Flugplatz Saanen Plangenehmigung für die Erweiterung des Hartplatzes und die Errichtung von Parkplätzen

Mit Entscheid vom 19. Juni 2000 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Gesuch der Flugplatzgenossenschaft Gstaad-Saanenland (FGGS) für die Erweiterung des Flugzeugabstellplatzes (Hartplatz) und die Errichtung von Parkplätzen genehmigt.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 80 67 bezogen werden.

Gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Frist steht vom 15. Juli bis und mit 15. August 2000 still.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

27. Juni 2000

2000-1305

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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