Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10982 Widersprechende Amor GmbH, Jahnstrasse 37, D-63179 Obertshausen, IR-Marke Nr. 586 422A «AMOR» gegen Widerspruchsgegnerin Pasquale Bruni Spa, Via Manzoni 19, I-20121 Mailand, CH-Marke Nr. 594 239 «AMORE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. April 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10982 wird gutgeheissen.

3.

Die Schweizer Marke Nr. 594 239 «AMORE» wird für sämtliche Waren der Klasse 14 widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

14. April 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-0822

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