Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Die Schwarzarbeit führt zu zahlreichen Problemen (namentlich Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, Wettbewerbsverzerrungen, Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes). Sie muss deshalb sowohl aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, rechtlichen wie ethischen Gründen bekämpft werden.

Vernehmlassungsfrist: 15. Januar 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft, Sekretariat der AG des Bundes "Bekämpfung der Schwarzarbeit", Telefon 031 - 322 29 70

12. September 2000

4806

Bundeskanzlei

2000-1905