Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Ramiz Fazlija, 1949, Kosovska 17-prilaz III, YU-17520 Bujanovac, vertreten durch Rechtsanwalt Franklin Sedaj, Rr. Mbreti Justinian 23, YU-38000 Prishtina/Kosova, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 3. Juni 2002 auf seine Eingabe vom 14. Oktober 2000 gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 24. Mai 2000 folgendes Urteil gefällt hat: «I. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

18. Juni 2002

Eidgenössisches Versicherungsgerichts: i.A. des Präsidenten der Kanzleidirektor

I 621/00 Vr

4324

2002-1291