Flughafen Samedan GR Änderung des Betriebsreglements ­ Einweisungspflicht für Piloten Anhörung

Gesuchstellerin:

Engadin Airport AG

Gesuch vom:

26. April 2011

Gegenstand:

Als Massnahme für die Verbesserung der Sicherheit des Flugbetriebs beantragt Engadin Airport AG (Konzessionärin) für Flugoperationen die Einführung einer Einweisungspflicht mit folgenden Erfordernissen: Flächenflugzeuge der Kategorie A: ­ Briefing (via Internet, 12 Monate gültig); ­ Zudem für Piloten, die letztmals vor mehr als 24 Monate oder noch nie in Samedan gelandet sind, einen Einführungsflug mit einem Fluginstruktor.

Flächenflugzeuge der Kategorie B und höher: ­ Briefing (via Internet, 12 Monate gültig); ­ Zudem für Piloten, die letztmals vor mehr als 24 Monate oder noch nie in Samedan gelandet sind, einen Flug bei guten meteorologischen Bedingungen (MET COND CAVOK) oder in Begleitung eines für Samedan qualifizierten Piloten (current pilot) Helikopter: ­ Briefing (via Internet, 12 Monate gültig).

Segelflugzeuge: ­ Jährliches Briefing (via Internet); ­ Zudem Nachweis von im Minimum 50 Segelflugstunden seit der Lizenzierung, davon 20 Stunden und 10 Starts in den letzten 12 Monaten oder Freigabe durch einen in Samedan zugelassen Fluginstruktor; ­ Zudem im Minimum drei Windenstarts innerhalb der drei letzten Monaten oder bestanderes Windentraining in Samedan ­ Zudem ein Segelflug ab Samedan in den letzten fünf Jahren oder bestandene Alpinflugeinweisung in Samedan.

Verfahren:

2011-2364

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).

8255

Anhörung:

Vom 15. November bis und mit 4. Dezember 2011 können die Unterlagen mit Voranmeldung beim Flughafen und beim BAZL eingesehen werden. Sie können auch über die Mailadresse info@bazl.admin.ch beim BAZL angefordert werden.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern Einsprache gegen die Änderung des Betriebsreglements erheben.

Die Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweise:

15. November 2011

8256

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

Bundesamt für Zivilluftfahrt