Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 6. Juni 2010 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die The Swatch Group AG (nachfolgend: Swatch Group), Neuchâtel, eröffnet.

Die Swatch Group plant, insbesondere die Lieferung mechanischer Uhrwerke und sog. Assortiments (regulierende Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks) an Drittabnehmer vollständig einzustellen. Die Untersuchung soll zeigen, ob der von der Swatch Group angekündigte Rückzug aus der Belieferung gewisser Komponenten für mechanische Uhrwerke gegen das Kartellgesetz verstösst. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob alternative Bezugsquellen zur Swatch Group bestehen und in welchem Zeitraum solche allenfalls aufgebaut werden könnten.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

21. Juni 2011

4710

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2011-1222