Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Schiessplatz Eigenthal, Ersatz des Munitionsmagazins Truppenlager vom 19. Juli 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 21. März 2000 hat das Eidgenössiches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz des Munitionsmagazins des Truppenlagers des Schiessplatzes Eigenthal unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Schwarzenberg, 6103 Schwarzenberg, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

8. August 2000

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

1 Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) 2 Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

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