Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 2. März 2011 die Untersuchung auf dem Büchermarkt erweitert. Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass das Verhalten der verschiedenen Marktstufen der Branche eine Behinderung des Wettbewerbs durch die Überlagerung von Vertikalabreden zwischen den Zwischenbuchhändlern und den Buchhändlern nicht ausschliessen lässt. Sollte dies der Fall sein, könnte dieses Verhalten eine Verletzung von Artikel 5 KG darstellen.

Die WEKO hat am 13. März 2010 eine Untersuchung betreffend den Import von französischen Büchern in die Schweiz eröffnet. Dabei wurde untersucht, ob die Zwischenbuchhändler ­ welche die französischen Verleger in der Schweiz vertreten ­ über eine marktbeherrschende Stellung auf dem Schweizer Markt verfügen und, sollte dem so sein, diese durch ihre Preispolitik missbrauchen.

Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Umrechnungstabellen. Die Umrechnungstabellen führen zu einem besonderen Preiszuschlag für den Schweizer Markt, welcher nicht aus-schliesslich von den Wechselkurs- und den Mehrkosten für Verbreitung und Vertrieb abhängt. Sie könnten bewirken, dass die geltende Regulierung in Frankreich, das sogenannte Lang-Gesetz, ihre Wirkung auf den Schweizer Markt ausdehnt.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40; Telefax: 031 322 20 53.

22. März 2011

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2011-0525