Verfügung im Widerspruchsverfahren 3277-3278 Widersprechende/r Fabriques de Tabac Réunies SA, Postfach 11, 2000 Neuchâtel, Schweizer Marken Nr. 444 707 (L&M) und 430 422 (L & M SHOW TIME) Vertreter/in Bovard AG, Patentanwàlte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 gegen Widerspruchsgegner/in La Redoute (Société Anonyme), 110, rue de Blanchemaille, F - Roubaix, Internationale Marke Nr. 699 609 (L & M LINEA & MODA) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Oktober 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widersprüche Nr. 3277 und 3278 werden in einem Verfahren vereinigt.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3.

Der Widerspruch Nr. 3277 wird für alle Waren der Klassen 18 und 25 der Marke IR 699 609 ,,L & M LINEA & MODA,, gutgeheissen; soweit weitergehend wird er abgewiesen.

4.

Der Widerspruch Nr. 3278 wird für alle Waren der Klassen 16 und 25 der Marke IR 699 609 ,,L & M LINEA & MODA,, gutgeheissen; soweit weitergehend wird er abgewiesen.

5.

Gegen die Marke IR 699 609 ,,L & M LINEA & MODA,, wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung eine definitive Schutzverweigerung erlassen.

6.

Die Widerspruchsgebühren von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

7.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1867 Franken (inkl. Teilersatz der Widerspruchsgebühren) zu bezahlen.

8.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

17. Oktober 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-2177