO-Mitgliedern, also auch von den Entwicklungsländern, mitgetragen wird. In letzter Zeit wurde verschiedentlich die Kritik geäussert, die WTO berücksichtige die Anliegen der Entwicklungsländer zu wenig, ihre Regeln und Prinzipien seien auf die Interessen der Industrieländer zugeschnitten und trügen den ökonomischen, sozialen und politischen Verhältnissen der Entwicklungsländer zu wenig Rechnung.

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Auch wenn möglicherweise einzelne Länder oder Ländergruppen die Vorteile einer bestimmten Liberalisierung nicht unmittelbar voll nutzen können, sind sie doch häufig in der Lage, aus der Liberalisierung in anderen Bereichen Gewinn zu ziehen.

Dass kein Land das WTO-Regelwerk als Ganzes als unvorteilhaft beurteilt, wird durch die Tatsache erhärtet, dass bisher noch kein Mitglied mit einem Austritt aus der WTO gedroht hat, und dass derzeit für rund 30 Staaten ­ sowohl Entwicklungsals auch Transitionsländer ­ die Beitrittsverfahren laufen. Bei der pauschalen Kritik wird oft vergessen, dass die Entwicklungsländer rund zwei Drittel aller WTOMitglieder stellen; der Entscheidfindungsprozess kann, da auf dem Konsensprinzip beruhend, von jedem Land, das sich benachteiligt fühlt, blockiert werden. Dass die Entwicklungsländer als voll- und gleichberechtigte WTO-Mitglieder im Rahmen der WTO nicht übergangen werden können, hat sich zuletzt deutlich an der Ministerkonferenz in Seattle gezeigt, wo die Lancierung einer neuen, umfassenden Verhandlungsrunde unter anderem auch an deren Widerstand gescheitert ist. Nicht unproblematisch ist allerdings die Stellung der ärmsten Entwicklungsländer ("leastdeveloped countries"), denen es häufig sowohl an den wirtschaftlichen Grundlagen wie auch an den Strukturen und personellen Ressourcen mangelt, um die Vorteile einer WTO-Mitgliedschaft wirklich auszunützen. Massnahmen für einen stärkeren Einbezug dieser Staaten sind daher nötig. Solche sind ­ unter anderem auch mit finanzieller Unterstützung der Schweiz ­ eingeleitet worden; weitere stehen in Prüfung.

Die WTO-Übereinkommen nehmen in vielen Punkten Rücksicht auf die spezifische Lage der Entwicklungsländer, insbesondere der ärmsten unter ihnen. So werden die Drittweltstaaten in etlichen Bereichen privilegiert behandelt; namentlich gibt es Ausnahmebestimmungen zum allgemeinen Prinzip der Meistbegünstigung, indem die Industriestaaten Importprodukten aus den weniger entwickelten Ländern einen präferenziellen Zollsatz gewähren können. Sodann werden den Entwicklungsländern bei der Umsetzung diverser Verpflichtungen längere Fristen eingeräumt oder es wird den ärmsten Staaten teils die Umsetzung erlassen. In diesem Zusammenhang ist auch das von der Schweiz unterstützte Anliegen zu erwähnen, den Entwicklungsländern bei der Umsetzung
der WTO-Verpflichtungen vermehrt beizustehen. Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit finanziert die Schweiz schon heute Ausbildungskurse für Expertinnen und Experten aus Entwicklungs- und Transitionsländern.

1.3.4

Kohärenz zwischen Politikbereichen

Handel ist nicht nur wirtschaftlich relevant. Er berührt auch andere Werte, Interessen und Politiken. Zu nennen sind der Schutz der Umwelt und der Gesundheit, die Wahrung grundlegender Arbeitsnormen und der Konsumentenschutz. Die WTO schliesst den Schutz solcher Werte nicht aus. Unter der Voraussetzung, dass das Prinzip der Nichtdiskriminierung gewahrt und allfällige handelsbeschränkende Massnahmen keinen protektionistischen Hintergrund haben, anerkennt die WTO vielmehr die Legitimität nicht-handelsbezogener Ziele und gibt den einzelnen Staaten explizit die Befugnis, auf den erwähnten Gebieten selber das gewünschte Schutzniveau zu bestimmen. Insbesondere ist es den Staaten auch unbenommen, auf nationaler Ebene über international vereinbarte Normen hinauszugehen.

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Selbstverständlich steht die WTO dem Abschluss internationaler Abkommen zum Schutz von bestimmten Werten, beispielsweise der Umwelt, nicht im Wege. Ziel der WTO ist es, durch eine Liberalisierung des internationalen Handels nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Prosperität aller zu ermöglichen. Dazu werden Grundregeln für den internationalen Handel erlassen. Demgegenüber streben internationale Umweltabkommen (Multilateral Environmental Agreements, MEAs) in einem bestimmten Bereich den Schutz der Umwelt an. Grundsätzlich besteht somit kein Konflikt zwischen WTO und MEAs, vielmehr ergänzen und unterstützen sich die betreffenden Abkommen gegenseitig. Solange es um Normen geht, die nicht ohne Not gegenüber einzelnen Ländern Diskriminierungen schaffen oder aber in Wahrheit protektionistische Ziele verfolgen, steht es der Staatengemeinschaft frei, für einen bestimmten Bereich auch handelswirksame Massnahmen zum Schutz der Umwelt zu erlassen. In diesem Sinne wurde in mehreren Streitbeilegungsverfahren des GATT bzw. der WTO explizit festgehalten, dass handelsrelevante Massnahmen zur Umsetzung von Umweltzielen zulässig sind, sofern sie tatsächlich der Verwirklichung dieser Ziele dienen, nicht den Schutz der heimischen Industrie bezwecken und nicht unnötig zwischen Ländern diskriminieren. Die Mitgliedstaaten wurden auch wiederholt angehalten, Massnahmen zum Schutz der Umwelt durch multilaterale Koordination und Kooperation zu erarbeiten und umzusetzen. Die Tatsache, dass mehrere Umweltübereinkommen auch handelsrelevante Massnahmen kennen ­ sei es, dass sie den Handel mit bestimmten Produkten verbieten, sei es, dass sie den Handel mit Nicht-Vertragsparteien untersagen, um dadurch Anreize zum Abkommensbeitritt zu schaffen ­ hat denn auch bisher noch nie zu einem Konflikt geführt.

1.4

Ansprüche an die Zukunft der WTO

Durch die Schaffung und Durchsetzung internationaler Regeln versucht die WTO, den Vorrang des Rechts vor der Macht im Welthandel sicherzustellen. Obschon sich das durch die WTO geschaffene Handelssystem in den ersten fünf Jahren insgesamt bewährt hat, besteht in verschiedenen Bereichen ein Bedarf nach Stärkung und Ausbau des bestehenden Regelwerkes. Ferner gilt es, prospektiv auf nicht-handelsbezogene Probleme und Anliegen einzugehen und die durch das Welthandelssystem geschaffene Dynamik zu erhalten.

1.4.1

Klärung und Stärkung des Streitbeilegungsverfahrens

Der Streitfall über das Importregime für Bananen der EU (vgl. Ziff. 4.2) hat aufgezeigt, dass das Streitbeilegungsverfahren der WTO einzelne Lücken aufweist. So ist offen, welche Instanz zu entscheiden befugt ist, ob die von einer unterlegenen Streitpartei getroffenen Massnahmen den Empfehlungen des Schiedsspruchs genügen. Von einzelnen Staaten wird geltend gemacht, die obsiegende Partei könne notfalls unilateral entscheiden, ob die unterlegene Partei ihren Verpflichtungen nachgekommen sei. Dieses Beispiel zeigt, dass eine Klärung nötig ist und die Bestimmungen des Streitbeilegungsverfahrens allenfalls zu ergänzen sind.

1377

1.4.2

Präzisierung der Antidumping-Regeln

Ein weiterer Bereich, in dem systemische Verbesserungen notwendig sind, betrifft die Möglichkeit, Importe durch die Erhebung von Antidumping-Zöllen zu erschweren. Grundsätzlich soll durch die Erhebung von Antidumping-Zöllen ein wettbewerbsschädigendes Verhalten unterbunden werden. Tatsache ist jedoch, dass solche Zölle oft voreilig erhoben werden und letztlich mehr dem Schutz der eigenen Industrie statt der Bekämpfung von unfairen Praktiken dienen. Hinzu kommt, dass Antidumping-Verfahren nicht mehr nur, wie in der Vergangenheit, vorwiegend von grossen Industrienationen, sondern zunehmend auch von anderen Industriestaaten sowie Entwicklungsländern durchgeführt werden. Damit wird die Rechtssicherheit in Bezug auf die Marktzutrittsrechte immer mehr in Frage gestellt. Die geltenden Antidumping-Regeln sollten daher präzisiert werden. Längerfristig wäre zu prüfen, ob die problematischen Antidumping-Bestimmungen nicht durch die Schaffung multilateraler Wettbewerbsregeln unnötig würden. Dieses Anliegen könnte wohl nur im Rahmen einer neuen Verhandlungsrunde aufgenommen werden.

1.4.3

Integration der ärmsten Länder

Die WTO ist nur dann erfolgreich, wenn die angestrebte Öffnung der Weltwirtschaft auch den ärmsten Ländern wirklich nützt. Zu diesem Zweck müssen diesen Ländern auch in Zukunft besondere Konzessionen gemacht werden, so wie dies in der Vergangenheit immer wieder der Fall war. Die Schweiz setzt sich daher für weitere Erleichterungen beim Marktzutritt insbesondere der ärmeren Entwicklungsländer und für eine Weiterführung und Intensivierung der technischen Hilfe ein. Für den Erfolg solcher Massnahmen sind allerdings Strukturanpassungen sowie grössere Selbstverantwortung und Eigenleistung der Entwicklungsländer unabdingbar, weshalb die Entwicklungsländer darin stärker unterstützt werden sollten. Die Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, dass die Entwicklungsländer erst dann voll in eine offene Weltwirtschaftsordnung integriert sein werden und daraus durch Produktivitäts- und Wohlstandsgewinne umfassend Nutzen ziehen können, wenn sie sich selber dem internationalen Handel besser öffnen.

1.4.4

Einbezug von Umweltaspekten

Trotz der grundsätzlichen Offenheit des WTO-Systems gegenüber Umweltanliegen zeigt sich in verschiedener Hinsicht ein Bedarf, bei der Ausgestaltung internationaler Handelsregeln Umweltaspekte noch besser einfliessen zu lassen. So sind Fragen und Unklarheiten betreffend das Verhältnis zwischen den internationalen Handelsregeln und den allgemeinen Prinzipien des Umweltvölkerrechts, wie das Vorsorgeprinzip1, zu klären. Dabei sollte auch der konsequenten Umsetzung des Verursacher- und des Nachhaltigkeitsprinzips als Grundkriterien wirtschaftlicher Prozesse ein wesentlicher Stellenwert zukommen. Im Weiteren gilt es, anerkanntermassen umweltfördernde nationale Instrumente und Massnahmen wie Direktzahlungen und Lenkungsabgaben völkerrechtlich abzusichern. Schliesslich sollten die Möglichkei1

Danach muss bei drohenden irreversiblen Schäden nicht unbedingt wissenschaftliche Gewissheit bestehen, um vorsorgliche Massnahmen zu treffen.

1378

ten verbessert werden, zum Schutze der Umwelt und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auch aufgrund nicht-produkterelevanter Produktionsmethoden zwischen gleichen oder ähnlichen Produkten differenzieren zu können. Die verstärkte Berücksichtigung dieser Anliegen bedeutet indessen nicht, dass die WTO in eine Institution umgewandelt werden soll, die substanzielle Vorschriften für Umweltstandards erlässt. Vielmehr soll die Festlegung internationaler Umweltvorschriften primär die Aufgabe der dafür zuständigen internationalen Programme, Vertragswerke und Institutionen bleiben. In diesem Sinne hat die Schweiz in den vergangenen Jahren aktiv in den entsprechenden Institutionen mitgewirkt und den Abschluss wirksamer multilateraler Abkommen in diesen Bereichen unterstützt.

1.4.5

Berücksichtigung grundlegender Arbeitsnormen

Während das bestehende Handelsregime auf Umweltthemen bereits offen und flexibel eingeht, würde die verbesserte Berücksichtigung von grundlegenden Arbeitsnormen (,,core labor standards") im Rahmen der WTO eine neuere Herausforderung darstellen. Bereits seit Beginn des GATT sind Produkte, die in Gefangenenarbeit hergestellt werden, vom Schutz der WTO-Disziplinen ausgenommen. Eine weitergehende Berücksichtigung fundamentaler Arbeitsnormen dürfte im bestehenden WTO-Rahmen nur schwer möglich sein. Insbesondere die Entwicklungsländer wehren sich gegen den verstärkten Einbezug solcher Anliegen in die WTO, weil sie dadurch den Verlust komparativer Vorteile befürchten. Auch hier gilt es im übrigen zu beachten, dass es nicht Ziel und Aufgabe der WTO sein kann, selber Arbeitsnormen festzulegen. Vielmehr ist diese Aufgabe in den dafür geschaffenen Institutionen, insbesondere der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wahrzunehmen. Die Schweiz, welche zurzeit den Verwaltungsrat der IAO präsidiert, beteiligt sich aktiv an den Bemühungen, den Normen der IAO zu grösserer Wirksamkeit zu verhelfen.

Zudem setzt sie sich dafür ein, dass ein sachdienlicher Dialog zwischen der WTO und der IAO in diesen Belangen entstehen kann. Insbesondere ist die in Singapur vereinbarte, sich aber nur schleppend entwickelnde Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen zu fördern.

1.5

Erhaltung der Dynamik

Der Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelsschranken hat in der Vergangenheit zu einer Dynamisierung der Weltwirtschaft im Sinne einer besseren internationalen Arbeitsteilung und Nutzung von komparativen Vorteilen beigetragen. Damit sind auf nationaler Ebene die Voraussetzungen für eine effizientere Nutzung der Ressourcen und letztlich eine Steigerung des Wohlstandes geschaffen worden. Diese Dynamik gilt es zu erhalten und fortzuführen.

Durch die Schaffung der WTO wurde zudem der Grundstein für ein multilaterales Handelssystem gelegt. Während die wirtschaftliche Internationalisierung ­ im Sinne des zunehmenden grenzüberschreitenden Flusses von Waren und Dienstleistungen ­ kein neues Phänomen darstellt, sondern schon seit Jahrhunderten den wirtschaftlichen Fortschritt geprägt und stimuliert hat, ist die Globalisierung ­ die verstärkte Allokation von Ressourcen und die Aufspaltung von Wertschöpfungsketten über die Grenzen hinweg ­ in dem Ausmass, wie wir es heute erleben, ein Charakteristikum des 20. Jahrhunderts. Die zunehmende globale Verflechtung wirtschaftlicher Pro1379

zesse führt zur Bildung weltweiter Kapital-, Produktions- und Absatzmärkte sowie zu immer engeren und vielschichtigeren Interdependenzen. Strategische Entscheidungen müssen vermehrt internationalen Gegebenheiten Rechnung tragen, und die Auswirkungen einzelner Entscheide und Massnahmen sind oft weit über die Landesgrenzen hinaus spürbar. Die Globalisierung erschwert es den einzelnen Staaten, leitend und korrigierend in das wirtschaftliche Geschehen einzugreifen. Sie erhöht damit das Bedürfnis nach internationaler Kooperation und Koordination. Die WTO ist eine der internationalen Wirtschaftsorganisationen, die den Globalisierungsprozess zu bewältigen hilft. Sie bietet auf dem Gebiet des Handels den institutionellen Rahmen zur internationalen Kooperation.

1.6

Schlussfolgerung

Die an der WTO geäusserte Kritik geht oft von einem falschen Verständnis dieser Organisation aus. Die WTO ist eine im Wesentlichen auf dem Konsensprinzip beruhende zwischenstaatliche Institution, in der alle Mitglieder gleichberechtigt über die Grundordnung des internationalen Handelssystems mitbestimmen. Sie geht zudem offen und konstruktiv auch auf nicht-handelsbezogene Anliegen ein und versucht, durch die Schaffung von transparenten, voraussehbaren und stabilen Rahmenbedingungen zur Förderung von Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung beizutragen.

Doch kann die WTO nicht der Ort sein, wo alle Probleme gelöst werden können. Sie ist vielmehr eine Institution unter anderen, die gemäss ihren Kernaufgaben und ihrer Kompetenz versucht, einen Beitrag zu leisten, um die unabhängig von ihr stattfindende Globalisierung der Wirtschaft auf das Wohlergehen aller auszurichten. Dazu sind insbesondere eine Vertiefung der internationalen Kooperation sowie die Schaffung erhöhter Rechtssicherheit notwendig. Dabei hat die zwischenstaatliche Kooperation und die Erarbeitung, Verabschiedung und Durchsetzung von Regeln für jeden Themenbereich jeweils da zu erfolgen, wo die primäre Zuständigkeit und Fachkompetenz liegt. Es gilt jedoch zu gewährleisten, dass sich diese verschiedenen Institutionen und Organisationen nicht gegenseitig blockieren, sondern sich in konstruktiver Zusammenarbeit vielmehr ergänzen. Kooperation muss somit nicht nur zwischen den Staaten, sondern auch zwischen den bestehenden Institutionen und Organisationen stattfinden. Um die Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit im internationalen Handel zu erhöhen, ist alles daran zu setzen, damit das bestehende System weiter verstärkt wird und die Reformdynamik erhalten bleibt. Die aktive und engagierte Mitarbeit im Rahmen der WTO ist für die Schweiz ein Imperativ, damit durch den Ausbau des multilateralen Handelssystems, das auch nicht-handelsbezogene Werte und Anliegen gebührend berücksichtigt, weltweit Mehrung des Wohlstandes erzielt und nachhaltige Entwicklung erreicht wird.

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2

Zur Wirtschaftslage

(Tabellen und Grafiken: vgl. Beilage, Ziff. 9.1.1) Trotz einer unerwartet raschen Erholung der Weltwirtschaft prägten 1999 die Nachwirkungen der Asienkrise noch weitgehend die schweizerische Aussenwirtschaft. Bei anfänglich stagnierenden und erst ab Jahresmitte wieder langsam anziehenden Exporten verlangsamte sich das Wachstum der Schweizer Wirtschaft trotz unverändert dynamischer Inlandnachfrage auf 1,3 Prozent. Bei deutlich erholten Exporten und einer etwas geringeren Zunahme der inländischen Nachfrage wird die Wirtschaft nach der Jahrtausendwende im Zeichen eines preisstabilen und breit abgestützten Wachstums von etwa 2 Prozent und einer weiteren Entlastung des Arbeitsmarkts stehen.

Unerwartet rasche weltwirtschaftliche Erholung Weltwirtschaft und Welthandel erholten sich 1999 rascher als ursprünglich erwartet vom Rückschlag, den sie 1998 als Folge der Asienkrise und der internationalen Finanzmarktstörungen erlitten hatten. Die Aussichten präsentieren sich im Spätherbst des Berichtsjahres insgesamt deutlich günstiger als noch im Frühjahr. Im OECDRaum trugen die immer noch ungebrochen kräftige Konjunktur der USA, eine frühere und etwas stärkere Erholung der japanischen Wirtschaft und eine gleichfalls leicht bessere Entwicklung in Europa zur deutlichen Aufhellung des Gesamtbildes bei.

Ausserhalb der Industriestaaten erholt sich vor allem die Wirtschaftstätigkeit in den meisten südostasiatischen Ländern rascher und stärker als erwartet.

Das rege Wachstum der Binnennachfrage in den USA trug entscheidend zur Festigung der Weltkonjunktur im ersten Halbjahr 1999 bei. Die Dynamik des privaten Konsums und des Wohnungsbaus scheint nun zwar den Zenit überschritten zu haben. Die mit der verbesserten Weltkonjunktur anziehenden Exporte dürften die Gesamtnachfrage indessen weiterhin hoch halten. Dank der Ausweitung des Wachstumspotenzials der Wirtschaft ­ eine Folge des jahrelangen Booms der Unternehmerinvestitionen namentlich im Bereich der Informationstechnologien ­ halten sich inflationäre Spannungen in Grenzen.

Im Sog der steigenden Nachfrage aus den übrigen asiatischen Ländern und gestützt durch umfangreiche öffentliche Ausgaben beginnt sich die japanische Wirtschaft langsam zu erholen. Allerdings droht der Höhenflug des Yen die Konjunkturerholung wieder zu beeinträchtigen.

Auch die westeuropäische
Wirtschaft kommt wieder in Fahrt. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum in der EU fiel zwar im ersten Halbjahr 1999 auf nur noch 1,5 Prozent. Die wieder besseren weltwirtschaftlichen Perspektiven, die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit als Folge der Abschwächung des Euro und ein sich abzeichnender Lagerumschwung liessen jedoch bereits im dritten Quartal das Unternehmervertrauen und die Produktionserwartungen in der Industrie kräftig steigen. Die Konsumentenstimmung verschlechterte sich gegenüber dem zu Jahresbeginn erreichten Höchststand leicht, bleibt aber hoch. Das Bild der europäischen Konjunktur bleibt einstweilen noch uneinheitlich: Die Dynamik ist in Frankreich, in Spanien und in einigen kleineren EU-Ländern wesentlich deutlicher ausgeprägt als bei den Konjunkturnachzüglern Deutschland und Italien.

Während sich das konjunkturelle Gefälle unter den Industriestaaten verringerte, verlief die Entwicklung in den übrigen weltwirtschaftlichen Zentren uneinheitlich.

1381

1382

Die kräftige Erholung, die gegen Ende 1998 in Korea eingesetzt hatte, erfasste in der Zwischenzeit die meisten Volkswirtschaften des asiatischen Raums. Motor der Erholung ist bislang ein verbreiteter kräftiger Exportaufschwung. Trotz inzwischen wieder gestiegener Wechselkurse dieser Währungen blieb ein erheblicher Teil des Gewinns an preislicher Wettbewerbsfähigkeit gewahrt, da die vorangegangene massive Abwertung nicht zu einem nennenswerten Teuerungsauftrieb geführt hatte. Inzwischen mehren sich die Anzeichen, dass auch die Inlandnachfrage mitgezogen wird. Dies wird erfahrungsgemäss ­ als Folge der starken Handelsverflechtung der Region ­ zu einer wechselseitigen Verstärkung der Wirtschaftserholung in Asien führen. Mit der rasch wachsenden wirtschaftlichen Dynamik in der Region und entsprechend auch wieder steigenden Exporten der VR China scheint auch die Gefahr einer Abwertung des Yuan ­ mit ihren schwer abschätzbaren Folgen für die Region ­ einstweilen gebannt.

In den fortgeschritteneren mitteleuropäischen Transformationsländern setzte sich die 1998 in Gang gekommene Konjunkturabschwächung bei unterschiedlichen Tendenzen in den einzelnen Ländern insgesamt fort. Während die Volkswirtschaften Tschechiens und der Slowakei als Folge wirtschaftspolitischer Restriktionen weiter leicht schrumpften bzw. stagnierten, verlangsamte sich das robuste Wachstum in Ungarn, Polen und Slowenien nur unwesentlich. In Russland beruhigte sich die Wirtschaftslage nach dem tiefen Einbruch von 1998 zwar etwas, und die Wirtschaftstätigkeit scheint sich auf tiefem Stand zu stabilisieren. Positiven Wirkungen des Anstiegs der Oelpreise auf Leistungsbilanz und Staatshaushalt stehen jedoch wieder zunehmende politische Unsicherheiten im Vorfeld der Parlaments- und Präsidentenwahlen gegenüber.

In Lateinamerika hat sich nach der Finanzkrise in Brasilien und dem Übergang zu verbreitet restriktiver Wirtschaftspolitik das wirtschaftliche Klima deutlich verschlechtert. Vergleichsweise moderat blieb der Rückschlag bislang in Brasilien selber, wo sich eine noch sehr bescheidene und unsichere Erholung abzuzeichnen scheint. Die meisten übrigen Länder (Argentinien, Chile, Kolumbien, Venezuela, Ecuador) befanden sich 1999 in einer tiefen Rezession; Anzeichen eines baldigen Wiederaufschwungs sind hier kaum auszumachen.

Im Jahr 2000
dürfte sich die amerikanische Konjunktur nun doch normalisieren.

Dafür sprechen namentlich eine etwas straffere US-Geldpolitik, eine weitere Abflachung der Vermögenseffekte der Börsenhausse und ein allgemein schwächeres Wachstum der Realeinkommen. Ausserhalb der USA sind die Wachstumsperspektiven fast durchwegs nach oben gerichtet. Dank beschleunigter Exporte und eines nach wie vor günstigen monetären Rahmens wird sich der in Gang gekommene Wiederaufschwung der europäischen Wirtschaft fortsetzen. Als Folge einer stetigen Verbesserung der Konsumentenstimmung und der deutlich verbesserten Exportnachfrage namentlich aus dem asiatischen Raum wird sich auch die moderate Erholung der japanischen Konjunktur fortsetzen. Ausserhalb des OECD-Raums sind die asiatischen Schwellenländer, mit einem Wachstum in der Grössenordnung von etwa 6 Prozent, wieder zum traditionellen weltwirtschaftlichen Wachstumspol geworden.

Von Lateinamerika und von Russland kann hingegen noch nicht viel mehr als eine Konsolidierung und ein Ende der bislang kontraktiven weltwirtschaftlichen Effekte erwartet werden.

Gelingt eine sanfte Landung der amerikanischen Konjunktur, so stehen die Aussichten gut, dass das Jahr 2000 im Zeichen eines gleichzeitigen deutlichen Wachs-

1383

tums in Nordamerika, in Europa und in Asien stehen wird. Die Fortsetzung eines insgesamt relativ kräftigen, regional aber ausgeglicheneren Wachstums im OECDRaum von etwa 2,8 Prozent und eine Beschleunigung ausserhalb der alten Industriestaaten auf über 4 Prozent dürften das weltwirtschaftliche Wachstum in den kommenden beiden Jahren auf gegen 3,5 Prozent steigen lassen.

Nach wie vor belasten eine Reihe von Unsicherheiten die weltwirtschaftlichen Perspektiven. In den Industriestaaten steht eine mögliche Eintrübung der Stimmung an den Finanzmärkten im Vordergrund. Als wesentliche Risiken sind hier zu nennen: Die Möglichkeit eines Einbruchs der nach wie vor hoch bewerteten amerikanischen und europäischen Aktienbörsen; eine deutlichere Abschwächung des Dollars als Folge der sich weiter verschlechternden Leistungsbilanz der USA; eine Gefährdung der Erholung in Japan im Falle eines weiteren Anstiegs des Yen-Kurses. Auch wenn nicht auszuschliessen ist, dass sich bisherige positive Überraschungen wiederholen, so bleibt die Gesundung in den übrigen weltwirtschaftlichen Räumen insgesamt fragil. Die Restrukturierung des Finanz- und Unternehmenssektors in den asiatischen Volkswirtschaften ist trotz unverkennbarer Fortschritte bei weitem nicht abgeschlossen. Mit der rasch verbesserten wirtschaftlichen Lage dieser Länder drohen die Reformanstrengungen zu erlahmen, was sich schon bald wieder negativ auswirken müsste. Zudem bleibt die Lage in Russland und namentlich in ganz Lateinamerika fragil.

Im Sog der dynamischeren und regional ausgeglicheneren weltwirtschaftlichen Perspektiven wird sich der Welthandel weiter erholen. Das Wachstum des Welthandelsvolumens wird sich von 5 Prozent im Berichtsjahr auf 7 Prozent im Jahr 2000 beschleunigen. Positive Impulse werden von einer etwas stärkeren Zunahme des Handels unter den Industriestaaten sowie von einer deutlich kräftigeren Nachfrage aus den übrigen Wirtschaftsräumen, insbesondere aus den asiatischen Schwellenländern, ausgehen. Die Nachfrage nach Schweizer Exportprodukten dürfte leicht unterdurchschnittlich expandieren. Das wirtschaftliche Wachstum in der EU als dem Schweizer Hauptmarkt wird weiter stark von den Exporten getragen. Die inländische Nachfrage und insbesondere die Unternehmerinvestitionen in Deutschland und Italien ­ und mit ihnen die entsprechenden
Importe ­ hinken hingegen immer noch nach.

Die internationalen Devisenmärkte standen 1999 im Zeichen der Einführung des Euro. Nach starkem Beginn schwächte er sich gegenüber dem US-Dollar über die erste Jahreshälfte hinweg deutlich ab, was im Wesentlichen die unterschiedliche Konjunkturdynamik diesseits und jenseits des Atlantik widerspiegeln dürfte. Die zweite Jahreshälfte wurde von einem Anstieg des Yen-Kurses, um rund 15 Prozent gegenüber dem Dollar, geprägt. Entgegen manchen Befürchtungen hat sich der Franken/Euro-Wechselkurs bislang als recht stabil erwiesen. Dies und die Abwertung gegenüber dem Dollar stärkte die preisliche Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Exportindustrie.

Die Schweizer Wirtschaft zwischen stark beeinträchtigter Export- und kaum gebremster Binnenkonjunktur Ähnlich wie verschiedene europäische Volkswirtschaften trafen die Nachwirkungen der Asienkrise die Schweizer Wirtschaft stärker und länger anhaltend als ursprünglich erwartet. Nach dem Rückschlag im zweiten Halbjahr 1998 stagnierten die Exporte weitgehend und begannen sich erst ab Mitte des Berichtsjahres langsam zu erholen. Im Gegensatz dazu blieb die inländische Nachfrage, die 1998 ungeachtet der 1384

Asienkrise deutlich an Fahrt gewonnen hatte, unvermindert dynamisch. Begünstigt durch den raschen Rückgang der Arbeitslosigkeit nahmen die Konsumausgaben der privaten Haushalte weiter deutlich zu. Das stete Bemühen der Wirtschaft um die Verbesserung des Produktionsapparates, in Verbindung mit höheren Aufwendungen für die Beschaffung neuer Flugzeuge, hielt die Dynamik der Ausrüstungsinvestitionen der Wirtschaft hoch. Insgesamt negative Auswirkungen der aussenwirtschaftlichen Transaktionen ­ stark steigende Importe bei einem einstweilen noch bescheidenen Wiederanstieg der Exporte ­ liessen schliesslich das gesamtwirtschaftliche Wachstum 1999, mit voraussichtlich noch etwa 1,3 Prozent, deutlich niedriger ausfallen als im Jahr zuvor (2,1%).

Nach weitgehender Stagnation über die erste Jahreshälfte hinweg begannen die Exporte im dritten Quartal des Berichtsjahres wieder anzuziehen. In den ersten zehn Monaten expandierten die realen Güterausfuhren um 1,7 Prozent. Trotz des durch die weltwirtschaftliche Flaute verschärften internationalen Wettbewerbs konnten die Exportpreise insgesamt gehalten, ab Jahresmitte sogar wieder leicht verbessert werden.

Die Exportergebnisse auf den wichtigsten Märkten widerspiegeln die geschilderten weltwirtschaftlichen Tendenzen. Träger des Exportwachstums waren erneut die Ausfuhren nach den USA sowie ­ nach dem massiven Rückschlag im Vorjahr ­ bereits wieder die Lieferungen nach den asiatischen Schwellenländern und der VR China. Die Nachfrage aus der EU und den mitteleuropäischen Transformationsländern vermochte unsere Exporte kaum mehr zu stützen; mit Ausnahme der Ausfuhren nach Spanien, den Niederlanden sowie nach Ungarn expandierten die Lieferungen nach diesen Räumen unterdurchschnittlich. Bei länderweise stark abweichenden Entwicklungen sind die 1998 noch sehr dynamischen Exporte nach Lateinamerika insgesamt leicht geschrumpft. Teils sehr kräftige Rückschläge waren schliesslich zu verzeichnen im Handel mit der Türkei, mit Südafrika, allgemein mit den ölexportierenden Ländern sowie ­ besonders ausgeprägt ­ mit Russland.

Die Exportentwicklung in den wichtigsten Branchen bleibt uneinheitlich. Gemessen an den wertmässigen Zuwachsraten zeichnen sich (in absteigender Reihenfolge) die Ausfuhren von Pharmazeutika, von Präzisionsinstrumenten, von Papiererzeugnissen, von Kunststoffen
und Nahrungsmitteln durch ein überdurchschnittliches Wachstum aus. Auf der Gegenseite sind schrumpfende Auslandlieferungen der Metall- und der Textilindustrie zu verzeichnen. Aus einem Bild insgesamt stagnierender Maschinenexporte heben sich teils zweistellige Zuwächse der Ausfuhren von Büromaschinen, von Erzeugnissen der Unterhaltungselektronik, von Exporten der Bereiche Kraftmaschinen und Stromerzeugung/Elektromotoren sowie einzelner Kategorien von Werkzeugmaschinen ab. Um mehr als einen Fünftel eingebrochen sind dagegen die Auslandlieferungen von Textilmaschinen.

Der Geschäftsgang der Fremdenverkehrswirtschaft vermochte nicht an die verbesserten Ergebnisse des Vorjahres anzuknüpfen. Nach einem Hoch im Januar und einem wohl durch die Lawinenlage bedingten Rückschlag im Februar erreichte die Zahl der Hotelübernachtungen ausländischer Gäste auch im weiteren Jahresverlauf den Vorjahresstand nicht mehr. Trotz einer leichten Aufhellung in den Sommermonaten schrumpften die Frequenzen ausländischer Gäste in den ersten neun Monaten 1999 um 1,9 Prozent. Sieht man von einem deutlichen Zuwachs der Nachfrage von Gästen aus dem Vereinigten Königreich und ebenfalls leicht gestiegenen Frequenzen niederländischer Kunden ab, so war die Nachfrage aus sämtlichen wichtigeren Herkunftsländern rückläufig.

1385

Im Sog der fortgesetzten Dynamik der inländischen Nachfrage, die sich zudem auf Bereiche mit hohem Importanteil konzentrierte, nahmen die Gütereinfuhren erneut kräftig zu. Das Importvolumen wuchs in den ersten zehn Monaten um 7,5 Prozent.

Das Einfuhrpreisniveau bildete sich gegenüber der Vorjahresperiode wieder um 2,5 Prozent zurück und fiel auf den tiefsten Stand der letzten zehn Jahre!

Die strukturelle Entwicklung der Importe widerspiegelt die derzeit gespaltene Konjunktur. Die relativ schwache Export- und Industriekonjunktur und eine zurückhaltende Lagerpolitik der Unternehmen liessen die Importe von Rohstoffen und Zwischenprodukten für die verarbeitende Industrie insgesamt deutlich schrumpfen. Dagegen bewirkte die weiterhin dynamische Investitions- und Konsumnachfrage kräftig wachsende Importe von Investitionsgütern ­ von Maschinen und Apparaten vorab des Dienstleistungsbereichs (Datenverarbeitungsanlagen u.a.) ­ sowie von Medikamenten und dauerhaften Konsumgütern, vor allem von Personenwagen. Als Sonderfaktor ist eine kräftige Zunahme der Flugzeugimporte zu erwähnen, die allein einen Drittel des gesamten nominellen Einfuhrzuwachses ausmacht.

Dank Erholung der Exporte wieder stärkeres und ausgeglichenes Wachstum Die im Spätherbst verfügbaren Indikatoren weisen auf eine deutliche Beschleunigung der Exporte im kommenden Jahr hin. Ein relativ starkes, regional wieder ausgeglichenes Wachstum im OECD-Raum und insgesamt kräftige Impulse aus den übrigen Wirtschaftsräumen, insbesondere aus Ostasien, versprechen einen deutlichen Aufschwung der für die Schweizer Exporte massgebenden weltwirtschaftlichen Nachfrage.

Dämpfend könnte sich in einer ersten Phase auswirken, dass die Konjunktur in unserem wichtigsten Partnerland, in Deutschland, der allgemeinen weltwirtschaftlichen Dynamik noch etwas nachhinken wird. Dasselbe gilt für die für unsere Investitionsgüterindustrie überaus bedeutsamen europäischen Unternehmerinvestitionen. Auch der Umstand, dass der Rückgang der Exportaufträge in der Investitionsgüterindustrie erst im dritten Quartal zu Ende gegangen ist, lässt in diesem Bereich auf einen zu Jahresbeginn noch verhaltenen Wiederaufschwung der Exporte schliessen.

Dagegen beschleunigte sich in den Monaten September und Oktober 1999 das Wachstum der Exporte insgesamt und vor allem nach verschiedenen
bisherigen Krisenregionen in noch kaum erwartetem Masse. In dieser Lage erscheint die Erwartung einer branchenmässig breit abgestützten Zunahme des Ausfuhrvolumens von 5 Prozent im Jahre 2000 realistisch.

Der Wiedererstarkung der Exportkonjunktur kommt umso grössere Bedeutung zu, als sich die seit rund zwei Jahren relativ kräftige Dynamik der inländischen Nachfrage allmählich etwas abschwächen wird. Dies gilt zunächst für die Konsumausgaben der privaten Haushalte. Hier ist vor allem damit zu rechnen, dass der Automobilabsatz nach einem zwei Jahre währenden kräftigen Anstieg und einer allmählichen Deckung des aufgestauten Nachholbedarfs an Fahrt verlieren wird. Auch die in den letzten Jahren sehr dynamischen Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen werden trotz des anhaltenden Rationalisierungsdrucks langsamer expandieren. Niedrigere Flugzeugkäufe spielen dabei eine entscheidende Rolle. Dagegen werden die Bauinvestitionen von der allgemein besseren Wirtschaftslage und den grossen Infrastrukturvorhaben profitieren.

1386

Indikatoren der schweizerischen Konjunktur (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozenten) 1997

1998

1999

2000

Produktion und Arbeitsmarkt Bruttoinlandprodukt real Index der Beschäftigten Arbeitslosenquote

1.7 ­1.6 5.2

2.1 1.0 3.9

1.3 0.7 2.7

2.0 0.8 2.3

Aussenwirtschaft Exportvolumen (Güter, OZD) Importvolumen (Güter, OZD) Ausländerübernachtungen Hotels Ertragsbilanz (Saldo Mrd Fr)

7.7 6.4 4.3 37.6

4.9 8.1 3.8 34.6

2.8 7.0 ­1.5 39.3

5.0 4.5 2.0 41.0

Monetäre Indikatoren und Preise Realer Wechselkurs Zinsen Dreimonatsdepots Rendite eidg. Obligationen Index Konsumentenpreise

­6.9 1.6 3.4 0.5

0.3 1.4 2.8 0.0

­1.0 1.4 3.0 0.8

1.0 2.3 3.8 1.3

Quelle: Eidgenössische Kommission für Konjunkturfragen (1999 und 2000: Schätzungen und Prognosen)

Als Folge der geringeren Zunahme der inländischen Nachfrage, die zudem vor allem auf Bereiche mit einem hohen Importanteil entfällt (dauerhafte Konsumgüter und Ausrüstungsinvestitionen), wird das Einfuhrwachstum trotz der dynamischeren Exportkonjunktur schwächer ausfallen. Nach zwei Jahren deutlich kontraktiver Effekte der Aussenwirtschaft werden sich die aussenwirtschaftlichen Transaktionen im Jahr 2000 wieder neutral auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum auswirken.

Die schweizerische Wirtschaft dürfte damit nach der Jahrtausendwende bei nach wie vor nicht voll ausgelasteten Kapazitäten im Zeichen eines preisstabilen, breit abgestützten Wachstums im Rahmen ihres längerfristigen Potenzials stehen. In der Einschätzung der Kommission für Konjunkturfragen wird das reale Bruttoinlandprodukt im Jahre 2000 um 2 Prozent zunehmen. Eine erneut leicht wachsende Beschäftigung wird die Arbeitslosenquote im Jahresmittel auf 2,3 Prozent drücken, und die Teuerung wird angesichts des anhaltend hohen Wettbewerbsdrucks in der Wirtschaft, mit voraussichtlich 1,3 Prozent, niedrig bleiben.

3

Europäische Wirtschaftsintegration

3.1

Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

Die sieben sektoriellen Abkommen wurden am 21. Juni von der Schweiz, der EG und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet und am 8. Oktober von den eidgenössischen Räten genehmigt. Sofern die Ratifikationsverfahren wie geplant abgeschlossen werden, sollten die Abkommen Anfang 2001 in Kraft treten können. Das Wirksamwerden der Abkommen wird zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und zur Verbesserung der Qualität des Standorts Schweiz im Verhältnis zum EU-Binnenmarkt beitragen.

1387

3.1.1

Allgemeines

Am 21. Juni wurden die sieben sektoriellen Abkommen durch die Vertreter der Schweiz, der EG und ihren Mitgliedstaaten in Luxemburg unterzeichnet. Im August und im September/Oktober berieten die eidgenössischen Räte dieses Geschäft und stimmten am 8. Oktober sowohl den Abkommen wie auch den internen Umsetzungs- und Begleitmassnahmen mit grosser Mehrheit zu. Die Frist für ein allfälliges Referendum läuft am 3. Februar 2000 ab.

Im Integrationsbericht vom 3. Februar 1999 (BBl 1999 3935) sowie in der Botschaft zur Volksinitiative ,,Ja zu Europa!,, mit Gegenvorschlag vom 27. Januar 1999 (BBl 1999 3830) ist der Bundesrat ausführlich - insbesondere auch in einer Gegenüberstellung von EU-Beitritt, EWR-Teilnahme und verschiedenen Formen des Alleingangs - auf den Stellenwert dieser Abkommen im Gesamtzusammenhang mit der schweizerischen Integrationspolitik eingegangen.

In den sektoriellen Verhandlungen ist der bilaterale Spielraum bestmöglich genutzt worden. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Komplexität der Themen negativ auf die Verhandlungsdauer ausgewirkt hat. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Bereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die Weiterführung derartiger Verhandlungen geringer werden dürfte.

Die Inkraftsetzung der sektoriellen Verträge im Jahr 2001 hat für den Bundesrat Priorität. Die nächsten Jahre werden aber auch durch die parlamentarische Behandlung der eidgenössischen Volksinitiative ,,Ja zu Europa!,, geprägt sein; die Behandlung dieser Initiative stützt sich u.a. auf den erwähnten Integrationsbericht vom 3.

Februar 1999. Die Initiative verlangt die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU. Der Bundesrat hat am 27. Januar 1999 einen Gegenvorschlag in Form eines Bundesbeschlusses (BBl 1999 3839) vorgestellt. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat den Entscheid über den Zeitpunkt der Reaktivierung des EUBeitrittsgesuchs im Lichte der Parlamentsdebatte zur Volksinitiative ,,Ja zu Europa!,,, des Standes des Genehmigungsverfahrens zu den sektoriellen Abkommen sowie auf Grund von Konsultationen, insbesondere mit den Kantonen und den politischen Parteien, treffen wird.

3.1.2

Im Rahmen der bestehenden Abkommen

Am 28. Oktober fand in Brüssel die Tagung der Gemischten Ausschüsse zu den Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz-EWG/EGKS (SR 0.632.401/402) statt.

Die Gemischte Kommission zu den Uhrenabkommen von 1967 und 1972 (SR 0.632.290.13/131) trat am 2. Dezember zusammen.

Insgesamt funktioniert das FHA mit der EG gut. Indessen bestehen nach wie vor einzelne Probleme, die vor allem verarbeitete Landwirtschaftsprodukte des Protokolls Nr. 2 betreffen. So forderte die Schweiz erneut eine Verbesserung dieses Protokolls, um im Sinne der Motion Kommission-NR vom 19. Mai 19992 zu einer Lösung zu gelangen, wie sie im Protokoll III des EWR-Abkommens verwirklicht ist.

Die EG ihrerseits machte wegen stark gestiegener Exporte von gesüsstem Mineral2

99.3247 Motion Kommission-NR (99.028) Verarbeitete Nahrungsmittel (AmtlBull N 1999 1637).

1388

wasser aus der Schweiz regionale Schwierigkeiten geltend. Um die Anrufung von Schutzmassnahmen zu vermeiden, ersuchte sie um eine einvernehmliche Lösung, welcher die Schweiz zustimmte. Diese besteht darin, dass die Schweiz der EG zugesteht, bei Überschreiten der traditionellen Exportmengen der genannten Wasser vorübergehend wieder Einfuhrzölle erheben zu können. Gleichzeitig wurde vereinbart, die 1995 für gewisse Produkte infolge des Beitritts Oesterreichs, Schwedens und Finnlands zur EU gegenseitig autonom eingeräumten Zollfreikontingente (vgl.

Zolltarifbericht vom 25. August 1999, BBl 1999 8879) um 10 Prozent zu erhöhen und zugleich vertraglich festzuschreiben. Von schweizerischem Interesse sind vor allem Ausfuhren von Pektin und Kaffee-Extrakt. ­ Wir werden Ihnen diese Vereinbarung im Rahmen des Berichts über zolltarifarische Massnahmen zur Genehmigung unterbreiten.

Mit der fortschreitenden Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte in der EG und der geplanten Liberalisierung in der Schweiz wird die wirtschaftliche Bedeutung der transnationalen Stromlieferungen zunehmen. Um dem gegenseitigen Interesse an einem funktionierenden und integrierten Strommarkt Rechnung zu tragen, haben Vertreter der Schweiz und der EU eine gemeinsame Erklärung über die Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte und den gegenseitigen Marktzugang ausgearbeitet, die nach Abschluss der jeweiligen internen Genehmigungsverfahren vom Gemischten Ausschuss im schriftlichen Verfahren verabschiedet werden soll.

Nach wie vor drängt die EG auf eine Aufhebung des in der Schweiz geltenden Verbots von Polyvinylchlorid (PVC) für Getränkeverpackungen. Die Schweiz hat vorgeschlagen, das Verbot durch eine Pfandlösung zu ersetzen und einen baldigen Entscheid in Aussicht gestellt. Hinsichtlich der BSE-Massnahmen bestimmter Mitgliedstaaten (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) verlangte die Schweiz einmal mehr, insbesondere das Einfuhrverbot für Rindvieh aufzuheben.

Mit Beschluss Nr. 1/99 des Gemischten Ausschusses zum Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (SR 0.631.242.04) sind dessen Anlagen I, II und III angepasst worden (AS 1999 2192), wodurch die Zolltransitverfahren zunehmend auf informatisiertem Weg abgewickelt werden können. Damit soll u.a. die Bekämpfung von Betrügereien erleichtert werden. Die Schweiz
ist Pilotland am Projekt zur Informatisierung des gemeinsamen Versandverfahrens.

Neue veterinärrechtliche Vorschriften der EU über die Durchfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs haben zu Erschwernissen im grenzüberschreitenden Verkehr geführt. Diese Probleme wurden im Gemischten Ausschuss zum Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (SR 0.631.242.05) aufgenommen. Er beauftragte eine Expertengruppe, Empfehlungen auszuarbeiten mit dem Ziel, die veterinärrechtlichen Kontrollen in einer Weise durchzuführen, dass deren negative Folgen - unter Aufrechterhaltung des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier - möglichst reduziert werden.

Im Zusammenhang mit dem Zusatzprotokoll über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (AS 1999 1820) drängt die EG auf eine weitergehende Zusammenarbeit, die eine raschere Amtshilfe-Abwicklung und zur Aufdeckung von Zuwiderhandlungen auch die Anwendung von Zwangsmassnahmen erlaubt.

1389

3.1.3

Im Rahmen der sektoriellen Abkommen

In der Botschaft vom 23. Juni 1999 zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG (BBl 1999 6128) hat der Bundesrat Inhalt und Bedeutung der Verträge ausführlich gewürdigt. Mit den Abkommen will der Bundesrat dem politischen, institutionellen und kulturellen Abseitsstehen des Landes entgegentreten. Sie sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft zu stärken und die Qualität des Standorts Schweiz im Verhältnis zum EU-Binnenmarkt zu fördern.

Das Forschungsabkommen (BBl 1999 6489) schafft günstigere Rahmenbedingungen für die Forschung in der Schweiz und eröffnet neue Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das Abkommen trägt zur Erhaltung des hohen technologischen Standes in der Schweiz bei. Nachteile, mit denen heute schweizerische Unternehmen konfrontiert sind, wenn sie sich an europäischen Forschungsprogrammen beteiligen wollen, werden abgebaut.

Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (BBl 1999 6504) bewirkt eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen auf Bezirke und Gemeinden und eine gegenseitige Marktöffnung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und private Unternehmen im Bereich des Schienenverkehrs, der Gas- und Wärmeversorgung und des Telekommunikationssektors und durch private Unternehmen in den Sektoren der Wasser- und Elektrizitäts- sowie Verkehrsversorgung. Umgekehrt wird der Wettbewerb auf dem schweizerischen Markt öffentlicher Aufträge verstärkt.

Mit dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (BBl 1999 6551) entfallen in den meisten Fällen Doppelprüfungen im Austausch von Industrieerzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU. Es bringt für wichtige Wirtschaftszweige wie die Maschinen-, Pharma-, Medizinprodukte- und Telekomindustrie wesentliche Erleichterungen.

Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (BBl 1999 6633) wird wesentlich zur Förderung des Handels von Landwirtschaftsprodukten zwischen der Schweiz und ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, beitragen. Die Abwicklung von Ausfuhren wird zudem über den Abbau technischer Handelshemmnisse vereinfacht.

Das Luftverkehrsabkommen (BBl 1999 6948) regelt, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, den Zugang
schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Neue Verkehrsrechte werden schweizerischen Fluggesellschaften etappenweise eingeräumt.

Das Landverkehrsabkommen (BBl 1999 6971) sieht zwischen der Schweiz und den EU-Staaten eine koordinierte Landverkehrspolitik vor, deren Ziel es ist, nachhaltige Mobilität und Umweltschutz zu fördern. Das Abkommen sieht eine Übergangsphase und ein endgültiges Regime ab 2005 bzw. 2007/8 vor. Es führt zu einer schrittweisen Heraufsetzung der in der Schweiz geltenden Gewichtslimite für Lastwagen auf 40 Tonnen und gleichzeitig zu einer starken Erhöhung der Strassenabgaben, die entscheidend zur verfassungsrechtlich gebotenen Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene beitragen wird. Es ermöglicht ausserdem eine Liberalisierung im Strassen- und Eisenbahnverkehr.

Ziel des Personenverkehrsabkommens (BBl 1999 7027) ist die stufenweise Einführung der Freizügigkeit und Inländerbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger der 1390

Schweiz und der EU-Staaten. Der kontingentfreie Personenverkehr für erwerbstätige Personen wird probeweise nach fünf Jahren eingeführt. Die Schweiz kann während weiteren sieben Jahren gegebenenfalls eine massive Einwanderung aus EU-Staaten unterbinden. Sie hat dann die Möglichkeit, die Kontingente befristet wieder einzuführen. Verwirklicht wird der freie Personenverkehr nach zwölf Jahren. Der Vertrag wird anfänglich auf sieben Jahre Gültigkeit abgeschlossen. Ohne gegenteilige Entscheidung der Parteien (in der Schweiz mittels eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses) wird er alsdann auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt jedoch kündbar.

3.2

Europäische Freihandelsassoziation und andere europäische Freihandelsbeziehungen

Im Zentrum standen die Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Kanada über ein Freihandelsabkommen. Die Beziehungen der EFTA zu den Mittelmeerstaaten wurden weiter ausgebaut. Mit den regionalen Staatengruppen MERCOSUR und Golfstaaten wurden Kontakte geknüpft.

3.2.1

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Die beiden Tagungen des EFTA-Rates auf Ministerebene vom 1. Juni (vgl. Beilage, Ziff. 9.1.3) und vom 13./14. Dezember (vgl. Beilage, Ziff. 9.1.4) waren traditionellen Themen gewidmet, nämlich der Kooperation innerhalb der EFTA, der Zusammenarbeit zwischen der EFTA und der EU sowie den Beziehungen der EFTA zu Drittstaaten.

Am Ministertreffen vom 1./2. Juni in Lillehammer wurde der Frage nach einer möglichen Ausdehnung der Ergebnisse der sieben sektoriellen Abkommen Schweiz-EG auf die EFTA-Partner nachgegangen. Die Schweiz schlug vor zu prüfen, welche Abkommensbereiche und wieweit diese Bereiche auf reziproker Basis EFTA-weit oder auf einzelne EFTA-Staaten ausgedehnt werden könnten. Die Vertreter der EFTA-Staaten bekundeten Interesse an diesem Vorschlag und beauftagten eine Expertengruppe mit dieser Prüfung. Diese wird des Weitern zu untersuchen haben, wie die Stockholmer Konvention ­ das Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ­ aktualisiert werden könnte. Inzwischen sind darüber auch Gespräche zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten sowie bilateral mit dem Fürstentum Liechtenstein aufgenommen worden.

3.2.2

Beziehungen der EFTA zu Drittstaaten

Die EFTA-Staaten haben im Verlauf der letzten Jahre mit 14 Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum Freihandelsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen bedürfen immer wieder der Überarbeitung, um sie an die Regeln der WTO, an die Entwicklungen in den Aussenbeziehungen der EU sowie an Veränderungen innerhalb der EFTA anzupassen. Die Weiterentwicklung der Freihandelsabkommen stand denn auch im Mittelpunkt der Gemischten Ausschüsse, welche im

1391

Rahmen der Freihandelsabkommen der EFTA mit Slowenien, Israel sowie mit Estland, Lettland und Litauen tagten.

Am 1. Juli trat das am 30. November 1998 unterzeichnete Interims-Freihandelsabkommen mit der PLO (vgl. Ziff. 822 des Berichts 98/1+2) in Kraft. Nach Abschluss des marokkanischen Genehmigungsverfahrens konnte auch das 1997 unterzeichnete Freihandelsabkommen mit Marokko (vgl. Ziff. 824 des Berichts 97/1+2) am 1. Dezember in Kraft treten.

Die Bestrebungen der EFTA-Staaten, mit den Handelspartnern des Mittelmeerraums Freihandelsbeziehungen herzustellen, fanden in zahlreichen Verhandlungen Ausdruck. Während sich die Verhandlungen mit Ägypten noch in der Anfangsphase befinden, sollten jene mit Tunesien, Zypern und Jordanien in naher Zukunft abgeschlossen werden können. Mit Libanon und Malta werden demnächst Verhandlungen beginnen. Syrien und Algerien wurde im Hinblick auf die spätere Aufnahme von Verhandlungen der Entwurf einer Zusammenarbeitserklärung unterbreitet. Diese Mittelmeerstaaten gehören zu den 12 Signatarstaaten der "Barcelona-Erklärung" von 1995. Die EU als Initiantin dieser Erklärung strebt bis zum Jahr 2010 die Schaffung einer euro-mediterranen Freihandelszone an. Durch den Abschluss von Freihandelsabkommen mit den Mittelmeerstaaten verfolgt die EFTA das Ziel, sich an diesem neuen Freihandelsraum zu beteiligen.

Nach dem Ende des Krieges im ehemaligen Jugoslawien ist die EFTA gewillt, einen Beitrag zum Wiederaufbau der Region zu leisten. Soweit es die Umstände zulassen, sollen die Staaten Südosteuropas nach und nach in das europäische Freihandelssystem integriert werden. In diesem Sinne haben die EFTA-Staaten mit Mazedonien Verhandlungen über ein Freihandels-abkommen aufgenommen. Anlässlich einer Sitzung des Gemischten Ausschusses haben die EFTA-Staaten sodann Albanien die Aufnahme von Verhandlungen in Aussicht gestellt, sobald die Rahmenbedingungen dazu erfüllt sind. Dabei waren sich beide Seiten einig, dass das Schwergewicht der Zusammenarbeit zunächst auf den Ausbau der technischen Hilfe zugunsten Albaniens gelegt werden soll.

Die Verhandlungen zwischen den EFTA-Staaten und Kanada über ein Freihandelsabkommen stehen vor dem Abschluss. Beide Seiten messen dieser ersten transatlantischen Freihandelsbrücke grosse politische Bedeutung zu. Diesem Brückenschlag mit Kanada sollen
weitere Initiativen der EFTA ausserhalb Europas und dem Mittelmeerraum folgen. So fanden - aufbauend auf früheren Kontakten auf Ministerebene - erste exploratorische Gespräche über die Herstellung von Freihandelsbeziehungen mit Chile und Mexiko statt. Anlässlich der Tagung des EFTA-Rates vom 1. Juni in Lillehammer fassten die Minister den Beschluss, mit Südafrika sobald als möglich Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufzunehmen.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der interregionalen Wirtschaftskooperation unterhält die EFTA regelmässig Kontakte mit anderen regionalen Staatengruppen.

So wurden die Gespräche über eine Zusammenarbeitserklärung mit dem Golfkooperationsrat, dem eine Gruppe von Golfstaaten angehört, weitergeführt. Ferner wurde den Staaten des MERCOSUR der Entwurf für eine Zusammenarbeitserklärung unterbreitet. Schliesslich traf eine EFTA-Delegation mit Vertretern der EG-Kommission zu einem Meinungsaustausch über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zusammen.

1392

3.3

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie

3.3.1

EUREKA

Anlässlich der Ministerkonferenz vom 29. Juni in Istanbul wurde Litauen als 26. Mitgliedstaat in den Kreis der EUREKA-Mitglieder aufgenommen. Um EUREKA wieder eine grössere Dynamik zu verleihen und dem Rückgang der EUREKA-Forschungsprojekte entgegenzuwirken, verabschiedeten die Minister eine Entschliessung. Diese verlangt, wenn möglich die öffentlichen Beiträge für Projekte und das Personal der nationalen EUREKA-Sekretariate zu erhöhen, neue Projekte in strategischen Bereichen zu fördern, den Dialog mit der Industrie zu verstärken, eine grössere Beteiligung der mittel- und osteuropäischen Länder an den EUREKAProjekten zu erreichen und EUREKA insbesondere bei den KMU bekannter zu machen.

Das EUREKA-Label wurde an 153 neue Projekte vergeben, die ein geschätztes Finanzvolumen von umgerechnet 496 Millionen Franken beanspruchen, sowie an drei «Cluster»-Projekte (Bündel strategischer Forschungsprojekte auf einem Gebiet), für die 5,76 Milliarden Franken vorgesehen sind. Die Schweiz nimmt an 21 dieser Projekte teil, die einem Budget von 90,6 Millionen Franken entsprechen; sie hat dafür 35,4 Millionen Franken bereitgestellt (26 Mio. durch industrielle Partner und 9,4 Mio. Fr. durch den EUREKA-Kredit der Kommission für Technologie und Innovation3). Die Schweiz nimmt damit den 5. Platz unter den Mitgliedstaaten ein.

Die finanzielle Beteiligung (öffentlich und privat) der Schweiz macht 7 Prozent der Gesamtfinanzierung der neuen Projekte aus. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die öffentliche Kredite nur nicht-gewinnorientierten Forschungsinstituten, nicht aber Unternehmen gewähren.

3.3.2

COST

Im Berichtsjahr sind Bulgarien, Litauen, Lettland und Zypern der COST beigetreten.

Es wurden an die 50 neue COST-Aktionen gestartet, darunter 40 mit Schweizer Beteiligung. Der Bund hat dafür insgesamt 7,6 Millionen Franken aufgewendet. Für die Beteiligung der Schweiz in den Jahren 2000­2003 steht ein Verpflichtungskredit von 32 Millionen Franken zur Verfügung. 4

4

Multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit

4.1

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

An der OECD-Ministerkonferenz wurden die OECD-Grundsätze im Bereich der Corporate Governance gutgeheissen. ­ Die Verhandlungen über das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) werden nicht weitergeführt. Der OECD-Investitionsausschuss verabschiedete ein politisch orientiertes Arbeitsprogramm über interna3 4

Vgl. Bundesbeschluss vom 22. Sept. 1999, BBl 1999 8843.

Vgl. Bundesbeschluss vom 23. Sept. 1999, BBl 1999 8864.

1393

tionale Investitionsregeln, das auf die Weiterentwicklung der OECD-Instrumente, aber auch der investitionsrechtlichen Arbeiten der WTO, der UNCTAD und der Energie-Charta zielt. Bezüglich der Leitsätze für multinationale Unternehmen ­ Verhaltensempfehlungen der OECD-Staaten an solche Unternehmen ­ sind Revisionsarbeiten aufgenommen worden.

Mit dem im Schosse der OECD neu gegründeten "Weltforum für Wissenschaft" soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit unter den OECD-Ländern ausgeweitet werden.

4.1.1

Tagung des OECD-Rates auf Ministerebene

Zu den Hauptthemen der OECD-Ministerkonferenz vom 26./27. Mai zählten die Wirtschaftslage (Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt), das multilaterale Handelssystem sowie die "Gute Regierungsführung" (Good Governance) (vgl. Beilage, Ziff.8.1.2). Im Vorfeld der OECD-Ministerkonferenz fand erstmals ein Dialog mit Ministern aus Nichtmitgliedstaaten statt (vgl. Ziff. 4.1.5).

Angesichts der unterschiedlichen Wachstumsergebnisse der OECD-Länder wurde die OECD aufgefordert, die Ursachen der Wachstumsdisparitäten zu untersuchen und die für langjähriges Wachstum bestimmenden Faktoren zu evaluieren. Die Minister sprachen sich für eine konsequente Fortführung der im Rahmen der OECDBeschäftigungsstrategie (1994) verabschiedeten Strukturreformen aus, womit auch der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll. Des Weitern soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der es ermöglicht, Fortschritte bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung ­ diese stellt elementares Ziel der OECD-Länder dar ­ bewerten zu können.

Im Hinblick auf künftige WTO-Verhandlungen betonten die Minister, dass Handel und Investitionen den Motor von Wirtschaftswachstum, Wohlstand und weltweiter wirtschaftlicher Integration bilden und für die Verringerung der globalen Armut unerlässlich sind. Sie stimmten der Notwendigkeit einer neuen WTO-Runde zu; die verstärkte Einbeziehung und Mitwirkung der Entwicklungs- und Transformationsländer am multilateralen Handelssystem bleibe ein prioritäres Anliegen.

Um die Bemühungen der OECD um die "Gute Regierungsführung" (Good Governance) interessierten Nichtmitgliedern besser zugänglich zu machen, wurde die OECD aufgefordert, eine "Initiative zur Guten Regierungführung" vorzulegen. Ferner verabschiedeten die Minister die OECD-Grundsätze im Bereich der Corporate Governance (Unternehmensführung und -kontrolle). Es handelt sich um den ersten Versuch, auf internationaler Ebene Normen zu erarbeiten, welche die Regelung der Beziehungen zwischen Unternehmensleitung, Verwaltungsrat, Aktionären, Arbeitnehmern und interessierten Dritten zum Gegenstand haben.

Im Rahmen der 1997 initiierten Untersuchungen über Reformanstrengungen und Regulierungspraktiken in den OECD-Mitgliedstaaten wurde die erste Prüfungsrunde dieser Regulierungsreform (Japan, Mexiko, Niederlanden, Vereinigte Staaten) abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen als Orientierungshilfen für weitere Reformen dienen.

1394

4.1.2

Schwerpunkte der analytischen Tätigkeiten

4.1.2.1

Schweizerische Wirtschaftspolitik

Im August veröffentlichte die OECD ihren Jahresbericht über die Lage der schweizerischen Wirtschaft. Nach der Abschwächung im ersten Halbjahr 1999 erwarten die Autoren im Jahre 2000 wieder eine deutlichere Erholung der Wirtschaft. Wachstumsmotor bleibe bis auf Weiteres die Inlandnachfrage, insbesondere der von steigenden Arbeitseinkommen und wachsendem Vertrauen in die Sicherheit der Arbeitsplätze profitierende private Konsum. Mit der Erholung der internationalen Konjunktur sollen auch die Exporte wieder anziehen.

Die Wirtschaftspolitik fand weitgehend die Zustimmung der OECD-Experten. Dies gilt für die weiterhin relativ grosszügige Geldpolitik, wo die Autoren im Übrigen für ein neues geldpolitisches Konzept plädieren. Es gilt auch für die Finanzpolitik, wo sich die Chancen einer dauerhaft erfolgreichen Konsolidierung im Urteil der OECD erhöht haben. Lobend erwähnt werden schliesslich die Fortschritte im Bereich der strukturellen Politiken, u.a. die Reform der Arbeitsmarktpolitik, die Revision der Arbeitslosenversicherung und die Stärkung des Wettbewerbs auf den Produkte- und Faktormärkten, einschliesslich der Infrastruktur-Dienstleistungen und der Landwirtschaft.

Ein Sonderkapitel widmete die OECD Fragen der Steuerreform in der Schweiz.

Unter Berücksichtigung des institutionellen Rahmens einer dezentralen föderalistischen Struktur und der direkten Demokratie erhält das Schweizer Steuersystem hinsichtlich Effizienz und Steuergerechtigkeit insgesamt gute Noten. An Verbesserungsmöglichkeiten sehen die OECD-Experten insbesondere eine Verringerung der steuerlichen Begünstigung des Versicherungs- und Vorsorgesparens, die Beseitigung der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen Privater, die Umstellung verschiedener kantonaler Unternehmungssteuern auf einen Proportionaltarif sowie einen vermehrten Einsatz von Umweltabgaben. Auch sollte die Schweiz nach Anpassungsmöglichkeiten in ihrer internen Gesetzgebung oder in ihren Doppelbesteuerungsabkommen suchen, um internationalen Bestrebungen zur Vermeidung der Steuerflucht entgegenzukommen.

4.1.2.2

OECD-Tagung der Minister für Wissenschaft und Technologie

Am 22./23. Juni trat der Ausschuss für Wissenschafts- und Technologiepolitik (CSTP) auf Ministerebene zusammen. Die schweizerische Delegation wurde vom Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung geleitet. Schwerpunkt der Diskussion bildete die Frage über den Beitrag von Wissenschaft und Technologie an das Wirtschaftswachstum, die nachhaltige Entwicklung und die Mehrung der Wohlfahrt. Es bestand Einigkeit, dass die Förderung von Innovationen unabdingbar ist, weil damit die Voraussetzungen für die Entwicklung und Verbreitung neuer, umweltschonender Technologien geschaffen werden, welche ihrerseits zu nachhaltiger Entwicklung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Mit der Gründung des "Weltforums für Wissenschaft" im Schosse der OECD soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit unter den OECD-Ländern erweitert werden. Angesichts der Fortschritte in Wissenschaft und Technologie wiesen die Minister auf die Notwendigkeit einer Anpassung des geltenden Rechts hin. Eine entsprechende Rechtsreform würde zu einer 1395

Stärkung der Rolle von Wissenschaft und Technologie bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung und bei der Sicherstellung einer wirtschaftlichen Nutzung der Ressourcen beitragen. Die Schweiz trat für die Schaffung von internationalen Rahmenbedingungen ein, die eine bessere Steuerung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung ermöglichen sollen, womit auch das Vertrauen in Wissenschaft und Technologie gestärkt werden könnte. Sie sprach sich zudem für die Erarbeitung eines neuen "Gesellschaftsvertrages" zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aus.

4.1.2.3

Entwicklungszusammenarbeit

Der Entwicklungsausschuss der OECD (DAC) beschäftigte sich mit der Problematik der gebundenen Hilfen bzw. mit der Frage, ob Hilfen weiterhin an den Bezug von Gütern und Dienstleistungen aus dem betreffenden Geberland geknüpft sein sollen.

Dem Ausschuss lag ein Empfehlungsentwurf vor, der den Verzicht auf die Geberland-Bindung für Hilfen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder vorsah.

Diesbezüglich konnte keine Einigung erzielt werden. Auch wenn das Anliegen einer Lockerung der Bindung an das Geberland an sich unbestritten war, blieb kontrovers, ob eine solche Lockerung auf Finanzhilfen beschränkt oder ob auch die technische Zusammenarbeit und die Nahrungsmittelhilfe einbezogen werden sollten. Auch war umstritten, ob eine solche Massnahme auf alle Geberländer unterschiedslos angewendet werden sollte - unabhängig davon, ob deren Hilfe zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder sehr hoch sei oder nicht einmal das von den Vereinten Nationen gesteckte Ziel von 0,15 Prozent des BSP erreiche.

Ferner hat der Ausschuss die Arbeiten zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren zum Einsatz von Hilfsprogrammen weitergeführt mit dem Ziel, eine grössere Beteiligung der Partner sowie eine bessere Koordination unter den Geberländern zu erreichen.

4.1.3

Instrumente im Investitionsbereich

4.1.3.1

Multilaterale Investitionsregeln

Der ständige Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen hat im Frühjahr beschlossen, dem Rat auf Ministerebene zu beantragen, die Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen (MAI) nicht weiterzuführen. Gleichzeitig verabschiedete er ein politisch orientiertes Arbeitsprogramm über internationale Investitionsregeln, das sowohl auf die Weiterentwicklung der aktuellen OECD-Instrumente als auch die Weiterführung der investitionsrechtlichen Arbeiten der WTO, der UNCTAD und der Energie-Charta zielt. Eine längere Beratung galt der Rolle von Investitionsabkommen im Zusammenhang mit den jüngsten Finanzkrisen. Die Diskussion, an der auch Experten des IMF, der UNCTAD und der WTO teilnahmen, machte deutlich, dass die jüngsten Finanzkrisen nicht auf ,,übereilte,, Liberalisierungsschritte in den betroffenen Ländern zurückzuführen sind. Die Hauptursachen liegen im leichtfertigen Investitionsverhalten (insbesondere Kredite) sowie in gravierenden Mängeln bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gastländer. Ein weiteres Diskussionsthema bildete die Ausgestaltung der nationalen Umweltpolitiken im Lichte des investitionsrechtichen Nichtdiskriminierungsgrundsatzes. Die grundlegende Frage, ob es mitunter sachliche Gründe geben kann, um 1396

bei umweltpolitisch motivierten Massnahmen zwischen einheimischen und ausländischen Investoren zu unterscheiden, konnte noch nicht abschliessend behandelt werden.

Mit Blick auf allfällige WTO-Verhandlungen im Investitionsbereich organisierte der Ausschuss eine Konferenz über die Bedeutung der internationalen Direktinvestitionen für die Entwicklung, an der zahlreiche Vertreter von Nichtmitgliedsländern und Nichtregierungsorganisationen (NGO) teilnahmen. Angesichts einer sich zunehmend integrierenden Weltwirtschaft wurde die Wünschbarkeit multilateraler Investitionsregeln von keiner Seite mehr ernsthaft in Frage gestellt. Dabei ist es wünschbar, dass den Staaten im Bereich der Kultur und der audiovisuellen Dienstleistungen ein Handlungsspielraum zur Sicherstellung der kulturellen Vielfalt erhalten bleibt. Auf wenig Gegenliebe bei den Entwicklungsländern stiess allerdings die Berücksichtigung von umwelt- und sozialpolitischen Anliegen in Investitionsabkommen. Insbesondere lehnten es die Entwicklungsländer ab, Regelungskonzepte, wie sie das MAI-Projekt im Umwelt- und Sozialbereich vorsah, im Rahmen von Verhandlungen über Investitionsfragen in der WTO zu erörtern.

4.1.3.2

Kodex für multinationale Unternehmen

Die Leitsätze für multinationale Unternehmen sind gemeinsame Empfehlungen der OECD-Staaten an die in ihren Territorien tätigen multinationalen Unternehmen. Sie setzen Massstäbe für das Wohlverhalten solcher Unternehmen u.a. in den Bereichen Publizität, Wettbewerb, Arbeit, Umwelt und Steuern. Die seit 1976 geltenden Empfehlungen wurden periodisch auf ihre Aktualität und Praxistauglichkeit überprüft und, soweit erforderlich, revidiert. Nach eingehenden Erörterungen, an denen die bei der OECD akkreditierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen (BIAC, TUAC) sowie interessierte Nichtmitgliedländer und Nichtregierungs-organisationen (NGO) aktiv teilnahmen, zeichnen sich für die Revision der Leitsätze vier Aktionslinien ab: Bessere Bekanntmachung der Verhaltensrichtlinien; griffigere Ausgestaltung der Durchsetzungsverfahren; Präzisierung der Anwendungsmodalitäten der weltweit geltenden Leitsätze hinsichtlich Nicht-OECD-Ländern; Revision der materiellen Bestimmungen der Leitsätze mit Schwerpunkt auf den Kapiteln ,,Umwelt,, und ,,Sozialpartnerbeziehungen,,.

Die vom Ausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat zu einzelnen Kapiteln der Leitsätze erste Textentwürfe ausgearbeitet (u.a. allgemeine Grundsätze, Umwelt, Sozialpartnerbeziehungen, Veröffentlichung von Informationen, Korruptionsbekämpfung).

Die interessierten Kreise in der Schweiz (Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, NGO) erhalten regelmässig Gelegenheit, ihre Anliegen und Vorschläge einer periodisch tagenden Verbindungsgruppe des seco vorzubringen. Auf internationaler Ebene organisiert der zuständige OECD-Ausschuss Konferenzen und informelle Aussprachen über die Revision der Leitsätze, an denen jeweils eine grössere Zahl interessierter Nichtmitgliedländer und NGO teilnimmt. Die Revision der Leitsätze soll bis zur nächsten Ministerkonferenz (Juni 2000) abgeschlossen werden.

1397

4.1.3.3

Korruptionspraktiken

Das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17. Dezember 1997 (vgl. Ziff. 414.1 des Berichtes 97/1+2) ist am 15. Februar 1999 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, im nationalen Recht gesetzliche Bestimmungen über die Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Beamter und über entsprechende internationale Rechtshilfe zu erlassen. Bis Mitte November haben unter den 34 Signatarstaaten 18 die Konvention ratifiziert, von denen zehn inzwischen sich dem im Übereinkommen vorgesehenen Länderexamen unterzogen haben. Die Schweiz hat sich im Berichtsjahr als Examinator an diesen Länderexamen beteiligt, konnte aber selbst die Konvention noch nicht ratifizieren.

Die ebenfalls 1997 verabschiedete OECD-Empfehlung zur Bekämpfung von Bestechungen in internationalen Geschäftstransaktionen sieht ein Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern innerhalb der Unterzeichnerstaaten vor.

Auch hier haben in der Zwischenzeit die meisten Staaten entsprechende gesetzliche Anpassungen vorgenommen. Die Schweiz gehört zu den wenigen verbleibenden Staaten, in denen dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist.

Die Vorlagen mit den notwendigen Änderungen des schweizerischen Korruptionsstrafrechts und der parallel verfolgten Anpassung des Bundessteuerrechts sind von den eidgenössischen Räten in der Wintersession 1999 verabschiedet worden. Erst nach erfolgter Gesetzesanpassung ist die Ratifikation der Konvention durch die Schweiz vorgesehen. Die Länderexamen derjenigen Staaten, welche die Korruptionskonvention bereits ratifizieren und implementieren konnten, haben gezeigt, dass trotz der angestrebten Angleichung der nationalen Strafbestimmungen in diesem Bereich zahlreiche Probleme bestehen bleiben und weitere Bemühungen auf diesem Gebiet notwendig sind.

4.1.4

Instrumente in anderen Bereichen

4.1.4.1

Exportkreditarrangement

Am 1. April trat die von den Teilnehmern des OECD-Exportkreditarrangements ausgearbeitete ERG-Gebührenharmonisierung in Kraft. Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die Exportkredite für landwirtschaftliche Produkte; es konnte indessen noch keine Basis für eine vertragliche Vereinbarung gefunden werden.

Über das Verhältnis zwischen Exportkrediten und Umwelt einerseits und Korruption andererseits wurde ein intensiver Gedankenaustausch geführt (vgl. Ziff. 8.2.3).

4.1.4.2

Internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich

Die Arbeiten des OECD-Ausschusses für Wettbewerbsrecht und -politik verfolgten drei Hauptstossrichtungen. Zum einen hat der Ausschuss mit Blick auf die Notwendigkeit einer aktiveren Verfolgung international operierender Kartelle seine Bemühungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden verstärkt. Durch Informationsaustausch und gemeinsames Vorgehen sollen die wirtschaftlich schädlichen Auswirkungen von grenzüberschreitenden Kartellen 1398

vermieden und die staatliche Wettbewerbspolitik unterstützt werden. Diese Bemühungen sollen in naher Zukunft zu einer Revision der im April 1997 vom OECDRat angenommenen Empfehlung über die effiziente Bekämpfung besonders schädlicher Kartelle (vgl. Ziff. 414.2 des Berichtes 98/1+2) führen. Zum anderen konnten im Bereich Handel und Wettbewerb wesentliche analytische Arbeiten im Hinblick auf zukünftige WTO-Verhandlungen abgeschlossen werden. Preisabsprachen und ähnliche Kartelle sowie durch den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen verursachte Wettbewerbsverzerrungen können den internationalen Handel wesentlich beeinträchtigen. Um unkoordinierte, einseitige Vorstösse der Wettbewerbsbehörden einzelner Staaten zu vermeiden, sucht der Ausschuss nach international akzeptablen Lösungsansätzen. Das dritte Schwergewicht der Ausschussarbeiten betraf die Liberalisierung bisher öffentlich regulierter Sektoren. Diesbezüglich gelang es dem Ausschuss, für ganz unterschiedliche Bereiche wie die audiovisuellen Medien oder das kommunale Abfallwesen Konzepte für eine wirtschaftlich gewinnbringende Deregulierung unter gleichzeitiger Beachtung der spezifisch betroffenen öffentlichen Interessen zu erarbeiten. Gerade für die Schweiz mit ihren vergleichsweise noch wenig fortgeschrittenen Privatisierungen im öffentlichen Sektor gehen von diesen Arbeiten wesentliche Impulse aus.

4.1.4.3

Elektronischer Geschäftsverkehr

Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst alle Formen elektronischer Transaktionen im Wirtschaftsleben. Diese Handelsform wird mit sinkenden Kosten für Telekommunikation und dem weiteren Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologie ein massives Wachstum erfahren. Voraussetzungen dafür sind jedoch handelsverträgliche und international abgestimmte Regulierungsansätze, die den elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber traditionellen Formen des Handels mit Waren und Dienstleistungen nicht diskriminieren und unnötige Regulierungen vermeiden sollen. Betroffene Bereiche sind namentlich die Steuer- und Zollpolitik, der Daten- und Personenschutz, der Schutz vor Verbreitung von illegalen Inhalten, geistige Eigentumsrechte, der Konsumentenschutz sowie die Schaffung und Anpassung von Rechtsnormen, die das Vertrauen in die Anwendung der digitalen Signatur erhöhen sollen.

Die OECD misst der Sicherstellung optimaler Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr eine sehr hohe Bedeutung bei. Mehrere Expertengruppen sind daran, gemeinsame Regelungsgrundsätze zu entwickeln, welche die Kohärenz der nationalen Politiken im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs gewährleisten sollen. Untersucht werden die Entwicklung der Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Wirtschaftsleben und Faktoren, welche die Ausbreitung des weltweiten elektronischen Geschäftsverkehrs beeinflussen.

Auch befasst sich die OECD mit der Entwicklung von statistischen Indikatoren zur Erfassung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Die OECD misst speziell auch der Behandlung von Fragen Gewicht zu, welche kleine und mittlere Unternehmen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs beschäftigen. Da die Telekommunikationsinfrastruktur das Rückgrat für die Entfaltung des elektronischen Geschäftsverkehrs bildet, kommt der Beobachtung der Entwicklungen des Telekommunikationsmarktes hohe Bedeutung zu. Regelmässig werden die nationalen Telekommunikationsmärkte untersucht und den Beteiligten Politikleitlinien empfohlen, welche den Wettbewerb in den Fernmeldemärkten stärken sollen.

1399

Im Gefolge der Ministerkonferenz von Ottawa vom Oktober 1998 wurden die Arbeiten bezüglich der Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie des Schutzes der Privatsphäre auf globalen Informationsnetzen intensiviert. Entsprechend dem Auftrag der Minister in Ottawa, konnte der Rat Richtlinien zum Schutz der Konsumenten im elektronischen Geschäftsverkehr verabschieden.

4.1.4.4

Unlauterer Steuerwettbewerb

Die Schweiz hatte sich im April 1998 bei der Verabschiedung des Berichtes zur Einschränkung des unlauteren Steuerwettbewerbes der Stimme enthalten (vgl.

Ziff. 414.4 des Berichtes 98/1+2). Sie betrachtete die darin enthaltenen Empfehlungen als unausgewogen, weil die Arbeiten zu einseitig auf die mobilen Finanzaktivitäten ausgerichtet waren und somit einer pauschalen Kritik des Bankgeheimnisses Auftrieb gaben. Demgegenüber blieben wesentliche Ursachen des schädlichen Steuerwettbewerbes ausgeklammert (Subventionen mit wettbewerbsverzerrender Wirkung, Ausbaupotential der Verrechnungssteuersysteme, Regulierungsreform, Sozialabgabesysteme und Finanzierungssysteme usw.). Die OECD hat mit Unterstützung des Ministerrats aber die Arbeiten auf diesem Gebiet weitergeführt. Auch hat das neu errichtete Forum zur Bekämpfung wettbewerbsverzerrender Steuerpraktiken hat seine Tätigkeit aufgenommen. Ein Bericht über die Identifizierung und Tätigkeiten von Steueroasen soll den Ministern anlässlich der OECD-Ministerkonferenz 2000 unterbreitet werden.

4.1.5

Beziehungen zu Drittstaaten

Im Vorfeld der OECD-Ministerkonferenz fand erstmals ein Dialog auf Ministerebene mit Vertretern aus sieben Nichtmitgliedstaaten, nämlich Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, der Russischen Föderation und der Slowakischen Republik statt. Er war der Einschätzung der Auswirkungen der Globalisierung gewidmet.

Dabei wurden auch die Chancen und Probleme diskutiert, die sich für Nichtmitgliedstaaten aus der Einbindung in das globale Handels- und Investitionssystem ergeben.

Was den Beitritt weiterer Länder zur OECD betrifft, bleibt die Organisation offen, hält aber weiterhin an ihren hohen Massstäben für eine Mitgliedschaft fest. Das Verfahren für den Beitritt der Slowakischen Republik konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation wurde weitergeführt. Auch China, das sich zu einem der wichtigsten Handels- und Investitionspartner der OECD Mitgliedstaaten entwickelt, ist zu einem Schwerpunktland in den Aussenbeziehungen der Organisation geworden.

1400

4.2

Welthandelsorganisation (WTO)

Das Berichtsjahr stand im Zeichen der Vorbereitung der dritten Ministerkonferenz, die vom 30. November­3. Dezember in Seattle, USA, stattfand. Es gelang dort nicht, eine neue Weltwirtschaftsrunde zu lancieren. Indessen werden, wie in den entsprechenden WTO-Abkommen vorgesehen, im Januar 2000 neue Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen aufgenommen. Wie die übrigen Themen weiterbehandelt werden sollen, wird im Jahr 2000 Gegenstand von Verhandlungen sein.

4.2.1

Vorbereitung einer neuen Welthandelsrunde

Die WTO befasste sich im Berichtsjahr vor allem mit der Vorbereitung der dritten Ministerkonferenz, an welcher eine neue Runde von multilateralen Wirtschaftsverhandlungen hätte lanciert werden sollen. Allerdings zeigten sich bereits im Vorbereitungsprozess Schwierigkeiten: Die zahlreichen in der zweiten Jahreshälfte eingebrachten Vorschläge zum Inhalt der Ministererklärung brachten eindeutig divergierende Positionen der beteiligten WTO-Mitglieder zum Ausdruck. So wollten die USA und weitere Agrarexporteure vor allem das Thema Landwirtschaft behandelt wissen, während insbesondere die EU, die Schweiz, Norwegen und Japan für eine breiter angelegte Verhandlungsrunde eintraten, in der neue Themen wie die Wechselbeziehungen zwischen Handel und Investitionen sowie Handel und Wettbewerb zur Sprache gebracht worden wären. Die Mehrzahl der Entwicklungsländer ihrerseits war insbesondere an Zugeständnissen bei der Umsetzung der bestehenden Abkommen interessiert. Informelle Ministertreffen wie dasjenige, das auf Einladung der Schweiz am 25./26. Oktober in Lausanne/Ouchy stattfand und vom Vorsteher des EVD präsidiert wurde, bildeten nützliche Gelegenheiten, um die Meinungsentwicklung bezüglich der Verhandlungen auszuloten.

Das Parlament wurde über den Stand der Vorbereitungen der Ministerkonferenz in Seattle namentlich über die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) informiert.

Gewerkschaften, Vertreter der Wirtschaft und andere Nichtregierungsorganisationen (NGO's) wurden im Rahmen periodisch stattfindender Sitzungen mit den betreffenden Bundesstellen auf dem Laufenden gehalten (Subkommission WTO der Kommission Ratti, Untergruppe IDA-Rio/WTO, Verbindungsgruppe WTO, Verbindungsgruppe Kantone, Konsultative Kommission für Aussenwirtschaftspolitik sowie Zollexpertenkommission).

An der Ministerkonferenz, die vom 30. November­3. Dezember in Seattle stattfand, konnte kein Verhandlungsprogramm beschlossen werden und die Konferenz wurde sine die vertagt. Das Nichtzustandekommen eines Verhandlungsprogramms war indessen nicht allein auf die Uneinigkeit im Bereich Landwirtschaft zurückzuführen.

Die weltwirtschaftliche Lage liess ­ anders als beim Start der Uruguay-Runde ­ das Lancieren einer umfassenden Runde nicht als zwingend erscheinen, zumal in zwei wichtigen Bereichen ­ Landwirtschaft und Dienstleistungen ­ die
bestehenden Übereinkommen ohnehin ab 2000 weitere Verhandlungen vorschreiben. Die Tatsache, dass die Ministerkonferenz in Seattle stattfand und in den USA der Wahlkampf für die Präsidentschaft im Gang ist, bewirkte, dass die USA über einen sehr engen Verhandlungsspielraum verfügten. Sie zeigten namentlich keine Bereitschaft, Zuge-

1401

ständnisse in den für die Entwicklungsländer wichtigen Bereichen Textilien und Antidumpingmassnahmen einzugehen.

Die Ministerkonferenz scheiterte aber auch daran, dass einzelne Sachgebiete noch nicht verhandlungsreif waren. Grund dafür war vor allem die Strategie der agrarexportierenden Staaten, die darauf ausgerichtet war, das Verhandlungsprogramm für den Agrarbereich vor der Behandlung der anderen Agenda-Themen zu bereinigen.

Damit konnten sowohl das für die Entwicklungsländer wichtige Anliegen der Umsetzung der Abkommen der Uruguay-Runde als auch die Frage der Behandlung neuer Themen wie Investitionen, Wettbewerb, Handelserleichterungen und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen erst spät an die Hand genommen werden.

Schliesslich dürfte auch die mangelhafte Organisation der Ministerkonferenz für deren Scheitern mitverantwortlich gewesen sein; die Konferenz war von massiven, zum Teil gewalttätigen Ausschreitungen begleitet, die den Beginn der Verhandlungen stark verzögerten.

Nachdem in Seattle keine Welthandelsrunde lanciert werden konnte, werden vorerst einzig, wie in den geltenden Abkommen vorgesehen, im Januar 2000 Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft und Dienstleistungen beginnen. Dabei wird mit der Behandlung substanzieller Fragen erst begonnen werden können, wenn die Verhandlungsstruktur festgelegt sein wird. Was die Behandlung der übrigen Themen betrifft, die in Seattle Verhandlungsgegenstand waren, ist das weitere Vorgehen noch unklar. Es wird Sache der WTO-Mitglieder sein sicherzustellen, dass die bisher erreichten Fortschritte auf diesen Gebieten nicht verlorengehen und in geeigneter Form weiterbehandelt werden.

4.2.2

Laufende WTO-Tätigkeiten

4.2.2.1

Waren

Im Landwirtschaftsausschuss wurden die 1997 initiierten Konsultationen über mögliche Verhandlungsthemen für die auf das Jahr 2000 festgelegte neue Agrarrunde abgeschlossen. Einer der Diskussionsschwerpunkte bildete die Multifunktionalität der Landwirtschaft bzw. die Rolle der Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft und damit die Frage nach der Zulässigkeit von spezifischen Stützungsmassnahmen. Des Weitern kamen Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung des WTOAgrarübereinkommens, so beispielsweise die Modalitäten der Verwaltung von Zollkontingenten, zur Sprache. Der Konsultationsprozess hat dazu beigetragen, die bei den neuen Agrarverhandlungen anstehenden Probleme besser einzugrenzen. Nachdem in Seattle keine Einigung über eine Ministererklärung zustandegekommen ist, werden die Verhandlungen im Agrarbereich allein auf der Grundlage der bestehenden WTO-Bestimmungen (insbesondere Art. 20 des Übereinkommens über die Landwirschaft, SR 0.632.20 Anhang 1A.3 ) beginnen.

Im Bereich der pharmazeutischen Produkte ist ­ wie früher vereinbart ­ am 1. Juli für mehr als 600 zusätzliche Produkte Zollfreiheit unter den wichtigsten Exportländern eingeführt worden.

Die Verhandlungen zur Harmonisierung der nicht-präferenziellen Ursprungsregeln wurden fortgesetzt. Während die technischen Vorarbeiten im Rahmen der Weltzollorganisation beendet werden konnten, gelang es noch nicht, über die einzelnen Ursprungsregeln Einigung zu erzielen.

1402

Nach dem Scheitern der Konferenz in Seattle werden auch über die Themen Handel und Investitionen sowie Handel und Wettbewerb, deren Wechselwirkungen Untersuchungsgegenstand von zwei Arbeitsgruppen gewesen war, keine Verhandlungen aufgenommen. Zurzeit ist noch unklar, wie diese Fragenkreise im Rahmen der WTO weiterbehandelt werden sollen. Dasselbe trifft auch auf das Thema der Verfahrensvereinfachungen im Handelsverkehr zu.

4.2.2.2

Dienstleistungen

Auch die Arbeiten des Dienstleistungsrates der WTO galten hauptsächlich der Vorbereitung der Verhandlungen im Rahmen der geplanten Welthandelsrunde. Das Verhandlungsprogramm im Bereich Dienstleistungen bildete einen der weniger umstrittenen Teile des Entwurfs der Ministererklärung. Nachdem die Ministerkonferenz von Seattle gescheitert ist, werden im Dienstleistungsbereich ­ ähnlich wie im Bereich Landwirtschaft ­ vom Januar 2000 an auf der Grundlage geltender Abkommensbestimmungen (Art. XIX des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen, GATS; SR 0.632.20 Anhang 1.B) Verhandlungen aufgenommmen werden.

Ferner wurde ­ einem Beschluß der Ministerkonferenz in Genf vom Mai 1998 entsprechend ­ untersucht, wieweit der elektronische Geschäftsverkehr von den Bestimmungen der WTO/GATS erfasst wird. Dabei wurde eine Reihe offener Fragen identifiziert; sie betrafen unter anderem auch die informelle Vereinbarung von 1998, welche vorsieht, auf eine Besteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Datenverkehrs vorläufig zu verzichten. Diese Problemfelder hätten auf die Verhandlungsagenda der neuen Welthandelsrunde gesetzt werden sollen. Mit dem Scheitern der Ministerkonferenz ist auch die erwähnte Vereinbarung über die Nichtbesteuerung in Frage gestellt.

Im Februar beschloß der Dienstleistungsrat, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung über Finanzdienstleistungen (vgl. Botschaft vom 27. Mai 1998, BBl 1998 3460) auf den 1. März in Kraft zu setzen. Zur künftigen Regelung der technischen Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten der WTO und der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet, der seitens des Dienstleistungsrates zugestimmt wurde. Für einzelne, im GATS noch nicht geregelte Bereiche wie Subventionen, öffentliche Beschaffungen und Schutzklauseln wurden erste Regelungsentwürfe erstellt oder entsprechende Vorarbeiten eingeleitet.

4.2.2.3

Geistiges Eigentum

Der mit der Anwendung des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen; SR 0.632.20 Anhang 1C) betreute WTO-Rat befasste sich mit der Schaffung eines internationalen Registers über Herkunftsangaben für Weine und Spirituosen sowie mit der Überprüfung der Bestimmungen über die geographischen Herkunftsangaben mit dem Ziel, für Produkte jeder Art einen besseren Schutz von Herkunftsangaben zu erreichen. Gegenstand besonderer Verhandlungen bildeten die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren sowie verfahrensrechtliche Fragen betreffend die Anwendung des Abkommens; darüber konnte noch keine Einigung erreicht werden. Angesichts des Ergebnisses der 1403

Ministerkonferenz in Seattle werden die Verhandlungen wie bis anhin im Rahmen des TRIPS-Rates weitergeführt.

4.2.2.4

Öffentliches Beschaffungswesen

Die Arbeiten des mit der Überprüfung des plurilateralen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) betrauten Ausschusses (vgl.

Ziff. 425 des Berichts 98/1+2) sind weit fortgeschritten und sollten im Jahr 2000 abgeschlossen werden. Der Ausschuss überprüfte auch die Umsetzung des Übereinkommens in mehreren Mitgliedländern, darunter die Schweiz. Mit Lettland und Kirgisien wurden Beitrittsverhandlungen aufgenommen und die diesbezüglichen Verhandlungen mit Island und Panama fortgesetzt.

Die anlässlich der Ministerkonferenz von Singapur eingesetzte Arbeitsgruppe, welche beauftragt ist, den Entwurf zu einem für alle WTO-Mitglieder verbindlichen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu erarbeiten, hat dazu eine Reihe von Abkommensbestimmungen vorgelegt. Im zweiten Halbjahr wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um an der Ministerkonferenz von Seattle ein derartiges Abkommen verabschieden zu können. Wegen der andauernden Skepsis zahlreicher Entwicklungsländer insbesondere bezüglich des Geltungsbereichs war jedoch eine Einigung nicht möglich. Die Verhandlungen über ein Abkommen über Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen dürften aber trotzdem weitergeführt werden.

4.2.2.5

Streitbeilegungsfälle

Während des Berichtsjahres ist die Zahl der seit 1995 gestellten Anträge um die Aufnahme von Konsultationen im Rahmen des WTO-Streitschlichtungsverfahrens auf über 180 angestiegen. Wie in den Vorjahren konnte die überwiegende Zahl der Fälle ohne Einberufung einer Sondergruppe beigelegt werden.

Die Streitschlichtungsorgane mussten sich im Berichtsjahr erstmals mit Artikel XXIV GATT auseinandersetzen, der das Verhältnis der WTO zu regionalen Freihandelszonen und Zollunionen regelt. Indien rügte, dass von der Türkei aufgrund der Zollunion mit der EU eingeführte Einfuhrbeschränkungen gegen das WTORecht verstiessen. Dieselben Beschränkungen werden von der EU gegenüber Drittstaaten für gewisse Importgüter angewendet. Die Türkei vertrat den Standpunkt, dass solche Einfuhrbeschränkungen durch die im Artikel XXIV vorgesehene Ausnahme legitimiert seien. Die einberufene Sondergruppe hielt hingegen fest, dass diese Bestimmung die Staaten nicht im Sinne einer umfassenden Ausnahme von der Einhaltung der übrigen GATT-Bestimmungen entbinde, sondern nur eine gewisse Flexibilität zur Schaffung eines gemeinsamen Handelsregimes innerhalb einer Freihandelszone oder Zollunion ermöglichen solle. Im Berufungsverfahren wurde diese Flexibilität dahingehend konkretisiert, dass die Bestimmung nur unter den folgenden zwei Bedingungen geltend gemacht werden könne: Zum einen muss die getroffene Handelsmassnahme im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schaffung der Zollunion oder Freihandelszone stehen, zum anderen muss sie für deren Bildung erforderlich sein. Da die Türkei die zweite Bedingung nicht erfüllen konnte, wurde die Anrufung des Artikels XXIV GATT als missbräuchlich abgelehnt.

1404

Erneut beschäftigte die WTO-Streitschlichtungsorgane der Bananendisput zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Nachdem die EU im ursprünglichen Verfahren unterlegen war, wurde ihr Ende 1997 eine Frist bis zum 1. Januar 1999 eingeräumt, um ihr Importregime für Bananen WTO-kompatibel auszugestalten. Das von der EU schliesslich vorgestellte System wurde vom WTO-Streitschlichtungsorgan aber erneut als ungenügend zurückgewiesen und dem Streitgegner USA daraufhin zugestanden, Handelskonzessionen im Gegenwert des verursachten Schadens rückgängig zu machen. Es war dies der erste Fall im Rahmen der WTO, in dem einer obsiegenden Streitpartei eine solche Massnahme zugestanden wurde. Bezüglich des genauen Vorgehens bei einer solchen Rückgängigmachung von Konzessionen, wie sie in der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung (SR 0.632.20 Anhang 2) vorgesehen ist, entstanden jedoch zahlreiche neue Streitfragen. Es ist daher notwendig, bei der nächsten Revision dieses Abkommens diese Lücken zu füllen. Insbesondere sollte die ursprüngliche Sondergruppe bzw. die Berufungsinstanz in einem beschleunigten Verfahren entscheiden können, ob die von der unterlegenen Streitpartei getroffenen Massnahmen den Empfehlungen im Schiedsspruch genügen. Zudem sollten auch Drittparteien mehr Rechte im Verfahren erhalten. Die Schweiz hat zusammen mit anderen Ländern an der Ministerkonferenz in Seattle einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der jedoch infolge Suspendierung der Konferenz unbehandelt blieb.

4.2.3

Beitrittsverfahren

Die Zahl der WTO-Mitglieder ist nach dem Beitritt Estlands im Spätherbst auf 135 angestiegen, womit seit der Gründung der WTO im Jahre 1995 sieben weitere Staaten in die Organisation aufgenommen worden sind. Mit rund 30 Kandidaten werden Beitrittsverhandlungen geführt, darunter wichtige Handelspartner wie China, Russland und Saudi-Arabien, aber auch sechs Länder, die zu den ärmsten der Welt zählen (so Kambodscha und Vanuatu).

4.2.4

Verhältnis der WTO zu anderen Institutionen

Zur Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Handelspolitik und anderen Politiken, wie Entwicklungs- oder Umweltpolitik, arbeitet die WTO auf informeller und formeller Basis mit anderen internationalen Organisationen zusammen, so namentlich mit der Weltbank, dem IMF, der OECD sowie der UNO und einzelnen ihrer Unterorganisationen wie der UNCTAD. Zu dieser Zusammenarbeit gehört unter anderem der Austausch von Dokumenten, der Zugang zu Daten von gegenseitigem Interesse, die Teilnahme an Sitzungen als Beobachter sowie der regelmässige Gedankenaustausch zwischen den Sekretariaten der entsprechenden Institutionen.

So führt beispielsweise der Ausschuss für Handel und Umwelt regelmässig Hearings mit Sekretariaten durch, welche zur Verwaltung von Umweltabkommen, die handelsrelevante Umweltmassnahmen vorsehen, eingesetzt sind. In Prüfung steht, wie die Zusammenarbeit zwischen WTO und UNEP formalisiert werden könnte. Im Bereich Handel und Entwicklung hat sich die Koordination unter den internationalen Organisationen, welche technische Unterstützung vor allem auch zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer leisten (ITC, UNCTAD, UNDP, Weltbank und IMF),

1405

eindeutig verbessert. Damit wird ein Beitrag für eine effizientere Unterstützung der ärmsten Länder bei ihrer Integration in das Welthandelssystem geleistet.

4.3

Vereinte Nationen (UNO)

Im Rahmen der Klimakonvention wurde ein schweizerisches Pilotprogramm lanciert, mit dem Erfahrungen zu den Instrumenten des Kyoto-Protokolls gesammelt werden sollen. Diese Instrumente erlauben eine kostengünstigere Erfüllung der Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen.

4.3.1

Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)

Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ist ein Beratungsorgan der UNO für Sozial-, Kultur-, Gesundheits- und Erziehungsfragen. Die Schweiz nimmt an den Sitzungen des 54 Mitglieder zählenden Rates als Beobachterin teil.

Die Jahresversammlung in Genf war dem Thema ,,Beschäftigung und Frauenförderung,, gewidmet. In ihren Erklärungen zur Eröffnung der Ratssitzung riefen der Generalsekretär der UNO sowie hochrangige Persönlichkeiten der Bretton WoodsInstitutionen, der WTO und der UNO-Spezialorganisationen zu verstärkter Bekämpfung der Armut auf. Dieses Anliegen nahm auch die Ministererklärung auf, die im Übrigen ein dynamisches Wirtschaftswachstum zur Schaffung von Arbeitsplätzen unter besonderer Berücksichtigung der Frauen forderte. Auch die Diskussionen um die operationelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten waren auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet. In dieser Hinsicht stellt die Stärkung der entsprechenden nationalen Kapazitäten ein wichtiges, auch von der Schweiz unterstütztes Instrument dar.

Der Rat forderte dazu auf, die Koordination der Entwicklungsinitiativen und -programme innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, aber auch mit den multilateralen Finanzierungsinstitutionen und auf bilateraler Ebene zu verbessern, um eine grössere Wirksamkeit der Hilfe an die Entwicklungsländer zu erreichen.

4.3.2

UNCTAD

Vorbereitung der zehnten UNCTAD-Konferenz (UNCTAD-X) Seit der Umsetzung der in Midrand 1996 verabschiedeten Reformbeschlüsse hat sich die UNCTAD im Hinblick auf die nächste, im Februar 2000 in Bangkok stattfindende Ministerkonferenz (UNCTAD-X) neuer Themen wie Investitionen, elektronischer Handel und Globalisierung angenommen. Die Konferenz wird im Lichte der Finanzkrisen in Asien und Südamerika und ihrer Konsequenzen über Vor- und Nachteile der Liberalisierung der Märkte debattieren. Sie wird vor allem die Rolle der UNCTAD im neuen globalen Umfeld zu definieren haben. Die Industrieländer treten für eine stärkere Beteiligung der UNCTAD in Bereichen ein, die einen direkten Bezug zur internationalen Handels-Agenda aufweisen. Diese Ausrichtung wird auch von den Entwicklungs- und Transitionsländern nicht grundsätzlich bestritten.

1406

Ihrer Auffassung nach soll die UNCTAD aber vor allem zu einem Diskussionsforum für sämtliche Aspekte der Globalisierung werden.

Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die UNCTAD ein offenes, zukunftsorientiertes und kritisches Forum für Handels- und Entwicklungsfragen bleibt. Die Integration der Entwicklungs- und Transitionsländer in das globale Welthandelssystem soll weiterhin das oberste Ziel der Organisation sein. UNCTAD-Tätigkeiten analytischer Art, in der Forschung und der technischen Zusammenarbeit sollen auf Themen ausgerichtet sein, die WTO-relevante Aspekte aufweisen.

Kommission für internationale Investitionen und Technologietransfer Die Kommission für internationale Investitionen und Technologietransfer, die den Praxisbezug ihrer Tätigkeit durch die Mitarbeit ausgewiesener Experten aus der Privatwirtschaft sicherstellt, hat sich mit Blick auf allfällige Verhandlungen in der WTO über Investitionsfragen eingehend mit den wirtschafts- und entwicklungspolitischen Aspekten von multilateralen Investitionsregeln befasst. Dabei galt das Augenmerk nicht nur der Förderung von ausländischen Direktinvestitionen, sondern auch der Schaffung von vorteilhaften Standortbedingungen für die einheimischen Unternehmen. Wie die Erfahrung zeigt, ist es in zahlreichen Entwicklungsländern gerade den einheimischen Klein- und Mittelbetrieben gelungen, wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Aufbau von diversifizierten Produktionsstrukturen beizutragen. Als Diskussionsgrundlage stand eine von der UNCTAD mit finanzieller Unterstützung der Schweiz herausgegebene Serie von Kommentaren über internationale Investitionsabkommen zur Verfügung.

Im Rahmen einer Anzahl von der Kommission durchgeführter Länderexamen wurde im Dialog mit den betroffenen Ländern über die Zweckmässigkeit der jeweiligen investitionsrelevanten Gesetzgebungen debattiert. Dabei wurden auch Fragen hinsichtlich der entwicklungsgerechten Ausgestaltung von Wissenschafts-, Technologie- und Innovationspolitiken erörtert. Die Erkenntnisse dieser Länderexamen sind nicht nur für den Gesetzgebungsprozess dieser Länder hilfreich, sondern werden auch im Rahmen der technischen Beratung der UNCTAD nutzbar gemacht.

4.3.3

UNIDO

Die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) hat die 1993 eingeleitete Restrukturierung weiter vorangetrieben. Nach der administrativen Reorganisation und der Straffung im Programmbereich steht die Umsetzung der neugeschaffenen ,,integrierten Programme,, im Vordergrund. Diese Programme umfassen auf Länder- oder regionaler Ebene an die jeweiligen lokalen Bedingungen angepasste Massnahmen zur nachhaltigen industriellen Entwicklung. Die Schweiz nützt im Rahmen der Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit die Erfahrungen der UNIDO vor allem für den Aufbau von Zentren zur Umwelttechnologieförderung (vgl. Ziff. 6.2).

1407

4.3.4

UNCED

Auf internationaler Ebene Die Kommission für nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development, CSD), eine Fachkommission des ECOSOC, ist das zentrale Organ im UNO-System für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der Agenda 21 und der anderen Beschlüsse des Erdgipfels von Rio 1992. An der Tagung im April standen für die Schweiz vor allem die Themen nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sowie Förderung eines nachhaltigen Tourismus im Vordergrund. Trotz befriedigender Diskussionsergebnisse wäre es wünschenswert, wenn die Arbeiten der CSD in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung umsetzungsorientierter gestaltet und der Privatsektor noch stärker einbezogen werden könnte.

Im Vergleich zum Vorjahr haben die Verhandlungen im Rahmen des von der Sondersession der UNO-Generalversammlung 1997 lancierten Forums für Waldfragen (Intergovernmental Forum on Forests, IFF) in den besonders heiklen Bereichen Handel und Umwelt, Technologietransfer und Finanzierungsmechanismen Fortschritte gebracht. Die Vorarbeiten zu einer allfälligen internationalen Vereinbarung zur Förderung des Erhalts und der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Wälder sind jedoch wegen unüberbrückbarer Interessengegensätze weiterhin blockiert.

Im Rahmen der Biodiversitätskonvention standen zwei Regelungskreise im Vordergrund: die Sicherheit im Bereich der Biotechnologie und der Zugang zu den genetischen Ressourcen.

Ziel der Vertragsparteienkonferenz vom 22./23. Februar in Cartagena (Kolumbien) war der Abschluss des Protokolls über die Sicherheit im Bereich der Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch Biotechnologie hervorgebrachten lebenden, gentechnisch veränderten Organismen. Wegen Differenzen in zentralen Fragen wurde beschlossen, weitere Konsultationen durchzuführen, die es erlauben sollten, das Protokoll in naher Zukunft zu verabschieden.

An der Vertragsparteienkonferenz vom Mai 1998 hatte sich die Schweiz sowohl für einen möglichst freien Zugang zu den genetischen Ressourcen als auch für eine entsprechende Abgeltung für den Ressourcentransfer zugunsten der Herkunftsländer eingesetzt. Eine Expertengruppe erhielt den Auftrag, diesbezügliche Richtlinien zuhanden der Vertragsparteien zu erarbeiten. In der Folge finanzierte die Schweiz ein Expertentreffen in Costa Rica und legte dort einen von ihr entwickelten
Richtlinienentwurf vor. Aufgrund der positiven Aufnahme wird die Schweiz diesen Entwurf verfeinern und ihn anlässlich der nächsten Vertragsparteienkonferenz einbringen.

Im Klimabereich geht es vor allem um die Konkretisierung des im Dezember 1997 genehmigten Kyotoprotokolls, d.h. um die Festlegung der Modalitäten für die drei im Protokoll enthaltenen Instrumente "Joint Implementation", "Clean Development Mechanism" und "Emission Trading". Diese Instrumente ermöglichen den zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verpflichteten Industriestaaten, Klimaschutzmassnahmen im Ausland zu treffen und dadurch ihre Verpflichtungen kosteneffizienter zu erfüllen. Ferner muss ein Überwachungs- und Sanktionsmechanismus ausgehandelt werden. Diese Arbeiten sollen bis Ende 2000 abgeschlossen werden.

Um Erfahrungen mit diesen drei neuen Instrumenten sammeln zu können, hat die Schweiz ein Pilotprogramm lanciert, das über die Rahmenkredite der Ost- und der Entwicklungszusammenarbeit finanziert wird und unter Aufsicht eines Interdepartementalen Auschusses steht. In der Periode 1998-99 unterstützte die Schweiz mit 1408

diesem Pilotprogramm im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit der Weltbank den Aufbau von nationalen Kapazitäten in potenziellen Partnerländern (Ägypten, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Russische Föderation, Simbabwe, Slowakei, Südafrika, Tschechische Republik und Uzbekistan). Des Weitern führt die Schweiz in Rumänien und in der Slowakei je ein Projekt zur Reduktion der TreibhausgasEmissionen durch. Weitere Projekte stehen in Vorbereitung.

Auf nationaler Ebene Der "Interdepartementale Ausschuss Rio (IDARio)" hat zwei weitere Massnahmen der bundesrätlichen Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" (vgl.

Ziff. 434 des Berichts 98/1+2) umgesetzt. Zu erwähnen ist insbesondere der Bericht zur "Anerkennung und Förderung von Labels", der dem Bundesrat im November unterbreitet wurde. Im Rahmen des Jahresprogrammes IDARio wurde u.a. mit der Ausarbeitung einer grossangelegten Studie über die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz begonnen.

Im Klimabereich soll das Kyotoprotokoll auf nationaler Ebene durch das neue Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, BBl 1999 8713) umgesetzt werden. Ziel dieses Gesetzes ist es, die CO2-Emissionen in der Schweiz bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990 gesamthaft um 10 Prozent zu vermindern. Dies soll primär mit bereits geplanten bzw. beschlossenen sowie freiwilligen Massnahmen erreicht werden. Sollte dies allein nicht genügen, kann der Bundesrat frühestens vom Jahr 2004 an eine CO 2-Abgabe erheben.

Neben dem CO2-Gesetz haben die eidgenössischen Räte auch einer Energieförderabgabe (BBl 1999 3365) sowie der Verfassungsgrundlage für eine ökologische Steuerreform (BBl 1999 8636) zugestimmt. Beide Vorlagen bieten die Möglichkeit, auch im Ausland Klimaschutzmassnahmen zu lancieren (Joint Implementation, Clean Development Mechanism).

4.3.5

UNO-Wirtschaftskommission für Europa

Die UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE/UNO) hat im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt den Willen bekräftigt, sich am Wiederaufbau Südosteuropas vor allem im Rahmen der Südeuropäischen Zusammenarbeitsinitiative (SECI) zu beteiligen. Diese von der ECE/UNO mitgetragene amerikanische Initiative hat in den letzten zwei Jahren vor allem grenzüberschreitende Projekte in Bereichen der Zollinfrastruktur sowie der Harmonisierung und Vereinfachung von Zollformalitäten unterstützt.

Im Berichtsjahr führte die Kommission verschiedene Veranstaltungen durch, die den sozio-ökonomischen Auswirkungen des Alterungsprozesses der Bevölkerung in Europa gewidmet waren.

1409

4.4

Sektorale multilaterale Zusammenarbeit im Energiebereich

4.4.1

Internationale Energie-Agentur (IEA)

An der Ministerkonferenz vom 24./25. Mai in Paris würdigte die Agentur ihr 25-jähriges Bestehen und verabschiedete eine Strategie, die der europaweiten Marktöffnung für leitungsgebundene Energien und der Umsetzung des Kyoto-Protokolls stärkeres Gewicht gibt. Da heute mehr als die Hälfte der Energie ausserhalb der OECD verbraucht wird, soll die Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedern verstärkt werden.

Im Berichtsjahr wurde die schweizerische Energiepolitik durch die IEA einer Untersuchung ­ solche Untersuchungen finden alle vier Jahre statt ­ unterzogen. Im dazu erhaltenen Bericht befürwortet die IEA mehr Wettbewerb in den Strom- und Gasmärkten. Die Schweiz wurde aufgefordert, das Aktionsprogramm Energie 2000 fortzusetzen, damit die schweizerischen Verpflichtungen gemäss Kyoto-Protokoll - Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 - erfüllt werden können.

4.4.2

Energiecharta-Vertrag

Zu den Hauptaufgaben des am 16. April 1998 in Kraft getretenen Vertrages (SR 0.730.0) zählen die Intensivierung des Handels mit Energieträgern zwischen Transformationsländern und OECD-Staaten, der Investitionsschutz für Investitionen im Energiesektor, insbesondere in Transformationsländern, und die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für den Transit von Energieträgern.

Der Bundesrat hat die am 24. April 1998 beschlossene Änderung der Handelsbestimmungen des Vertrags (vgl. Ziff. 441.2 des Berichts 98/1+2) genehmigt und die Ratifikationsurkunde hinterlegt.

Im Investitionsbereich wurde die Überprüfung der gesetzlichen Anpassungen, welche die östlichen Reformstaaten mit Blick auf den im Vertrag verankerten Nichtdiskriminierungsgrundsatz vorzunehmen hatten, fortgesetzt. Erfreulicherweise sind die entsprechenden Gesetzesrevisionen in den meisten Ländern abgeschlossen und die diesen Ländern gewährten Übergangsfristen im Grossen und Ganzen eingehalten worden. Die Verhandlungen über einen Zusatzvertrag, der das Prinzip der Nichtdiskriminierung auf die Zulassung neuer ausländischer Investitionen ausdehnt, bleiben suspendiert.

Was den Transit von Energie durch die Gebiete der Vertragsparteien betrifft, wurde ein neues Verhandlungsmandat verabschiedet mit dem Ziel, bis Ende 2000 ein Transitprotokoll sowie Modellverträge für den Transit von Energieträgern auszuhandeln.

1410

5

Internationales Finanzsystem

Die Bedeutung der internationalen Finanzmärkte für die Weltwirtschaft hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. So haben besonders die Asien- und die Russlandkrise gezeigt, wie schnell sich Probleme auf regionalen Finanzmärkten über den ganzen Globus ausbreiten und auch die Realwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen können. Mittlerweile sind die Krisen zwar abgeebt, doch die Stabilität des internationalen Finanzsystems bleibt weiterhin ein zentrales Thema in vielen multilateralen Institutionen, allen voran dem Internationalen Währungsfonds (IWF).

Das internationale Finanzsystem hat nach Ausbruch der Asienkrise Mitte 1997 eine der turbulentesten Zeiten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs durchgemacht. Davon betroffen waren insbesondere die aufstrebenden Volkswirtschaften, welche vor den Krisen in den Genuss von rasant ansteigenden Kapitalflüssen gekommen waren.

So betrugen die privaten Kapitalflüsse in die wichtigsten aufstrebenden Volkswirtschaften 1998 und voraussichtlich 1999 nur noch rund 40 Prozent des 1996 erreichten Wertes und auch für 2000 wird keine markante Verbesserung erwartet. Die weiterhin nur bescheidene Nachfrage der Investoren nach entsprechenden Vermögenswerten illustrieren auch die Zinsdifferenzen zwischen Staatsanleihen aufstrebender Volkswirtschaften und den USA, welche teilweise immer noch weit über den vor den Krisen erreichten Werten liegen.

5.1

IWF und internationale Finanzarchitektur

Finanzarchitektur Die Krisen der letzten zwei Jahre haben die Tücken des internationalen Finanzsystems drastisch vor Augen geführt. Zwar hat der erleichterte Zugang zu Kapital vielen ehemaligen Entwicklungsländern als Wachstumsmotor gedient und sie damit zu aufstrebenden Volkswirtschaften werden lassen. Gleichzeitig unterliegen diese Kapitalzuflüsse jedoch grossen Schwankungen, da sie sehr sensibel auf wirtschaftsoder strukturpolitische Unzulänglichkeiten reagieren. Die jüngsten Finanzkrisen waren denn auch allesamt durch plötzliche und massive Kapitalabflüsse gekennzeichnet. Der IWF hat auf diesen Umstand reagiert, indem er den betroffenen Ländern umfangreichere und schneller ausbezahlte Kredite als bisher zukommen liess. Allerdings überstiegen die Dimensionen der Krisen in mehreren Fällen die finanziellen Möglichkeiten des IWF, weshalb er seine Finanzhilfepakete vermehrt zusammen mit der Weltbank, den regionalen Entwicklungsbanken sowie bilateralen Gebern schnürte.

Der IWF hat jedoch nicht nur mit höheren Krediten auf die Krisen reagiert. Unter dem Titel der Stärkung der internationalen Finanzarchitektur hat er im Wesentlichen drei Initiativen zur Vorbeugung und Bewältigung von Krisen lanciert. Erstens soll eine erhöhte Transparenz des öffentlichen Sektors den privaten Investoren bessere Risikoeinschätzungen erlauben. Bereits seit 1996 existiert ein Standard zur Veröffentlichung nationaler Wirtschaftsdaten (Special Data Dissemination Standard, SDDS), dem bisher 47 Staaten ­ darunter auch die Schweiz ­ beigetreten sind. Daneben gibt es seit kurzem auch Verhaltenskodizes in den Bereichen Haushaltspolitik, Geldpolitik und Finanzmarktaufsicht. Auch der Fonds selber ist transparenter geworden, indem er die Beurteilungen der Wirtschaftspolitik seiner Mitgliedländer

1411

vermehrt in Pressenotizen und ausführlichen Länderberichten veröffentlicht. Die Schweiz arbeitet darauf hin, dass diese Dokumente umfassend und auch ohne die Zustimmung des betroffenen Landes publiziert werden. Zweitens soll den Finanzsektoren in den aufstrebenden Märkten und den Entwicklungsländern grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der IWF und die Weltbank betreiben zu diesem Zweck neuerdings gemeinsame Programme zur Erkennung möglicher Anfälligkeiten der Finanzsysteme bei systemisch wichtigen Mitgliedländern (Financial Sector Assessment Programs, FSAP). Drittens soll durch eine bessere Einbindung des Privatsektors in die Krisenbewältigung ­ insbesondere durch die Aufrechterhaltung auslaufender privater Kredite ­ das moralische Risiko (Moral Hazard) von offiziellen Krediten vermindert werden. Dieses moralische Risiko entsteht dadurch, dass private Investoren aufgrund der Aussicht auf IWF-Hilfe im Krisenfall zu hohe Risiken eingehen. Obwohl sich die Mitglieder des IWF über die Wünschbarkeit der Privatsektoreinbindung grundsätzlich einig sind, ist man bisher kaum über die Deklaration allgemeiner Prinzipien hinaus gekommen. Indessen erhält das Projekt momentan einen neuen Impuls, da sich eine Reihe von Testfällen herausgebildet haben, in welchen konkrete Entscheide über die Art und Weise der Privatsektoreinbindung getroffen werden müssen.

Die Schweiz beteiligt sich finanziell neben ihrem Kapitalanteil am IWF, an der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken über ihre Mitgliedschaften an den Allgemeinen und Neuen Kreditvereinbarungen (AKV und NKV) sowie über bilaterale Finanzhilfe an den international koordinierten Finanzhilfepaketen. Rechtsgrundlage für die bilaterale Finanzhilfe bildet der Bundesbeschluss vom 20. März 1975 über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen (SR 941.13). Die vom Parlament im Juni beschlossene Verdoppelung des Kreditplafonds unter diesem Beschluss ist am 1. Dezember 1999 in Kraft getreten (AS 1999 2889).

Die Verstärkung der internationalen Finanzarchitektur war Gegenstand von Beratungen der Regierung. Ein Bericht des Bundesrates vom 4. Oktober gibt Auskunft über das internationale Finanzsystem und die Position der Schweiz. Bereits zuvor, am 24. März, hat der Bundesrat seine Politik im IWF präzisiert und zu diesem Zweck zehn Grundsätze
definiert. Beide Dokumente wurden den Finanz- und Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zugestellt und sind beim EFD erhältlich.

Interimsausschuss des IWF Erstmals wurde an der Jahrestagung 1999 der Bretton Woods-Institutionen eine gemeinsame Sitzung des Interimsausschusses und des Entwicklungsausschusses organisiert. Thema war die Initiative zur Entschuldung der hochverschuldeten armen Länder, die so genannte HIPC-Initiative (vgl. Ziff. 6.1). In der anschliessenden separaten Sitzung unterstützte der Interimsausschuss den im Exekutivrat gefundenen Kompromiss für die Finanzierung des IWF-Kostenanteils an der HIPC-Initiative.

Dieser sieht neben bilateralen Beiträgen der Mitgliedländer einen relativ grossen Beitrag von Seiten des IWF vor, darunter vor allem den Gegenwert einer Aufwertungsoperation von 14 Millionen Feinunzen Gold aus IWF-Beständen. Der Interimsausschuss beschloss auch die Ersetzung der bisherigen konzessionellen Kreditlinie (ESAF) durch die so genannte Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility, PRGF). Daneben stand die Verstärkung des internationalen Währungs- und Finanzsystems im Zentrum des Treffens. Der Vor-

1412

steher des Finanzdepartementes als Vertreter der Schweiz wies in seiner Intervention auf die Wichtigkeit einer verstärkten Privatsektoreinbindung hin und betonte, dass dies im Interesse aller Finanzmarktteilnehmer liege. Konkret nannte er den Einbau bestimmter Klauseln in die Verträge internationaler Anleihen zur Vereinfachung von Umschuldungsverhandlungen als besonders sinnvolles Instrument.

Schliesslich wurde beschlossen, dem Interimsausschuss einen permanenten Status zu verleihen und ihn in Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (International Monetary and Financial Committee, IMFC) umzubenennen. Die Schweiz gab der Hoffnung Ausdruck, dass dieser Ausschuss weiterhin das wichtigste Forum für die Beratung internationaler Finanzfragen bleibt. Gleichzeitig drückte sie ihr Bedauern darüber aus, dass die G-7 für den Dialog mit systemrelevanten Ländern ein neues informelles Gremium (G-20) geschaffen haben, in dem die Schweiz und andere kleinere Industriestaaten nicht vertreten sind, obwohl sie an der Finanzierung multilateraler Hilfeleistungen in starkem Masse beteiligt sind (vgl.

Ziff. 5.2).

Ausgewählte Länderprogramme Von den 182 Mitgliedländern des IWF haben momentan über 40 ein vom Fonds finanziell unterstütztes Reformprogramm. Nachfolgend wird der Stand einiger besonders im Zentrum des öffentlichen Interesses stehender Programme vorgestellt.

Am 29. Juli genehmigte der Exekutivrat des IWF einen neuen 17-monatigen Beistandskredit für Russland in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar, nachdem das vorhergehende Programm im Sommer 1998 eingefroren worden war. Über die Auszahlung der zweiten Tranche dieses Programms wird der Exekutivrat beraten, sobald der zweite Teil des Untersuchungsberichts der Revisionsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) vorliegt. Diese Untersuchung wurde vom IWF angeordnet, nachdem Zweifel an der Verwendung von IWF-Geldern aufgekommen waren. Der erste Teil des PwCBerichts wurde vor der Genehmigung des Programms im Juli veröffentlicht und enthielt keine Bestätigung des Vorwurfs der Veruntreuung von IWF-Geldern. Hingegen deckte der Bericht auf, dass die Zentralbank in den Jahren 1995 und 1996 über ihre Tochtergesellschaft FIMACO auf der Kanalinsel Jersey Kredite an bestimmte russische Geschäftsbanken sowie an die Regierung gewährte, welche in ihrer Buchhaltung nicht aufgeführt
waren. Damit stand fest, dass die russischen Behörden gegenüber dem IWF irreführende Auskünfte gegeben hatten. Mehrere Bedingungen für Teilauszahlungen von IWF-Krediten konnten nur dank der unterlassenen Verbuchung der FIMACO-Transaktionen erfüllt werden. Die Schweiz hat sich im Exekutivrat dafür eingesetzt, dass der gesamte Bericht von PwC veröffentlicht wird. Zudem hat sie argumentiert, dass über die zweite Tranche des laufenden Programms erst diskutiert werden kann, wenn die Untersuchung von PwC abgeschlossen ist.

Weiter vertrat die Schweiz die Ansicht, dass gegen Russland wegen der Angabe falscher Daten gegenüber dem IWF disziplinarische Massnahmen in Betracht gezogen werden sollten, blieb mit dieser Meinung jedoch in der Minderheit. Der Exekutivrat beschloss schliesslich, dass der neue Kredit auf ein russisches Konto beim IWF überwiesen wird und ausschliesslich zur Rückzahlung von Schulden an den IWF verwendet werden darf.

Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit dem Fall Russland zu sagen, dass Korruption und Kapitalflucht in vielen Ländern ein grosses Problem darstellen. IWFProgramme zielen unter anderem auf die Schaffung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche diese Probleme mindern. In besonders schweren Fällen wie 1413

Russland muss jedoch ein Entscheid getroffen werden, ob der IWF seine Hilfe einstellen oder sich weiter engagieren soll. Ein positiver Entscheid wird dabei um so leichter zu fällen sein, je stärker der Fonds die Verwendung seiner Kredite kontrolliert. Die Schweiz hat sich deshalb im Exekutivrat dafür eingesetzt, dass der IWF die Verwaltung der Währungsreserven in den Programmländern vermehrt direkt kontrolliert. Der IWF-Stab wird bis im Frühling 2000 konkrete Vorschläge ausarbeiten und dem Exekutivrat vorlegen.

Indonesien erhielt am 25. August 1998 einen 26-monatigen Kredit unter der Erweiterten Fondsfazilität von rund 7,4 Milliarden Dollar. Bis Ende November 1999 waren sechs Tranchen vom Exekutivrat gutgeheissen worden, die letzte davon am 3. August 1999. Danach stellte der IWF die Auszahlungen infolge eines Korruptionsskandals im Umfeld der verstaatlichten «Bank Bali» ein. Zum gleichen Zeitpunkt unterbrachen eine Reihe von internationalen Geberorganisationen ihre Programme aufgrund der Ereignisse in Osttimor. Anfang November wurde schliesslich ein vom IWF geforderter unabhängiger Untersuchungsbericht über die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen der «Bank Bali» und der staatlichen Bankenrestrukturierungsagentur vorgelegt. Damit ist die wichtigste Bedingung für eine Wiederaufnahme des Programms erfüllt.

Als in Brasilien die Währung gegen Ende 1998 aufgrund des hohen Handelsdefizites und wachsender Schwierigkeiten der Exportindustrie unter starken Abwertungsdruck geriet, schnürte der IWF zusammen mit der Weltbank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie bilateralen Gebern am 2. Dezember ein Finanzhilfepaket im Umfang von insgesamt 41,5 Milliarden Dollar. Der Anteil des IWF betrug rund 18 Milliarden Dollar, wobei er aufgrund seiner damaligen Mittelknappheit auf die von bilateralen Gebern gespeisten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zurückgriff. Ziel des Reformprogramms war eine rasche Verminderung des Haushalts- und Leistungsbilanzdefizits sowie die Beseitigung struktureller Schwächen der brasilianischen Wirtschaft. Der Kredit diente ausserdem dazu, die aussenwirtschaftliche Finanzierungslücke zu schliessen und die Währungsreserven der Notenbank aufzustocken. Die Schweiz beteiligte sich sowohl über die NKV als auch über einen bilateralen Beitrag am Finanzhilfepaket. Beim
bilateralen Beitrag handelt es sich um eine Kreditgarantie der Schweizerischen Nationalbank in Höhe von 250 Millionen Dollar, welche vom Bund gestützt auf den Bundesbeschluss zur Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen (SR 941.13) garantiert wird. Der NKV-Kredit wurde mittlerweile vollumfänglich zurückbezahlt.

Brasilien konnte jedoch trotz des Finanzhilfepakets eine Abwertung seiner Währung nicht verhindern. Die Lage beruhigte sich allerdings relativ rasch, so dass die für 1999 vorausgesagte tiefe Rezession ausblieb. Allerdings bleibt die Situation insofern fragil, als die Durchführung notwendiger haushaltspolitischer Reformen teilweise auf politischen Widerstand stösst.

5.2

Die Zehnergruppe und andere Foren

Zehnergruppe Die Zehnergruppe ist eine anlässlich der Schaffung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des IWF 1962 ins Leben gerufene Vereinigung der elf wichtigsten Geberländer, darunter die Schweiz. Die Mitgliedländer der G-10 treffen sich auf Ministerebene zweimal pro Jahr anlässlich der Tagungen der Bretton Woods-Insti1414

tutionen. Auf Ebene der Ministerstellvertreter finden häufigere Treffen statt, zudem werden bei Bedarf Arbeitsgruppen zur Bearbeitung wichtiger Themen eingesetzt.

Für die Schweiz stellt die G-10 ein wichtiges Instrument zur Wahrnehmung ihrer Interessen als bedeutender bilateraler und multilateraler Geldgeber dar. An ihrem letzten Treffen Ende September in Washington diskutierten die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G-10 unter anderem über die Rolle des Privatsektors in der Prävention und Bewältigung von Finanzkrisen. Zu diesem Thema hatte eine Arbeitsgruppe der G-10 bereits 1996 einen Bericht verfasst, in dem insbesondere der Einbezug von bestimmten Klauseln in Staatsanleihen zur Erleichterung von Umstrukturierungen empfohlen wurde. Auf Ebene der Ministerstellvertreter haben die G-10 versucht, einen Konsens für die gemeinsame Einführung derartiger Klauseln in den eigenen Staatsanleihen zu erreichen und damit de facto einen internationalen Standard zu setzen. Aufgrund des Widerstandes von seiten mehrerer Mitgliedländern kam jedoch ­ zumindest was die in eigener Währung ausgegebenen Anleihen betrifft ­ kein Konsens zustande. Die Minister und Gouverneure beschlossen deshalb lediglich, das Thema weiter zu verfolgen und allenfalls einen Konsens in bezug auf internationale Anleihen anzustreben. Als weiteres Feld für die Arbeit der G-10 in den folgenden Monaten wurde die Entwicklung der Finanzsektoren in den Industrieländern ausgewählt. Eine Arbeitsgruppe soll dabei untersuchen, welche potentiellen Auswirkungen die zunehmende Konsolidierung dieser Sektoren auf die Kernaktivitäten der Zentralbanken und Finanzministerien haben könnte.

Schliesslich wurde der Vorsteher des EFD turnusgemäss zum Vorsitzenden der Zehnergruppe für das Jahr 2000 gewählt. Dies wird der Schweiz erlauben, einen grösseren Einfluss als üblich auf die Agenda der G-10 zu nehmen.

Willard-Gruppe und Gruppe der 20 Die so genannte Willard-Gruppe (oder G-22) wurde im November 1997 vom amerikanischen Präsidenten Clinton initiiert, um in informellem Rahmen Themen der internationalen Finanzarchitektur zu besprechen. Die Gruppe sollte als Forum für Diskussionen zwischen der G-7 und ausgewählten aufstrebenden Volkswirtschaften dienen. Die Schweiz war anfangs in dieser Gruppe nicht vertreten, erhob aber Einsprache an der Frühjahrestagung
1998 der Bretton Woods-Institutionen und wurde daraufhin zusammen mit den anderen kleinen Industrieländern der Zehnergruppe nachträglich aufgenommen. Da anschliessend jedoch noch weitere Länder aufgenommen wurden, empfanden besonders die Vereinigten Staaten die Gruppe bald als zu gross. Deshalb wurde an ihrer Stelle am 26. September 1999 die Gruppe der 20 (G-20)5 geschaffen, welche aus den G-7 plus ausgewählten aufstrebenden Volkswirtschaften besteht. Diese neue Gruppe soll den Dialog über das internationale Finanzsystem zwischen der G-7 und systemisch wichtigen aufstrebenden Volkswirtschaften fördern. Die Schweiz unternahm zusammen mit Belgien, den Niederlanden und Schweden verschiedene Vorstösse gegen den Ausschluss aus der G-20. Insbesondere machte sie geltend, dass alle wichtigen Geberländer in diesem Gremium vertreten sein sollten. Trotzdem wurde die Schweiz bisher nicht in die Gruppe aufgenommen. Das erste Treffen der G-20 hat im Dezember in Berlin stattgefunden.

5

Zur G-20 gehören neben den Ländern der G-7 Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Mexiko, Russland, Saudi Arabien, Südafrika, Südkorea und die Türkei sowie je ein Repräsentant der Europäischen Union und der beiden Bretton Woods-Institionen.

Der kanadische Finanzminister Paul Martin wurde zum Vorsitzenden für zwei Jahre bestimmt.

1415

Forum für Finanzmarktstabilität Im Februar 1999 haben die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G-7 ein Forum für Finanzmarktstabilität (Financial Stability Forum; FSF) ins Leben gerufen, das mit Hilfe einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Finanzmarktaufsicht die Finanzmarktstabilität erhöhen soll. Das FSF hat in folgenden drei Fachgebieten Arbeitsgruppen gebildet, welche mit der Gefahrenerkennung und der Empfehlung geeigneter Gegenmassnahmen betraut sind: (a) Finanzinstrumente mit grosser Hebelwirkung (Highly Leveraged Institutions), (b) Kapitalströme und (c) Offshore-Finanzplätze. Obwohl die Schweiz dem Forum nicht angehört, ist die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) eingeladen worden, sich an den Untersuchungen über die Offshore-Finanzplätze zu beteiligen. Im Berichtsjahr hat sich die entsprechende Arbeitsgruppe dreimal getroffen, um die Bedeutung der OffshoreZentren für die Finanzmarktstabilität zu untersuchen. Sie konzentriert sich bei ihrer Tätigkeit auf die Festlegung relevanter internationaler Standards sowie auf Empfehlungen und die Bereitstellung von Instrumenten, welche die Einhaltung dieser Normen ermöglichen sollen. Die Arbeitsgruppe soll ausserdem aufzeigen, inwiefern die Offshore-Finanzplätze die internationalen Empfehlungen befolgen.

5.3

Internationale Aufsichtsgremien

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Seit 1998 befasst sich der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht mit einer Revision seiner Eigenkapitalvereinbarung (Capital Accord) aus dem Jahre 1988, welche verschiedene Mängel und Schwachstellen aufweist. Anfang Juni 1999 veröffentlichte der Basler Ausschuss ein Konsultationspapier für eine revidierte Vereinbarung und arbeitet seither an der Konkretisierung der teilweise noch unausgereiften ersten Vorschläge. Der Entwurf der neuen Eigenkapitalvereinbarung strebt eine Stärkung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems, eine Verbesserung der Wettbewerbssituation, eine gründlichere Erfassung der Risiken sowie eine Ausrichtung auf international tätige Banken an. Diese Ziele sollen mit einem Drei-Säulen-Prinzip erreicht werden. Die bisherig einzige Säule, die Mindestkapitalanforderung, wird ergänzt durch die zweite Säule des Aufsichtsverfahrens und die dritte Säule der Marktdisziplin, welche nach angelsächsischem Vorbild zu eigenständigen Bestandteilen der Eigenkapitalregulierung aufgewertet werden sollen. Das Aufsichtsverfahren soll sicherstellen, dass die Eigenmittelausstattung eines Instituts seinem Risikoprofil und seiner Geschäftsstrategie angemessen ist und nicht bloss das regulatorische Minimum erfüllt. Die individuelle Betrachtung durch die Aufsichtsbehörde und die Förderung interner Methoden zur Bestimmung des ökonomischen Eigenkapitals ermöglicht es, die Nachteile der notgedrungen schematischen Mindestkapitalanforderungen zu korrigieren. Die Aufsichtsbehörden müssen befugt sein, eine Ausstattung über dem regulatorischen Minimum zu verlangen und frühzeitig einzuschreiten, wenn die Eigenmittel unter einen vorsichtig bemessenen Stand abzusinken drohen.

Eine umfassende Würdigung des ehrgeizigen Reformprojektes wird erst möglich sein, wenn das zweite, ausgereiftere Konsultationspapier vorliegt. Wie schon die ursprüngliche Eigenkapitalvereinbarung wird auch die revidierte Fassung einen politischen Kompromiss zwischen nationalen Interessen darstellen. Immerhin sind einzelne Probleme aus schweizerischer Sicht bereits heute absehbar. So wurde weder 1416

der von der EBK und der Nationalbank vertretenen Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für systemisch relevante, international tätige Grossbankkonzerne Rechnung getragen, noch liess sich der Ausschuss auf das Ziel verpflichten, den internationalen Mindeststandard generell anzuheben. Problematisch ist auch der immer höhere Detaillierungsgrad der Regulierung und die gesteigerte Verwendung institutsspezifischer interner Methoden für regulatorische Zwecke.

Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO) Das gegenwärtig wichtigste Projekt der Internationalen Organisation der Effektenhandelsaufseher (International Organisation of Securities Commissions, IOSCO) bildet die Umsetzung der Ziele und Prinzipien der Effektenhandelsaufsicht (Objectives and Principles of Securities Regulation), welche an der Jahresversammlung 1998 verabschiedet wurden. Der entsprechende Bericht formuliert und erläutert insgesamt 30 Grundsätze der Marktaufsicht und -regulierung auf der Basis der drei fundamentalen Zielsetzungen Anlegerschutz, Sicherstellung fairer, effizienter und transparenter Märkte sowie Minderung systemischer Risiken. Auf der Grundlage dieses Berichts erarbeitete das Technische Komitee der IOSCO anschliessend Leitlinien für Marktaufseher im Hinblick auf den Aufbau und die Umsetzung einer effektiven Marktaufsicht. Der Bericht orientiert sich an Grundsätzen wie Transparenz, Verbot unfairer Handelspraktiken, Identifikation von Risiken, effizientem Clearing und Settlement. Er befasst sich mit der Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen Regulatoren, Marktaufsichtsbehörden und selbstregulierenden Organisationen. Schliesslich behandelt der Bericht die Herausforderungen an traditionelle Aufsichtstechniken im Hinblick auf die neuen, vor allem elektronisch unterstützten Entwicklungen auf den Finanzmärkten.

Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS) Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Kooperation der Versicherungsaufseher und die Zusammenarbeit mit andern Organisationen des Finanzsektors auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der IAIS und veranlasste und ermöglichte mit einem Starthilfekredit
von 0,5 Millionen Dollar die Einrichtung eines ständigen Sekretariats bei der BIZ in Basel, welches seine Arbeit Anfang 1998 aufgenommen hat. Die Tätigkeit der IAIS umfasst insbesondere die Organisation von Seminaren zur Schulung von Versicherungsaufsichtsbehörden aus Ländern mit weniger weit entwickelter Gesetzgebung und Aufsichtspraxis sowie die Erstellung von Grundsätzen und Mindestanforderungen. So wurden unter anderem bereits Standards für die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb, für die Durchführung von Inspektionen vor Ort und für den Einsatz von Finanzderivaten in der Versicherungswirtschaft verabschiedet. Die Schweiz wird in der IAIS durch das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) vertreten. Die letzte Generalversammlung der IAIS fand am 8.-10. Dezember in San Francisco statt.

Joint Forum Das Joint Forum, vormals Joint Forum on the Supervision of Financial Conglomerates, ist ein zu gleichen Teilen aus Vertretern der Banken-, Effektenhandels- und Versicherungsaufsicht zusammengesetztes Gremium, in welchem für die Schweiz die EBK Einsitz nimmt. Das Mandat des Forums besteht einerseits darin, auf Stufe 1417

«technischer Experten» Gegenstände gemeinsamen Interesses aller drei Aufsichtsbereiche zu erörtern ­ beispielsweise Risikomanagement und -kontrolle, interne Kontrolle, Revision und konsolidierte Aufsicht. Anderseits ist es ein Forum für den Austausch von fallbezogenen Erfahrungen bei der Umsetzung von Aufsichtsprinzipien in konkreten Finanzkonglomeraten. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt bildet die Entwicklung von Grundsätzen zum Umgang mit Konzernstrukturen, welche eine umfassende Aufsichtstätigkeit erschweren. Im Februar 1999 beschlossen und veröffentlichten die drei konstituierenden Aufsichtsorganisationen des Joint Forums (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, IOSCO und IAIS) eine Reihe von Aufsichtsgrundsätzen zu den Eigenmitteln, zur einwandfreien Geschäftstätigkeit, zum Informationsaustausch unter Behörden und zur Rolle eines Koordinators unter Aufsichtsbehörden.

6

Finanzhilfe

6.1

Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

Die Weltbank will die Bekämpfung der Armut zu einem zentralen Bestandteil ihrer Tätigkeit machen. In die gleiche Richtung zielt der Vorschlag zu einer Erweiterung der Initiative zur Entschuldung der ärmsten Länder. Das operative Umfeld der EBRD war durch die Unsicherheiten gekennzeichnet, die von der Russlandkrise und dem Kosovokonflikt ausgingen.

6.1.1

Weltbankgruppe (IBRD, IDA, IFC, MIGA)

Gemeinsames Treffen des Interims- und des Entwicklungsausschusses Die gemeinsame Initiative der Weltbank und des IWF zur Entschuldung der hochverschuldeten armen Länder, die so genannte HIPC-Initiative, bildete sowohl im Entwicklungs- als auch im Interimsausschuss das Hauptthema der Herbsttagung. Es wurde daher erstmals ein gemeinsames Treffen der beiden Ausschüsse organisiert.

Vertreter mehrerer Geberländer setzten sich nachdrücklich dafür ein, der am Treffen in Köln lancierten Initiative der G-8 zur Entschuldung der ärmsten Länder bis Ende 2001 (sog. Erweiterte HIPC-Initiative) zum Erfolg zu verhelfen. Verschiedene Länder, darunter die Schweiz, stellten aber fest, dass die Zusagen der Länder der G-7 an die Weltbank zur Finanzierung der Initiative nicht genügten. Die Schweiz und andere kleinere Länder, die bisher nahezu 80 Prozent des "HIPC-Trust"-Fonds der Weltbank finanziert haben, verlangen, dass die Beiträge eine zusätzliche Finanzierung darstellen müssen, dass sie fair auf alle Geber aufzuteilen sind und nicht zu einer Schmälerung der Hilfen an die armen Länder führen dürfen. Auch dürfen sie sich nicht negativ auf die Vermögenslage der multilateralen Institutionen auswirken.

Demgegenüber stellten sich einzelne Länder der G-7 auf den Standpunkt, wegen der Streichung beträchtlicher Guthaben aus öffentlichen und bilateralen kommerziellen Krediten zugunsten der ärmsten Länder ­ Leistungen, die von der Schweiz seit Jahren erbracht werden ­ könnten sie keine zusätzlichen Mittel aufbringen. Damit wächst die Gefahr, dass versucht werden könnte, zumindest vorübergehend IDAMittel zur Finanzierung der HIPC-Initiative zu beanspruchen. Aus schweizerischer Sicht geht es aber nicht an, Mittel für die Entschuldung einzusetzen, die für Kreditvergünstigungen zugunsten der armen Länder reserviert sind. Der Beschluss von 1418

IWF und Weltbank, die Bekämpfung der Armut zu einem Schwerpunktthema zu machen, wurde begrüsst. Die Zusammenarbeit zwischen der Weltbank, die über Instrumente zur Armutsbekämpfung verfügt, und dem IWF auf diesem Gebiet lässt Synergieeffekte erwarten.

Entwicklungsausschuss Im Entwicklungsausschuss stand nebst der "Erweiterten HIPC-Initiative" die Kapitalausstattung der Weltbank zur Diskussion. Der Ansicht, die Finanzsituation der Weltbank sei gesund und die Kapitalausstattung bedürfe vorläufig keiner Änderung, stand die Meinung vor allem von Vertretern der Empfängerländer gegenüber, dass die Kapitalausstattung im Falle einer neuen Krise ungenügend wäre, weshalb schon bald eine allgemeine Kapitalerhöhung in Angriff zu nehmen sei. Die Schweiz stellte sich auf den schon bei früherer Gelegenheit geäusserten Standpunkt, dass die Weltbank zuerst ihre Rolle in künftigen Krisen definieren müsse; wenn die Weltbank sich auf ihre angestammten Tätigkeiten rückbesinne, sei die gegenwärtige Kapitalausstattung kurz- bis mittelfristig ausreichend.

Was die Handelspolitik betrifft, fanden die Ausführungen von WTO-Generaldirektor Moore Unterstützung, die nächste Handelsrunde zu einer Runde für die Entwicklungsländer zu machen und ein faires und offenes Handelssystem zu entwickeln. Die Entwicklungs- und Transitionsländer wurden aufgefordert, sich aktiv an der Runde zu beteiligen. Die Schweiz ist bereit, sie dabei zu unterstützen.

Die Rolle der Weltbank in der internationalen Finanzarchitektur wurde bestätigt.

Die Weltbank hat in diesem Bereich wichtige Aufgaben in der Ausbildung sowie zur Förderung eines funktionierenden Bankensystems und des dazu notwendigen rechtlichen Umfeldes zu erfüllen.

In der Diskussion über die Agenda für das 21. Jahrhundert forderte der Präsident der Weltbank, Wolfensohn, in einer wegweisenden Rede, die Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt der Anstrengungen der Weltbank zu stellen. Diese dürfe sich nicht auf die finanziellen Aspekte beschränken, sondern müsse auch soziale Komponenten umfassen. Ferner forderte er eine ,,Neue Internationale Entwicklungs-Architektur", die auf einer globalen Zusammenarbeit aller Akteure beruht, auf die Umsetzung der Umweltkonventionen drängt und die moderne Forschung und die neuen Kommunikationstechnologien für die Entwicklung nutzbar macht. Fehlende gute
Regierungsführung (Good Governance) sei eine der Hauptursachen nicht nur von Finanzkrisen, sondern auch von Armut.

Globaler Umweltfonds Im Berichtsjahr wurde die von der Schweiz geleitete Stimmrechtsgruppe im Globalen Umweltfonds (Global Environment Facility ­ GEF) durch fünf neue Mitgliedländer ergänzt: Aserbaidschan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Diese Länder sind bereits Mitglieder der von der Schweiz bei den Bretton Woods-Institutionen angeführten Stimmrechtsgruppe. Die Beteiligung dieser Länder am Fonds, der dazu dient, in Zusammenarbeit mit der Weltbank, dem UNDP und dem UNEP Massnahmen in Entwicklungsländern zum Schutz der globalen Umwelt zu finanzieren, wird zu Synergien in den Bereichen Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit und Handel beitragen.

1419

6.1.2

Regionale Entwicklungsbanken

Afrikanische Entwicklungsbank Anfang 1999 einigten sich die Mitgliedländer der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) über die achte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds, des konzessionellen Zweigs der Bank, für die Periode 1999 bis 2001.

Nach früheren Krisenjahren ist es der Bank dank Reformen auf institutioneller und finanzieller Ebene gelungen, wieder Vertrauen in die Verwaltung der Mittel zurückzugewinnen. Diese Entwicklung war einer der Gründe für die Geberländer, eine Vereinbarung über eine vollständige Wiederauffüllung des Fonds im Umfang von 2,4 Milliarden Dollar zu unterzeichnen. Dieser Betrag liegt im Vergleich zur letzten Wiederauffüllung um 20 Prozent höher. Der Anteil der Schweiz beträgt 3,2 Prozent oder 138 Millionen Franken.

Die unter den Geberländern vereinbarte strategische Ausrichtung des Fonds zielt auf die Förderung von für die Privatwirtschaft günstigen Bedingungen und auf eine gute Regierungsführung (Good Governance), insbesondere auf die Achtung der Menschenrechte und den Kampf gegen die Korruption. Weitere Schwerpunkte bilden die konsequente Gleichstellung von Mann und Frau bei der Durchführung von Projekten, ein die Umwelt schonender Umgang mit Ressourcen und nicht zuletzt eine stärkere regionale Zusammenarbeit.

Die Afrikanische Entwicklungsbank, der Währungsfonds und die Weltbank haben eine Institution, das ,,Joint Africa Institute,, mit Sitz in Abidjan, gegründet, die zum Ziel hat, die Ausbildung von Vertretern des öffentlichen Sektors in den Belangen der Wirtschaftsführung und der Wirtschaftspolitik zu fördern.

Asiatische Entwicklungsbank Im Oktober wurden zwischen der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) und den Geberländern Verhandlungen über eine achte Kapitalaufstockung des Asiatischen Entwicklungsfonds (Asian Development Fund) aufgenommen, die im Laufe des Sommers 2000 zum Abschluss kommen sollten. Der Fonds gewährt den ärmsten Ländern der Region Darlehen zu Vorzugszinsen.

Um die Kredite besser auf die entwicklungspolitischen Ziele auszurichten, hat die Bank begonnen, bei der Vergabe Auswahlkriterien heranzuziehen, welche auf die Leistungen der nachfragenden Länder, vor allem in Bezug auf die gute Regierungsführung, die Rechtsstaatlichkeit, die Korruptionsbekämpfung und die Achtung der Menschenrechte abstellen.

Die Bemühungen der Bank um einen
kontrollierten Einsatz ihrer Mittel stehen auch im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Rolle der Bank bei der Verhinderung und Bewältigung von Finanzkrisen. Die asiatische Finanzkrise, während der bedeutende Auszahlungen getätigt wurden, hat die Finanzkraft der Bank geschwächt. Vertreter der Geberländer, darunter die Schweiz, forderten die Bank auf, ihre Tätigkeit auf langfristige Ziele zu fokussieren; für Liquiditätshilfen zugunsten von krisengeschüttelten Ländern seien andere multilaterale Finanzierungsinstitutionen zuständig.

Interamerikanische Entwicklungsbank Wie die anderen Entwicklungsbanken ist auch die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) direkt von der Initiative zur Entschuldung der ärmsten Länder be1420

troffen. Die Bank wird sich an den Kosten dieser Initiative beteiligen müssen. Die ersten lateinamerikanischen Länder, die davon profitieren können, werden Bolivien, Nicaragua und Honduras sein.

Schwierigkeiten bei der Aufnahme neuer Mitglieder in die Interamerikanische Investititionsgesellschaft (IIC) hatten zur Folge, dass die bereits 1998 aufgenommenen Verhandlungen über eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft noch nicht zu Ende geführt werden konnten. Die Schweiz widersetzt sich nicht prinzipiell der Aufnahme neuer Mitglieder. Bevor sie jedoch einer Kapitalerhöhung zustimmen kann, muss Klarheit darüber geschaffen werden, wie sich die Aufnahme neuer Mitglieder auf die Strukturen des Verwaltungsrates und der Stimmrechtsgruppen auswirkt. Mit der Kapitalerhöhung könnte an sich die Strategie der Bank, kleinere und mittlere Unternehmen stärker zu unterstützen und schwerpunktmässig im sozialen Sektor tätig zu werden, positiv beeinflusst werden.

6.1.3

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Das Geschäftsjahr der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) war von den Auswirkungen der Russlandkrise und dem Kosovokonflikt gezeichnet. 1998 musste die EBRD erstmals einen Verlust, und zwar in der Höhe von 418 Millionen Franken, ausweisen, der im Nachgang zum Zusammenbruch der Finanzmärkte in Russland entstanden war. Nach Verlusten von 6 Millionen Franken im ersten Halbjahr rechnet die Bank für 1999 aber insgesamt mit einer knapp ausgeglichenen Rechnung. Allerdings werden die Rechnungsergebnisse der Bank weiterhin stark von den Auswirkungen der Russlandkrise und von grossen Unsicherheiten in ihrem operativen Umfeld beeinflusst.

Haupttraktanden der achten Jahresversammlung der EBRD vom 19./20. April in London bildeten die Russlandkrise und deren Auswirkungen auf die Banktätigkeit sowie der Kosovokonflikt. Die Bank wurde von den Mitgliedländern, der EU und der Europäischen Investitionsbank einmütig aufgefordert, alles zu unternehmen, um den Erfolg der laufenden Projekte in Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Albanien sicherzustellen. Auch solle sie in Zusammenarbeit mit anderen multilateralen Finanzierungsinstitutionen einen Beitrag zum Wiederaufbau in Kosovo leisten; schliesslich seien die Engagements der EBRD in Russland weiterzuführen. Nach Klärung juristischer Fragen bezüglich eines Einsatzes der Bank in Kosovo ­ die Bundesrepublik Jugoslawien ist kein Mitgliedland der EBRD ­ hat die EBRD bereits die ersten Projekte in Angriff genommen.

Die Schweiz unterstützte an der Jahresversammlung die strategische Neuausrichtung der Bank, die insbesondere auch den Klein- und Mittelbetrieben eine bedeutende Rolle im Transitionsprozess beimisst. Sie begrüsste die neue Portfoliostrategie der EBRD, die Projektrisiken nach geographischen und sektoriellen Gesichtspunkten systematischer zu diversifizieren und die Projekte verstärkt über den ganzen Projektzyklus zu betreuen. Dies dürfe aber nicht zu einer Vernachlässigung der Bankaktivitäten in jenen Ländern führen, welche die Unterstützung durch die EBRD am nötigsten hätten.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung wurde 1991 nach dem Fall des Eisernen Vorhangs gegründet. Sie unterstützt die Länder des ehemaligen Ostblocks beim Übergang von zentraler Planwirtschaft zu Marktwirtschaft und De1421

mokratie. Die EBRD zählt 58 Länder sowie die Europäische Union und die Europäische Investitionsbank zu ihren Mitgliedern. Das Aktienkapital der Bank beträgt 20 Milliarden EURO. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der Bank und hält 2,28 Prozent des Aktienkapitals (rund 730 Mio. Fr.). Sie steht einer Stimmrechtsgruppe vor; diese umfasst das Fürstentum Liechtenstein, die Türkei sowie die GUS-Staaten Aserbaidschan, Kirgistan, Turkmenistan und Usbekistan.

Die EBRD ist in 26 Einsatzländern mit Projekten aktiv. Sie verfügt über ein ausgebautes Netz von örtlichen Vertretungen und ist seit der 1998 erfolgten Eröffnung des Büros in Erevan (Armenien) in allen Einsatzländern vertreten. Die Bank ist verpflichtet, mindestens 60 Prozent ihrer Finanzierungen im Privatsektor zu tätigen, wobei sie in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu berücksichtigen sucht. In den im Transitionsprozess weiter fortgeschrittenen Ländern steht die Unterstützung des Finanzsektors durch Darlehen und Kapitalbeteiligungen im Vordergrund. In Ländern im frühen oder mittleren Stadium des Transformationsprozesses ist hingegen der Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur vorrangig. Die Bank trägt bei allen Projekten dem Grundsatz einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung Rechnung. Sie fördert den Gebrauch von sauberen Technologien und die effiziente Nutzung von erneuerbaren Energien.

6.2

Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern

Zugunsten hochverschuldeter Entwicklungsländer wurden auf bilateraler und multilateraler Ebene weitere Entschuldungsmassnahmen durchgeführt. Die Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung, die sich an der Finanzierung von Joint Ventures in ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern beteiligt und deren Aktienmehrheit bei privaten Investoren liegt, hat im März ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Zur Förderung der Importe aus Entwicklungs- und Transitionsländern wurde ein neues Programm (SIPPO) lanciert.

6.2.1

Entwicklungsländer

Zahlungsbilanzhilfe Mit der Zahlungsbilanzhilfe unterstützt die Schweiz Programme, die zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern beitragen und damit deren Integration in die Weltwirtschaft erleichtern sollen. Im Berichtsjahr wurde kein neues Abkommen abgeschlossen. Aufgrund geltender Abkommen kamen Burkina Faso, Mosambik, Tansania, Senegal, Kamerun, Uganda, Bolivien, Nicaragua und Vietnam in den Genuss von Zahlungsbilanzhilfen.

Entschuldungsmassnahmen Die Schweiz wirkt nach wie vor aktiv an der Umsetzung der globalen Entschuldungsinitiative der Weltbank und des IWF für arme, hochverschuldete Länder (Heavily Indebted Poor Countries ­ HIPC) mit. Sie unterstützt die von der G-8 am Kölner Gipfel initiierte Erweiterung dieser Initiative, die zu einer rascheren Umsetzung führen und eine engere Verbindung zwischen Entschuldung und Armutsbekämpfung bringen soll (vgl. Ziff. 6.1.1). Insbesondere setzt sie sich ­ in enger Ab1422

stimmung mit gleichgesinnten Ländern ­ für eine gesicherte Finanzierung dieser Reform ein. Bisher konnten im Rahmen dieser Initiative vier Länder von einer substantiellen Reduktion der Schulden profitieren: Bolivien, Guyana Mosambik und Uganda. Mit der Erweiterung der Initiative wird sich diese Gruppe beträchtlich ausweiten; zudem werden die vier genannten Länder in den Genuss einer zusätzlichen Schuldenreduktion gelangen, falls sie in der Lage sind, eine glaubhafte mittelfristige Armutsbekämpfungsstrategie vorzulegen.

Zusammen mit Dänemark, Grossbritannien, Österreich und Schweden begleitet die Schweiz die Umsetzung der HIPC-Initiative mit einem technischen Hilfsprogramm.

Dieses erlaubt den Empfängerländern, die für die Durchführung der nationalen Entschuldung nötigen Wirtschaftsanalysen in eigener Verantwortung zu erstellen und Vorkehrungen zu treffen, welche eine Neuverschuldung auf ein tragbares Mass begrenzen. Eine im Berichtsjahr durchgeführte externe Evaluierung des 1997 gestarteten Programms erbrachte positive Ergebnisse. Die Schweiz beschloss daher, eine weitere Unterstützung im Umfang von 2,8 Millionen Franken zu leisten.

Die Schweiz beteiligte sich mit 10 Millionen Franken an einer von der Internationalen Entwicklungsagentur koordinierten kommerziellen Entschuldungsaktion zugunsten Tansanias. Ferner beteiligte sie sich mit 6 bzw. 7 Millionen Franken an Aktionen zur Reduktion der multilateralen Schulden von Burkina Faso und Tansania.

Schliesslich trug sie mit 15 Millionen Franken zur Entlastung des multilateralen Schuldendienstes von Honduras (Wirbelsturm Mitch) bei. Diese Massnahmen bezwecken, den drei Staaten eine Überbrückungsfinanzierung zu gewähren, bis sie die Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss der günstigen Entschuldungsbedingungen der HIPC-Initiative zu gelangen.

Investitionsförderung Die 1997 vom Bund gegründete, nicht gewinnorientierte Stiftung SOFI (Swiss Organisation for Facilitating Investments) hat ihr Mandat, schweizerische Investitionen in ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern zu fördern, mit Erfolg weitergeführt. Gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) beteiligte sich SOFI zudem an der Organisation der "Emerging Markets International Fair (EMA)" in Genf. Diese Plattform zur Anbahnung von Geschäftskontakten zwischen Unternehmen
aus der Schweiz und aus Entwicklungs- und Transitionsländern stiess auf reges Interesse; sie soll in Zukunft einmal jährlich stattfinden. Im Juli wurde SOFI auch mit der administrativen Durchführung des Fonds zur Finanzierung von Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten für Investitionsvorhaben (Studienfinanzierungsfond ­ FFPIS) betraut. Damit wird eine effiziente Behandlung der steigenden Anzahl an Gesuchen sichergestellt; zugleich werden Synergien zu den übrigen Aktivitäten von SOFI geschaffen. Aufgrund des Vetorechts bei Finanzierungsentscheiden verbleibt die abschliessende Verantwortung für den Studienfinanzierungsfonds allerdings beim seco.

Am 17. März hat die Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung (Swiss Development Finance Corporation ­ SDFC) ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die Gesellschaft wird von einem professionellen Fondsmanager verwaltet und beteiligt sich mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten an Projekten in ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern. Die finanziellen Mittel des Fonds beliefen sich bei seiner Gründung auf 55 Millionen Franken; die Aussichten stehen gut, die geplante Zielsumme von 100 Millionen Franken zu erreichen. Mit einer Beteiligung von 49 Prozent ist der Bund grösster 1423

Minderheitsaktionär; 51 Prozent stammen von privaten Investoren. Neben der Finanzierungstätigkeit übernimmt die SDFC die Beratung für die Gesamtfinanzierungspakete ihrer Projekte (,,Financial Engineering,,). Sie kommt damit einer insbesondere bei den KMU bestehenden Nachfrage entgegen und ist von Anfang an auf grosses Interesse gestossen.

Auch die Entwicklung weiterer Finanzintermediäre in Entwicklungs- und Transitionsländern mit seco-Beteiligung verläuft erfreulich. Die beiden 1997 vom Bund gegründeten Risikokapital-Fonds in Indien (SwissTech Fund) und China (Sino-Swiss Parntership Fund) konnten weitere Investitionen tätigen. Die Nutzung des SwissTech Fund verlief lebhafter als erwartet, weshalb eine Kapitalaufstockung in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken ins Auge gefasst wird mit dem Ziel, den Fonds später für Schweizer Privatinvestoren zu öffnen. Neben den genannten bilateralen Fonds engagiert sich das seco zusammen mit multilateralen und bilateralen Entwicklungsinstitutionen sowie privaten Investoren an Risikokapitalfonds in Asien, Lateinamerika und Afrika. Diese Fonds sind auf die Unterstützung von KMU und auf den Umweltbereich ausgerichtet.

Ein prioritärer Bereich der Investitionsförderung in Entwicklungs- und Transitionsländern ist die Unterstützung der privaten Infrastrukturprojekte. So beteiligt sich die Schweiz an der "Public Private Infrastructure Advisory Facility (PPIAF)" ­ einer Initiative der Weltbank ­ deren Leistungen insbesondere den Ländern der Schweizer Stimmrechtsgruppe bei den Bretton Woods-Institutionen zugute kommen. Der "African Infrastructure Fund", an welchem sich die Schweiz als Investor beteiligt, unterstützt private Infrastrukturprojekte in Afrika.

Mischfinanzierungen und Ausgleichsfonds Seit Mitte der 90er-Jahre sind die Ausgaben des Bundes für Mischfinanzierungen infolge der von den OECD-Mitgliedländern 1992 verabschiedeten Regeln des Helsinki-Paketes (es beschränkt die Anwendung konzessioneller Exportfinanzierungen auf kommerziell nicht tragfähige Projekte) stark zurückgegangen und scheinen sich nun auf einer Höhe von rund 25 Millionen Franken einzupendeln. Der Grossteil dieser Gelder entfällt auf die Mischfinanzierungsabkommen mit China, Ägypten und Vietnam, wo sie in erster Linie zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten eingesetzt werden. Der seit
Anfang 1999 laufende vierte Mischkredit mit Ägypten in der Höhe von 80 Millionen Franken konnte bereits zur Hälfte ausgeschöpft werden.

Handels- und Umwelttechnologiekooperation Im Hinblick auf die neue Verhandlungsrunde der WTO wurde die von der Schweiz 1998 geschaffene "Agentur für Internationale Handelsinformationen und Entwicklungszusammearbeit (AITIC)" personell verstärkt. In Zusammenarbeit mit dem Institut universitaire des hautes études internationales (IUHEI) und der Académie de droit international économique et de règlement des différends der Universität Genf wurde Wirtschaftsdiplomaten aus Entwicklungs- und Transitionsländern die Möglichkeit geboten, an Kursen und Konferenzzyklen teilzunehmen. Diese Angebote sollen in Zukunft durch entsprechende Projekte in ausgewählten Zielländern ergänzt werden. Schwerpunkt wird das südliche Afrika sein.

Das von der OSEC administrativ betreute Programm zur Förderung von Importen aus Entwicklungsländern, das 1998 eine Neuausrichtung erfahren hatte, wurde unter dem neuen Logo "SIPPO" (Swiss Import Promotion Programme) lanciert. Die Begünstigten des Programmes sind in erster Linie KMU in den Entwicklungs- und 1424

Transitionsländern sowie in einzelnen Schwerpunktländern zusätzlich die institutionellen Leistungserbringer (z.B. Exportförderungsorganisationen und Branchenverbände). Die mit der Durchführung des Programms betrauten Mitarbeiter arbeiten eng mit Schweizer Wirtschaftsorganisationen, Handelskammern, den Importeuren, Grossverteilern und der verarbeitenden Industrie zusammen.

Wie angekündigt (vgl. Ziff. 521 des Berichts 98/1+2), will das seco spezifische Programme für ein Land oder eine Region erarbeiten, die sich mit dem Handlungsbedarf an technischer Zusammenarbeit in den Bereichen Handelspolitik, Abwicklung von Handelstransaktionen sowie Marktzugang in Europa und in der Schweiz auseinandersetzen. Mit der Umsetzung wurde anhand eines Pilotprogrammes für Bolivien begonnen, das zusammen mit der Firma Tulum AG bearbeitet wird. Ähnliche Ansätze werden für die Balkanländer sowie die zentralasiatischen Länder der schweizerischen Stimmrechtsgruppe bei den Bretton Woods-Institutionen geprüft.

Im Rahmen der Förderung von umweltfreundlichen Technologien in Entwicklungsund Transitionsländern beteiligt sich das seco an mehreren Umwelttechnologiezentren (National Cleaner Production Centers), welche die Aufgabe haben, umweltschonende Produktionstechniken bei der Industrie bekanntzumachen. Im Berichtsjahr konnten drei vom seco finanzierte Zentren ihren Dienst aufnehmen, eines in Guatemala, eines in Marokko und eines in Vietnam. Mit den Vorbereitungen für zwei weitere Zentren in Brasilien und Peru wurde begonnen.

6.2.2

Mittel- und Osteuropa sowie die GUS

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Partnerländern trägt Fortschritten beim Transformationsprozess in diesen Ländern Rechnung. Gewisse mitteleuropäische Staaten haben sich noch mehr den westlichen Strukturen angenähert (NATO-Beitritte Polens, Ungarns und Tschechiens; engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den EU-beitrittswilligen Staaten), während die Lage in Südosteuropa stark durch die Balkan-Krise geprägt war. Die GUS-Staaten sahen sich infolge der Finanzkrise und der politischen Situation in Russland mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert.

Mit dem von Ihnen am 8. März bewilligten dritten Rahmenkredit zur Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (BBl 1999 2585) im Umfang von 900 Millionen Franken ist sichergestellt, dass die Schweiz die Zusammenarbeit während mindestens vier Jahren fortsetzen und so ihren Beitrag zum Transformationsprozess und zur Integration dieser Länder in den Welthandel leisten kann.

Die aufgrund der wirtschaftlichen Fortschritte in den mitteleuropäischen Staaten bereits früher eingeleitete Verlagerung der Finanzhilfe von Mitteleuropa in die Länder Südosteuropas und der GUS-Staaten wurde fortgesetzt. Das Finanzhilfeprogramm mit Tschechien konnte vollständig umgesetzt und die restlichen Mittel grösstenteils im Rahmen der mit Polen, der Slowakei und den baltischen Staaten bestehenden Finanzhilfeabkommen verpflichtet werden. Was Ungarn betrifft, befinden sich zwei zur Finanzierung angemeldete Projekte im Bereich Wasseraufbereitung in der Abklärungsphase. In der Wirtschaftszusammenarbeit mit Mitteleuropa wird im Hinblick auf die Ablösung der reinen Finanzhilfen den Instrumenten der Handels- und Investitionsförderung wachsende Bedeutung zukommen. In Südosteuropa wurden die laufenden Finanzhilfeprojekte trotz der Balkankrise weitergeführt. Insgesamt 1425

waren nur geringe, vor allem auf die Sicherheitslage zurückzuführende Verzögerungen festzustellen. In Bosnien und Herzegowina konnte die erste Phase der Erneuerung des Wasserkraftwerkes Jablanica erfolgreich abgeschlossen und die zweite Phase in Angriff genommen werden. In Bulgarien wurde ein bereits beendetes Projekt im Gesundheitsbereich einer externen Evaluation unterzogen; diese hat ein insgesamt positives Bild vermittelt. Im Rahmen der "Activities Implemented Jointly"Aktivitäten der Klimakonvention (AIJ; gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten im Ausland) wurde in Rumänien ein erstes schweizerisches Pilotprojekt ("Swiss Thermal Energy Project") gestartet, welches aufzeigt, wie mit einem Partnerprojekt zwischen zwei Ländern die Treibhausgase reduziert werden können. Mit Mazedonien wurde ein bilaterales Rahmenabkommen über die technische und finanzielle Zusammenarbeit abgeschlossen. In Albanien verzögern institutionelle Probleme im Energiesektor die Ausführung von Projekten der Weltbank und der Europäischen Entwicklungsbank, die vom seco mitfinanziert werden. Es scheint sich aber eine Lösung abzuzeichnen.

Als unmittelbare Reaktion auf die Kosovo-Krise wurde eine Reihe von Sofortmassnahmen in die Wege geleitet. Im Vordergrund stand die Unterstützung der Nachbarländer, welche unter den indirekten Folgen der Krise zu leiden hatten. So wurden Albanien, Bosnien und Herzegowina Zahlungsbilanz- und Budgethilfen gewährt.

Weitere Massnahmen waren für die Handels- und Investitionsförderung bestimmt zwei Bereiche, auf die sich die Krise ebenfalls stark ausgewirkt hat. Gleichzeitig wurden Aktionen zugunsten von Wiederaufbauarbeiten in den eigentlichen Konfliktgebieten initiiert, wofür dem seco im Berichtsjahr 18 Millionen Franken zur Verfügung standen. Der Wiederaufbau in Kosovo und allenfalls in Serbien wird weiterhin Unterstützung erhalten. Zudem wird die Wirtschafts- und Finanzhilfe für die Region im Kontext einer umfassenderen Strategie für die verstärkte wirtschaftliche Förderung der Region, wie sie auch im Stabilitätspakt für Südosteuropa angestrebt wird, neu ausgerichtet und verstärkt werden.

Im Zentrum der Zusammenarbeit mit den GUS-Staaten stehen nach wie vor Russland, die Ukraine und Zentralasien. In Russland wurden Abklärungen zur Identifkation der dritten Phase eines Katasterprojekts
und eines weiteren Projekts im Wassersektor der Stadt Perm sowie Vorbereitungen für ein mögliches AIJ-Projekt durchgeführt. In der Ukraine konnte ein neues Projekt im Bankensektor in Angriff genommen werden; ein Abwasserreinigungsprojekt befindet sich in der Durchführungsphase und ein Neonatologie-Projekt wurde zu Ende geführt. Kirgisistan ist nach wie vor das Hauptpartnerland in Zentralasien. Dort konnten im Berichtsjahr ein Energiesektor- und ein Katasterprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Es besteht allerdings die Absicht, die Zusammenarbeit vermehrt auch auf andere Länder der Region auszudehnen, insbesondere auf diejenigen, welche zu den Stimmrechtsgruppen der Schweiz bei der Weltbank und der EBRD gehören. So wurde mit Tadschikistan ein bilaterales Rahmenabkommen über technische und finanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet. In Aserbeidschan wurde ein bereits laufendes Bankensektorprojekt weitergeführt und eine Beteiligung an einem von der Weltbank durchgeführten Wasserverteilungsprojekt identifiziert.

Zur Absicherung kommerziell finanzierbarer Investitionsprojekte in ausgewählten Ländern6, gegenüber denen die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) ge6

Bulgarien, Mazedonien, Aserbeidschan, Kasachstan, Russland, Ukraine, Usbekistan, Weissrussland (sistiert).

1426

schlossen ist, stehen nach wie vor Kreditgarantien der Osthilfe zur Verfügung. Allerdings ist die Nachfrage nach Kreditgarantien wegen der instabilen Verhältnisse in Russland, welche sich auch auf die anderen GUS-Staaten auswirkten, massiv zurückgegangen.

7

Bilaterale Beziehungen

Das Netz von bilateralen Wirtschaftsverträgen wurde durch je ein Wirtschaftskooperationsabkommen mit Georgien und Kroatien, durch Investitionsschutzabkommen mit Chile und Kirgisien sowie durch ein Abkommen mit Vietnam über den Schutz des geistigen Eigentums ergänzt. Besonders intensive bilaterale Kontakte zur Vertiefung der Zusammenarbeit fanden mit den USA und China statt. Mit Südkorea wurde eine Absichtserklärung über Handels- und Wirtschaftszusammenarbeit unterzeichnet. Am 1. Mai trat das Abkommen mit Kanada über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in Kraft.

7.1

Westeuropa

Unter den Besuchen auf Regierungsebene aus den westeuropäischen Staaten ist insbesondere der Staatsbesuch aus Portugal im September (Staatspräsident Sampaio) zu nennen. Dieser bot Gelegenheit, über die Prioritäten der portugiesischen EU-Präsidentschaft, die Ratifikationsverfahren seitens der EU bezüglich der sektoriellen Abkommen sowie Fragen im Zusammenhang mit der europäischen Integration zu diskutieren. Am Dreiertreffen der Wirtschaftsminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz im Oktober in Berlin kamen die Wirtschaftslage in den drei Ländern, die nächste Verhandlungsrunde der WTO sowie bilaterale Fragen zur Sprache.

Im Austausch von Gütern und Dienstleistungen entstanden vereinzelt Probleme, die Interventionen der Schweiz in den betreffenden Staaten nötig machten. Solche Demarchen betrafen Diskriminierungen schweizerischer Unternehmen wegen Nichtbeachtung von investitionsrelevanten WTO-Bestimmungen, Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Preispolitik im Pharmabereich sowie gesundheitspolitische Entscheide bei der Zulassung von bestimmten Nahrungsmitteln (BSE-Problematik).

Ferner machten Verzollungsprobleme und grenznachbarliche Fragen bilaterale Gespräche mit Frankreich erforderlich. Die im Zusammenhang mit der Eröffnung des Flughafens Malpensa bei Mailand entstandenen Probleme konnten im Kontakt mit den italienischen Behörden gelöst werden. Mit Deutschland fanden Verhandlungen statt, um Probleme, die für schweizerische Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem deutschen Arbeiternehmer-Entsendegesetz (Urlaubskassenregelung) entstanden sind, einer Lösung näher zu führen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die bilateralen Probleme mit den westeuropäischen Staaten in den letzten Jahren deutlich entschärft haben. Es ist zu erwarten, dass sich diese Tendenz mit dem Inkrafttreten der sektoriellen Abkommen mit der EU verstärken wird.

1427

7.2

Mittel- und Osteuropa sowie die GUS

In den Staaten Ostmitteleuropas sind die Wirtschaftsreformen unterschiedlich weit fortgeschritten. Allerdings wirkt die Perspektive eines EU-Beitrittes für die betreffenden Staaten als Ansporn, Reformvorhaben zu beschleunigen. Indessen hat die Kosovo-Krise, die während Monaten eine Unterbrechung der Donauschifffahrt zur Folge hatte, zu wirtschaftlichen Verlusten und zu Handelsbeeinträchtigungen geführt.

In Polen hat als einzigem Land Ostmitteleuropas die Wirtschaft wieder einen Stand erreicht, der jenem in der Zeit vor der Wende entspricht; dieses Land führt ­ gefolgt von Ungarn und Tschechien ­ weiterhin die Spitzengruppe der Region an. Während Ungarn seit Jahren eine bemerkenswerte wirtschaftliche Stabilität aufweist, machten sich in Tschechien strukturelle Schwächen insbesondere im Banken- und Finanzsektor bemerkbar. Die baltischen Staaten verzeichneten ein positives Wirtschaftswachstum, auch wenn sich der Aufschwung im Vergleich zu den Vorjahren verlangsamt hat.

Im GUS-Raum waren die Nachwirkungen der russischen Finanzkrise des Vorjahres besonders spürbar. Sie führten in ganz Osteuropa und im ganzen GUS-Raum zu einer markanten Abschwächung der Wirtschaft und zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Seit die russische Regierung Massnahmen getroffen hat, um eine weitere Verschärfung der Situation zu vermeiden, hat sich die Wirtschaft in Russland etwas stabilisiert. Das BIP war einmal mehr rückläufig. Überraschende Wechsel an der Regierungsspitze, Zahlungsunterbrüche seitens der Bretton Woods-Institutionen sowie nahende Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sorgten für politische Unwägbarkeiten, die den ohnehin stockenden Reformprozess weiter behinderten. Ein ähnliches Bild bot sich in der Ukraine, wo die Präsidentschaftswahlen noch keinen entscheidenden Kurswechsel in der Reformpolitik bewirkt haben. In Belarus führte der autoritäre Führungsstil des Präsidenten und sein antiwestlicher Kurs zu anhaltender Isolierung des Landes. Die ausgewiesenen wirtschaftlichen Zuwachsraten dürften kaum nachhaltig sein, was die Wirtschaftsperspektiven wenig verheissungsvoll erscheinen lässt. In den übrigen GUS-Staaten greifen die Reformen nur langsam. Im Kaukasus verhindern kriegerische Ereignisse und ungelöste Nationalitätenprobleme einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung. Die Schweiz hat im Rahmen des Pariser
Klubs einer erneuten Umschuldung russischer Fälligkeiten zugestimmt.

Mit Georgien wurde am 11. März ein bilaterales Wirtschaftskooperationsabkommen unterzeichnet (vgl. Ziff. 9.2.2); ein weiteres wurde im August mit Aserbaidschan paraphiert.

7.3

Südosteuropa

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kosovo-Krise haben die Länder Südosteuropas in unterschiedlichem Masse getroffen. Abgesehen von der Bundesrepublik Jugoslawien, die kriegsbedingt physische Zerstörungen erlitt, können zwei Ländergruppen unterschieden werden. Zur ersten gehören die Länder, die einen mehr oder weniger grossen Zustrom von Flüchtlingen zu bewältigen hatten (Albanien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina), zur zweiten jene, die ­ ohne eine grosse Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen zu müssen ­ indirekt die Folgen der Krise zu spüren bekamen (Rumänien, Bulgarien, Kroatien). Zu diesen indirekten Folgen zählen die Un1428

terbrechung wichtiger Verbindungswege, das Aufkommen neuer Handelshemmnisse, der Rückzug von ausländischem Kapital und ein erschwerter Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Insgesamt hat die Kosovo-Krise in den Ländern Südosteuropas zu einer Verschlechterung der Zahlungsbilanzen und der öffentlichen Haushalte geführt und sich negativ auf das Wirtschaftswachstum ausgewirkt. Auch bei den Strukturreformen sind Verzögerungen zu befürchten.

Die Schweiz hat auf diese Situation mit verschiedenen Sofortmassnahmen reagiert, wofür ein Zusatzkredit in der Höhe von 33 Millionen Franken zur Verfügung gestellt wurde. Ausserdem beteiligt sich unser Land am Stabilitätspakt für Südosteuropa, der am 10. Juni von der internationalen Gemeinschaft geschlossen worden war mit dem Ziel, die Länder der Region in ihren Bemühungen um Demokratisierung, Rechtstaatlichkeit und wirtschaftlicher Entwicklung zu unterstützen und damit Befriedung der Region zu erreichen. In Bezug auf die Wirtschaftsentwicklung stehen Massnahmen zur Intensivierung des Handels, der Verbesserung des Investitionsklimas und dem Ausbau der regionalen Infrastruktur im Vordergrund. Zugleich wird allen Ländern Südosteuropas durch das Angebot der Europäischen Gemeinschaft, Partnerschafts- und Assoziationsabkommen abzuschliessen, eine europäische Perspektive in Aussicht gestellt.

Beim Aufbau vertraglicher Beziehungen mit den fünf Nachfolgestaaten der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Am weitesten gediehen ist das Vertragswerk mit Slowenien, das ein Freihandelsabkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Doppelbesteuerungsabkommen umfasst. Mit Mazedonien haben im Rahmen der EFTA Verhandlungen für den Abschluss eines Freihandelsabkommens begonnen. Mit Kroatien wurden ein Wirtschaftskooperationsabkommen (vgl. Ziff. 9.2.1) sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. In Bezug auf Bosnien-Herzegowina sind Vorarbeiten für die Aushandlung eines Wirtschaftskooperationsabkommens aufgenommen worden. Die Beziehung zur Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) beschränken sich auf Konsultationen zur Frage der Nachfolgeregelung der mit der SFRJ abgeschlossenen Abkommen. Die Entwicklung der bilateralen Beziehungen hängt weiterhin von deren Politik in der Kosovo-Frage, der Einhaltung der
in Dayton eingegangenen Verpflichtungen sowie der Umsetzung des bilateralen Abkommens über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen ab. Die Verschlechterung der Lage im Kosovo hat den Bundesrat veranlasst, die 1998 gegenüber der BRJ verhängten Sanktionsmassnahmen zu verschärfen (vgl. Ziff. 8.1.2.3).

In der Frage der Rückzahlungsregelung bezüglich der von der SFRJ hinterlassenen Aussenschulden durch die Nachfolgestaaten konnten Fortschritte erzielt werden: Nach Mazedonien und Kroatien haben inzwischen auch Slowenien und BosnienHerzegowina mit der Schweiz entsprechende Abkommen unterzeichnet. Ungelöst bleibt einstweilen das Problem im Verhältnis zur BRJ.

7.4

Nordamerika

Die Wirtschaft der Vereinigten Staaten befindet sich im achten Jahr einer kräftigen Expansion. Die Konjunktur ist nach wie vor breit auf dynamische Konsumausgaben der privaten Haushalte und auf ein starkes Wachstum der Unternehmerinvestitionen abgestützt. Die Arbeitslosigkeit verharrt auf tiefem Stand. Eine kräftigere Zunahme der Importe als der Exporte und der jüngste Anstieg der Öl- und anderer Rohstoff1429

preise liess das Defizit der Handels- und der Ertragsbilanz weiter ansteigen. Die wiederholte Anhebung der Leitzinsen durch die amerikanische Notenbank dürfte die Inflationsgefahr eingedämmt haben, ohne bislang das Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen. Eine strenge Haushaltpolitik und die kräftige Konjunktur hatten im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr einen Überschuss im Bundesfinanzhaushalt zur Folge.

In den USA ist Mitte November ein neues Gesetz für Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Dieses erlaubt kommerziellen Banken, Aktiengesellschaften und Versicherungen, unter gewissen Voraussetzungen ihre Tätigkeiten auf sämtliche Finanzdienstleistungen auszudehnen. Die neue Regelung ist auch für ausländische Bankinstitutionen verbindlich, die von den Vereinigten Staaten aus tätig sind.

Die Vereinigten Staaten blieben im Berichtsjahr mit einem Anteil am Gesamtexport von 12,1 Prozent zweitwichtigster Absatzmarkt für schweizerische Produkte. Sie sind nach wie vor unser viertgrösstes Lieferland mit einem Anteil an den schweizerischen Gesamtimporten von 6,4 Prozent. Im Rahmen des Weltwirtschaftsforums von Davos unterzeichneten die Bundespräsidentin und der amerikanische Vizepräsident Gore am 30. Januar 1999 eine gemeinsame Erklärung, in welcher der Entschluss beider Regierungen festgehalten ist, eine bilaterale Wirtschaftskommission zu bilden. Diese Kommission soll, nachdem im Vorjahr in der Frage der nachrichtenlosen Vermögen eine Lösung erzielt werden konnte, als Plattform dienen, um die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit weiter zu stärken. Die Kommission soll Ende Januar 2000 formell eingesetzt werden. Damit im Zusammenhang stehende Fragen wurden im Juli anlässlich eines offiziellen Besuchs des Vorstehers des EVD mit Vertretern der Handels- und Staatsdepartemente sowie der Handelsbevollmächtigten des Präsidenten (USTR) aufgenommen und bei einem Besuch des Staatssekretärs für Wirtschaft im Dezember in Washington fortgesetzt. Beide Besuche boten ausserdem Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch über die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit im Rahmen der WTO. Der gleiche Fragenkreis wurde auch in einem Gespräch zwischen der Bundespräsidentin und dem Vorsteher des EDA mit Präsident Clinton und Aussenministerin Albright anlässlich der Jahreskonferenz der internationalen Arbeitsorganisation
Mitte Juni in Genf erörtert.

Im Berichtsjahr ist die in einer im August 1998 unterzeichneten Vereinbarung festgelegte Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen Gesundheitsbehörden und der «Food and Drug Administration» (FDA) im Bereich pharmazeutischer Produkte aufgenommen worden. Diese sieht im Rahmen eines Arbeitsprogramms unter anderem gemeinsame Inspektionen vor. Der Abschluss eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Produktekontrollen (MRA) bleibt ein mittelfristiges Ziel. Diese Frage dürfte auch Behandlungsgegenstand der bilateralen Wirtschaftskommission werden.

Der Aufschwung der kanadischen Wirtschaft setzte sich fort. Wie im Vorjahr gelang es der Regierung erneut, einen Haushaltüberschuss zu erwirtschaften. Die Arbeitslosenrate (unter 8%) und die Inflation blieben unter Kontrolle. Der bilaterale Handel ist - gemessen am kanadischen Marktpotential - nach wie vor bescheiden. In den ersten neun Monaten beliefen sich die schweizerischen Ausfuhren auf 647 Millionen Franken (-2,1%) und die Einfuhren auf 474 Millionen Franken (+7,3%).

Das Wirtschaftsforum in Davos bot Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch zwischen der Bundespräsidentin und Premierminister Chrétien.

1430

Am 1. Mai ist das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (vgl. Ziff. 824 des Berichts 98/1+2) in Kraft getreten. Anlässlich der ersten Zusammenkunft des Gemischten Ausschusses wurden, wie im Abkommen vorgesehen, Gemischte Sektorgruppen eingesetzt und für die Zeit bis zur vollständigen gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen Übergangsregeln festgelegt. Diese Übergangszeit wird Ende Mai 2000 beendet. Im Hinblick darauf konnten im pharmazeutischen Bereich in der Schweiz und in Kanada gemeinsame Inspektionen organisiert werden.

Die Gespräche über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kanada, die im Oktober 1998 aufgenommen worden sind, wurden intensiv fortgesetzt. Mit dem Abschluss wird in den ersten Monaten des Jahres 2000 gerechnet.

Die von der brasilianischen Krise nur am Rande betroffene Wirtschaft Mexikos konnte sich relativ gut halten. Sie profitierte von der Dynamik der nordamerikanischen Märkte und dem Anstieg des Erdölpreises. Trotz eines Anstiegs sowohl der Ein- als auch der Ausfuhren ist der Anteil Mexikos am schweizerischen Aussenhandel (Exporte: 563 Mio. Fr., Importe: 131 Mio. Fr.) immer noch gering.

Die am 7. Oktober 1998 zwischen der Schweiz und Mexiko unterzeichnete Absichtserklärung über Handels- und Wirtschaftszusammenarbeit ist im September operationell geworden.

7.5

Zentral- und Südamerika

Die 1998 in Brasilien ausgebrochene Finanzkrise erreichte zu Beginn des Berichtsjahrs ihren Höhepunkt. Nach einer massiven Abwertung gaben die brasilianischen Behörden den Wechselkurs für die Landeswährung frei. Diese Massnahme bedeutete eine abrupte Abkehr der 1994 eingeleiteten Wirtschaftspolitik des Plano Real, in deren Mittelpunkt die Verteidigung einer starken Währung stand. Die brasilianische Wirtschaft erholte sich aber unerwartet rasch. Die anfangs 1999 festgelegten Zielgrössen konnten sogar teilweise übertroffen werden.

Die Auswirkungen der brasilianischen Wechselkursfreigabe lösten zwischen Brasilien und Argentinien gegenseitige protektionistische Massnahmen aus und führten zu Spannungen zwischen den beiden Ländern. Diese beeinträchtigten in der Folge auch die regionalen Integrationsbemühungen des MERCOSUR. Auch Kolumbien, Venezuela und Ecuador waren von grösseren politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägt.

Die schwierige Wirtschaftslage in Lateinamerika hat sich auch auf den Warenaustausch ausgewirkt. Die Ein- und Ausfuhren zwischen der Schweiz und der Gesamtheit der lateinamerikanischen Länder (Südamerika, Zentralamerika und Karibik) waren in den ersten neun Monaten rückläufig: die Exporte aus der Schweiz (2485,6 Mio. Fr.) um 9 Prozent, die Importe (862,4 Mio. Fr.) um 9,6 Prozent. Auch der Handelsverkehr mit Zentralamerika (385,5 Mio. Fr.) ging um 4,4 Prozent zurück, jener mit der Karibik (148 Mio. Fr.) sogar um 70,4 Prozent.

Das Weltwirtschaftsforum in Davos bot wiederum Gelegenheit, mit mehreren lateinamerikanischen Staatschefs und Regierungsvertretern (Argentinien, Brasilien, Bolivien, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba , und Mexiko) Gespräche zu führen.

1431

Im März wurde anlässlich des Besuchs des honduranischen Aussenministers in Bern die Situation des im November 1998 von einer Umweltkatastrophe heimgesuchten Landes erörtert. Die Schweiz stellte in Aussicht, multilaterale Unterstützungsmassnahmen mitzutragen, um diesem Land die Durchführung eines langfristigen Entschuldungsprogramms zu ermöglichen.

Peru war Gastland an der MUBA in Basel, wo ebenfalls ein dem Warenaustausch mit Peru gewidmetes Handels- und Kontaktforum organisiert wurde.

Der Ankurbelung der Wirtschaftsbeziehungen galt auch der Besuch des zuständigen Delegierten für Handelsverträge in Chile, der im September von einer chilenischen Delegation in Bern erwidert wurde. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Aufnahme präferentieller Handelsbeziehungen zwischen Chile und den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA); die exploratorischen Gespräche über ein Freihandelsabkommen wurden anschliessend unter der Federführung des EFTA-Sekretariats in Genf weitergeführt. In Bern konnte ausserdem ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet werden.

Anlässlich des Besuchs des kubanischen Landwirtschaftsministers beim Vorsteher des EVD wurden die Lage der kubanischen Landwirtschaft sowie Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit schweizerischen Unternehmen erörtert.

Vom 5.­8. Juli reiste eine gemischte Wirtschaftsdelegation unter der Leitung des Vorstehers des EVD nach Brasilien. Neben bilateralen Fragen ­ Flugverkehr, Ratifizierung des Investitionsschutzabkommens durch das brasilianische Parlament, Wiederaufnahme der Gespräche über ein Doppelbesteuerungsabkommen, Unterzeichnung zweier Absichtserklärungen über die Zusammenarbeit im Umweltbereich ­ kamen die regionale sowie die interregionale Zusammenarbeit zwischen Europa und Lateinamerika zur Sprache. Der Vorsteher des EVD lieh der EFTA-MERCOSUR-Initiative zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen Unterstützung, dies auch in Anbetracht der zuvor am Rio-Gipfel angekündigten Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und MERCOSUR.

Mit Costa Rica wurde ein neues Investitionsschutzabkommen paraphiert.

Sofern es gelingt, die regionalen Integrationsbestrebungen (FTAA, MERCOSUR, Andengemeinschaft) zu verstärken, dürfte der Markt Lateinamerikas wieder zugänglicher werden und an Attraktivität gewinnen. Auch die Fortsetzung der Wirtschaftsreformen, insbesondere im Bereich des Finanzsektors, sollte Lateinamerika zu einem neuen, anhaltenden Wirtschaftswachstum verhelfen.

7.6

Asien und Ozeanien

Die Finanz- und Wirtschaftslage der Länder Asiens stand im Berichtsjahr insgesamt im Zeichen einer langsamen, aber stetigen Erholung. Die Rückkehr des Vertrauens in die meisten asiatischen Finanzmärkte bewirkte eine Zinsreduktion, welche das Wachstum beflügelte. Nachdem die im Sommer 1997 in Südostasien ausgebrochene Finanzkrise zu einer massiven Schrumpfung namentlich in Korea, Thailand, Malaysia und Indonesien sowie zu einer Stagnation der Volkswirtschaften der Philippinen und Singapurs geführt hatte, verzeichneten die genannten Länder ­ mit Ausnahme Indonesiens ­ wieder positive Wachstumszahlen zwischen 2,2 und 6,5 Prozent.

Nebst dem Umstand, dass die anhaltend positive Konjunktur in den USA wachsende asiatische Exporte absorbieren konnte und sich die Rohstoffpreise stabilisierten, wa1432

ren für diese Trendwende auch Strukturreformen in den betroffenen Ländern verantwortlich. Dabei verfolgten die einzelnen Länder zwar unterschiedliche Massnahmestrategien; allen gemeinsam waren aber Bemühungen um gezielte Strukturverbesserungen im Finanz- und Industriesektor ­ unentbehrlich zur Gesundung wie auch zur Vermeidung künftiger Krisen. Eine weitere zentrale Rolle spielte ­ mit Ausnahme von Malaysia ­ die Unterstützung durch internationale Finanzinstitutionen.

Aus diesen positiven Entwicklungen darf allerdings nicht abgeleitet werden, dass kein weiterer Reformbedarf bestehe. Diese Länder werden erst dann für sich in Anspruch nehmen können, gestärkt aus der Krise hervorgegangen zu sein, wenn die Strukturverbesserungen, namentlich unter dem Aspekt der sozialen Auswirkungen der Krise, sich verstetigt haben.

Die schweizerischen Exporte haben sich in den ersten neun Monaten noch nicht auf allen Märkten erholt. So ist in Indonesien, aber auch in Thailand und Indien ein Exportwachstum noch ausstehend. In Japan lässt sich nach negativen Wachstumsraten erstmals wieder ein leichtes Wachstum feststellen, das aber noch nicht als nachhaltig gelten kann. Da insbesondere die Binnennachfrage trotz einer Politik des billigen Geldes und staatlicher Finanzspritzen nicht anspringt, findet sich das Land in einer Art Liquiditätsfalle, deren Überwindung eine beharrliche Weiterführung der Reformen sowie glaubwürdige Investitionsperspektiven erfordert.

Die wirtschaftliche Situation in Pakistan hat sich zu einer eigentlichen Krise ausgeweitet. Der Privatsektor im Lande, aber auch potentielle ausländische Investoren haben das Vertrauen in die Wirtschaft zunehmend verloren. Die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen des IWF und der Weltbank stösst auf wachsende Schwierigkeiten. Um den akuten Finanzierungsengpässen des Landes zu begegnen, hat sich die Schweiz im Rahmen des Pariser Klubs bereit erklärt, zur Lösung beizutragen.

Entsprechende Verhandlungen über ein bilaterales Umschuldungsabkommen sollten demnächst abgeschlossen werden.

Anfang 1999 wurde die 14. Tagung der Gemischten Kommission Schweiz ­ China in der Schweiz durchgeführt, welche sich mit aktuellen Anliegen auf bilateraler und multilateraler Ebene befasste. Die chinesische Delegation stand unter der Leitung des Generaldirektors des Handels- und
Wirtschaftsministeriums. Auf Seiten der Schweiz nahmen an den Gesprächen unter Leitung des zuständigen Delegierten für Handelsverträge auch Vertreter der Privatwirtschaft teil. Anlässlich des Staatsbesuchs des chinesischen Präsidenten Jiang Zemin im März fand am dritten Besuchstag ein erfolgreich verlaufener "Tag der Wirtschaft" statt. Dieser Anlass bezweckte, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und ihr Interesse an einem grösseren Engagement in China wie auch Chinas Wunsch nach mehr Investitionen und Joint Ventures in den Vordergrund zu rücken sowie einen direkten Kontakt zwischen den hohen Gästen und der Schweizer Wirtschaft zu ermöglichen. Im November unternahm der Vorsteher des EVD auf Einladung der Gastgeber und in Begleitung einer grossen Wirtschaftsdelegation eine Reise nach China. Sie hatte zum Ziel, die guten bilateralen Wirtschaftsbeziehungen weiter zu vertiefen. Gespräche fanden mit Premierminister Zhu Rongji sowie namentlich dem Handelsminister, dem Finanzminister und dem Vize-Gouverneur der Zentralbank statt. Anlässlich dieses Besuchs wurde das erste Büro von ,,Schweiz Tourismus,, in China offiziell eröffnet.

1433

Im Februar stattete der Vorsteher des EVD an der Spitze einer Wirtschaftsdelegation Südkorea einen offiziellen Besuch ab. Gesprächsthemen waren vor allem die Reformpolitik und die Strukturveränderungen Koreas im Gefolge der asiatischen Finanzkrise, die bilateralen Beziehungen sowie die regionale Zusammenarbeit. Das gleichzeitig stattfindende zehnte Treffen des koreanisch-schweizerischen Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie verschiedene Kontakte mit koreanischen Wirtschaftsvertretern boten Gelegenheit, mehr über die Strukturpolitik der Unternehmen zur Anpassung an die Finanzkrise und die Globalisierung zu erfahren sowie neue Geschäftsmöglichkeiten für Schweizer Firmen zu erörtern. Anlässlich dieses Besuches wurde auch eine Absichtserklärung über Handels- und Wirtschaftszusammenarbeit finalisiert, die am 29. Juni in Bern unterzeichnet wurde. Sie öffnet den Weg für eine weitere Liberalisierung des Handels und der Investitionen sowie für eine stärkere Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene.

Am Rande des informellen WTO-Ministertreffens vom 25./26. Oktober in Lausanne (vgl. Ziff. 4.2.2) kam es auch zu einem bilateralen Kontakt zwischen dem Vorsteher des EVD und dem neuen Industrie- und Handelsminister Japans (Takashi Fukaya), der zur Diskussion über die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die Identifizierung gemeinsamer Interessen bezüglich spezifischer WTOThemen benützt wurde.

Beim ersten offiziellen Besuch eines Regierungsvertreters von Kasachstan konnte in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet werden. Die erste Tagung der Gemischten Kommission Schweiz ­ Kasachstan fand in der neuen Hauptstadt Astana statt.

Zu Gesprächen in der Schweiz weilten auch der vietnamesische Vizeaussenminister und der Vizegouverneur der Zentralbank. Am 7. Juli wurde in Hanoi ein bilaterales Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des geistigen Eigentums unterzeichnet (vgl. Ziff. 9.2.3).

Im Zusammenhang mit den international konzertierten Bemühungen, die Restrukturierung der Wirtschaft Indonesiens zu unterstützen, hat die Schweiz mit diesem Land ein Umschuldungsabkommen abgeschlossen. Mit Kirgisistan wurde ein bilaterales Investitionsschutzabkommen unterzeichnet und mit Turkmenistan ein solches paraphiert.

7.7

Mittlerer Osten

Nachdem diese Region im Vorjahr einen markanten Rückgang der Einnahmen infolge des Erdöl-Preiszerfalls hinzunehmen hatte, ist diese Entwicklung im Berichtsjahr zum grossen Teil rückgängig gemacht worden. Der Erdölpreis ist seit Anfang 1999 (von 13 US-$ pro Fass) auf fast das Doppelte angestiegen, womit sich die Ertragslage der meisten Länder dieser Region schlagartig verbessert hat.

Dennoch nahmen die schweizerischen Ausfuhren in die Mittelostregion (ohne Israel) um etwa 10 Prozent und die Importe aus dieser Region sogar um einen Drittel ab.

Die Exporte in die absatzstarken Länder Saudi-Arabien und Kuwait gingen besonders deutlich zurück. Demgegenüber erhöhten sich die Ausfuhren nach Israel um 35 Prozent.

Im Februar besuchte der Vorsteher des EVD Saudi-Arabien, wo ein Abkommen über den Luftverkehr unterzeichnet wurde. Die von der Schweiz im Rahmen der 1434

EFTA-Drittlandbeziehungen angestrebte Zusammenarbeit mit dem Golfrat (Gulf Cooperation Council, Sitz in Riad) konnte entscheidend vorangetrieben werden. Eine diesbezügliche Grundsatzerklärung sollte demnächst unterzeichnet werden. Ausserdem wurden mit Saudi-Arabien die WTO-Beitrittsverhandlungen weitergeführt.

Anlässlich eines Besuches im Iran informierte sich der Präsident der ERGKommission über die aktuelle Finanz- und Wirtschaftslage und besprach verschiedene ERG-Fragen. Informelle Kontakte mit iranischen Regierungsmitgliedern fanden an den Wirtschaftsforen in Davos und Crans-Montana statt.

Der zuständige Delegierte für Handelsverträge führte eine Wirtschaftsmission nach Irak durch. Dabei kamen der unter dem UNO-Embargo im Rahmen des ,,Oil-forFood,,-Programms erlaubte Handel sowie offene Fragen zur Sprache.

Mit Jordanien konnten die WTO-Beitrittsverhandlungen abgeschlossen werden, während die Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines EFTA-Freihandelsabkommens weit fortgeschritten sind. Jordanien kam in den Genuss einer weiteren bilateralen Umschuldung im Betrag von 8 Millionen Franken.

Im Juni tagte der Gemischte Ausschuss EFTA-Israel, der verschiedene Beschlüsse im Rahmen des Freihandelsabkommens (SR 0.632.314.491) fasste und Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Abkommens diskutierte. Angesichts des beträchtlichen Potenzials der israelischen Wirtschaft und der Perspektiven, die sich im Zuge des wiedereingeleiteten Nahost-Friedensprozesses eröffnen, kommt den Wirtschaftsbeziehungen mit diesem Land besondere Bedeutung zu. Am 1. Juli ist das InterimsFreihandelsabkommen zwischen der EFTA und der PLO (vgl. Ziff. 822 des Berichts 98/1+2) in Kraft getreten.

7.8

Afrika

Die Wirtschaftsentwicklung in zahlreichen afrikanischen Ländern ist ermutigend.

1998 lag Afrika mit einem Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent sogar an der Spitze aller Kontinente. Auch für die kommenden Jahre sind die Prognosen insgesamt positiv. Dazu dürften nicht zuletzt die nach einer starken Baisse wieder steigenden Rohstoff-Preise (Erdöl, Gold usw.) beitragen. Allerdings wirken sich die in einigen Regionen ausgetragenen, zum Teil blutigen Konflikte hemmend auf die Wirtschaftsentwicklung aus.

Zu Gunsten von Burkina Faso wurde ein Unterstützungspaket von insgesamt 15 Millionen Franken geschnürt (7 Mio. als Beitrag an die Entschuldung des Landes, 7 Mio. als Zahlungsbilanzhilfe und 1 Mio. Fr. in Form von technischer Hilfe).

Auch beteiligte sich die Schweiz wiederum an weiteren Entschuldungsmassnahmen zu Gunsten Tansanias (mit 10 Mio. Fr. für kommerzielle Entschuldung und 7 Mio.

Fr. an den im Rahmen der HIPC-Initiative geschaffenen multilateralen Entschuldungsfonds). Ausserdem leistete sie einen Beitrag von 10 Mio. Franken an den neugeschaffenen Infrastrukturfonds für Afrika, der von der IFC, staatlichen Organisationen und privaten Finanzkreisen getragen wird.

Das 1998 ausgehandelte Umschuldungsabkommen mit der Zentralafrikanischen Republik im Betrag von 20 Millionen Franken (vgl. Ziff. 68 des Berichts 98/1+2) wurde erst im Berichtsjahr unterzeichnet. Neue Umschuldungsverhandlungen grösseren Umfangs dürften mit Nigeria unausweichlich werden, sobald die demokratisch ge-

1435

wählte neue Regierung die in Zusammenarbeit mit dem IWF festgelegten Vorkehren durchgeführt haben wird.

Nach zahlreichen Interventionen hat Mauritius die Zolldiskriminierungen schweizerischer Waren gegenüber Produkten aus der EU aufgehoben.

Die Schweiz verfolgt weiterhin eine aktive Politik zur Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den afrikanischen Anrainerstaaten des Mittelmeers, nicht zuletzt um einer zunehmenden Diskriminierung der Exporte aus den EFTA-Staaten gegenüber jenen aus der EU auf diesen Märkten zu begegnen. Am 1. Dezember ist das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Marokko (vgl. Ziff. 824 des Berichts 97/1+2) in Kraft getreten. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit Ägypten und Tunesien sind hingegen kaum vom Fleck gekommen. Die mit Tunesien bestehenden Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit wurden den durch die Einführung des Freihandels mit Europa geänderten Bedürfnissen angepasst. Die geplante Entsendung einer gemischten Wirtschaftsdelegation nach Algerien musste verschoben werden, weil die vorgesehenen Reisedaten mit später festgelegten Grossereignissen in Algerien kollidiert hätten. Mit der algerischen Regierung wurde vereinbart, Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen aufzunehmen und mit den Vorarbeiten im Hinblick auf eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der EFTA zu beginnen.

Im März beauftragte der Bundesrat eine durch das EVD koordinierte interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Aufarbeitung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während der Apartheid. Der am 1. Oktober publizierte Bericht erachtet die Politik der Schweiz gegenüber Südafrika im damaligen Umfeld des kalten Krieges grundsätzlich als verständlich - umso mehr, als es ausser dem Rüstungsembargo keine verbindlichen UNO-Sanktionen gegenüber Südafrika gab. Die Haltung der Schweiz sei jedoch wegen ihrer Nichtteilnahme an den seit Mitte der Achtzigerjahre erlassenen Sanktionen einer wachsenden Kritik ausgesetzt gewesen. Aus heutiger Sicht lasse sich das Abseitsstehen der Schweiz bei der Ergreifung von Wirtschaftssanktionen aus neutralitätspolitischen Gründen nicht mehr vertreten. Der Bericht kommt zum Schluss, dass für eine umfassende Beurteilung der schweizerischen Politik gegenüber Südafrika noch verschiedene Fragen geklärt werden müssten. Der Bundesrat hat daher am
13. September den Schweizerischen Nationalfonds beauftragt zu prüfen, ob das bestehende NFP 42 mit einem "Forschungsmodul Südafrika" aufgestockt werden könnte. Mit einem solchen Modul ­ oder allenfalls in anderer Form ­ soll sichergestellt werden, dass die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika durch eine unabhängige Forschungsinstanz untersucht werden.

Südafrika hat sich grundsätzlich bereit erklärt, mit der EFTA in Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen einzutreten. Dieses Vorhaben ist umso wichtiger, als ohne ein solches Abkommen die schweizerischen Exporte nach Südafrika diskriminiert würden, sobald das zwischen der EU und Südafrika abgeschlossene Freihandelsabkommen in Kraft getreten sein wird.

1436

8

Autonome Aussenwirtschaftspolitik

8.1

Exportkontrollmassnahmen

Im April führten Indien und Pakistan Raketentests durch. Nordkorea hat auf neue Tests von Langstreckenraketen für den Moment verzichtet. Im Embargobereich wurden die Sanktionen gegen Libyen sistiert, während jene gegen die Bundesrepublik Jugoslawien weiter verschärft wurden.

8.1.1

Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von konventionellen und von Massenvernichtungswaffen

Indien hat am 11. April erfolgreich die AGNI II-Rakete getestet, die eine maximale Reichweite von 2200 km aufweisen soll und nuklear bestückt werden kann. Pakistan beantwortete den indischen Test bereits am 14. April mit einem Testflug seiner GHAURI-Mittelstreckenrakete und einen Tag darauf mit dem Erstflug der Kurzstreckenrakete SHAHEEN-1. Die beiden Raketen sollen Reichweiten von 1200 und 600 km aufweisen. In Nordkorea konnten Vertreter der USA eine unterirdische Anlage besuchen, in der ein Kernreaktor oder eine Wiederaufbereitungsanlage für Plutonium vermutet wurde. Nach dem Besuch der Anlage erklärte die US-Regierung, dass dort keine Aktivitäten festgestellt worden seien, die dem Rahmenabkommen von 1994 zuwiderlaufen würden. Im Übrigen hat Nordkorea auf weitere Tests mit Langstreckenraketen verzichtet, solange die Verhandlungen mit den USA andauerten.

8.1.1.1

Güterkontrollverordnung

Auf den 1. Oktober ist die Güterkontrollverordnung (GKV) vom 25. Juni 1997 (SR 946.202.1) geändert worden (AS 1999 2471). Die Änderung hat zur Folge, dass ­ analog zur Kriegsmaterial- und Waffenverordnung ­ keine Ausfuhrbewilligung mehr für Personen erforderlich ist, die ihre Waffen oder Munition für den Jagd- oder Schiesssport im Ausland benötigen und sie wieder einführen. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der internationalen Exportkontrollregimes sind auch die Anhänge 2 und 4 dieser Verordnung auf den 1. Januar 2000 geändert worden (AS 1999 3148). Daraus ergeben sich Erleichterungen für Ausfuhrbewilligungen vor allem im Bereich der Telekommunikation und der Verschlüsselungshardware und -software (Anhang 2). Zudem können nach Polen und der tschechischen Republik (Anhang 4) neu Dual-Use-Güter mit einer Ordentlichen Generalausfuhrbewilligung exportiert werden, da diese beiden Länder inzwischen dem Raketentechnologiekontrollregime (MTCR) beigetreten und somit Mitglieder aller vier internationalen Exportkontrollregimes geworden sind.

1437

Vom 1. Oktober 1998­30. September 1999 sind aufgrund der Güterkontrollverordnung vom 25. Juni 1997 (GKV, SR 946.202.1) die nachfolgend aufgeführten Ausfuhrgesuche für Dual-Use-Güter und besondere militärische Güter bewilligt worden7: Anzahl Gesuche

Wert Mio. Fr.

Nuklearbereich Chemie- und Biologiewaffenbereich Raketenbereich Bereich konventionelle Waffen: Dual-Use-Güter Besondere militärische Güter

83 35 51

41,0 10,2 11,1

452 258

142,6 88,9

Total

879

293,8

Dabei ist zu berücksichtigen, dass seit dem Inkrafttreten der GKV am 1. Oktober 1997 insgesamt 103 Ordentliche Generalausfuhrbewilligungen erteilt worden sind, mit denen während zwei Jahren unbeschränkt nach den im Anhang 4 der GKV genannten 23 Ländern exportiert werden kann.

Ebenfalls seit 1. Oktober 1997 sind insgesamt 5 Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligungen (AGB) Gesuchstellern erteilt worden, die Güter in Gebiete ausserhalb der im Anhang 4 genannten Staaten an Kunden liefern wollen, die als besonders vertrauenswürdig (Tochtergesellschaften, Firmen mit langjährigen Lieferbeziehungen) eingeschätzt werden.

Die in der Tabelle aufgeführten Gesuche betrafen vor allem folgende in der Schweiz hergestellte Güter: Dual-Use-Güter (Anhang 2 GKV)

Besondere militärische Güter (Anhang 3, GKV)

­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

­ ­ ­ ­

Atomuhren Computer Nachtsichtgeräte Pumpen und Ventile (korrosionsfest) Simulatoren für Navigationsgeräte Verschlüsselungsgeräte Werkzeugmaschinen

Jagd- und Sportgewehre Simulatoren für Waffen Sprengstoffe Traininigsflugzeuge

Verweigert wurden 8 Bewilligungen im Wert von 9,9 Millionen Franken: 3 davon betrafen Dual-Use-Güter des Raketenbereiches, je eine Bewilligung Güter des Nuklear- und Chemiewaffenbereiches (Anhang 2 GKV) und 3 Bewilligungen hatten besondere militärische Güter zum Gegenstand (Anhang 3 GKV), wobei von den letzteren je 2 Bewilligungen aufgrund von UNO-Rüstungsembargos und eine Bewilligung aufgrund eines Rüstungsembargos der EU verweigert wurden (Art. 6 Abs. 2 GKG).

In 18 Fällen haben die Exporteure dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) geplante Ausfuhren von Gütern gemeldet, die nicht der Bewilligungspflicht unterste7

Gewisse Bewilligungen werden doppelt aufgeführt, da sie von zwei Regimes erfasst sind.

1438

hen, die aber gleichwohl für Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersysteme ,,bestimmt sind oder bestimmt sein könnten" (Art. 4 GKV). In 11 Fällen wurde die Ausfuhr zugelassen, in 5 Fällen musste sie wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 7 des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 (SR 514.51) verweigert werden.

Ein Fall wurde zurückgezogen; einer ist noch pendent.

8.1.1.2

Chemikalienkontrollverordnung

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), dessen Vollzug in der Chemikalienkontrollverordnung vom 3. September 1997 (ChKV, SR 946.202.21) geregelt ist, ist bisher von 126 Staaten ratifiziert worden. Nicht ratifiziert haben (bis Ende November) u.a. Ägypten, die Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kolumbien, Libanon, Libyen, Nordkorea, Syrien.

Vom 1. Oktober 1998 ­ 30. September 1999 wurden auf der Grundlage der ChKV 47 Ausfuhrgesuche für Chemikalien im Wert von 3,8 Millionen Franken bewilligt.

Zudem wurden 11 Generalausfuhrbewilligungen für Endverwender mit Sitz oder Wohnsitz in einem Vertragsstaat des CWÜ erteilt. Ein Ausfuhrgesuch im Wert von 1,6 Millionen Franken wurde abgelehnt.

In der Schweiz unterliegen insgesamt neun Chemieanlagen sowie das AC-Labor Spiez regelmässigen Inspektionen durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW). Die OPCW hat in allen Werken sowie im AC-Labor ErstInspektionen vorgenommen, die zu keinen Beanstandungen führten.

Von den Meldepflichten gemäss CWÜ bezüglich Produktion, Lagerung, Verarbeitung, Import und Export sind in der Schweiz rund 50 Firmen betroffen.

Auf den 1. Januar 2000 wurde der Anhang der Chemikalienkontrollverordnung EVD angepasst (AS 1999 3058), um den internationalen Harmonisierungssbestrebungen Rechnung zu tragen.

8.1.1.3

Atomverordnung

Seit dem 1. Oktober 1997 ist gemäss Artikel 15 der Atomverordnung (AtV, SR 732.11) das Staatssekretariat für Wirtschaft auch Bewilligungsstelle für eigentliche Nukleargüter und Technologien nach den Artikeln 12 und 14 der AtV. Vom 1. Oktober 1998­30. September 1999 wurden vom seco auf dem Gebiet der Atomenergie 85 Bewilligungen im Wert von 3,5 Millionen Franken erteilt. Zwei Bewilligungen wurden verweigert.

8.1.1.4

Sprengstoffverordnung

Vom 1. Oktober 1998­30. September 1999 hat das seco ­ es ist seit 1. April 1998 gemäss Artikel 15 der Sprengstoffverordnung vom 26. März 1980 (SR 941.411) auch für Bewilligungen zur Ausfuhr und Durchfuhr von Sprengmitteln für zivile Zwecke sowie von nicht der Kriegsmaterialgesetzgebung unterstehendem Schiesspulver zuständig ­ 249 solcher Lizenzen im Wert von 8,4 Millionen Franken erteilt.

1439

8.1.2

Embargomassnahmen

Bezüglich Sierra Leone und der UNITA (Angola) blieben die schweizerischen Massnahmen im Berichtsjahr unverändert.

8.1.2.1

Irak

Der UNO-Sicherheitsrat hat für den Irak erneut eine Ausweitung der Ausfuhr von Erdöl im Rahmen des ,,Oil-for-Food"-Programms von bisher 5,3 Milliarden auf 8,3 Milliarden Dollar pro Halbjahr beschlossen. Die Schweiz hat der UNO bisher 37 international tätige Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die Interesse an irakischen Erdölkäufen bekundeten, notifiziert.

Vom 1. November 1998­31. Oktober 1999 hat das für den Irak zuständige Sanktionskomitee der UNO im Rahmen des ,,Oil-for-Food"-Programms 58 Verträge von 32 schweizerischen Firmen mit dem Irak für die Lieferung humanitärer Güter genehmigt. Der Gesamtwert betrug 45 Millionen Franken.

Der Kompensationsfonds der UNO hat mitgeteilt, dass an Firmen, die durch die irakische Invasion in Kuwait zu Schaden gekommen sind, demnächst eine erste Entschädigungsrate von 400 Millionen Franken ausbezahlt werden soll. Unter diesen Firmen figuriert auch eine mit Sitz in der Schweiz.

8.1.2.2

Libyen

Nachdem Libyen der Aufforderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nachgekommen ist und die mit dem Anschlag auf eine PANAM-Maschine über dem schottischen Lockerbie in Verbindung gebrachten Verdächtigen am 5. April in die Niederlande ausgeliefert hat, sind die Sanktionen in Übereinstimmung mit der UNO-Resolution 1192 (1988) sistiert worden. Entsprechend wurde die Verordnung vom 12. Januar 1994 über Massnahmen gegenüber Libyen auf den 8. April bis auf weiteres sistiert (AS 1999 1544).

8.1.2.3

Bundesrepublik Jugoslawien

Im Berichtsjahr hat die EU die 1998 gegen die Bundesrepublik Jugoslawien erlassenen Sanktionen (vgl. Bericht 98/1+2 Ziff. 712.4) verschärft. Der Bundesrat hat die EU-Massnahmen durch den Erlass der Verordnung vom 23. Juni 1999 über Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (SR 946.207; AS 1999 2224) weitgehend übernommen. Damit wurden auch die Gelder der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien und der Regierung Serbien, der von ihnen kontrollierten Unternehmen sowie von 300 natürlichen Personen gesperrt. Handel, Vermittlung und Transport vor allem von Erdöl und Erdölprodukten, die für die Bundesrepublik Jugoslawien bestimmt sind und das schweizerische Territorium nicht berühren, wurden erstmals der Meldepflicht unterstellt. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein solches Geschäft zur Umgehung von Massnahmen anderer Staaten dient, so hat das seco die Abwicklung des Geschäftes zu verbieten. Demgegenüber wurde das

1440

EU-Exportverbot für Erdöl und Erdölprodukte nicht übernommen, zumal die Schweiz für solche Produkte mit Destination Bundesrepublik Jugoslawien ohnehin kein Transit- oder Exportland darstellt. Ebenfalls nicht übernommen wurde das EUVerbot, private Exportkredite für den Handel mit oder für Investitionen in der Republik Serbien zur Verfügung zu stellen.

Nach Beginn der Luftschläge der NATO gegen Jugoslawien beschloss der Bundesrat, die Ausfuhr von Kriegsmaterial an die beteiligten NATO-Mitglieder zu überwachen. Gemäss Beschluss wären solche Ausfuhren untersagt worden, wenn sie aufgrund der militärischen Operationen gegen Jugoslawien zugenommen hätten.

8.1.2.4

Seminar über gezielte Finanzsanktionen

Im März organisierte das BAWI in Interlaken ein internationales Expertenseminar zur Frage, wie UNO-Finanzsanktionen wirkungsvoller und gezielter gestaltet werden könnten (,,Targeting Financial Sanctions,,). An der Veranstaltung nahmen Vertreter der UNO, von Behörden aus 20 Ländern, internationalen Organisationen sowie Finanz- und Rechtsspezialisten teil. Diskussionspunkte des Seminars bildeten das technische Instrumentarium zur Kontrolle von Finanzflüssen und zur Lokalisierung von Guthaben, ein Modell-Rahmengesetz für die nationale Durchsetzung von UN-Sanktionsbeschlüssen sowie Textbausteine für künftige Finanzsanktionen. Die Teilnehmer kamen zum Schluss, dass keine unüberwindbaren technischen Hindernisse für die Anwendung gezielter Finanzsanktionen existieren. Es sei aber unerlässlich, dass solche Sanktionsbeschlüsse der UNO Begriffe verwenden, die den Interpretationsspielraum klein halten und dass sie durch nationale Sanktionsgesetze mit entsprechendem Instrumentarium strikt umgesetzt werden. Der Bericht des Seminars ist vom UNO-Generalsekretär den Mitgliedern des Sicherheitsrates zugestellt worden.

8.2

ERG, IRG, Exportfinanzierung, Umschuldung

Die ERG hat dem Bund aus ihren Einnahmenüberschüssen weitere 220 Millionen Franken zurückbezahlt; Ende Jahr belief sich der verbleibende Bundesvorschuss noch auf 677 Millionen Franken. Die Teilnehmer am Exportkreditarrangement der OECD führten einen Meinungsaustausch über Auswirkungen, welche die Gewährung von Exportkrediten auf verschiedensten Gebieten wie Umwelt und Korruptionsanfälligkeit zeitigen können. Im Rahmen des Pariser Klubs haben sich die Gläubigerländer auf weitere Schuldenerleichterungen für die ärmsten und höchstverschuldeten Entwicklungsländer geeinigt.

8.2.1

Exportrisikogarantie

Die Nachfrage nach Neugarantien hat im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent zugenommen. Verantwortlich für den Anstieg sind vor allem Garantien für Grossprojekte in Algerien, China, Iran und Mexiko. Daneben wurde auch eine starke Nachfrage für Geschäfte mit Indien und der Türkei festgestellt. Die Entschädigungen an Exporteure sind auf Grund von Zahlungsproblemen in Indonesien und Pakistan an1441

gestiegen. Diese Zahlungen werden jedoch im Rahmen von zwischenstaatlichen Umschuldungsabkommen in späteren Jahren wieder an die ERG zurückfliessen; in der Zwischenzeit werden sie verzinst. Die Liquiditätsprobleme Russlands haben zu keinen neuen ERG-Schäden geführt, da betroffene Fälligkeiten unter der Osthilfe rückversichert sind. Aus Garantien für das Zahlungsrisiko privater ausländischer Banken sind der ERG seit der Einführung im Jahr 1996 keine Verluste entstanden.

Der wiederum positive Rechnungsabschluss ermöglichte es der ERG, 220 Millionen Franken an den Bund zurückzuzahlen. Die ERG hat damit zum fünften aufeinander folgenden Jahr einen Liquiditätsüberschuss erzielt und dem Bund insgesamt 908 Millionen Franken abgeliefert. Der verbleibende Bundesvorschuss beträgt noch 677 Millionen Franken.

Die im April im Rahmen der OECD in Kraft getretene Harmonisierung der ERGGebühren hat für die Exporteure zu einer Beruhigung des Wettbewerbs beigetragen.

Die unter den OECD-Ländern nach Importland abgesprochenen einheitlichen Gebühren sichern den Exporteuren gleiche Voraussetzungen hinsichtlich des Entgeltes für diese staatliche Unterstützung.

8.2.2

Investitionsrisikogarantie

Vereinzelt wurden Anfragen über Absicherungsmöglichkeiten an die IRG herangetragen. Diese haben jedoch zu keinen neuen Garantien geführt. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden drei offene Garantien mit einem Engagement von rund 20 Millionen Franken. Die Rückstellungen betragen 31 Millionen Franken.

8.2.3

Exportfinanzierung

Mit der am 1. April im Rahmen des OECD-Exportkreditarrangements in Kraft getretenen Gebührenharmonisierung sind die Industrieländer dem Ziel, bei Exportfinanzierungen Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unterstützungsmassnahmen zu vermeiden, einen wesentlichen Schritt näher gekommen. Die Umsetzung auf der Stufe der nationalen ERG-Institute erfolgte zeitlich und inhaltlich gemäss den multilateral vereinbarten Vorgaben. Die Rückmeldungen von Seiten schweizerischer Exporteure, die die Ausgangslage ihrer Konkurrenten aus Drittländern aufmerksam beobachten, waren durchaus positiv.

Im Berichtsjahr konzentrierten sich die Verhandlungen im Rahmen der OECD auf Exportkredite für landwirtschaftliche Produkte, die noch von der internationalen Kreditdisziplin ausgeschlossen sind. Es konnte noch keine Basis für eine vertragliche Vereinbarung gefunden werden. Unter den Auspizien der OECD wurde über das Verhältnis zwischen staatlich unterstützten Exportkrediten und Bereichen wie Umwelt und Korruption ein intensiver Gedankenaustausch geführt, in den zeitweise auch Nichtregierungsorganisationen informell einbezogen wurden. Die Beratungen lieferten wertvolle Hinweise für entsprechende Vorkehren auf nationaler Ebene. Ziel dieser Gespräche ist es, für die Exporteure neue Tatbestände internationaler Wettbewerbsverzerrungen, die durch die unkoordinierte Einführung unterschiedlicher nationaler Standards entstehen können, zu vermeiden.

1442

8.2.4

Umschuldung

Im Pariser Klub wurden 1999 mit sieben Ländern neue multilaterale Umschuldungsprotokolle über insgesamt 15 Milliarden Dollar vereinbart. Die Abkommen mit drei Ländern beinhalten konventionelle Umschuldungsbedingungen, während die Vereinbarungen mit vier Ländern eine Schuldenreduktion zwischen 50 und 90 Prozent vorsehen. Die Schweiz ist von drei konventionellen (Pakistan, Jordanien, Russland) und von einem konzessionellen Abkommen (Honduras) mitbetroffen. Der Anteil der Schweiz an den neuen Umschuldungen beträgt insgesamt 105 Millionen Franken, wovon auf Pakistan 50,8 und auf Russland 43,5 Millionen Franken entfallen. Im Berichtsjahr hat die Schweiz mit drei Ländern bilaterale Umschuldungsabkommen im Gesamtbetrag von 198 Millionen Franken abgeschlossen. Die Vereinbarungen betreffen Indonesien (153 Mio. Fr.), Bosnien-Herzegowina (30,8 Mio. Fr.)

und die Zentralafrikanische Republik (14,2 Mio. Fr.).

Auf Empfehlung des G-7 Weltwirtschaftsgipfels in Köln haben die Gläubigerländer im Pariser Klub Modalitäten ausgearbeitet, um den höchstverschuldeten Entwicklungsländern fallweise Schuldenerleichterungen bis zu 90 Prozent und mehr zu gewähren.

8.3

Exportförderung

Die Evaluation des neuen Exportförderungsdispositivs wurde im Herbst abgeschlossen. Botschaft und Entwurf für ein neues Exportförderungsgesetz werden in Kürze den eidgenössischen Räten unterbreitet. Die OSEC hat die Grundlagen für die Zusammenarbeit mit den kantonalen Handelskammern im Informatikbereich und in Bezug auf die Erstberatung konzeptuell weiter entwickelt.

Mit Botschaft vom 28. Februar 1994 für die Weiterführung der Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) und andere Träger von Exportförderungsabkommen (BBl 1994 II 747) sowie den Botschaften zum Voranschlag 1999 bzw. 2000 haben wir Ihnen die Fortsetzung der Förderung bis zum 31. Dezember 2000 beantragt. Um die Arbeiten für das neue Exportförderungsdispositiv zielgerichtet fortsetzen zu können, haben Sie am 16. Dezember 1998 für 1999­2000 insgesamt weitere 25,2 Millionen Franken (BBl 1999 225) bewilligt.

Die Evaluation des neuen Exportförderungsdispositivs ist im Herbst abgeschlossen worden. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in den letzten Jahren stark gewandelt haben; damit wird die bisherige Abgrenzung von Aussen- und Binnenwirtschaftspolitik zunehmend in Frage gestellt.

Es wird daher ein verbessertes Zusammenwirken zwischen den Trägern der Exportförderung nötig werden. Die heutige potenzielle Konkurrenzsituation unter den verschiedenen Akteuren soll daher in eine Kooperationssituation überführt werden.

Auch wird die staatlich unterstützte Exportförderung auf wesentliche Aufgaben zu fokussieren sein, was einen konzentrierten und wirkungsorientierten Einsatz der Mittel bedingt.

Es ist vorgesehen, Ihnen den Entwurf zu einem Exportförderungsgesetz samt diesbezüglicher Botschaft in Kürze vorzulegen.

Im Berichtsjahr hat die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) die Bemühungen verstärkt, mit ihren Dienstleistungen noch kundennäher zu werden und 1443

namentlich den kleinen und mittleren Unternehmen für ihre Exportanstrengungen einen echten Mehrwert zu bieten und die Dauer des Einstiegs in Exportmärkte zu verkürzen. Das Projekt ,,Swiss Export Information Network,, für eine fokussierte, EDV-gestützte Informationsplattform wurde weitergeführt. Für die Zusammenarbeit im Informatikbereich und bei der Erstberatung konnten grundlegende Vereinbarungen mit kantonalen Handelskammern getroffen werden.

8.4

Tourismus

Das Tourismusjahr 1999 hat die Erwartungen nicht ganz erfüllt. Der Lawinenwinter brachte den Tourismusbetrieben erhebliche Verluste. Während sich die Binnennachfrage befriedigend entwickelte (+1,5%), war bei den Exporteinnahmen erneut ein Rückgang zu verzeichnen (-3%). Der positive Saldo der Fremdenverkehrsbilanz hat sich weiter reduziert. Die Übernachtungen sanken in den neunziger Jahren von 78 Millionen auf 69 Millionen.

Der Bundesrat hat am 19. Mai die Botschaft über die Finanzhilfe 2000­2004 an die Schweiz Tourismus (BBl 1999 5457) verabschiedet, worin eine Erhöhung der Finanzhilfe in den nächsten fünf Jahren von bisher 168 Millionen auf 190 Millionen Franken vorgeschlagen wird. Diese Aufstockung soll zur Rückgewinnung der in der Tourismuskrise verlorenen Marktanteile eingesetzt werden.

An der Generalversammlung der Weltorganisation für Tourismus in Santiago de Chile verabschiedeten die 110 Mitgliedländer einen Ethikkodex ("Code mondial d`éthique du tourisme"), der eine sozial- und umweltverträgliche Entwicklung des Tourismus fördern soll. Der Schweiz wurde für weitere vier Jahre der Vorsitz der Kommission für Europa übertragen. In der OECD übernahm unser Land im Berichtsjahr das Präsidium des Tourismuskomitees. Die Schweiz hat damit ihre traditionell aktive Mitarbeit in der internationalen Tourismuspolitik weiter ausgebaut.

1444

9

Beilagen

9.1

Beilagen 9.1.1­9.1.5 Teil I:

9.1.1

Beilagen nach Artikel 10 Absatz 1 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Kenntnisnahme)

Übersicht zur Wirtschaftslage

Tabellen: Tabelle 1:

Internationale Wirtschafts- und Handelsentwicklung

Tabelle 2:

Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels in den wichtigsten Warengruppen im Jahre 1999

Tabelle 3:

Regionale Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels im Jahre 1999

Graphiken: Graphik 1:

Weltwirtschaft und Welthandel

Graphik 2:

Reale Wechselkursindizes des Schweizer Frankens

Graphik 3:

Exporte ausgewählter Branchen 1997­1999

Graphik 4:

Regionale Entwicklung des Aussenhandels

Graphik 5:

Die schweizerische Fremdenverkehrswirtschaft 1985­1999

Graphik 6:

Die Ertragsbilanz der Schweiz 1999

Graphik 7:

Entwicklung der Direktinvestitionen: Kapitalexporte und Kapitalimporte 1985­1998

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9.1.2

Pressemitteilung der OECD-Ministerkonferenz vom 26./27. Mai 1999 in Paris 8

Einleitung 1. Der Rat der OECD tagte am 26. und 27. Mai 1999 auf Ministerebene unter dem Vorsitz des mexikanischen Finanzministers Angel Gurría; als stellvertretende Vorsitzende standen ihm der italienische Minister für das Staatsvermögen, den Haushalt und die Wirtschaftsplanung, Giuliano Amato, und der polnische Vizepremier- und Finanzminister Leszek Balcerowicz zur Seite. Der Tagung des Rats am 26. Mai ging ein Besonderer Dialog der Minister der OECD-Länder mit Ministern aus sieben Nichtmitgliedsländern ­ Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Rußland und Slowakische Republik ­ voraus. Ferner fanden Konsultationen mit dem Beratenden Ausschuß der Wirtschaft bei der OECD (BIAC) und dem Gewerkschaftlichen Beratungsausschuß bei der OECD (TUAC) statt.

Wirtschaftsaussichten und wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf 2. Die Minister begrüßten die von den OECD- wie auch von Nicht-OECD-Ländern ergriffenen Maßnahmen, die das Vertrauensklima verbessert und zu einer größeren Stabilität an den Weltfinanzmärkten beigetragen haben. Es bestehen jedoch weiterhin ernste Herausforderungen, und die Regierungen dürfen daher nicht in Selbstzufriedenheit verfallen. Die Minister unterstrichen, daß sowohl solide, auf ein inflationsfreies Wachstum gerichtete makroökonomische Politiken wie auch strukturpolitische Maßnahmen notwendig sind, die für wettbewerbsfähige, flexible Märkte sorgen. Derartige Politiken verstärken sich gegenseitig und fördern ein kräftiges Wirtschaftswachstum, das Arbeitsplätze schafft und zur Lösung sozialer Probleme beiträgt. Die Minister kamen überein, daß zur Reduzierung der Leistungsbilanzungleichgewichte, Senkung der Arbeitslosigkeit und Stützung der wirtschaftlichen Erholung in den krisengeschädigten aufstrebenden Märkten ein stärkeres und zwischen den großen OECD-Regionen ausgewogeneres Wachstum sowie energische Strukturreformen notwendig sind. Die Dynamik im Hinblick auf die Stärkung der internationalen Finanzarchitektur muß aufrechterhalten werden und die auf nationaler und regionaler Ebene unternommenen Bemühungen zur Schaffung eines stabilen Umfelds für Wachstum und Konjunkturerholung ergänzen.

3. Sowohl im OECD-Raum selbst als auch in der übrigen Welt sind die Wirtschaftsergebnisse uneinheitlich. In den Vereinigten Staaten und mehreren anderen Ländern hält ein kräftiges,
inflationsfreies Wachstum an. Wenngleich die Aussichten für die einzelnen Länder in Europa bis zu einem gewissen Grade voneinander abweichen, hat sich die Wirtschaftsexpansion insgesamt verlangsamt, doch wird für den weiteren Jahresverlauf mit einer Belebung gerechnet. In Japan hat die Regierung wichtige Schritte unternommen, darunter die Rekapitalisierung der Großbanken.

Mittlerweile läßt die japanische Wirtschaft gewisse Anzeichen für eine Lagebesserung erkennen, die kurzfristigen Aussichten bleiben aber ungewiß. In einigen asiatischen Krisenländern, namentlich Korea, hat sich die Wirtschaft dank konjunkturstützender makroökonomischer Maßnahmen, der verstärkten Öffnung und der besseren Überwachung des Bankensektors und der Finanzmärkte sowie anderer Strukturreformen, die voll umgesetzt werden müssen, rascher als erwartet zu erholen begonnen. Die meisten mitteleuropäischen Länder haben die jüngsten Marktturbulenzen gut überstanden und konnten vermeiden, daß die Rußlandkrise ihren Volkswirt8

Übersetzung des englischen und französischen Originaltextes.

1457

schaften bleibenden Schaden zufügte. In einer Reihe anderer aufstrebender NichtOECD-Märkte und -Reformländer muß die Situation aber weiterhin aufmerksam verfolgt werden. Alles in allem sind die Wachstumsergebnisse sowohl im OECDRaum als auch in der Weltwirtschaft insgesamt nach wie vor unbefriedigend.

4. Die Minister stimmten darin überein, daß die deutlichen Unterschiede in den konjunkturellen Positionen der großen OECD-Volkswirtschaften eine jeweils andere Gestaltung der Wirtschaftspolitik erfordern: ­

In den Vereinigten Staaten, wo vorübergehend wirksame wie auch strukturelle Faktoren zu einem dynamischen Wachstum und zur raschen Schaffung von Arbeitsplätzen bei zugleich guten Inflationsergebnissen beigetragen haben, müssen die staatlichen Stellen auch weiterhin eine umsichtige Wirtschaftspolitik verfolgen und gegenüber etwaigen Anzeichen einer Konjunkturüberhitzung wachsam bleiben.

­

In Europa, wo der Euro mittlerweile erfolgreich eingeführt worden ist, diente die jüngste Senkung der Zinssätze zur Stimulierung des Wachstums.

Es bedarf einer angemessenen Kombination aus makroökonomischen und energischen strukturpolitischen Maßnahmen, die die Aussichten auf ein verbessertes Wachstum und höhere Beschäftigung stärken.

­

In Japan kommt es entscheidend darauf an, daß die Wirtschaftspolitik die Konjunktur solange stützt, bis der Deflationsdruck nachläßt und eindeutig eine Belebung des von der Inlandsnachfrage getragenen Wachstums eingesetzt hat. Die japanische Regierung ist fest entschlossen, die Probleme des Finanzsektors zu lösen ­ indem sie u.a. die Banken dazu anhält, entschlossener an die Veräußerung unrentabler Aktiva heranzugehen ­ und auf breiter Basis weitere Strukturreformen umzusetzen, die die unabdingbare Voraussetzung für den Konjunkturaufschwung und ein langfristiges Wachstum darstellen.

5. Die Wachstumsergebnisse sind zwischen und in den einzelnen OECD-Ländern sehr unterschiedlich. Die Minister forderten die OECD auf, die Ursachen der Wachstumsdisparitäten zu untersuchen und zu ermitteln, welche Faktoren und Maßnahmen das langfristige Wachstum verstärken könnten (z.B. rasche technologische Innovation, wachsende Bedeutung der Wissensgesellschaft und damit entstehende Anforderungen an das Humankapital, Entstehung neuer Dienstleistungsbereiche, bestmögliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Gründung und Expansion neuer Unternehmen, einschließlich KMU usw.).

6. Die Minister zeigten sich besorgt über das in einigen Mitgliedsländern anhaltend hohe Niveau der Arbeitslosigkeit. Die Erfahrung zeigt, daß die Arbeitslosigkeit mit Hilfe eines umfassenden, nachhaltigen Reformpakets, das mit der OECD-Beschäftigungsstrategie im Einklang steht, dauerhaft gesenkt werden kann. Die Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit, diese Strategie weiter umzusetzen. Die chronisch hohe Arbeitslosigkeit insbesondere unter jungen Menschen, Frauen, älteren Erwerbspersonen und ungelernten Arbeitskräften bei den zugewanderten Bevölkerungsgruppen stellt für die Regierungen der meisten OECD-Länder nach wie vor eine besonders große Herausforderung dar. Das beste Mittel, die Beschäftigung dieser Gruppen zu fördern, ist eine Kombination aus makroökonomischen und strukturpolitischen Maßnahmen, die auf eine Ausweitung der Beschäftigung insgesamt abgestellt sind. Die staatliche Politik muß die Flexibilität der Arbeitsmärkte erhöhen und zugleich für ein effektives Netz der sozialen Sicherheit sorgen, das den Schwächsten 1458

der Gesellschaft Schutz bietet. Aufmerksamkeit sollte auch solchen Maßnahmen gewidmet werden, deren Ziel darin besteht, die Beschäftigungsaussichten der Problemgruppen am Rande des Arbeitsmarkts zu verbessern, das Problem der regionalen Disparitäten bei den Beschäftigungsergebnissen anzugehen, die Steuer- und Transfersysteme so zu gestalten, daß sich Arbeit auszahlt, und ein lebensbegleitendes Lernen für alle erreichbar zu machen. Auch die Förderung günstiger Rahmenbedingungen für ein ,,aktives Altern,, stellt nach wie vor eine Priorität dar. Zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sind Fortschritte in allen Bereichen notwendig.

Die Minister forderten die OECD auf, ihre Arbeiten zur Beobachtung und Evaluierung der mit der Beschäftigungsstrategie erzielten Ergebnisse fortzusetzen.

7. Die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Bewältigung globaler Herausforderungen, wie Klimaänderung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Erhaltung der Artenvielfalt stellt ein elementares Ziel der OECD-Länder dar. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es der Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange in die Politikgestaltung, namentlich durch eine Internalisierung der Kosten sowie durch Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien weltweit. Die OECD wird weiterhin Diskussionen zwischen Entscheidungsträgern aus den Bereichen Wirtschaft und Umwelt über die besten Verfahrensweisen zur Erfüllung der in Kioto eingegangenen Verpflichtungen fördern. Die Entwicklung eines Katalogs von Schlüsselindikatoren ist unerläßlich, um die auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung erzielten Fortschritte evaluieren zu können. Die OECD-Länder werden ihre Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedsländern zur Verbesserung der politischen und institutionellen Rahmenbedingungen fortsetzen. Die OECD wird den Ministern hierüber im Jahr 2001 einen Bericht mit Politikempfehlungen vorlegen.

Das multilaterale System und eine neue WTO-Verhandlungsrunde 8. Handel und Investitionen bilden den Motor von Wirtschaftswachstum, Wohlstand und wirtschaftlicher Integration weltweit und sind für die Verringerung der globalen Armut unerläßlich. Das multilaterale Handelssystem ist einer der tragenden Pfeiler der Weltwirtschaft. Ein offenes, transparentes und auf Regeln basierendes
Handelssystem ist nach wie vor von wesentlicher Bedeutung. Die Länder müssen protektionistischem Druck widerstehen und aufbauend auf dem derzeitigen Niveau des Marktzugangs die Dynamik der Initiativen zugunsten einer stärkeren Liberalisierung aufrechterhalten. Der baldige Abschluß eines zweiten Informationstechnologieabkommens (ITA-2) würde zu dieser Dynamik beitragen. Angesichts der Bedeutung, die die derzeitigen Genfer Verhandlungen über Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen sowohl für die Industriestaaten als auch für die Entwicklungsländer haben, streben die Minister bis zur Konferenz in Seattle ein substantielles Übereinkommen an. Eine baldige Aufnahme der Beitrittskandidaten in die WTO auf der Basis allseits annehmbarer, wirtschaftlich tragfähiger Marktzugangsverpflichtungen sowie unter Einhaltung der WTO-Regeln würde dieses System stärken.

9. Die Minister waren sich über die Notwendigkeit einig, Handelsstreitigkeiten auch weiterhin in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln beizulegen, und sie waren sich der Verantwortung der Regierungen in dieser Hinsicht bewußt. Eine besser funktionierende und transparentere WTO-Vereinbarung über die Streitbeilegung ist von entscheidender Bedeutung. Die Minister werden sich zusammen mit ihren WTOPartnern dafür einsetzen, daß die Überprüfung der Vereinbarung zu gegebener Zeit erfolgreich innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens abgeschlossen wird. Der Streit-

1459

beilegungsmechanismus muß den Bedürfnissen der Entwicklungsländer weiterhin Rechnung tragen, und nach Ansicht der Minister ist es wichtig, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie den Entwicklungsländern am wirksamsten geholfen werden kann, damit diese den Streitbeilegungsmechanismus effektiver zu nutzen imstande sind.

10. Die Minister stimmten der Notwendigkeit einer neuen WTO-Runde multilateraler Handelsverhandlungen zu, und sie werden mit allen WTO-Mitgliedern in konstruktiver Weise darauf hinarbeiten, daß die Verhandlungsrunde Ende dieses Jahres in Seattle erfolgreich eingeleitet wird. Sie werden sich für eine ehrgeizige, breite und ausgewogene Verhandlungsagenda einsetzen, die den Bedürfnissen und Erwartungen aller gerecht wird. Die Minister wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, daß rechtzeitig Ergebnisse ­ vorzugsweise innerhalb eines Zeitrahmens von drei Jahren ­ erzielt werden, und sie kamen überein, zusammen mit den WTO-Mitgliedern auf eine Einigung über die Verhandlungsoptionen und -modalitäten hinzuarbeiten, namentlich, was das Prinzip eines "Gesamtpakets" und die Möglichkeit von Zwischenergebnissen im Lauf der Verhandlungen betrifft. Die verstärkte Einbeziehung und Mitwirkung der Entwicklungs- und Reformländer am multilateralen Handelssystem bleibt für die Regierungen der OECD-Länder ein prioritäres Anliegen. Die neue Verhandlungsrunde muß den Bedürfnissen aller Entwicklungsländer durch Förderung des Kapazitätsaufbaus gerecht werden, um für deren Wirtschaftswachstum zu sorgen und zu gewährleisten, daß diese voll in den Genuß der Liberalisierungsvorteile gelangen. Besondere Aufmerksamkeit gebührt in diesem Zusammenhang den spezifischen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder, einschließlich der Verbesserung ihres Marktzugangs.

11. Die Minister unterstrichen die Bedeutung, die sowohl einer effektiven Umsetzung der bereits existierenden WTO-Übereinkommen als auch den in der ,,Built-inAgenda,, offiziell vorgesehenen, die Bereiche Landwirtschaft und Dienstleistungen umfassenden Verhandlungen als fester Bestandteil der neuen Verhandlungsrunde zukommt. Darüber hinaus würden eine weitere Liberalisierung der Nichtagrarzölle, die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse, Handelserleichterungen sowie die Erweiterung der Möglichkeiten im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens den
Marktzugang auf breiterer Basis verbessern und allen Teilnehmern erhebliche Vorteile bringen. Die WTO muß ferner auch künftig in der Lage sein, sich voll auf die im Wandel befindlichen Bedürfnisse der globalen Wirtschaft und Gesellschaft einzustellen. Nach Auffassung der Minister ist es von wesentlicher Bedeutung, daß die WTO ­ wie in Marrakesch vereinbart ­ einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leistet, u.a. durch angemessene Berücksichtigung von Umweltfragen bei den künftigen Handelsverhandlungen. Die in Singapur aufgestellten, derzeit umgesetzten WTO-Arbeitsprogramme über Handel und Investitionen sowie über Handel und Wettbewerb erweisen sich als konstruktiv. Bei den Vorbereitungen für die Ministertagung in Seattle sollten die Ergebnisse dieser Programme dem Allgemeinen Rat der WTO als Grundlage für die Konsensbildung über angemessene Empfehlungen für die dritte WTO-Ministerkonferenz dienen, die im Hinblick auf die Stärkung des auf Regeln basierenden multilateralen Handelssystems nützlich sein könnten.

12. Die Minister erneuerten ihr Bekenntnis zur Einhaltung der international anerkannten grundlegenden Sozialstandards. Sie bekräftigten erneut, daß sie den Einsatz von Sozialstandards für protektionistische Zwecke ablehnen. Die Minister begrüßten die Arbeiten der IAO zur Förderung der neuen "Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit". Sie befürworteten die Fortsetzung der Zusam1460

menarbeit zwischen dem IAO-, dem WTO- und dem OECD-Sekretariat und unterstrichen die Bedeutung von Maßnahmen, die zu einem breiteren Verständnis der diesbezüglichen Probleme in und zwischen den Mitgliedsländern beitragen. Sie waren sich darüber einig, daß die Förderung der Beachtung der Arbeitnehmerrechte und die Liberalisierung von Handel und Investitionen zusammen mit guten Praktiken der Staatsverwaltung Faktoren sind, von denen jeder für sich einen Beitrag zur Erhöhung des globalen Lebensstandards leistet.

13. Die Minister bezeichneten es als wichtig, für größere Transparenz und Klarheit der Funktionsweise des WTO-Systems zu sorgen. Aktive und konstruktive Mittel der Kommunikation und Konsultation mit der Zivilgesellschaft sind von wesentlicher Bedeutung, damit sich die Öffentlichkeit über die Vorteile und Herausforderungen der Liberalisierung klar ist. Die Minister unterstützten die wichtigen analytischen Arbeiten der OECD zur Untermauerung des multilateralen Systems und insbesondere der künftigen WTO-Verhandlungen. Sie hielten die Organisation dazu an, die Ergebnisse ihrer Arbeiten einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, um so zu einer sachlich fundierten Debatte in der Öffentlichkeit beizutragen.

14. Die Minister drängten auf die unverzügliche Ratifizierung des OECD-Schiffbauübereinkommens durch alle Teilnehmer, um normale Wettbewerbsbedingungen auf dem internationalen Schiffbaumarkt herzustellen und andere Länder zu ermutigen, ebenfalls dem Übereinkommen beizutreten. Die OECD sollte ihre Arbeiten mit dem Ziel einer besseren Transparenz am Schiffbaumarkt fortsetzen.

15. Die Minister9 begrüßen die Einrichtung des Forums zur Bekämpfung wettbewerbsverzerrender Steuerpraktiken sowie die Fortschritte bei der Erfüllung des diesem Forum erteilten Mandats und erwarten für ihre nächste Tagung die Vorlage eines Berichts über die Identifizierung von Steueroasen.

16. Die Minister begrüßen ferner den zwischen der OECD und der Arbeitsgruppe ,,Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche,, (FATF) aufgenommenen Dialog, bei dem untersucht werden soll, wie Anti-Geldwäsche-Systeme effektiv zur Bekämpfung von Steuerdelikten beitragen könnten, ohne daß die Effektivität dieser Systeme beeinträchtigt wird.

17. Der elektronische Geschäftsverkehr eröffnet weltweit große Wachstums- und
Beschäftigungschancen. Der auf der Ministertagung von Ottawa im Oktober 1998 gebilligte Aktionsplan der OECD zum elektronischen Geschäftsverkehr dient als Grundlage für weitere grundsatzpolitische Diskussionen und technische Analysen zu Fragen wie Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit, Kommunikationsinfrastrukturen, Authentifizierung und Besteuerung, und trägt gleichzeitig zu einem besseren Verständnis der ökonomischen und sozialen Auswirkungen des elektronischen Geschäftsverkehrs bei. Die Minister unterstrichen die Bedeutung einer Politik, die auch weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, einschließlich der privaten Wirtschaft, sowie anderen internationalen Organisationen setzt, und begrüßten die für Oktober 1999 anberaumte Folgekonferenz, auf der über die erzielten Fortschritte Bericht erstattet und die Prioritäten evaluiert werden sollen.

18. Die Minister bedauerten, daß die Teilnehmer an der Exportkreditvereinbarung bisher noch keine Einigung über eine Übereinkunft für die Landwirtschaft gemäß dem in der Uruguay-Runde erteilten Mandat erzielt haben. Sie forderten die Teilnehmer erneut nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um zügige Fertigstellung einer 9

Vgl. den Bericht Harmful Tax Competition - An Emerging Global Issue

1461

solchen Übereinkunft ­ wenn möglich bis zur Konferenz von Seattle ­ zu intensivieren und hierüber auf der nächsten Ministerratstagung Bericht zu erstatten. Sie begrüßten die Fortschritte auf dem Weg zu einem OECD-Abkommen über den Austausch umweltbezogener Informationen bei Großprojekten, die mit öffentlich unterstützten Exportkrediten finanziert werden, und forderten nachdrücklich, daß die Arbeiten mit dem Ziel einer stärkeren Harmonisierung der Lösungsansätze fortgesetzt werden und auf der nächsten Ministerratstagung ein Bericht über die erzielten Fortschritte vorgelegt wird.

19. Der Landwirtschaft kommt nach wie vor zentrale Bedeutung zu. Wenn bei der Reform der Agrarpolitik auch Fortschritte erreicht worden sind, muß doch noch mehr getan werden: Die globalen Stützungs- und Schutzniveaus sind nach wie vor hoch, Handelsstreitigkeiten und -spannungen dauern an, und für die Entwicklungsländer ist dieser Sektor von ganz wesentlichem Interesse. Die Minister kamen überein, sich weiterhin um die Umsetzung des breiten Katalogs gemeinsamer Ziele und Handlungsgrundsätze für die Reform der Agrarpolitik zu bemühen, und waren sich einig über den multifunktionalen Charakter dieses Sektors, die Notwendigkeit, sicherzustellen, daß die Agro-Nahrungsmittelpolitik zielorientiert, transparent und kostenwirksam ist und keine verzerrende Wirkung auf Produktion und Handel hat, sowie die Verpflichtung auf das langfristige Ziel deutlicher schrittweiser Reduzierungen des Stützungs- und Schutzniveaus, die, wie von den Agrarministern im März 1998 vereinbart und vom Rat der OECD auf Ministerebene im April 1998 vermerkt, in eine grundsätzliche Reform einmünden sollen.

20. Ein effektives und nachhaltiges Management der Fischereiressourcen sowie die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenmanagement und Handel erfordern die rechtzeitige Verabschiedung eines internationalen Abkommens und Aktionsprogramms. Die Minister begrüßten den Internationalen Aktionsplan der FAO zur Bewirtschaftung der Fangkapazitäten und unterstützten die derzeitigen Bemühungen der OECD, die Auswirkungen staatlicher Finanztransfers und anderer relevanter Faktoren auf die Erhaltung der Fischbestände, insbesondere unter dem Aspekt der Überfischung, zu untersuchen.

21. Die Biotechnologie birgt große Chancen, wirft aber auch erhebliche Probleme auf und hat
eine öffentliche Debatte über die Auswirkungen dieser Technologie ausgelöst. Die Minister unterstrichen die Notwendigkeit, für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu sorgen, den Menschen jedoch gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, in den Genuß der aus Fortschritten der Biotechnologie resultierenden Vorteile zu kommen. Die wissenschaftliche Forschung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Die OECD sollte die verschiedenen Aspekte dieser Thematik weiterhin untersuchen, insbesondere auch im Rahmen der Diskussionen auf der bevorstehenden Ministertagung des Ausschusses für Wissenschaftsund Technologiepolitik (CSTP) sowie in anderen Foren.

22. Die OECD war sich bereits sehr früh der gravierenden Auswirkungen des Jahr2000-Problems für die Weltwirtschaft bewußt. Die Minister begrüßten die Bemühungen der OECD, die Aufmerksamkeit der Regierungen und des privaten Sektors, insbesondere der KMU, auf diese Problematik zu lenken. Sie forderten alle Regierungen und internationalen Organisationen sowie den privaten Sektor dringend auf, den Informationsaustausch über Maßnahmen zur Sicherstellung der Jahr-2000Tauglichkeit fortzusetzen, den erforderlichen Nachbesserungsaktivitäten Priorität einzuräumen und auf allen Ebenen Notstandspläne für Systemausfälle auszuarbei-

1462

ten. Besonderes Augenmerk sollte in diesem Zusammenhang den Bedürfnissen der Entwicklungsländer gelten.

Gute Staatsverwaltung und Corporate Governance 23. Eine gute Staatsverwaltung ist für die Stärkung der pluralistischen Demokratie und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unerläßlich. Die Minister begrüßten die Bemühungen der OECD um Förderung effektiverer, effizienterer und transparenterer Strukturen der Staatsverwaltung in Mitglieds- und Nichtmitgliedsländern, vor allem durch ihre Arbeiten auf den Gebieten Verwaltung des öffentlichen Sektors, Korruptionsbekämpfung, Regulierungsreform, Corporate Governance, ethische Grundsätze im öffentlichen Leben, kommunale und regionale Verwaltung, sowie die laufenden Arbeiten über Indikatoren zur Messung der im Bereich der Staatsverwaltung weltweit erzielten Fortschritte. Die Minister ersuchten die OECD, einen Vorschlag für eine Initiative "Gute Staatsverwaltung" zu erarbeiten, um die Ergebnisse der diesbezüglichen Arbeiten der Organisation in stärkerem Maße interessierten Nichtmitgliedsländern zugänglich zu machen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen. Die Minister forderten die OECD ferner auf, ihnen auf ihrer nächsten Tagung einen Sachstandsbericht über diese Initiative vorzulegen.

24. Die Minister begrüßten und billigten die OECD-Grundsätze der Corporate Governance. Diese Grundsätze sind eine besonders verdienstvolle Leistung der OECD.

Sie werden den Regierungen bei ihren Bemühungen helfen, die in ihren eigenen Ländern bestehenden Rahmenbedingungen zu evaluieren und zu verbessern, und sie werden zugleich den Akteuren des privaten Sektors als Richtschnur dienen. Sie werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des internationalen Finanzsystems leisten. Die Minister setzten sich für die Umsetzung und Anwendung der Grundsätze in den einzelnen Mitgliedsländern und einen diesbezüglichen Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern ein. Die Minister forderten die OECD auf, in Zusammenarbeit mit der Weltbank, dem IWF und anderen internationalen Organisationen die Umsetzung und Anwendung der Grundsätze in Nichtmitgliedsländern zu fördern.

Sie waren sich einig, daß die OECD die Grundsätze im Licht der nationalen Erfahrungen und veränderten Rahmenbedingungen zu gegebener Zeit, möglicherweise in zwei Jahren, überarbeiten muß.
25. Die Minister begrüßten den Abschluß der von der OECD durchgeführten Prüfungen der Regulierungsreformen in Japan, Mexiko, den Niederlanden und den Vereinigten Staaten. Ausgewogene und umfassende Regulierungsreformen können einen bedeutenden Beitrag zu dauerhaftem Wachstum und künftigem Wohlstand leisten und gleichzeitig dafür sorgen, daß Verbraucher und Bürger von einem hohen Schutzniveau zu vertretbaren Kosten profitieren. Die Minister vertraten die Auffassung, daß die Ergebnisse dieser Prüfungen in Mitglieds- wie Nichtmitgliedsländern als Orientierungshilfen für weitere Reformen dienen werden. Sie sehen dem erfolgreichen Abschluß der zweiten Prüfungsrunde für Dänemark, Ungarn, Korea und Spanien im Jahr 2000 sowie der Ausdehnung des Prüfungsprozesses auf weitere Mitgliedsländer erwartungsvoll entgegen.

26. Das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger am 15. Februar stellt eine bedeutende Etappe im internationalen Kampf gegen die Korruption dar. Über die OECD werden die Minister die effektive Umsetzung des Übereinkommens aktiv überwachen; sie fordern die Regierungen aller Signatarstaaten nachdrücklich auf, das Übereinkommen, falls sie dies 1463

noch nicht getan haben, zu ratifizieren und es zusammen mit der OECD-Empfehlung über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern so bald wie möglich voll anzuwenden. Die OECD wird die Ziele des Übereinkommens weltweit fördern und gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen weiterhin mit den Nichtmitgliedsländern bei der Bekämpfung von Bestechung und Korruption zusammenarbeiten. Die Minister ersuchten die OECD, ihre Bemühungen um eine verstärkte Korruptionsbekämpfung fortzusetzen und dabei u.a. folgende Aspekte zu untersuchen: Fälle von Bestechung im Zusammenhang mit ausländischen politischen Parteien, Versprechen oder Gewährung von Vorteilen an einen potentiellen ausländischen Amtsträger, Bestechung ausländischer Amtsträger als Vortat im Sinne der Rechtsvorschriften über Geldwäsche sowie die Rolle von ausländischen Tochtergesellschaften und Offshore-Zentren bei Bestechungshandlungen. Die Minister erkannten an, daß die internationalen Regeln im Bereich des Handels ebenfalls eine Rolle für die Korruptionsbekämpfung spielen, und befürworteten weitere Analysen zu diesem Thema.

Beziehungen zu Nichtmitgliedsländern 27. OECD- und Nicht-OECD-Volkswirtschaften sehen sich in unserer rasch zusammenwachsenden Welt in zunehmendem Maße interdependenten Herausforderungen und Chancen gegenüber. Die Minister unterstrichen die Notwendigkeit einer Vertiefung des Politikdialogs und unterstützten die laufenden Diskussionen über die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der OECD und Nichtmitgliedsländern.

28. Die Minister begrüßten die Teilnahme einer Reihe von Nichtmitgliedsländer an dem Besonderen Dialog auf Ministerebene, der auf langen Jahren einer für beide Seiten fruchtbaren Zusammenarbeit der OECD mit einem breiten Spektrum von Nichtmitgliedsländern aufbaut. Dieser Besondere Dialog hat zu einem besseren gemeinsamen Verständnis der weltweiten Herausforderungen für die staatliche Politik ­ Förderung von Wachstum, nachhaltige Entwicklung und sozialer Zusammenhalt sowie volle Nutzung von und möglichst breite Teilhabe an den Vorteilen der Liberalisierung von Handel und Investitionen ­ beigetragen.

29. Die OECD bleibt offen für den Beitritt weiterer Länder, die die gemeinsamen Werte ihrer Mitglieder teilen, geht dabei aber selektiv vor und hält an ihren hohen Maßstäben für eine Mitgliedschaft
fest. Die Minister erwarten den baldigen Abschluß des Verfahrens für den Beitritt der Slowakischen Republik zur Organisation.

Südosteuropa 30. Die Minister erörterten die ernste Lage in Südosteuropa, wobei ihr besonderes Augenmerk den wirtschaftlichen Konsequenzen für die Länder der Region galt. Eine effiziente und kohärente langfristige Entwicklungsstrategie ist nicht ohne das Engagement aller beteiligten Akteure möglich. Sie begrüßten daher die internationale Initiative zur Schaffung eines Stabilitätspakts für die Region mit dem Ziel, ein demokratisches und friedliches sowie wirtschaftlich florierendes Südosteuropa aufzubauen. In diesem Zusammenhang verwiesen die Minister auf den von der Weltbank und der Europäischen Kommission eingerichteten Mechanismus zur operationellen Koordinierung.

31. Die Minister sagten die aktive Beteiligung der OECD an den Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft und ihre Unterstützung bei diesem Prozeß zu, wobei die Organisation ihre spezifischen Stärken und umfangreichen Erfahrungen auf dem Gebiet der Hilfe für Reformländer nutzen kann. Die OECD kann einen 1464

wichtigen Beitrag leisten, indem sie die betroffenen Staaten der Region bei der Konzipierung ihrer makroökonomischen, strukturellen und sozialen Politik berät, beim Aufbau des notwendigen rechtlichen und institutionellen Rahmens hilft und die Integration in die regionale wie auch die globale Wirtschaft fördert. Die bestehenden Kooperationsprogramme der OECD mit Ländern dieser Region sollten ausgebaut werden, und die Organisation sollte, soweit durchführbar, Programme mit anderen betroffenen Ländern einleiten.

Entwicklung 32. Die Minister bekräftigten die Bedeutung der von der OECD konzipierten Strategie der Entwicklungspartnerschaft und erkannten die Notwendigkeit an, ihre Politik der Entwicklungszusammenarbeit weitgehender als bisher an partnerschaftlichen Prinzipien und Praktiken auszurichten. Sie begrüßten den verstärkten Dialog mit multilateralen Institutionen zur besseren Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit sowie die gemeinsam mit den Vereinten Nationen und der Weltbank durchgeführten Arbeiten über die internationalen Entwicklungsziele. Zur Verwirklichung dieser Ziele ist eine größere Kohärenz der Politiken unerläßlich. Die Minister nahmen den Bericht über Handel und Investitionen und Entwicklung zur Kenntnis und kamen überein, im Rahmen der OECD weiterhin gemeinsam darauf hinzuwirken, daß die Konsequenzen ihrer jeweiligen nationalen Politikgestaltung für die Entwicklungsländer verstärkt in Rechnung gestellt werden. Die OECD wird in diesem Bereich weitere analytische Arbeiten durchführen und hierüber Bericht erstatten.

33. Angesichts des in den letzten Jahren verzeichneten Abwärtstrends bei den ODALeistungen betonten die Minister die Bedeutung, die der Aufrechterhaltung eines substantiellen ODA-Volumens, namentlich für die ärmsten Länder, und der Verbesserung der Qualität dieser Hilfe zukommt. Die Minister bedauerten, daß die Bedingungen für den Abschluß eines Abkommens über die Aufhebung der Lieferbindung für Leistungen an die am wenigsten entwickelten Länder noch nicht erfüllt sind. Sie nahmen jedoch die im Rahmen der OECD seit 1998 erreichten Fortschritte im Hinblick auf Grundsätze und Modalitäten einer Aufhebung der Lieferbindung zur Kenntnis und regten weitere Anstrengungen mit dem Ziel an, eine Empfehlung gemäß dem vereinbarten Mandat auszuarbeiten.

34. Die OECD spielt bei
den Bemühungen um Sicherstellung der Teilhabe an Wachstum und Wohlstand auf globaler Ebene eine wichtige Rolle. Die Minister erkannten die von der OECD in den letzten Jahren unternommenen Reformanstrengungen an und vertrauen darauf, daß die Organisation diese Anstrengungen konsolidiert und weiter darauf aufbaut. Es wurden erhebliche Budgetkürzungen vorgenommen, und die Minister bekannten sich zu dem Ziel finanzieller Stabilität für die Aktivitäten der Organisation in den kommenden Jahren. Sie waren sich darüber einig, daß auch eine umfassende Lösung des Problems der Rentenfinanzierung für die Erreichung dieser Stabilität unerläßlich ist.

35. Die politischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts erfordern die aktive Mitwirkung aufgeklärter Bürger. Die Minister sind sich ihrer erhöhten Verantwortung für Transparenz und Klarheit der Politikgestaltung bewußt und erwarten von der Organisation, daß sie die Regierungen bei der wichtigen Aufgabe unterstützt, ihre Politik der aktiven und konstruktiven Kommunikation und Konsultation mit der Zivilgesellschaft zu verbessern.

1465

9.1.3

Pressemitteilung der Ministertagung des EFTA-Rates vom 1. Juni 1999 in Lillehammer10

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) führte am 1. Juni 1999 unter dem Vorsitz des norwegischen Aussenministers Knut Vollebaek ihr Frühjahrs-Ministertreffen in Lillehammer, Norwegen, durch. Die Minister begrüssten die Fortschritte in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kanada und sprachen sich dafür aus, das Abkommen rechtzeitig bis zum nächsten Ministertreffen im Dezember 1999 abzuschliessen. Die Minister hielten fest, dass Kanada die erste, aber nicht die einzige der verschiedenen EFTA-Initiativen in Amerika und anderen Regionen ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums sein würde. Sie bekräftigten ihre Entschlossenheit, einen wesentlichen Beitrag zum Wiederaufbau im Balkan zu leisten, sobald der bestehende Konflikt beigelegt ist. Die Minister der EFTA/EWRStaaten begrüssten das gute Funktionieren des EWR-Abkommens, wobei sie vom neu vereinbarten Finanzrahmen der EFTA/EWR-Staaten Kenntnis nahmen, der dazu dienen soll, soziale und ökonomische Ungleichgewichte in Europa zu reduzieren.

Die Minister beschlossen, die EFTA-Konvention auf den neuesten Stand zu bringen und dabei die aus den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU resultierenden Vorteile einzubeziehen. Die Minister kamen überein, dass die EFTA-Staaten ihre enge Zusammenarbeit bei den künftigen multilateralen Handelsverhandlungen fortsetzen sollen. Die Minister beschlossen, dass Botschafter William Rossier, Schweiz, zum nächsten Generalsekretär der EFTA ernannt werden soll.

Beziehungen der EFTA zu Drittstaaten Die Minister nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass seit dem Beginn der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kanada vor einem Jahr wesentliche Fortschritte auf dem wichtigen Gebiet des Marktzugangs erzielt wurden. Eine fünfte Verhandlungsrunde ist für Mitte Juni in Norwegen vorgesehen. Die Minister betonten erneut die hohe politische Bedeutung, welche sie der Errichtung der ersten Freihandelszone als Brückenschlag beidseits des Atlantiks zumessen. Sie bekräftigten daher ihr Engagement, die Verhandlungen rechtzeitig bis zum nächsten Ministertreffen im Dezember 1999 abzuschliessen.

Die Minister wiesen darauf hin, dass Kanada dabei nur die erste von mehreren geplanten EFTA-Initiativen in Amerika und anderen Regionen ausserhalb Europas und dem Mittelmeerraum darstelle. Aufgrund der früheren
Kontakte auf Ministerebene einigten sie sich, Mexiko vorzuschlagen, die Grundlagen für ein Freihandelsabkommen zu untersuchen. Nach diesen Kontakten würden sich dann die Minister über ein Verhandlungsmandat aussprechen. Ein ähnliches Verfahren würde auch in Bezug auf Chile angewendet werden. Des Weitern würden die EFTA-Staaten in den kommenden Wochen MERCOSUR den Entwurf für eine Kooperations-Erklärung übermitteln.

Die Minister beschlossen, demnächst die Kontakte zu Südafrika zu erneuern mit dem Ziel, eine gemeinsame Basis für den Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Südafrika auszuloten. Sie erinnerten daran, dass bereits bestehende Kontakte bezüglich einer möglichen Unterzeichnung von Kooperationserklärungen zwischen den EFTA-Staaten und dem Golfkooperationsrat (GCC) einerseits und mit Syrien andererseits gute Fortschritte machen.

10

Inoffizielle Übersetzung des EFTA-Sekretariats.

1466

Die Minister gaben der Hoffnung Ausdruck, dass der Konflikt in Jugoslawien bald gelöst werden könne. In diesem Zusammenhang betonten sie ihre Entschlossenheit, in Abstimmung mit dem Stabilisierungs- und Assoziationsprozess der Europäischen Union und dem Stabilitätspakt für Südosteuropa, einen wesentlichen Beitrag zum Wiederaufbau der Region zu leisten. Das Ziel ist, soweit es die Umstände zulassen, die Länder in Südosteuropa in ein gemeinsames Wertesystem zu integrieren und Frieden und Wohlstand zu schaffen. Die Minister erinnerten daran, dass bereits Kooperatioserklärungen mit Mazedonien und Albanien bestehen. Freihandelsgespräche mit Mazedonien sollen schon Ende Juni beginnen, und ein Treffen des Gemischten Ausschusses mit Albanien ist in Vorbereitung.

Die Minister nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das EFTA-Abkommensnetz mit Drittstaaten weiter ausgebaut wird. Sie erinnerten daran, dass die EFTAStaaten bis jetzt 14 Freihandelsabkommen mit Partnerländern in Zentral- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum abgeschlossen haben. Darüber hinaus bestehen Kooperationserklärungen mit sechs weiteren Ländern. Mit Jordanien hat im März eine zweite Verhandlungsrunde stattgefunden und eine dritte soll noch vor der Sommerpause abgehalten werden. Mit Zypern fand eine zweite Verhandlungsrunde im Mai statt.

Die Minister erinnerten an die Notwendigkeit, das bestehende Netzwerk an Freihandelsabkommen regelmässig neu zu bewerten und den neuesten Entwicklungen in der internationalen Handelspolitik anzupassen. In diesem Zusammenhang wurde im Februar ein Treffen des Gemischten Ausschusses mit Litauen und Ende Mai eines mit Slowenien abgehalten. Ein weiteres Treffen des Gemischten Ausschusses mit Israel ist für Ende Juni vorgesehen.

EFTA-EU-Kooperation Die Minister der EFTA/EWR-Staaten begrüssten das gute Funktionieren des EWRAbkommens. Sie nahmen zur Kenntnis, dass Änderungen des Abkommens in wichtigen Bereichen, wie das fünfte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, das KAROLUS, ALTENER II und "European voluntary service programmes", sowie die Gesetzgebung für medizinische Produkte angenommen worden sind oder demnächst angenommen werden. Die Minister gaben sich zuversichtlich, dass die Diskussionen zur Verabschiedung des Protokolls 3 über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte noch vor der Sommerpause
einen bedeutenden Fortschritt erzielen werden.

Die Minister der EFTA/EWR-Staaten nahmen zur Kenntnis, dass eine neue Finanzstruktur für Beiträge seitens der EFTA/EWR-Staaten vereinbart wurde; mit diesen Beiträgen sollen soziale und ökonomische Ungleichgewichte in Europa reduziert werden.

Die Minister der EFTA/EWR-Staaten begrüssten die Unterzeichnung eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (,,MRA") zwischen den EFTA/EWR-Staaten einerseits und Australien bzw. Neuseeland andererseits. In Anbetracht des kürzlichen Abschlusses eines MRA zwischen der Europäischen Union und der Schweiz im Rahmen der bilateralen Verhandlungen verlangten die Minister der EFTA/EWR-Staaten den Abschluss eines entsprechenden MRA zwischen den EFTA/EWR-Staaten und der Schweiz.

1467

EFTA-Aktivitäten Die Minister begrüssten das Angebot der Schweiz, die Vorteile aus den kürzlich abgeschlossenen bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union auf die EFTAPartner auszudehnen. Sie wiesen darauf hin, dass dadurch eine Änderung der EFTAKonvention erforderlich werde, und beauftragten den Rat, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten.

Ernennungen Die Minister beschlossen, dass Botschafter William Rossier, Schweiz, zum nächsten Generalsekretär der EFTA ernannt werden soll.

Beratungsausschüsse Die Minister hoben die wertvolle Rolle der EFTA-Beratungsausschüsse, des Parlamentarischen Ausschusses und des Beratenden Ausschusses, der die Sozialpartner der verschiedenen EFTA-Länder repräsentiert, hervor und begrüssten die wachsende Zusammenarbeit mit der Assoziation. In Kooperation mit ihren Kollegen im Europäischen Parlament haben die Parlamentarier der EFTA-Staaten Resolutionen in wichtigen Bereichen wie zur Homogenität im EWR und zum Konsumentenschutz, verabschiedet. Die Minister begrüssten die Initiative des Beratenden Ausschusses, ein Seminar für die Sozialpartner der EU-Kandidatenländer zu organisieren, nicht zuletzt auch im Hinblick darauf, dass es sich um künftige Teilnehmerländer des EWR handelt.

WTO Die Minister unterstützen den Beginn einer neuen Runde umfassender multilateraler Handelsverhandlungen anlässlich der dritten WTO-Ministerkonferenz in Seattle im Dezember 1999. Die Verhandlungen sollen den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen sowie Anpassungen der WTO-Strukturen an das neue globale wirtschaftliche Umfeld und an die Wechselwirkungen der Politikern zum Gegenstand haben.

Die Minister gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, an der Konferenz möglichst konkrete Ergebnisse erzielen zu können, insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Streitbeilegungssystems, die Umsetzung der gegenüber den Entwicklungsländern eingegangenen Verpflichtungen, ein Abkommen über bessere Transparenz bei den öffentlichen Beschaffungen sowie den Abschluss eines Abkommens über Informationstechnologie (ITA-2). Ausserdem wiesen die Minister auf die Komplementarität des Systems und der regionalen Präferenzabkommen hin und bekräftigten ihren Willen, die Grundregeln des multilateralen Handelssystems zu stärken und auszubauen. Die Minister waren sich einig darüber, dass die EFTA-Staaten ihre enge
Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Ministerkonferenz von Seattle und den nachfolgenden multilateralen Verhandlungen fortsetzen sollen .

Nächstes Ministertreffen Das nächste Treffen des Rates auf Ministerebene findet in Genf statt. Es wurde auf den 13. und 14. Dezember 1999 festgesetzt.

1468

9.1.4

Pressemitteilung der Ministertagung des EFTA-Rates vom 13./14. Dezember 1999 in Genf 11

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) hat am 13. und 14. Dezember 1999 in Genf unter dem Vorsitz von Frau Andrea Willi, Aussenministerin von Liechtenstein, ihr Herbst-Ministertreffen durchgeführt. Zum bevorstehenden 40. Jahrestag der Gründung der EFTA wird eine Ministererklärung verabschiedet.

Die Minister nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Kanada gute Fortschritte machen und bald abgeschlossen werden können. Sie stellen die aktuellen Freihandelsverhandlungen mit Mazedonien in den Zusammenhang mit der gemeinsamen europäischen Anstrengung, Frieden und Stabilität auf dem Balkan zu schaffen, und bekräftigen ihr Engagement, einen substantiellen Beitrag zum Wiederaufbau der Region zu leisten. Sie begrüssen, dass der Golfkooperationsrat (GCC) der Unterzeichnung einer Kooperationserklärung mit den EFTA-Staaten zugestimmt hat. Die Minister bekunden Zufriedenheit mit den Vorbereitungsarbeiten betreffend Chile und sind sich einig, so bald als möglich Gespräche mit Mexiko im Hinblick auf ein mögliches Freihandelsabkommen aufzunehmen. Die Minister begrüssen die vorgesehene Erweiterung der Europäischen Union, welche zur Sicherung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilität in Europa beitragen soll. Die EFTA/EWR-Minister drücken ihre Genugtuung über die beschleunigte Beschlussfassung im EWR aus. Sie erinnern daran, dass das EWR-Abkommen jeden Staat, der Mitglied der Europäischen Gemeinschaft wird, verpflichtet, Vertragspartei des EWR-Abkommens zu werden. Die Minister nehmen die verstärkte Rolle des Europäischen Parlamentes im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Gemeinschaft zu Kenntnis und unterstreichen die Bedeutung guter Kontakte mit dem Parlament für die Ausarbeitung von EWRrelevanten Bestimmungen. Die Minister begrüssen die laufenden Arbeiten zur Anpassung der EFTA-Konvention, welche die interne Zusammenarbeit in der EFTA vertiefen soll.

Erklärung Anlässlich des bevorstehenden 40. Jahrestages der Gründung der EFTA veröffentlichten die Minister eine Erklärung, in welcher sie ihr Engagment für Freihandel bekräftigen und sich für einen dynamischen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen in und ausserhalb Europas einsetzen. Sie erklärten, dass die EFTA fortfahren werde, ihr Netz von Abkommen in Übereinstimmung mit
ihren Interessen zu erweitern.

EFTA-Drittlandbeziehungen Die Minister nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Kanada gute Fortschritte machen und bald abgeschlossen werden können. Sie begrüssten, dass eine zweite Verhandlungsrunde mit Mazedonien in Skopje stattgefunden hat und drückten ihre Überzeugung aus, dass es möglich sein sollte, einen Freihandelsvertrag noch vor dem nächsten Ministertreffen abzuschliessen. Die Minister sehen diese Verhandlungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen europäischen Anstrengung, Frieden und Stabilität im Balkan zu schaffen, und bekräftigten ihre Verpflichtung, einen substantiellen Beitrag zum Wiederaufbau der Region zu leisten. Sie drückten ihre Genugtuung aus, dass die 11

Inoffizielle Übersetzung aus dem Englischen.

1469

EFTA-Staaten letzten Monat ein Treffen des Gemeinsamen Ausschusses mit Albanien im Rahmen der Kooperationserklärung durchgeführt haben, um Möglichkeiten zu diskutieren, wie diesem Land besser geholfen werden kann.

Die Minister nahmen zur Kenntnis, dass Freihandelsverhandlungen mit Jordanien, Ägypten, Zypern und Tunesien geführt werden und gaben der Hoffnung Ausdruck, dass diese Abkommen so bald als möglich abgeschlossen werden können. Um den Nutzen im Freihandel für alle Mittelmeerpartner zu maximieren, wäre es wünschbar, dass die Europäische Union und die EFTA-Staaten einen Weg finden, die Partnerländer aus dem Mittelmeerraum in das System der paneuropäischen Kumulation der Ursprungsregeln zu integrieren.

Die Minister begrüssten die Zustimmung des Golfkooperationsrates (GCC) zur Unterzeichnung einer Kooperationserklärung mit den EFTA-Staaten. Auch nahmen die Minister zur Kenntnis, dass die Ukraine Interesse bekundet, eine Kooperationserklärung mit den EFTA-Staaten abzuschliessen.

Die Minister nahmen eine Bestandesaufnahme der Beziehungen der EFTA-Staaten mit Mexiko und Chile vor. Sie bekundeten Zufriedenheit mit den ausgeführten Vorbereitungsarbeiten betreffend Chile und stimmten grundsätzlich darin überein, deren Resultate vertieft zu analysieren. Die EFTA-Mitgliedstaaten werden über den Beginn von Verhandlungen zum Abschluss eines Freihandelsabkommens zu gegebener Zeit entscheiden. Betreffend Mexiko sind die Minister einverstanden, so bald als möglich Gespräche aufzunehmen, um Grundlagen für ein mögliches Freihandelsabkommen zu untersuchen.

Die Minister stimmten auch darin überein, dass die EFTA-Staaten bestehende Kontakte mit Südafrika verstärken und technische Gespräche aufnehmen sollen, um den Weg für Freihandelsverhandlungen zu ebnen.

Die Minister nahmen zur Kenntnis, dass seit dem letzten Ministertreffen Sitzungen der Gemischten Ausschüsse mit Israel, Estland, Litauen und Lettland durchgeführt worden sind, wobei die Freihandelsvertäge mit diesen Staaten gut funktionieren.

EFTA-EU-Kooperation Die EFTA/EWR-Minister nahmen zur Kenntnis, dass das EWR-Abkommen gut und wirksam funktioniert und bekräftigen ihre Genugtuung über die beschleunigte Beschlussfassung in den letzten Monaten. Es sei entscheidend, den Prozess der Beschlussfassung im EWR weiter zu verbessern, um eine homogene Anwendung
der EWR-Gesetzgebung zu garantieren. Die Minister nahmen von der verstärkten Rolle des Europäischen Parlamentes im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Gemeinschaft Kenntnis und unterstrichen die Bedeutung guter Kontakte mit dem Parlament bei der Ausarbeitung der EWR-relevanten Bestimmungen.

Die EFTA/EWR-Minister nahmen zur Kenntnis, dass Änderungen in wichtigen Bereichen des Abkommens vorgenommen worden sind. Der Abschluss von Protokoll 3 betreffend verarbeitete Landwirtschaftsprodukte steht kurz bevor; mit der Inkraftsetzung des überarbeiteten Anhangs I über das Veterinärwesen ist das Abkommen erweitert worden. Im übrigen nahmen sie zur Kenntnis, dass ein Entscheid betreffend Übergangsvorschriften zum freien Personenverkehr mit Liechtenstein in Kürze angenommen werden kann. Die Minister erinnern daran, dass die EFTA/EWR-Staaten aktiv an den Vorbereitungen für neue Programme wie SOCRATES II und LEONARDO DA VINCI II teilnehmen. Sie begrüssten die Initiative, einen gemeinsamen

1470

europäischen Markt für das Lufttransportwesen von 27 europäischen Staaten einzurichten, der auch die Schweiz umfassen soll.

Die Minister begrüssten die vorgesehene Erweiterung der Europäischen Union, welche die politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität in Europa sichern soll. Die Minister erinnerten daran, dass gemäss EWR-Abkommen jeder Staat, der Mitglied der Europäischen Gemeinschaft wird, verpflichtet ist, Vertragspartei des EWR-Abkommens zu werden. Sie unterstrichen, dass die Verhandlungen über einen Beitritt zur Europäischen Union und über die Bedingungen der EWR-Mitgliedschaft gleichzeitig abgeschlossen werden sollen, um Gesetzeslücken zu vermeiden.

EFTA-Aktivitäten Die Minister wurden über die laufenden Anpassungen der EFTA-Konvention unterrichtet. Diese Anpassungen wurden durch ein schweizerisches Angebot ermöglicht, die Resultate der bilateralen Verhandlungen mit der EU auch auf die EFTA-Staaten auszudehnen. Die Minister beschlossen, dass diese Arbeiten fortgesetzt werden sollen mit dem Ziel, all diese Anpassungen gleichzeitig mit den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU, voraussichtlich am 1. Januar 2001, in Kraft zu setzen.

Beratungsgremien Die Minister hoben die wertvolle Rolle der EFTA-Beratungsgremien, des Parlamentarischen Ausschusses und des Konsultativausschusses, das die Sozialpartner der verschiedenen EFTA-Staaten repräsentiert, hervor und begrüssten ihre zusehends wichtiger werdenden Beiträge für die verschiedenen Aufgaben der Assoziation. Die EFTA-Parlamentarier betonten in Zusammenarbeit mit ihren Kollegen im Europäischen Parlament die Wichtigkeit, genauer zu verfolgen, wie Parlamente auf nationaler und europäischer Ebene die EU-Gesetzgebung beeinflussen. Die Minister würdigten die erfolgreiche Initiative des Konsultativausschusses, die Sozialpartner der EU-Kandidatenländer, der EU- und der EFTA-Staaten näher zusammen zu bringen, um gemeinsam mögliche Implikationen der anstehenden Erweiterung zu erörtern.

WTO Die Minister nahmen von der letzten WTO-Ministerkonferenz, die kürzlich in Seattle abgehalten worden ist, Kenntnis; sie bedauerten, dass es nicht möglich gewesen ist, eine neue multilaterale Handelsrunde zu lancieren. Sie unterstrichen ihre Verpflichtung gegenüber dem Regelwerk des multilateralen Handelssystems und bekräftigten ihre Entschlossenheit,
konstruktiv auf eine weitere Handelsliberalisierung hinzuarbeiten. Die Minister sind davon überzeugt, dass die Lancierung einer neuen Handelsrunde das beste Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist.

Nächstes Treffen Das nächste Treffen des Rates auf Ministerebene soll am 19. und 20. Juni 2000 in Zürich stattfinden.

Erklärung Anlässlich des bevorstehenden 40. Jahrestages der Gründung der EFTA bekräftigen die Minister ihre Verpflichtung gegenüber Freihandel und Vertiefung der europäischen Integration. Die Minister betonen die Rolle, welche die EFTA zur Erreichung dieser Ziele im Interesse der Mitgliedstaaten einnimmt, die sie mittels Anpassung 1471

der EFTA-Konvention und Ausweitung des EFTA-Netzwerks von Freihandelsabkommen umsetzt. Seit Gründung der EFTA im Jahre 1960 hat sich die Welt radikal verändert. Anpassungsfähigkeit und Pragmatismus sind stets die grossen Stärken der Assoziation gewesen. Davon zeugt der Erfolg der EFTA im Dienste der politischen und wirtschaftlichen Ziele ihrer Mitgliedstaaten.

Die engen Beziehungen der EFTA-Staaten mit der EU werden durch das EWRAbkommen und andere Instrumente geregelt. Die Minister bestätigen ihre Verpflichtung zur Intensivierung und Vertiefung der Zusammenarbeit ihrer Länder mit der EU auf der Grundlage dieser Abkommen, um die europäische Integration weiter zu führen und dabei die Interessen der EFTA-Länder zu sichern. Die EFTA-Staaten unterstützen aktiv die Erweiterung der EU und damit auch des EWR.

An der Schwelle zum neuen Jahrtausend sind europäische Zusammenarbeit und Integration wichtige Instrumente, um Frieden, Demokratie und Wohlstand auf unserem Kontinent zu sichern. Die EFTA-Staaten werden ihre Beziehungen zu den Mittelmeerländern und zu anderen angrenzenden Regionen vertiefen. Aus Sicht der EFTA-Länder leisten Freihandelsabkommen, welche sowohl die wirtschaftlichen Gegebenheiten als auch die Bedürfnisse der Partnerländer berücksichtigen, einen Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Stabilität in diesen Regionen.

In einer zunehmend vernetzten Weltwirtschaft werden sich Möglichkeiten bieten, den Geltungsbereich der Freihandelsabkommen zu erweitern und so neue Themen von wachsender Bedeutung einzubeziehen. Die EFTA-Staaten werden unter Berücksichtigung ihrer Interessen von Fall zu Fall erwägen, interessierten Ländern den Abschluss eines Freihandelsabkommens vorzuschlagen. Dabei sind die EFTAStaaten der Meinung, dass Freihandelsabkommen das multilaterale Handelssystem ergänzen. Entsprechend bekräftigen sie ihre Überzeugung, dass es im Interesse aller Länder ist, das auf Regeln gestützte multilaterale Handelssystem zu stärken. Die EFTA-Staaten sind entschlossen, in der Welthandelsorganisation (WTO) weiterhin eine konstruktive Rolle zu spielen, und unterstützen die Bemühungen, die Organisation wirkungsvoller zu gestalten.

9.1.5

Bewilligungspflichtige Versandkontrollen in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten

Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Durchführung von Versandkontrollen (SR 946.202.8) regelt die Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Versandkontrollgesellschaften in der Schweiz. Für Versandkontrollen braucht es eine Bewilligung des EVD.

Nach Artikel 15 der Verordnung ist jährlich eine Liste zu veröffentlichen, in welcher die Versandkontrollstellen, die über eine Bewilligung zur Vornahme von Versandkontrollen in der Schweiz verfügen, sowie die Länder, auf die sich die Bewilligung bezieht, aufgeführt sind.

Zurzeit verfügen vier Kontrollgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind dies die Société Générale de Surveillance S.A. in Genf (SGS), die Cotecna Inspection S.A. in Genf (Cotecna), das Bureau Véritas/BIVAC (Switzerland) AG in Weiningen 1472

(Véritas) sowie die Inspectorate (Suisse) S.A. in Prilly (Inspectorate). Die entsprechenden Bewilligungen beziehen sich auf 40 Staaten, von denen vier nicht der WTO angehören. Nachfolgend sind die betreffenden Staaten und Versandkontrollstellen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet; das Stichdatum ist der 30. November 1999 12.

Land (*) = Nichtmitglied der WTO

Versandkontrollstellen

Bewilligungsdatum

Äthiopien (*) Angola Argentinien

SGS SGS SGS Véritas Inspectorate SGS Inspectorate Véritas Véritas SGS Inspectorate SGS SGS SGS SGS Cotecna SGS Cotecna Véritas Inspectorate Cotecna SGS SGS SGS Véritas Véritas Inspectorate Cotecna Cotecna SGS Véritas Véritas SGS SGS

01.10.99 01.09.96 18.11.97 18.11.97 18.11.97 06.05.98 06.05.98 06.05.98 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 08.12.97 15.08.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 15.08.96 01.09.96 01.09.96 15.08.96 15.08.96 04.03.98 15.08.96 08.12.97 08.12.97 01.09.96 01.09.96 01.09.96

Bangladesh Belarus (*) Benin Bolivien Burkina Faso Burundi Côte d'Ivoire Demokratische Republik Kongo13 Djibouti Ecuador

Ghana Guinea Kambodscha (*) Kamerun Kenya Kolumbien

Komoren (*) Kongo Liberia Madagaskar Malawi Mali

12 13

Diese Liste ist auch auf Internetseite (http://www.seco.admin.ch/export/d/vorversand.htm).

Seit 17. Mai 1997 (früher: Zaire).

1473

Land (*) = Nichtmitglied der WTO

Versandkontrollstellen

Bewilligungsdatum

Mauretanien Mozambik Niger Nigeria Paraguay Peru

SGS Inspectorate Cotecna SGS Véritas SGS Cotecna Véritas SGS SGS SGS SGS Véritas Cotecna SGS Cotecna Inspectorate SGS

01.09.96 15.08.96 08.12.97 01.09.99 18.10.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 18.02.99 01.04.99 01.09.96 28.05.98 01.09.96

Philippinen Ruanda Sambia Senegal Sierra Leone Tansania (ohne Sansibar) Tansania (nur Sansibar) Togo Uganda Zentralafrika

1474

Abkürzungsverzeichnis ABC-Waffen

Nukleare, biologische, bakteriologische und chemische Waffen

AfDB

Banque Africaine de Développement Afrikanische Entwicklungsbank

AfDF

Fonds Africain de Développement Afrikanischer Entwicklungsfonds

AsDB

Asian Development Bank Asiatische Entwicklungsbank

AsDF

Asian Development Fund Asiatischer Entwicklungsfonds

AFTA

Asian Free Trade Association Freihandelszone des Verbandes südostasiatischer Nationen

AIJ

Activities Implemented Jointly Gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten im Ausland

AITIC

Agency for International Trade Information and Cooperation Agentur für Internationale Handelsinformationen und En twicklungszusammenarbeit

AKV, NKV

Allgemeine u. Neue Kreditvereinbarung des IWF

APEC

Asia Pacific Economic Cooperation Anrainerstaaten des pazifischen Beckens

ASEAN

Association of Southeast Asian Nations Verband südostasiatischer Nationen

BIAC

Business and Industry Advisory Committee Beratender Ausschuss der Wirtschaft bei der OECD

BIS

Bank for International Settlements Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

CCI

Centre du Commerce International Internationales Handelszentrum

CSTP

Committee for Scientific and Technological Policy OECD-Ausschuss für Wissenschafts- und Technologiepolitik

CCET

Centre for Co-operation with the Economies in Transition Zentrum für die Zusammenarbeit mit den im Übergang b efindlichen Volkswirtschaften (der OECD)

CEFTA

Central European Free Trade Association Zentraleuropäische Freihandelsassoziation

CIME

Committee on International Investment and Multinational Enterprises Ausschuss für internationale Investitionen und multinati onale Unternehmen (der OECD) 1475

CITES

Convention on International Trade in Endangered Sp ecies Übereinkommen über den internationalen Handel mit g efährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

CMIT

Committee on Capital Movements and Invisible Transactions Ausschuss für Kapitalverkehr und unsichtbare Tran saktionen (der OECD)

COST

Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung

CSD

Commission on Sustainable Development Kommission für nachhaltige Entwicklung

CWÜ

Chemiewaffenübereinkommen

DAC

Development Assistance Committee Ausschuss für Entwicklungshilfe (der OECD)

EBRD

European Bank for Reconstruction and Development Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwic klung

ECE/UNO

Economic Commission for Europe UNO-Wirtschaftskommission für Europa

ECOFIN

Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU

ECOSOC

Wirtschafts- und Sozialrat der UNO

ECU

European Currency Unit Europäische Währungseinheit

EFTA

European Free Trade Association Europäische Freihandelsassoziation

EG (EWG)

Europäische Gemeinschaft (früher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft); auch: Europäische Gemeinschaften (EG, EGKS und Euratom)

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

ERG

Exportrisikogarantie

ESAF

Enhanced Structural Adjustment Facility Erweiterte Strukturanpassungsfazilität

Euratom

Europäische Atomgemeinschaft

EUREKA

European Research Coordination Agency Europäische Agentur für die Koordinierung der For schung

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EU

Europäische Union (erster Pfeiler: EG, EGKS, Euratom; zweiter Pfeiler: Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik; dritter Pfeiler: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres)

1476

FAD

Fonds Africain de Développement Afrikanischer Entwicklungsfonds

FATF

Financial Action Task Force on money laundering Aktionsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei mit Sekretariat bei der OECD

FHA

Freihandelsabkommen Schweiz-EWG

FSAP

Financial Sector Assessment Programs Gemeinsames Programm des IWF und der Weltbank zur Erkennung möglicher Anfälligkeiten der Finanzsysteme bei systemisch wichtigen Mitgliedländern

FTAA

Free Trade Area of The Americas Gesamtamerikanische Freihandelszone

G-7

USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Kanada

G-10

Vereinigung der elf wichtigsten Geberländer des IWF

G-20

informelles Gremium der G-7, in dem die Schweiz und andere kleinere Industriestaaten nicht mehr vertreten sind

G-24

Koordinationsgremium der 24 Mitgliedstaaten der OECD für die Beurteilung von Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Länder Mittel- und Osteuropas

GATS

General Agreement on Trade in Services Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

GATT

General Agreement on Tariffs and Trade Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

GCC

Gulf Cooperation Council Golfkooperationsrat

GEF

Global Environment Facility Globale Umweltfazilität

GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

HIPC

Heavily Indebted Poor Countries Initiative des IWF und der Weltbank zur Entschuldung hochverschuldeter armer Länder

HS

Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren

IAIS

International Association of Insurance Supervisors Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher

IBRD

International Bank for Reconstruction and Development Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwic klung

IDA

International Development Association Internationale Entwicklungsorganisation

1477

IDB

Inter-American Development Bank Interamerikanische Entwicklungsbank

IEA

International Energy Agency Internationale Energie-Agentur

IFC

International Finance Corporation Internationale Finanz-Korporation

IFF

Intergovernmental Forum on Forests UNO-Forum für Waldfragen

IIC

Interamerican Investment Corporation Interamerikanische Investitionsgesellschaft

ILO

International Labour Organization Internationale Arbeitsorganisation

IMFC

International Monetary and Financial Committee Internationaler Währungs- und Finanzausschuss des IWF

IOSCO

International Organisation of Securities Commissions Internationale Organisation der Effektenhandelsau fseher

IPS

Investment Promotion Service Investitionsförderungsdienst der UNIDO

IRG

Investitionsrisikogarantie

ITC

International Trade Centre Internationales Handelszentrum

IWF

Internationaler Währungsfonds

Joint Implementation Die gemeinsame Umsetzung von Massnahmen von Entwicklungsländern und Industrieländern zum Klimaschutz KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

MERCOSUR

Mercado Común del Sur Gemeinsamer Markt Lateinamerikas

MIGA

Multilateral Investment Guarantee Agency Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur

MOES

Zehn mittel- und osteuropäische Staaten 14, mit welchen Freihandelsbeziehungen bestehen

MTCR

Missile Technology Control Regime Raketentechnologie-Kontrollregime

NAFTA

North American Free Trade Agreement Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA - Kanada - Mexiko

NGO

Non-Governmental Organization Nichtregierungs-Organisation

14

Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Slowenien; Bulgarien und Rumänien; Estland, Lettland und Litauen.

1478

NSG

Nuclear Suppliers Group Gruppe der Nuklearlieferländer

OECD

Organisation for Economic Co-operation and Development Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und En twicklung

OLADE

Organizacion Latinoamericana de Energia Lateinamerikanische Energie-Organisation

OPCW

Organization for the Prohibition of Chemical Weapons Organisation für das Verbot chemischer Waffen

OPEC

Organization of Petroleum Exporting Countries Organisation erdölexportierender Länder

OSEC

Office suisse d'expansion commerciale Schweizerische Zentrale für Handelsförderung

Pariser Klub

Vereinigung der weltweit führenden Gläubigerstaaten

PRGF

Poverty Reducation and Growth Facility Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität des IWF

SDDS

Special Data Dissemination Standard Standard zur Veröffentlichung nationaler Wirtschaft sdaten

SDFC

Swiss Development Finance Corporation Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung

SECI

South-East European Cooperative Initiative Südeuropäische Zusammenarbeitsinitiative der UNO

SIPPO

Swiss Import Promotion Programm Programm zur Förderung der Importe aus Entwicklungsund Transitionsländern

SOFI

Swiss Organisation for Facilitating Investments

SZR

Sonderziehungsrechte

TRIPS

Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums

TUAC

Trade Union Advisory Committee to the OECD Gewerkschaftlicher Beratungsausschuss bei der OECD

UNCED

United Nations Conference on Environment and Development Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung

UNCTAD

United Nations Conference on Trade and Development Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwic klung

UNDP

United Nations Development Program Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen

1479

UNEP

United Nations Environment Program Umweltprogramm der Vereinten Nationen

UNIDO

United Nations Industrial Development Organisation Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle En twicklung

UNO

United Nations Organization Organisation der Vereinten Nationen

Visegraad-Staaten

Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik

WA

Wassenaar Arrangement

WTO

World Trade Organization Welthandelsorganisation

10864

1480