Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung.

V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen Das Parlament hat am 17. Juni 2011 das totalrevidierte Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz; SpoFöG, SR 415.0) verabschiedet. Gestützt auf diese neue gesetzlichen Grundlage sind auch die bestehenden Ausführungserlasse im Bereich Sport in ihrer Gesamtheit anzupassen.

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sport, Rechtsdienst, 2532 Magglingen, Telefon 032 327 64 75, Fax 032 327 61 99www.baspo.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Oktober 2011

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Bundeskanzlei

2011-2277