Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Waffenplatz Frauenfeld, Bau einer Toilettenaussenanlage vom 12. April 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 26. August 1999 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer Toilettenaussenanlage auf dem Waffenplatz Frauenfeld (TG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausser-dem während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Frauenfeld, 8500 Frauenfeld, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

25. April 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51)

2000-0845

2461