Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Trägerverein für die höhere Fachprüfung Arbeitsagogik hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Arbeitsagoge/Diplomiere Arbeitsagogin eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

8. März 2011

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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2011-0415