Bundesbeschluss über einen Verplichtungskredit für Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe vom 21. Dezember 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Februar 1999 1, beschliesst:

Art. 1 1

Für Investitionen im Zusammenhang mit der Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wird einem Verpflichtungskredit von 121,5 Millionen Franken (Preisbasis 1998) zugestimmt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Höhe des Verpflichtungskredits der Teuerung anzupassen.

Art. 2 In den Jahren 2000 bis 2004 gibt der Bund ein Erfassungsgerät je Fahrzeug den Fahrzeughaltern kostenlos ab. Die Einbauten gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 14. Dezember 1999

Ständerat, 21. Dezember 1999

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

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1

BBl 1999 3202

2000-0022

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