Militärische Plangenehmigung betreffend Ennetbürgen, Wpl Wil b.Stans/Oberdorf; Übungsdorf SWISSINT vom 14. Dezember 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 14. April 2011 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den vorübergehenden Betrieb des Übungsdorfs SWISSINT in Ennetbürgen bis Ende Jahr 2016 unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

28. Dezember 2011

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2011-2942

9393