Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2010 vom 7. Juni 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichterstattung des Bundesgerichts vom 8. Februar 20111, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2010 wird die Genehmigung erteilt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 6. Juni 2011

Nationalrat, 7. Juni 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

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Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2010. BB

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