Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich (IAF) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis/ Finanzplanerin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht Die Seilbahnen Schweiz (SBS) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Seilbahnfachmann mit eidgenössischem Fachausweis/Seilbahnfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

23. August 2011

6506

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2011-1684