Verfügung im Widerspruchsverfahren 2981/1998 Widersprechende/r ,,Altesse,, Zigarettenhüllenerzeugung und Papierverarbeitung Gesellschaft m.b. H, Porzellangasse 51, 1091 Wien, AT-Oesterreich, Schweizerische Marke Nr. 441 363 ,,RIZ ABADIE,,, Vertreter/in R. A. Egli & Co., Patentanwälte, Horneggstrasse 4, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Miquel Y Costas & Miquel, S.A., Tuset, 10, E-08006 Barcelona (Spanien), Internationale Marke Nr. 690 609 ,,ABADIE,, (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. März 2000 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2981 wird gutgeheissen.

3. Die provisorische Schutzverweigerung vom 9. Oktober 1998 gegenüber der internationalen Marke Nr. 690 609 ,,ABADIE,, (fig.) wird nach Eintreten der Rechtskraft dieses Entscheids in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

4. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2300 Franken zu bezahlen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

14. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0568

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