Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11455 Widersprechende Di Gennaro Feinkost- und Weinimport GmbH, Von-PistoriusStrasse 1, 70188 Stuttgart, Deutschland, internationale Registrierung Nr. 1 003 469 «g DI GENNARO» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Muratebat AL HATH Ltd Co., United Building, Khalda main street, P.O. Box 477, JO-11180 Amman, Jordanien, CH-Marke Nr. 604 747 «g g ginseng» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. September 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11455 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

6. September 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-1925

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