Richtplan des Kantons Aargau Genehmigung Richtplananpassung «Umsetzung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung» des Kantons Aargau Der Bundesrat hat am 17. August 2011 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 28. Juni 2011 wird die Richtplananpassung des Kantons Aargau unter Vorbehalt der Ziffern 3­5 genehmigt.

2.

Bei der Genehmigung der anstehenden Gesamtrevision des Richtplans Aargau kann noch einmal auf die im Rahmen dieser Richtplananpassung genehmigten Beschlüsse zurückzukommen, falls schwerwiegende Konflikte und Unstimmigkeiten mit Richtplaninhalten der Gesamtrevision sichtbar werden sollten.

3.

Aussagen zu nationalen Infrastrukturen in Form von kantonalen Forderungen (Planungsgrundsätze) in den Kapiteln V 1 Gesamtverkehr, V 2.1 Nationalstrassen, V 3.2 Personenverkehr, V 3.3 Regionalzugsverkehr und V 6.1 Güterverkehr auf Schiene und Strasse werden lediglich zur Kenntnis genommen. Für den Bund entstehen daraus keinerlei Verpflichtungen.

4.

Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen werden folgende Vorhaben vom Bund, respektive von Bund und SBB, lediglich zur Kenntnis genommen. Für den Bund und die SBB entstehen keinerlei Verpflichtungen: a. Die Vorhaben 20 und 21 des Kapitels V 2.1 Nationalstrasse: 6-SpurAusbau auf dem Abschnitt Wiggertal-Birrfeld und Ausbau / Neukonzeption der Anschlüsse Oftringen, Aarau-West, Aarau-Ost, Lenzburg, Mägenwil und Baden-West.

b. Das Vorhaben 3 im Kapitel V 6.1 Güterverkehr auf Schiene und Strasse: Verbindungslinie Brunegg-Mägenwil.

c. Die Bedingungen zu den Vorhaben 13 und 14 (Fussnote 1, Ziff. 1­7) des Kapitels V 3.2 Personenverkehr Chestenberg und Heitersbergtunnel II.

d. Die Streichung des Vorhabens «3. Gleis Rupperswil­Lenzburg» (Kap. V.6 Güterverkehr). Die Option eines Streckenausbaus ist bei den weiteren Planungen in diesem Raum weiterhin offenzuhalten und zu berücksichtigen.

5.

Die Vorhaben 12 und 14 Wisenbergtunnel und Heitersbergtunnel II im Kapitel V 3.2 Personenverkehr, mit Koordinationsstand Zwischenergebnis, werden unter dem Vorbehalt genehmigt, dass sich keine Verpflichtungen für den Bund ergeben.

6.

Der Kanton wird beauftragt, im Hinblick auf die Genehmigung der laufenden Gesamtrevision des kantonalen Richtplans: a. Die Abbildung des Raumkonzepts im Kapitel R 1.1 des Richtplans mit den Nachbarkantonen abzustimmen und entsprechend anzupassen.

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6607

b.

c.

d.

e.

7.

Weitere griffige Massnahmen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung verbindlich zu verankern, insbesondere zur Siedlungsbegrenzung und zur Siedlungsentwicklung nach Innen.

Ein Controlling zur Umsetzung der Richtplan-Festlegungen zu den ESP in den Gemeinden (Kap. S.1.2) zu erarbeiten.

Die Teilkarte V. 3.3 Regionalzugverkehr des Richtplans (RichtplanTeilkarte V 3.3 zum Regionalzugverkehr) gemäss Seite 18 des vorliegenden Prüfungsberichtes zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.

Querverweise zwischen Störfallvorsorge, Lärmschutz und Verkehr im Kapitel S 1.8 Störfallvorsorge des gesamtüberarbeiteten Richtplans aufzuzeigen.

Der Kanton wird im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Richtplans aufgefordert: a. Zu prüfen, wie die Kriterien für Standorte von verkehrsintensiven Einrichtungen (Kap. S 4.3) ­ namentlich für die Standortfestsetzung von Einzelvorhaben ausserhalb der geeigneten Zentrums- und Schwerpunktgebiete ­ in geeigneter Form präzisiert werden können.

b. Die zum Kapitel L 4.3 Pärke auf Seite 13 des vorliegenden Prüfungsberichtes aufgeführten Anforderungen bezüglich Parkperimeter und räumlich relevanter Ziele des Parks spätestens bis zur Erteilung des Labels und Gewährung von Finanzhilfen für den Betrieb des Regionalen Naturparks «Jurapark Aargau» im Richtplan festzusetzen.

c. Bei den im Kapitel V 2.2 Kantonsstrassen erwähnten zwei neuen Aarebrücken (Aarburg Rothrist und Murgenthal) die Abstimmung mit dem Kanton Solothurn sicherzustellen.

d. Bei dem im Kapitel V 2.2 Kantonsstrassen erwähnten Vorhaben 84 (Umfahrung Augst/Kaiseraugst) mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Abstimmung zu suchen.

e. Im Zusammenhang mit der Direktverbindung von Zug ins Freiamt (auf drei Spuren) im Kapitel V.3 Öffentlicher Verkehr mit den SBB und dem Nachbarkanton Zug zusammen zu arbeiten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Tel. 062 835 32 90

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

6. September 2011

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Bundesamt für Raumentwicklung