Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11108 Widersprechende Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld GmbH, D-33699 Bielefeld, IRMarke Nr. 645 732 «giroform» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin GIROPHARM, 2 place Gustave Eiffel, Silic 223, F-94150 RUNGIS, IR-Marke Nr. 1 022 713 «giropharm» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. April 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 1 022 713 «giropharm» (fig.) wird für sämtliche Waren und Dienstleistungen zum Schutz in der Schweiz zugelassen (sog. Déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)i) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

4. April 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-0760

3563