Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2008­2011 Änderung vom 14. Juni 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 20101, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 20. September 20072 über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2008­2011 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 3 (neu) Der Zahlungsrahmen für Betriebsbeiträge wird um 439,4 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert. Der Jahresanteil beträgt für 2012 439,4 Millionen Franken.

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Art. 3 Abs. 2 (neu) Der Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge wird um 25,7 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert.

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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 17. März 2011

Nationalrat, 14. Juni 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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BB1 2011 757 BBl 2007 7473

2010-2123

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Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2008­2011. BB

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