Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen Das Projekt regelt die privaten Sicherheitsdienstleistungen, die von der Schweiz aus im Ausland erbracht werden. Sein Zweck ist der Schutz gewisser Interessen und Grundsätze unseres Landes (Sicherheit, Aussenpolitik, Neutralität und Respektierung des Völkerrechts). Es ist vorgesehen, gewisse Aktivitäten von Gesetzes wegen zu verbieten, («Söldnertum»). In weiteren Fällen soll die zuständige Behörde Verbote aussprechen können. Um die erforderliche Kontrolle ausüben zu können, sollen die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Aktivitäten der zuständigen Behörde zu melden. Das Projekt regelt auch den Beizug privater Sicherheitsunternehmen durch eine Bundesbehörde zwecks Wahrnehmung von Schutzaufgaben im Ausland.

Vernehmlassungsfrist: 12. Januar 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtssetzung und -methodik, Bundesrain, 3003 Bern, Telefon 031 322 47 44 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Oktober 2011

7992

Bundeskanzlei

2011-2293