Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4643 Widersprechende/r Saks & Company, USA ­ New York, CH-Marke Nr. P 313 501 «SAKS FIFTH AVENUE» gegen Widerspruchsgegner/in New Team SRL., I-62029 Tolentino (Macerata), IR-Marke Nr. 734 941 «SAKS CLUB (fig.)» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. Oktober 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4643 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 734 941 «SAKS CLUB (fig.)» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

2. Oktober 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-2171