Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend AC-Zentrum Spiez, Sanierung Heizungsanlage vom 24. Juli 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 25. Februar 2000 hat das Eidgenössiches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Heizungsanlage des ACZentrums Spiez unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Spiez, 3700 Spiez, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

8. August 2000

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

1 Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) 2 Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10) 2000-1643

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